Woche 02 vom 09. bis 15. Januar 2023

  • Also, ich würde sagen, ohne Beschilderung gilt "rechts vor links". Auch, wenn es auf dem Boden weiße Striche jeglicher Art gäbe. Und auch dann, wenn die einmündende Straße ein verkehrsberuhigter Bereich ohne abgesenkten Bordstein ist. Wenn die Straßenverkehrsbehörden es nicht schaffen die bestehenden "rechts-vor-links"-Regelungen durch Aufstellen von Verkehrszeichen abzulösen, warten beide Parteien halt eben ewig an dieser Kreuzung/Einmündung, bis der jeweils andere gefahren ist. Wenn da dann zwei von meiner Sorte aufeinandertreffen, werden die dort verhungern.

  • Welche Ampel gilt? Demnächst klärt das in einem Fall ein Gericht.

    Verhandlung vor dem Amtsgericht: 130-Euro-Knöllchen für die Radfahrt
    Wie fährt man in Karlsruhe korrekt mit dem Rad über eine Ampelkreuzung? Eine Durlacherin wird im Amtsgericht erklären, warum sie sich gegen einen Strafzettel…
    bnn.de

    Wenn ich mir das Artikelbild anschaue, würde ich auch sagen, dass das allgemeine Lichtsignal gilt. Man sieht von rechts eine Radwegfurt auf die Insel führen, hinter der das kombinierte Lichtsignal steht. Wenn man dort entlang fährt, gilt dieses. Ich bleibe dabei, dass §37 maximal missverständlich formuliert ist.

  • Hier nochmal das Bild in groß.

    Zitat von "StVO/37/2/6

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

    Ein Radfahrstreifen ist eine Radverkehrsführung. Und es gibt auch diese besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr. Von daher wären diese tatsächlich zu beachten.

    Das Gericht wird also die Frage klären müssen, ob diese "Lichtzeichen für den Radverkehr" tatsächlich dem Radfahrstreifen zuzuordnen sind, und wenn ja dann welche. Das vordere? Das hintere? Beide?

    Wenn beide, was tut man, wenn man das vordere noch bei grün erwischt, aber dann das hintere auf rot springt? Wartet man dann in Höhe der MIttelinsel auf die nächste Grünphase?

    Und was ist, wenn die Radfahrerampel schon grün zeigt, während die Fahrbahnampel noch rot ist? Darf man dann die Fußgängys im Querverkehr um-fahren?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Eine Radwegfurt kann ich nicht erkennen, nur eine Fußgängerfurt. Es ist Schmallstrich.

    Auf jeden Fall ist in dem Text die Rede von Bedarfsampel. Das heißt zumindest zu manchen Zeiten muss man da einen Knopf drücken, damit etwas kommt.

    Das wäre auf der Fahrbahn auf dem Radweg gar nicht möglich.

    Außerdem finde ich §37 da relativ eindeutig:

    Zitat

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.


    Wenn man also nicht auf der "Radverkehrsführung" fährt, bzw. die Lichtzeichen nicht zu der gehören, auf der man unterwegs ist, muss man die Lichtzeichen auch nicht beachten.

  • Es ist halt einer der unklaren Fälle, denn es gibt dort sogar zwei Radverkehrsführungen: Einmal den Radfahrstreifen und einmal das, was über die Radwegfurt rechts daneben verläuft. Offenbar ist das rechts auch noch ein Lichtsignal, das man über einen Bettelknopf erst anfordern muss. Den erreicht man vom Radfahrstreifen aus aber nur, wenn man absteigt und dahin schiebt oder wenn man bei rotem Signal für den Fahrverkehr fährt (was man auch dürfte, wenn das Signal nicht gilt, sondern das Andere). Aber welche Pflicht sollte es geben, einen Radfahrstreifen zu verlassen?

    Wenn es sich in der Situation um einen Radfahrstreifen handelt, dann kann die andere Führung über die Radwegfurt auch gar nicht zur selben Straße gehören. Radfahrstreifen sind benutzungspflichtig und dann kann es dazu keine alternative Führung geben. Oder es ist kein Radfahrstreifen, sondern ein Schutzstreifen. Der ist Teil der Fahrbahn und wie soll man dann auf die Idee kommen, dass auf der Fahrbahn für Radfahrer nicht das Lichtsignal für den Fahrverkehr gelten sollte?

    Es könnte so einfach sein, wenn links von der Bordsteinkante immer und ausschließlich das Lichtsignal für den Fahrverkehr gelten würde (Mischverkehr, Schutzstreifen, Radfahrstreifen) und auf allen Führungen rechts der Bordsteinkante ("Radweg", kombinierter Geh-/"Radweg", freigegebener Gehweg) immer und ausschließlich ein eigenes Signal für den Radverkehr vorhanden sein müsste. Und wenn es das nicht gibt, gilt dort gar kein Lichtsignal sondern nur erhöhte Aufmerksamkeit. Alles Andere wird immer zu Missverständnissen führen.

