Wahlrechtsreform: Ene mene muh und raus ist die CSU

  • du meinst: die CSU bekommt bundesweit 4,8% der Zweitstimmen, gewinnt aber in 35 Wahlkreisen das Direktmandat?

    dann würde sie unter Beibehaltung der Grundmandatsklausel (was das BVerfGE ja momentan im Urteil so entschieden hat) anteilige Sitze bekommen.

    also ... 630 [Gesamtsitze] x 0,048 = 30,x Sitze für CSU

  • Es ist doch aber nun schon so, dass gerade die CSU mit einigen Direktmandaten "außen vor" bleiben wird, wenn die (auf die ganze Republik aus Bayern hochgerechneten) Zweitstimmen nicht ausreichen?

    Bis einschließlich der letzten Bundestagswahl (2021) war es nicht so. Die CSU hatte alle siegreichen Direktkandidaten in den Bundestag schicken können, obwohl nachdem Verhältniswahlrecht ihr gar nicht so viele Abgeordnetensitze zugestanden hätten.

    "Die Statistik zeigt die Anzahl der Überhangs- und Ausgleichsmandate bei den Bundestagswahlen in Deutschland von 1949 bis 2021. Bei der Bundestagswahl im Jahr 2021 erhielt die CDU 12, die CSU 8, die SPD 10 sowie die AfD ein Überhangsmandate. "

    Quelle: https://de.statista.com/statistik/date…ndestagswahlen/

  • du meinst: die CSU bekommt bundesweit 4,8% der Zweitstimmen, gewinnt aber in 35 Wahlkreisen das Direktmandat?

    dann würde sie unter Beibehaltung der Grundmandatsklausel (was das BVerfGE ja momentan im Urteil so entschieden hat) anteilige Sitze bekommen.

    also ... 630 [Gesamtsitze] x 0,048 = 30,x Sitze für CSU

    Ja, das meinte ich. Wenn alle Überhang- und vor allem die Ausgleichsmandate wegfallen, macht das ja auch nur so Sinn. Haben das die CSU-Granden schon gemerkt? Zumindest hat ja irgendeiner von denen gesagt, dass man nun beide Stimmen der CSU geben müsse (nun gut, man muss gar nichts :P)

  • Soweit ich verstanden habe wird wohl das Bündnis CSU/CDU als eine Partei gelten.

    Nein, es waren und bleiben eigenständige Parteien ohne gegenseitige Verrechnung oder Bündnisse, sogar bei den Europawahlen ist es so, nicht nur Bundestag. Da ist die Union etwas sehr eigen ...

  • also ... 630 [Gesamtsitze] x 0,048 = 30,x Sitze für CSU

    Irgendwie sowas in der Art ...

    Eigentlich wollte man die Grundmandatsklausel ja abschaffen, weil die nur bedingt damit vereinbar ist, wenn nicht mehr jeder Direktmandatsgewinner eine Garantie zum Reinkommen bekommt ... Ohne Grundmandatsklausel fallen die 5 der 35 weg, wären sie über 5%, aber nun unter 5 % mit bestehender Grundmandatsklausel und 35 statt 30 ... Wird spannend ... Wobei ... Je weniger Zweitstimmen, desto weniger Erststimmen wohl auch, evtl. werden es keine 35 ... Da sind die 3 Grundmandate der Linken schon spannender, so sie wieder bei knapp unter 5 % landen würden, aber die sind ja noch durchs BSW geschwächt ...

    Steht das mit dem 3 % statt 5 % wirklich so im Urteil?

  • Steht das mit dem 3 % statt 5 % wirklich so im Urteil?

    Das habe ich mich auch gefragt. leider habe ich im Vorfeld kein Auge drauf gehabt. und jetzt bin ich überrascht.

    "Die 5 %-Sperrklausel ist unter den geltenden rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen nicht in vollem Umfang erforderlich, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages zu sichern." So steht es in der Original-Pressemeldung des BVG vom 30.7.24:

    Bundesverfassungsgericht - Presse - Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß – allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort

    Das Wahlgesetz sah vor, die Grundmandatregel außer Kraft zusetzen. Das Gericht sah aber in der Grundmandatregel einen wichtigen Baustein der kleinere Parteien zumindest ein kleines bisschen davor bewahren sollte, keine Abgeordnete entsenden zu können, obwohl es doch einige Wähler gab, die die Partei im Parlament sehen wollten.

    Das Gericht sieht aber anscheinend keinen dringenden Bedarf, die Grundmandatsregel sofort zu ändern, indem stattdessen eine 3%-Hürde statt einer 5%-Hürde gilt.

