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- Lingen
In meiner Heimatstadt "will" man etwas für den Radverkehr machen und weist jetzt seit ein paar Jahren immer mehr Fahrradstraßen aus. Mal mit "Kfz-Verkehr frei", manchmal "Anlieger frei". Wie wahrscheinlich überall wird das "Anlieger frei" nicht kontrolliert, die Straße darf weiter zugeparkt werden und da es sich meistens zuvor auch um "Tempo 30 Zonen" handelte, hat sich die Geschwindigkeit auch nicht verändert. Das einzig Gute, zum Teil wurden die Fahrradstraßen zur Vorfahrtsstraße umgewandelt.
Nun wurde hier erneut eine Straße zur Fahrradstraße, da es sich unter anderem für viele Schüler*innen um den Schulweg handelt. Deshalb auch mit "Anlieger frei" (bislang nutzen viele Autofahrer*innen die Straße als Abkürzung). Ganz davon ab, dass sich bislang keiner an die Beschilderung halten, frage ich mich, ob das "Anlieger frei" rechtens ist. Meines Verständnissen nach ist mensch Anlieger, wenn mensch zu einem Gründstück möchte, dass an der Straße anliegt. Jetzt ist es in diesem Fall aber so, dass von der Fahrradstraße eine Straße (verkehrsberuhigter Bereich) abgeht, die für den motorisierten Verkehr nur von der Fahrradstraße aus anfahrbar ist. Handelt es sich bei den Anwohner*innen dieser Sackgasse dennoch um Anlieger oder begehen sie jedes Mal eine Ordnungswidrigkeit, wenn ihre Straße mit dem Auto verlassen oder nach Hause fahren?