  • Eine Radwegfurt kann ich nicht erkennen, nur eine Fußgängerfurt. Es ist Schmallstrich.

    Jedenfalls ist der Radfahrstreifen (also links im Bild) eine Radverkehrsführung.

    Das mit dem Schmalstrich und der Bettelampel hab ich übersehen. Bettelampel deutet eher darauf hin, dass die Ampel nicht für den Radfahrstreifen gilt. Schmalstrich, dass es doch so ist. Aber in der StVO steht nichts darüber, was die Strichbreite bedeutet, also ist's auch wieder egal.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Na da hat sich ein Verkehrsplaner aber etwas ausgedacht!

    Hier ist die Anfahrt zu der Kreuzung. Der Weg ist unbeschildert. Darf man als Radfahrer dort fahren?

    Die Stadt scheint es zu erwarten und führt die Radfahrer einfach drauf. Kurz vor der Kreuzung geht es dann wieder runter vom Hochbord. Und aus dieser Perspektive sollen die Radfahrer dann die Bettel-(!)Fußgänger-Fahhrad-Ampel beachten?

  • Ach, hier ist ein Faden dazu ...

    Dann erst mal das, was ich schon im VP schrub:

    Das Volk, in dessen Namen heute gesprochen wurde, war recht zahlreich vertreten, nachdem das ja durch die Presse ging ... Inklusive mindestens zweier seit relativ kurzem pensionierter Behördenvertreter ... Plus paar Bekannte von mir ...

    "Vorne" war's deutlich einsamer, da die Beschuldigte nicht durch RA vertreten war ...

    Hier war's:

    ostring1.jpg

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Aus der bisherigen Presseberichterstattung gingen wir eig. alle bisher von der gelben Fahrtroute 0 aus.

    Pustekuchen ...

    Sie war auf der roten Route 1 unterwegs und die (Autobahn-)Polizisten gingen wohl anfangs auch von Benutzung der falschen Straßenseite aus, was aber nicht der Fall ist, ist ein blau-weißer Zweirichtungsradweg.

    Bzgl. der genauen Route über die Dreiecksinsel wurde bissele vorne bissele "gefeilscht" ob so num oder anderster num um'n Pfosten oder so ..., das hat man im Detail von den Zuschauern aus nicht sehen können. Es klang danach, als hätte man sich auf "Furt berührt", also a. geeinigt?

    Das passt aber im Nachhinein betrachtet aber nicht so ganz zur Befürchtung der Polizeibeamten, sie hätten gedacht, sie würde mit dem Pedelec in voller Fahrt in ihren Verkehsstrom brechen mit Unfallgefahr, das wäre eher, nun noch mal von oben betrachtet, zu b oder c passen ...

    a wäre klar ein Rotlichtverstoß ggü. dem Rot dieser Furt, das Urteil wäre dann formal völlig korrekt.

    Wie das bei bei b oder c aussähe unter Beachtung von § 10?

    d wäre wohl wieder ein Rotlichtverstoß bzgl. des Rots der anderen Furt ...

    Mit einem anderen Zuschauer, der dort auch öfters rechts abbiegt, haben wir dann mutgemaßt, dass Fahrtroute 2 in grün eigentlich legal sein müsste, sofern man dort § 10 beachtet ... Jedenfalls kein Rotlichtverstoß?

    Es schien, als wäre der Richterin der Unterschied zwischen Fahrtroute 0 und 1 bewusst und das Urteil wäre bei 0 anders ausgefallen. Und auch die Polizisten schienen den Unterschied zu kennen ...

    Es kam übrigens gegen die Empfehlung der Richterin ggü. der Beschuldigten, sie möge besser zurückziehen, zu einem Urteil. Ob B. damit noch weiteres vorhat, weiß ich nicht, sie müsste dann ja Zulassung zu Gedöns beantragen etc.

    Ein anderer Bekannter als Zuschauer will noch ans Tiefbauamt rantreten, ob man statt Bettelampel diese Furt ständig im Umlauf freigeben kann, denn eine Benutzung derselben ist eig. völlig problemlos, sofern die Autos der Durlacher Allee gerade Grün haben, und "1x Aussetzen" eigentlich völlig unbegründet. Mal abwarten, was von dort zu den Räumzeiten gesagt wird ...

    (PS: Sogar einige Radler auf "gelber" Route nutzen die und drücken, weil sie m.E.n. glaub eine kurze Weile vorher auf Grün springt und man wenige Meter weiter vorne steht und so insgesamt einen kleinen Vorsprung gewinnt ...)