    Ich bin sicher, dass damit auch die 5%-Hürde für viele Landesparlamente bald Geschichte ist. Zumindest aber eine entsprechende Diskussion ansteht.

  • Soweit ich verstanden habe wird wohl das Bündnis CSU/CDU als eine Partei gelten.

    Also werden sid zusammen x Sitze haben dürfen und sich dann Streiten, wer zuhause bleiben soll.

    In der BVG-Pressemeldung vom 30.7.2024 steht dazu:

    "Übersteigt die Zahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber einer Landesliste die Zahl ihrer nach Zweitstimmen gedeckten Sitze, so erhalten die Wahlkreisbewerber mit den geringsten Erststimmenanteilen keinen Sitz zugeteilt."

    Bundesverfassungsgericht - Presse - Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß – allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort

    Das bedeutet, der Streit darüber, wer "zuhause bleiben soll", der bricht bereits dann aus in der CSU, wenn es darum geht, in den Wahlkreisen mit den größten Erfolgsaussichten kandidieren zu dürfen.

    Im Wahlkreis 219, München Süd hatte die grüne Direktkandidatin, Jamila Schäfer, mit 27,5 % der Direktwahl-Stimmen 2021 das Direktwahl-Mandat knapp vor dem CSU-Kandidatin, Michael Kuffer (26,8 %) gewonnen.

    CSU-Topverdiener Michael Kuffer verliert Bundestagsmandat
    Er verdiente Hunderttausende Euro, ließ aber Rechnungen unbezahlt: Nun hat ei...
    www.t-online.de

    Michael Kuffer ist nicht in den Bundestag gekommen, weil er ein schlechteres Ergebnis hatte als eine andere Kandidatin in seinem Wahlkreis. Durch die BVG-Reform wird es in Zukunft nicht nur einem Michael Kuffer so ergehen, sondern es könnte zum Beispiel auch einen CSU-Direktkandidaten wie Bernhard Loos im Wahlkreis München-Nord treffen. Der hatte bei den Direktstimmen 2021 nur 25,7% der Stimmen gewonnen. Das sind 0,9% weniger als Michael Kuffer.

    Bundestagswahl - Ergebnisse in der Grafikansichtansicht für den Wahlkreis München-Nord

    Bernhard Loos aber konnte in den Bundestag einziehen, denn das zweitbeste Ergebnis im Wahlkreis München-Nord erzielte eine andere Direktkandidatin. Mit 24,2% aber schlidderte sie am Sieg der Direktwahl knapp vorbei.

    Nach dem alten Wahlrecht konnte es also vorkommen, dass ein Direktkandidat mit einem relativ schlechten Wahlergebnis das Direktmandat gewinnt und in den Bundestag einzieht. In meinem Beispiel ist das Bernhard Loose (CSU) mit 25,7%. Ein anderer Direktkandidat, in meinem Beispiel Michael Kuffer (ebenfalls CSU), erzielt dagegen ein besseres Direktwahl-Ergebnis mit 26,8%. Michael Kuffer aber durfte nicht in den Bundestag einziehen!

    Warum ich so weit aushole? Das Beispiel zeigt: Das alte Wahlgesetz enthielt in bestimmten besonderen Fällen scheinbare "Ungerechtigkeiten". Das ist auch bei dem neuen Wahlgesetz in bestimmten besonderen Fällen nicht ganz auszuschließen.

    Nach dem neuen Wahlgesetz, das jetzt vom Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Punkten bestätigt wurde, würde jedenfalls ein Bernhard Loos genauso wenig wie ein Michael Kuffer in den Bundestag eingezogen sein.

    Wer selbst nach Beispielen suchen möchte, der kann sich die Ergebnisse der bayrischen Direktwahl-Stimmen der BTW 2021 anschauen. Es sind je Wahlkreis immer die beiden besten Ergebnisse dargestellt:

    Bundestagswahl - Tabellenübersicht aller Direktkandidaten und Zweitplatzierten nach Wahlkreisen für Gesamtbayern

    Diese Liste wird jetzt sehr intensiv abgefragt werden von jenen CSU-Direktkandidat*innen, die befürchten müssen, dass sie zwar ein besseres Ergebnis bei den Direktwahl-Stimmen erzielen werden, als die Konkurrenz (also quasi in fast allen bayrischen BTW-Wahlkreisen), aber die befürchten müssen, dass ihr Prozentergebnis schlechter ist, als bei anderen Direkt-Kandidat*innen in anderen Wahlkreisen.

