E-Fuels und EU-weites Verbot von Verbrennungsmaschinen ab 2035

  • Gerhart
    21. März 2023 um 20:38

    Du hattest in dem Beitrag geschrieben, dass es absehbar kaum noch Tankstellen geben werde.

    Allerdings würden weiterhin LKW mit herkömmlichem Kraftstoff fahren.

    Das "Verbrenneraus" gilt ja nur für PKW.

    Jetzt weiß ich nicht, wieviel Betrieb an den Tankstellen durch LKW-Verkehr erzeugt wird.

    Aber da kommt sicher einiges zusammen. Und auch die PKW-Fahrer*innen, die ihren alten PKW weiter fahren, werden weiterhin tanken.

    Und wenn ich mir dann noch anschaue, wieviele Fahrzeuge heute schon mit einem H-Kennzeichen rumfahren.

  • Ich vermute eher den "Großteil ihres Gewinns" ...

    Natürlich hast du recht!

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Weiß jemand, ob die Frage der technischen Machbarkeit eigentlich irgendwo mal geklärt wurde?

    In den Berichten, die ich bis jetzt über synthetischen Sprit gesehen habe, wurde immer wieder betont, dass sich das Produkt chemisch nicht vom erdölbasierten Sprit unterscheidet und darum 1:1 in allen Motoren verwendet werden kann. Hatte ich darum immer als schöne Lösung für Oldtimer empfunden, die selbst auf die 5% Alkohol im Super und Super+ schon allergisch reagieren.

    Wenn neuzugelassene Fahrzeuge dann aber ausschließlich mit E-Fuels fahren können dürfen, müsste man dem Sprit ja irgendeinen Indikator beimischen, der aber keinesfalls wie z.B. Bleiersatz auch in normalen Erdölsprit gekippt werden kann.

    Oder sollen E-Fuel-Verbrenner kleinere, dreieckige Tanköffnungen bekommen, in die nur die ebenfalls dreieckige E-Fuel-Zapfpistole passt?

  • Weiß jemand, ob die Frage der technischen Machbarkeit eigentlich irgendwo mal geklärt wurde?

    Genauso wie Diesel von Heizöl unterschieden wird: Der"fossile" Brennstoff wird eingefärbt. Zusätzlich wäre noch eine Sensorik im Motor möglich, die den Farbstoff erkennt und die Nutzung verhindert.

  • Oder sollen E-Fuel-Verbrenner kleinere, dreieckige Tanköffnungen bekommen, in die nur die ebenfalls dreieckige E-Fuel-Zapfpistole passt?

    Ich meine, die Lösung stünde noch nicht fest, aber sowas in der Art wäre in der Diskussion.

    Passende Adapter wird man dann sicher im Netz bestellen können ...

    Oder der gute alte Ersatzkanister wird wieder hervorgeholt für das adaptieren daheim ...

  • Fridays For Future hat auf campact.de eine Petition gestartet:

    "Verkehrsminister Wissing - treten Sie zurück!"

    Mehr dazu und die Möglichkeit zu unterzeichnen:

    Verkehrsminister Wissing - treten Sie zurück!
    **Der Verkehrssektor droht, die Einhaltung der deutschen Klimaziele zu verhindern.** Dass die Regierung diese Zahlen veröffentlicht hat, ist mittlerweile über…
    weact.campact.de
  • Ist das im Getöse der Diskussion um E-Fuels untergegangen, dass Führerschein Klasse B-Inhaber, die nach 1999 ihren Führerschein gemacht haben, jetzt Autos mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 t fahren dürfen können sollen?

    Unter anderem t-online berichtete am 17.7.2022 darüber:

    "Wer nach 1999 einen Führerschein der Klasse B gemacht hat und gern mit dem Wohnmobil unterwegs ist, stößt häufig an eine Gewichtsgrenze: 3,5 Tonnen Gewicht sind erlaubt, viele Reisemobile liegen aber knapp darüber – spätestens, wenn es an die Beladung geht.

    Die EU aktualisiert derzeit ihre Führerscheinrichtlinie – und das könnte Erleichterung bringen. Der Autoclub ACE und zahlreiche andere Akteure sprechen sich dafür aus, das Maximalgewicht auf 4,25 Tonnen zu erhöhen – auch mit Verweis auf E-Fahrzeuge, deren Gewicht durch die Akkus schon mehrere Hundert Kilo höher liegt. Ende 2022 soll die Kommission final über die Richtlinie abstimmen."

    Führerschein: Diese Änderungen sind geplant
    Fahren mit 16 statt mit 17, Theorie am PC und eine wichtige Änderung für Wohnmobilfahrer: die geplanten Neuerungen beim…
    www.t-online.de

    Hat die Kommission final darüber abgestimmt?

    Fände ich bedauerlich, denn es bedeutet noch mehr besonders schwere und deshalb besonders wenig nachhaltige Fahrzeuge sind dann unterwegs.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (29. März 2023 um 14:32) aus folgendem Grund: Zitat kursiv gesetzt / die 2 bei 4,25 t vergessen

  • Na ja, noch früher durfte man halt sogar bis 7,5 t fahren. Ich könnte das theoeretisch auch, weil 1990 Führerschein gemacht.

    Habe es zwar noch nie benötigt, aber im Zweifel ist es, wie zum Teil im obigen Zitat erwähnt, schon praktisch, wenn bspw. ein Wohnmobil (auch noch nie gefahren) etwas mehr Zuladung (!) haben darf oder eben ein Transporter für den Umzug. Ich glaube nicht, dass das einen signifikanten EInfluss auf "normale" Autos haben wird. Die absurd großen SuperUnpraktischenVehikel und immer größere PKW haben sich bis heute verbreitet, während die strengere Obergrenze 3,5 t gilt.