    Ein weiterer Bekannter war auch dort, der hatte vor einer Weile Erfolg (Einstellung) vor Gericht in einer Rotlichtsache. In seinem Fall war es eine Fußgängerampel mit zus. Radstreuscheibe, deren Furt aber von einem (immer noch) unbeschilderten Gehweg startet nahe einer einmündenden Querstr., aus der er kam und sich erdreistete, auf der Fahrbahn rechts abzubiegen, um baldigst in das andere Ende der (gerade rot erleuchteten) Furt einzufädeln, um die Mittelinsel zu erreichen (eine Fahrbahnquerung gibt es dort aber nicht).

  • Wenn man also nicht auf der "Radverkehrsführung" fährt

    Tut man aber auch auf der in meinem Bild gelben Route, aber eben auf einer anderen.

    Dann wäre das Urteil aber wohl anders ausgefallen.

    Die Furt mit roter Ampel ist für die Radfahrer auf dem Zweirichtungsradweg des Ostrings ...

  • Beitrag von mkossmann (13. Januar 2023 um 16:31)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (13. Januar 2023 um 16:34).
  • Der Weg ist unbeschildert. Darf man als Radfahrer dort fahren?


    Die Stadt scheint es zu erwarten und führt die Radfahrer einfach drauf.

    Es stand zur Zeit der Aufnahme durchaus ein 240, aber verdreht, so dass man es bei Mapillary nicht entdeckt. Verdrehung ist, jedenfalls bei der letzten Fahrt im Nov/Dez, wo ich speziell drauf geachtet habe, korrigiert.

  • Hab mir Mühe gegeben, den Fahrweg zu verstehen. Wenn es war, wie ich denke, wundert mich das Urteil eigentlich nicht. Dumm halt, dass die Polypen grade vorbeikamen.

    Die Frage ist für mich eher: Warum haben die Leute auf der Verkehrsinsel eigentlich rot, während man parallel dazu grün hat?

  • Aha, dann kapiere ich den Ablauf und die Begründung. Die Pedelec-Fahrerin hat Route b bis c genommen und konnte von dort, wo sie stand, die grüne Ampel an der Wartelinie nicht sehen. Dem (fiktiven? realen?) Radverkehr auf der Radspur ist sie sozusagen "in die Flanke gefahren".

    Nun steht da

    Zitat

    Zunächst fährt die Radfahrerin korrekt auf eine Verkehrsinsel.

    Jetzt hätte man schon gerne gewusst, ob die grün eingezeichnete Fahrlinie 2 auch "korrekt" gewesen wäre.

    Und warum das Benutzen der Fußgängerfurt mit Drücken einer Bettelampel "korrekt" sein soll. Und warum es sich überhaupt um eine "Radverkehrsführung" handeln soll.

    Vielleicht klagt ja mal jemand gegen die Benutzungspflicht für diesen linksseitigen Radweg ...

  • Aha, dann kapiere ich den Ablauf und die Begründung. Die Pedelec-Fahrerin hat Route b bis c genommen und konnte von dort, wo sie stand, die grüne Ampel an der Wartelinie nicht sehen. Dem (fiktiven? realen?) Radverkehr auf der Radspur ist sie sozusagen "in die Flanke gefahren".

    Nun steht da

    Jetzt hätte man schon gerne gewusst, ob die grün eingezeichnete Fahrlinie 2 auch "korrekt" gewesen wäre.

    Und warum das Benutzen der Fußgängerfurt mit Drücken einer Bettelampel "korrekt" sein soll. Und warum es sich überhaupt um eine "Radverkehrsführung" handeln soll.

    Vielleicht klagt ja mal jemand gegen die Benutzungspflicht für diesen linksseitigen Radweg ...

    Ich habs so verstanden: Die Leute auf der Verkehrsinsel kriegen nur grün, wenn sie es "anfordern", ansonsten bleibts rot, obwohl parallel dazu grün ist. Das dient vermutlich der "Durchsatzerhöhung".

    Ist das eigentlich irgendwie verwaltungstechnisch vorgeschrieben (STVO, VwV) oder ist das einfach nur StVB-Folklore?

  • Die Frage ist für mich eher: Warum haben die Leute auf der Verkehrsinsel eigentlich rot, während man parallel dazu grün hat?

    Ich habs so verstanden: Die Leute auf der Verkehrsinsel kriegen nur grün, wenn sie es "anfordern", ansonsten bleibts rot, obwohl parallel dazu grün ist. Das dient vermutlich der "Durchsatzerhöhung".

    Diese Frage nach der Sinnhaftigkeit ist in der Tat berechtigt, denn die ...