    Der Einfachheit halber kann man die Liste durch Anklicken des Sortierbuttons für die jeweilige Spalte so umschalten, dass zum Beispiel entsprechend der Erstwahlstimmen die Liste neu sortiert wird. Da stelle ich mir je nachdem wer dieser Tage bei der CSU so draufschaut dann solche Gesichter vor:

    8):)?(:rolleyes:X/||;(

    Gut möglich, dass das in den nächsten Jahren auch zu Umzugsbewegungen mit anschließendem Hauen und Stechen führen wird, nämlich bei den Wahlkreiskandidat*innen der CSU, die ein relativ schlechtes Ergebnis bei den Direktwahl-Stimmen befürchten müssen.

    Die CDU und CSU werden in diesem Sinne nicht als eine Partei gelten, zumal ja die Parteien in den verschiedenen Bundesländern jeweils eigene Listen aufgestellt haben, die entscheidend sind für die Sitzverteilung.

    Ich habe das BVG-Urteil so verstanden, dass man die CSU nicht so ohne weiteres Wahlrecht-technisch ausbremsen dürfe, indem man das Wahlrecht so ändert, dass nur noch die 5%-Hürde entscheidend ist und die Grundmandatsklausel abschafft. Denn schließlich hatten in den vergangenen Wahlen die CSU und die CDU stets auch deutlich gemacht, dass sie mit der jeweiligen "Schwesternpartei" eine Fraktionsgemeinschaft gründen würde.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (31. Juli 2024 um 13:34) aus folgendem Grund: Ergänzung durch die letzten beiden Absätze

  • Das alte Wahlgesetz enthielt in bestimmten besonderen Fällen scheinbare "Ungerechtigkeiten". Das ist auch bei dem neuen Wahlgesetz in bestimmten besonderen Fällen nicht ganz auszuschließen.

    Das hat man mit jedem Wahlrecht. Es gibt immer irgendwen, für den es tatsächlich nicht gut passt.


    Nach dem neuen Wahlgesetz, das jetzt vom Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Punkten bestätigt wurde

    Die gekippte Grundmandatsregel ist wesentlich.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Das hat man mit jedem Wahlrecht. Es gibt immer irgendwen, für den es tatsächlich nicht gut passt.

    Die gekippte Grundmandatsregel ist wesentlich.

    Ob die Grundmandatsregel nun gekippt wurde oder nicht interessiert die Mehrheit der Menschen nicht wirklich, denn es betrifft ja nur die wenigen Wähler einer kleinen Partei, die vielleicht durch die Grundmandatsregel ( 3 gewonnene Wahlkreise) ihre Abgeordnete in den Bundestag senden kann. So wie es jetzt steht, kann es passieren, dass Die Linke bei der nächsten Bundestagswahl erneut 4,9 % erzielt, aber es nicht schafft, 3 Wahlkreise zu gewinnen. Dann kann die Linke nur die zwei oder einen oder gar keinen Abgeordneten entsenden, die einen Wahlkreis gewonnen haben. So sieht's aus. Und diese Gefahr ist sehr real. Aber es interessiert eben nur sehr wenige Menschen, bundesweit ca. 4,9 % der Menschen, die zur Wahl gehen.

    Die CSU dagegen tönt jetzt sonst wie stolz herum, dass sie mit ihrer Klage gegen das Wahlgesetz der Ampel eine "Klatsche" verabreicht habe. (Eine "Klatsche" verabreichen, das ist dann wohl die Verherrlichung von Kinder mit Gewalt erziehen und Gewaltverharmlosung.) Tatsächlich stinkt es der CSU (und der CDU) gewaltig, dass sie jetzt nicht mehr so viele Abgeordnete entsenden kann, wie bei vergangenen Wahlen. Dieser sehr wesentliche Teil des Wahlgesetzes der Ampelkoalition wurde nämlich bestätigt vom BVG!

    Tatsächlich war die CSU nie wirklich vom Wegfall der Grundmandatsklausel in ihrer Existenz bedroht. Die CSU hätte einfach mit der CDU eine Wählergemeinschaft gegründet und diese CDU-CSU-Wählergemeinschaft, schafft in jedem Fall die 5%-Hürde.

    Eine gute Einordnung des Urteils findet man bei der taz vom 30.7.024:

    Wahlrecht-Urteil vom Verfassungsgericht: Abspeckkur mit Korrekturbedarf
    Dass im Bundestag künftig rund einhundert Abgeordnete weniger sitzen, ist ein großer Verdienst der Ampel. Reformbedarf bleibt beim Wahlrecht dennoch.
    taz.de

    Darin heißt es: "Kaum war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform öffentlich, riefen CSU-Chef Markus Söder und andere Politiker der Union lautstark: „Schon wieder eine Klatsche für die Ampel!“ Das aber stimmt nur zum Teil – und auch nur zu einem kleinen. Im Kern hat Karlsruhe die Reform, die die Ampelfraktionen im März 2023 im Bundestag beschlossen haben, bestätigt. Und das ist gut so."