    Dass Autos insgesamt immer größer und schwerer werden, finde ich natürlich scheiße und verzweifle regelmäßig daran, wenn ich aus dem Fenster schaue oder mit ganz gleich welchem Fahrzeug oder zu Fuß unterwergs bin.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Du irrst dich:


    "Das Mindestalter für den Führerschein C1 liegt bei 18 Jahren. Im Gegensatz zu Führerscheinen der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T, die unbefristet erteilt werden, gibt es bei der C1-Fahrerlaubnis eine Besonderheit: Wurde diese zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 erworben, gilt eine Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Ab diesem Zeitpunkt muss die Klasse alle fünf Jahre verlängert werden."

    Quelle: https://www.bussgeldrechner.org/fuehrerscheink…hrerschein.html

    Mein Alter hast du aber (fast) perfekt geschätzt. ;) Ich werde bald 51. Meinen Führerschein mit der alten Klasse 3 (Berechtigung für Anhänger oder Fahrzeug bis 7,5t) habe ich mit 18, im Jahr 1990, gemacht, also vor 1999. Damit ist er nicht befristet, auch nicht nach dem 50. Lebensjahr.

    Edit: Hier auch noch einmal zum Nachlesen für weitere Details bzwgl. der alten und neuen Führerscheinklassen.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

    Einmal editiert, zuletzt von cubernaut (29. März 2023 um 15:53)

  • Na ja, noch früher durfte man halt sogar bis 7,5 t fahren. Ich könnte das theoeretisch auch, weil 1990 Führerschein gemacht.

    Damals fuhren die Leute, die das toll fanden, lediglich mit einem R4 mit Matratze im Kofferraum zum Nordkap, weil sie oft knapp bei Kasse waren. Wer so was heute toll findet, der macht es nicht mehr mit einem R4. Und ich befürchte, es sind mehr geworden, die so was toll finden und die gönnen sich dafür außerdem was Größeres und Schweres als einen R4:

    Und dazu kommen noch diejenigen, die das mit dem R4 damals so toll fanden, dass sie sich heute, wo sie es sich leisten können, entsprechend aufgerüstet haben. Nur einen bezahlten Stellplatz auf Privatgrundstück, das können sich viel anscheinend immer noch nicht leisten. <X

  • Du irrst dich:

    Da hast Du mich auf was gestoßen. Ich musste wegen dem Personen-Beförderungsschein auf Karte wechseln.

    Und C1, C1E, BE sind gar nicht begrenzt 8| . Nur der CE ist auf 50Jahre und 12t begrenzt gewesen.

    Ha, man gebe mir einen Hummer oder ein ähnliches dämliches Gefährt.

  • Meinen Führerschein mit der alten Klasse 3 (Berechtigung für Anhänger oder Fahrzeug bis 7,5t) habe ich mit 18, im Jahr 1990, gemacht, also vor 1999. Damit ist er nicht befristet, auch nicht nach dem 50. Lebensjahr.

    Hast du noch den rosa Lappen? Der wurde mir mal geklaut (Jacke mit allen Papieren drin) und seitdem habe ich die Karte. Darin wurde mir statt Klasse 3 unter anderem Klasse CE eingetragen, also bis 12 Tonnen, aber beschränkt gültig bis zum 50.

    7 1/2 Tonner darf ich jetzt also nicht mehr fahren, was ich mit der rosa Pappe weiterhin gedurft hätte. Habe ich allerdings in der ganzen Zeit nie gemacht.

  • Dachte ich bis gerade eben auch, weil habe eben auch die Karte.

    Aber es ist ja auch

    - C1 (LKW bis 7,5t) ,

    - C1E (LKW und Anhänger über 750kg, bzw PKW mit Anhänger bis 3,5t)

    - BE (PKW mit Hänger über 750kg)

    eingetragen.

    Nur CE war bis 50 Jahre begrenzt, wobei imho C1E und CE mit Beschränkung auf gesamt 12t, das war Kennziffer 79, das selbige sind.

    7,5 tdarf ich auf jeden Fall, inkl Anhänger. So lese ich das

  • Hast du noch den rosa Lappen? Der wurde mir mal geklaut (Jacke mit allen Papieren drin) und seitdem habe ich die Karte. Darin wurde mir statt Klasse 3 unter anderem Klasse CE eingetragen, also bis 12 Tonnen, aber beschränkt gültig bis zum 50.

    7 1/2 Tonner darf ich jetzt also nicht mehr fahren, was ich mit der rosa Pappe weiterhin gedurft hätte. Habe ich allerdings in der ganzen Zeit nie gemacht.

    Nein, ich habe die Karte.

    Dann muss m. E. etwas falsch gelaufen sein, denn CE hatte man mit der alten 3-er-Klasse (="Autoführerschein") ja sowieso nicht, sondern nur C1E = Die Erlaubnis bis 7500 kg Zugfahrzeug oder Anhänger zu fahren, und diese ist unbefristet, wenn vor 1999 erworben.

    CE ist, wie du ja schreibst, mehr als 7500 kg, damit darfst du Zugfahrzeug plus Anhänger bis 12000 kg, was mit der alten 3er-Klasse nicht möglich war. In meinem aktuellen Führerschein steht deshalb auch bei CE ein Strich.

    Hier (leider vom "Feind") ist auch noch ein nützlicher Link, der das aufdröselt.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Du hast recht. Habe ich tatsächlich noch nie genau nachgeschaut. C1E gilt auch weiterhin für 7,5-Tonner. Ich dachte immer, dass es diese Grenze bei den neuen Führerscheinen nicht mehr gäbe und ich daher die 12-Tonnen eingetragen bekommen habe.

    (hat aber alles nichts mit E-Fuels zu tun)