    Zitat

    Stattdessen fährt sie auf den rechten Rand der Durlacher Allee zu – „schräg in den fließenden Verkehr“, beschreibt es einer der Streifenpolizisten – und weiter auf den Radweg, der unter der Eisenbahnbrücke hindurch Richtung Durlach führt. Dies sei der Verstoß, legt die Richterin dar: „Die Strecke, die Sie gefahren sind, war nicht mit Grünlicht versehen.“ Die Beweisaufnahme hatte Dahmens Fahrstrecke präzisiert.

    Wie die Durlacherin in die Ampelkreuzung rollte, sei zudem gefährlich: „Niemand rechnet damit, dass dort von rechts einfach ein Verkehrsteilnehmer einfährt.“

    ... als Rotlichtfahrt geahndete angeblich gefährliche Fahrt bricht ja in sich zusammen, wenn jemand anderes zuvor Grün angefordert hat, dann bleibe nur noch das Verlassen der Furt übrig ...

    Ein mir bekannter Aktiver hat das mal beim Tiefbauamt angfragt, ob man nicht die Furt ohne Betteln schalten könnte. Dann wird rauskommen, ob evtl. der Durchsatz dadurch verringert würde, es sind immerhin 2+3 Spuren zu queren durch die Fußgänger, die hier Bemessungsgrundlage wären ...

    Die Pedelec-Fahrerin hat Route b bis c genommen und konnte von dort, wo sie stand, die grüne Ampel an der Wartelinie nicht sehen. Dem (fiktiven? realen?) Radverkehr auf der Radspur ist sie sozusagen "in die Flanke gefahren".

    Was von a bis d die wahre Fahrlinie war, ist mir nicht ganz klar, da das gemeine Volk nicht mitschauen durfte, wie anhand der Bilder um die Fahrlinie gefeilscht wurde. Ich meine aber, man hätte sich auf mindestens "Furt berührt" geeinigt, also a, ich würde aber b und c auch nicht ausschließen.

    Richtig, man fährt so dem "grünen" Radverkehr in die Flanke, aber das kommt ja, wenn man Grün angefordert hätte, spätestens auf der anderen Straßenseite ganz legal und wenn man § 10 beachtet, wäre es auch unterwegs nicht so völlig illegal m.E. ...

    etzt hätte man schon gerne gewusst, ob die grün eingezeichnete Fahrlinie 2 auch "korrekt" gewesen wäre.

    Laut http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=133431]Diskussion im VP sollte das kein Rotlichtverstoß sein ... Man tangiert ja auch keinen Schutzbereich irgendeiner Ampel.

    Zitat

    (1) ... Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. ...

    (2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

    (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

    (4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. ...

    "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen." steht hinter "Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will,", aber ob es nur dafür gilt oder, wie hier, auch beim Rechtsabbiegen ... Weil das wäre eig, das einzige, gegen das verstoßen würde bei Route 2, evtl. noch gegen das Rechtseinordnen fürs Rechtsabbiegen. Und man könnte in Frage stellen, wie weit der Radweg in beide Richtungen freigegeben ist, das ist ja nur der des Ostrings, aber nicht der der Durlacher Allee.

    Und über die diversen potentiellen Vorrangs-/Vorfahrtsverhältnisse müsste man auch sezieren .... Immer § 10? 9? Aber das ist von der Summe her im Zweifel alles billiger als ein Rotlichtverstoß ...

    Und warum das Benutzen der Fußgängerfurt mit Drücken einer Bettelampel "korrekt" sein soll. Und warum es sich überhaupt um eine "Radverkehrsführung" handeln soll.

    Vielleicht klagt ja mal jemand gegen die Benutzungspflicht für diesen linksseitigen Radweg ...

    Die Fahrbahnführung ist für den Radverkehr von Westen, die Furt ist für die Abbieger vom Ostring von Nord und Süd nach Osten, sie ist auch mit Radsymbolen in der Streuscheibe korrekt, an und für sich kann man das schon so machen, nur die Bettelei darf man zu Recht in Frage stellen.

    Eine Klage gegen die B-Pflicht halte ich für aussichtslos: stark befahrene vierspurige Straße.

    Ist das eigentlich irgendwie verwaltungstechnisch vorgeschrieben (STVO, VwV) oder ist das einfach nur StVB-Folklore?

    Was genau?

  • Was genau?

    Dass eine parallel zur Hauptverkehrsstrasse geführte Fußgänger/Fahradfahrer-Überquerung per "Bettelampel" geregelt werden kann/muss. Wenn keiner Grün gedrückt hat, müssen ja auch keine Räumungszeiten berücksichtigt werden und der Verkehrsfluß wird dadurch schneller?

    Im LK FFB soll jetzt eine seit Jahren berüchtigte Unfallkreuzung (Kaisersäule bei Puch) per Ampelanlage "entschärft" werden. Es ist zu befürchten, dass dort Bettelampeln für Fußgänger/Radfahrer installiert werden (die jetzt einfach um ihr Leben laufen müssen :) )