    Lass den Söder einfach schwätzen, aber lass dich von seinem Geschwätz nicht beeindrucken!:)

    Die Mehrheit der Menschen interessiert viel mehr, dass der nächste Bundestag kein "künstlich aufgeblähter" Bundestag sein wird. Und das haben die Bürger der Ampel zu verdanken, auch wenn Söder und Co versuchen diese großartige Leistung der Ampelkoalition, die sie (die CSU und die CSU, besonders aber die CSU) in der Regierung nie vollbracht, sondern stets verhindert haben, kleinzureden!

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (1. August 2024 um 08:48) aus folgendem Grund: kleine Korrekturen, ergänzt: (die CSU und die CSU, besonders aber die CSU)

  • Die Verfassungswidrigkeit der Ampel-Wahlreform war mit Händen zu greifen: Bayern hat 46 Bundestagswahlkreise, das Bundesland soll also im Idealfall 92 Abgeordnete im Bundestag sitzen haben. Mal angenommen, die CSU gewönne alle 46, scheitere aber an der 5-%-Hürde, dann würde Bayern nur noch von 46 Abgeordneten vertreten, plus vielleicht 4, die durch die Verteilung der 46 freigewordenen Plätze auf die Landeslisten der anderen Parteien bei den bayrischen Grünen, Rosaroten und Braunblauen gelandet wären. Also müsste ein bayrischer Abgeordneter etwa doppelt so viele Wähler vertreten wie seine Kollegen aus den anderen Bundesländern - das ist arbeitstechnisch überhaupt nicht darstellbar. Also: Verstoß gegen die Gleichheit der Wahl. Dass die Partei, die die bayrische Regierung stellt, keinen einzigen Menschen im Bundestag hätte, wäre genauso absurd.

    Mit dem Urteil drängt sich der Verdacht auf, dass eine Lösung gefunden werden sollte, die Söders Partei drin hält - und dabei Gysis Partei rausschmeißt (soweit das die liebe Sahra nicht erledigt).

    Dabei hätte es viel elegantere und gerechtere Lösungen gegeben:

    a) runter von 299 auf etwa 200 Wahlkreise, also deutlich weniger Risiko von Überhangmandaten und entsprechend weniger Ausgleichsmandate, das wäre von der Größe des Bundestages verkraftbar

    b) Beibehaltung der 299 Wahlkreise, aber: für ein Direktmandat muss man mindestens 40 % der Stimmen oder 10 % Vorsprung auf den/die Zweitplatzierte(n) haben - so eine Regelung gibt es in anderen Ländern für die Präsidentschaftswahl

    c) Stichwahl ums Direktmandat, falls niemand im ersten Wahlgang die 50 % erreicht (dann würden die Blaubraunen aufjaulen, weil sie gesehen haben, wie es ihrer Schwester im Ungeiste westlich des Rheins dadurch ergangen ist)

    Man muss einfach anerkennen, dass das Wahlrecht aus einer Zeit stammt, in der die CDU oder die CSU in manchen Gebieten einen Besenstiel aufstellen konnten, und der wurde gewählt, weil der Pfarrer das von der Kanzel predigte. Man schaue sich Ergebnisse von 1969 in weiten Teilen Bayerns, in Oberschwaben oder im Raum Cloppenburg an. Direktmandat hieß dort: 60 %, 70 %. Umgekehrt gab es das in manchen Industriebezirken mit der SPD.

    Aber jetzt holt Partei A den Wahlkreis mit 24,2 % von B mit 24,1 %, C mit 23,8 % und D mit 22,7 %. So war das nicht gemeint. Jemand, gegen den mehr als drei Viertel aller Wähler gestimmt haben, kann nicht ernsthaft behaupten, der "passende" oder "richtige" Vertreter dieses Wahlkreises zu sein.

  • Mit dem Urteil drängt sich der Verdacht auf, dass eine Lösung gefunden werden sollte, die Söders Partei drin hält - und dabei Gysis Partei rausschmeißt (soweit das die liebe Sahra nicht erledigt).

    Wobei es ja für 2025 wieder dieselben Regeln sind, insofern: wenn sie wie vor drei Jahren wieder drei Direktmandate holen, sind die Linken doch wieder mit dabei. Insofern sehe ich da jetzt keine so spezielle Lösung.

  • Also müsste ein bayrischer Abgeordneter etwa doppelt so viele Wähler vertreten

    Angenommen mein Nachbar würde für die AfD in den Bundestag einziehen. Vertritt der dann meine Interessen, nur weil er mein Nachbar ist?
    LIeber lass ich mich von irgendwem vertreten, der mir politisch nahe steht, aber woanders in Deutschland wohnt.

    Die regionale Repräsentanz findet auch in der Lokal- und Landespolitik statt. Und die Länder stellen den Bundesrat.


    und dabei Gysis Partei rausschmeißt (soweit das die liebe Sahra nicht erledigt)

    Die Linken liegen in den Umfragen stabil bei knapp 3%. Ich weiß nicht, wie das mit den Direktmandaten aussieht, aber ich vermute das wird nichts mehr. Die Linken haben sich, aus meiner Sicht, bei der vorigen Wahl mit ihrem klaren Nein zur Nato selber delegitimiert; hätten sie "Ja" gesagt, wären sie jetzt vielleicht in der Regierung.

    Dass die Partei, die die bayrische Regierung stellt, keinen einzigen Menschen im Bundestag hätte, wäre genauso absurd.

    Warum sollten Ausländer im Deutschen Bundestag sitzen?! Die Bayern sollten einfach mal klarstellen, ob sie Teil Deutschlands sein wollen oder nicht.

    Aber jetzt holt Partei A den Wahlkreis mit 24,2 % von B mit 24,1 %, C mit 23,8 % und D mit 22,7 %. So war das nicht gemeint. Jemand, gegen den mehr als drei Viertel aller Wähler gestimmt haben, kann nicht ernsthaft behaupten, der "passende" oder "richtige" Vertreter dieses Wahlkreises zu sein.

    Eben drum. Angenommen die CSU "gewinnt" jeden Wahlkreis mit 24.2%, dann repräsentiert die CSU lediglich 3.8% der Bevölkerung, was weit weg ist von den 5%.

    Zur Wahlrechtsreform: Meiner Meinung nach sollte man die "Sonstigen" bei der Sperrklausel nicht berücksichtigen, und zudem die Hürde moderat absenken, vielleicht auf 4%. Dann würden knapp 3.6% der Stimmen reichen, um die Hürde zu überwinden. Die CSU wäre trotz ihrer Hybris weiterhin drin, die FDP sehr wahrscheinlich auch. Für die Linken könnte es ebenfalls reichen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Die Verfassungswidrigkeit der Ampel-Wahlreform war mit Händen zu greifen.

    Da war gar nichts mit "Händen zu greifen". Das BVG hat die Rückkehr zur alten Grundmandatregel eingefordert, zugleich aber darauf hingewiesen, dass die 5%-Hürde verkleinert werden soll. Deshalb ist jetzt eine 3%-Hürde im Gespräch. Wer weiß, vielleicht war das sogar Absicht, damit durch die Hintertür das Wahlrecht noch mal aktualisiert werden kann, um der FDP die Blamage zu ersparen, bei der nächsten Wahl an der 5%-Hürde zu scheitern?

  • Dass die Partei, die die bayrische Regierung stellt, keinen einzigen Menschen im Bundestag hätte, wäre genauso absurd.

    So weit wäre es niemals gekommen. Die CSU hätte einfach nur von vornherein eine Wählergemeinschaft mit der CDU gründen müssen, sodass noch unmissverständlicher klar ist, dass die beiden Parteien CDU und CSU eigentlich eine Partei ist, nämlich eine Volkspartei. Das Pendant in Österreich nennt sich schließlich auch einfach nur Volkspartei.

    Dann hätte die CSU nicht mehr diese ganzen Tricksereien und dieses ewige Geplänkel machen können, bei dem sie manchmal so tut, als sei sie eine eigene Partei unabhängig von der CDU und ein anderes Mal so tut, als sei sie dieselbe Partei wie die CDU.

    In der Vergangenheit lief das dann oft so, dass die CSU mit rechtspopulistischen Sprüchen auftrumpfte und das dann hinterher als bayrische Biergartenkultur verharmloste. Aber diese Rolle tritt die CSU eh zunehmend an Aiwangers FW ab. Da können sie doch auch gleich mit der CDU eine gemeinsame Partei gründen, die CDSU!

    Eine solche CDSU (oder eine Wählergemeinschaft) hätte auch nach dem neuen Wahlrecht (auch wenn es nicht vom BVG beanstandet worden wäre) überhaupt keine Probleme gehabt, bundesweit die 5%-Hürde zu knacken.