Woche 50 vom 12. bis zum 18. Dezember 2022

  • ...und selbst dann braucht es zu dem Zweck nicht die Benutzungspflicht. Ich korrigiere, dass es für die Auslobung auch reicht, wenn nur aufgehoben wird, soweit diese ein Radwegebenutzungspflicht anordnen.

    Denn laut Unfallforschung ist ist mit einer Wahrscheinlichkeit > 50% damit zu rechnen , das das Unfallrisiko auf dem Radweg höher ist als auf der begleitenden Fahrbahn.

    50% der Radwege? 50% der Strecke? 50% aller Straßen mit Radwegen gewichtet nach Verkehrsbelastung?

    Für 80er-Jahre-Schrott in Tempo 30 Zonen ist das ziemlich klar, für 1m breite Radwege, die neben Parkstreifen und Tiefgarageneinfahrten verlaufen auch. Aber mit einer Zahl ohne Kontext kann ich wirklich keine Einordnung dazu treffen. Was mit an Hanes Argumentation übel aufgestoßen ist, war vor allem auch, dass einerseits Risiken auf der Fahrbahn einfach mit Verweis auf die entsprechenden Regeln in der StVO verklärt werden (bringt halt nichts, wenn der LKW-Fahrer trotzdem noch schnell an einem vorbeiziehen will, während man gerade einfädelt), gleichzeitig regelwidriges Verhalten aber an anderer Stelle berücksichtigt wird (zB unachtsam abbiegende Kraftfahrer – die würden nämlich bei Regelbeachtung auch keinen Unfall verursachen).

    Einmal editiert, zuletzt von simon (16. Dezember 2022 um 18:23)

  • Nehmen wir mal an das Unfallrisiko wäre exakt gleich für Führung auf Radweg und Fahrbahn. Und du hättest die Ressourcen das gesamte Straßen/Radwegnetz zu untersuchen. Wie machst du das ? Du nimmt einen Straßenabschnitt mit Radweg und suchst dir einen Vergleichsabschnitt ohne Radweg der in allen betrachteten sonstigen Parametern möglichst gleich ist . Und vergleichst du Unfallzahlen der jeweiligen Paare. Was wirst du bei gleichem Risiko als Ergebnis finden : Du wirst relativ viele Paare finden mit gleichen Unfallzahlen. Aber es wird auch Paare geben wo die Radwege besser abschneiden und als "Ausgleich" etwa die gleiche Anzahl von Paaren wo die Fahrbahn besser abschneidet.
    Damit hast du 3 Fälle: gleiche Unfallzahl : keine Entscheidung möglich ,Und von den verbleibenden Abschnitten etwa 50% rechtswidrig da Unfallzahl auf dem Radweg größer.

    Wenn nun das Unfallrisiko auf Radwegen im Mittel größer ist vergrößert sich der Anteil der Paare , bei dem auf dem Radweg mehr Unfälle auftreten auf größer 50% der entscheidbaren Fälle

  • Das Schild ändert also nur etwas für andere Verkehrsteilnehmer, wenn der Radweg ohne Schild nicht als solcher erkennbar ist.

    Das Nich-von-alleine-Erkennen von Radwegen durch Nicht-Radfahrer kann nur in genau dem einen Fall eine Rolle spielen, wo ein einzelner Weg ohne zusätzliche Fahrbahn und ohne Bürgersteig für Andere gesperrt werden soll. Ansonsten besteht aufgrund der ohnehin obligatorisch ohne Schilder zu lösenden Erkennung von Fahrbahnen und Gehwegen zum Erfüllen der bestehenden Fahrbahn- bzw Gehwegbenutzungspflicht kein Bedarf.

  • Wenn nun das Unfallrisiko auf Radwegen im Mittel größer ist vergrößert sich der Anteil der Paare , bei dem auf dem Radweg mehr Unfälle auftreten auf größer 50% der entscheidbaren Fälle

    Wie auch immer die Unfallrisiken berechnet werden: Entscheidend ist ja, dass es die verantwortlichen Gremien nicht interessiert. Denn auf der anderen Waagschale liegt ja die Tatsache, dass wg. Radfahrern auf der Fahrbahn die leeren Beifahrersitze nicht länger ungebremst aneinander vorbeiflitzen können.

    Egal, wieviele Radfahrer von abbiegenden Autos umgenietet werden, ein CSU-Gemeinderat wird niemals sagen: "Weg mit dem Radweg"? Da haben halt einfach die Radfahrer nicht richtig aufgepasst, die fahren zu schnell über die Kreuzung, die muss man ausbremsen, etc...

    Will sagen: Auch wenn die Unfallrisiken irgendwie in Gerichtsentscheidungen einfließen, in die politischen Planungen vor Ort tun sie es nicht. Das müsste sich ändern, aber da kann man leider anscheinend rechtlich nicht eingreifen, selbst wenn die Planung selbst schon eine illegale BPflicht zeigt.

  • Will sagen: Auch wenn die Unfallrisiken irgendwie in Gerichtsentscheidungen einfließen, in die politischen Planungen vor Ort tun sie es nicht. Das müsste sich ändern

    Passend dazu: Die Teilnahme des VCD - in dem Fall geballtes Radfahrer-Fachwissen durch Autogenix - am "RundenTischRadverkehr" in Fürstenfeldbruck wurde von der dortigen Radverkehrsbeauftragten abgelehnt :S

    Du kriegst echt die Tür nicht zu...

  • So gewaltig ist meine Kompetenz ja nicht, und, na ja, wir kennen uns halt schon. Ich hatte dem Kreisvorsitzenden durch die Blume schon zu verstehen gegeben, dass es besser wäre, mich erst spät zu nennen. Schätze trotz meiner neuen offiziellen VCD-email-Adresse hat sich die RVB kurz an ihren Kaffee verschluckt.

  • Peter Viehrig 18. Dezember 2022 um 08:54

    Hat den Titel des Themas von „Woche 50 vom 12. bis zum 19. Dezember 2023“ zu „Woche 50 vom 12. bis zum 18. Dezember 2023“ geändert.
  • Peter Viehrig 18. Dezember 2022 um 17:30

    Hat den Titel des Themas von „Woche 50 vom 12. bis zum 18. Dezember 2023“ zu „Woche 50 vom 12. bis zum 18. Dezember 2022“ geändert.
  • ... Es gibt es auch Vergrämungseffekte (ich denke da beispielhaft an die Straße zwischen Hochbrück und Oberschleißheim): Auf besonders stark befahrenen Straßen ohne Radinfrastruktur sind regelmäßig nur äußerst wenige Radfahrer unterwegs, weil diese dann oft Umwege suchen oder gar nicht radeln. Aus dem Fehlen von Unfällen kann man dann nicht den Umkehrschluss ziehen, dass die Straße an sich sicher sei.

    Zumal in diesen Straßenabschnitt nicht nur keine Separierung zwischen Kraft- und Radverkehr stattfindet, sondern der Radverkehr - sofern er sich denn überhaupt dorthin traut - beim Kreisel bei der Schlossanlage Schleißheim überhaupt nicht zwischen Radweg und Fahrbahn - egal in welche Richtung - überwechseln kann. Es ist anscheinend überhaupt nicht vorgesehen, mit dem Fahrrad die B 471, die hier als Freisinger Straße benannt ist, zu befahren. So kann man das natürlich auch machen, um Unfälle mit Radfahrern möglichst gering zu halten. Und man braucht die Widmung dieses Streckenabschnitts zugunsten des Kraftverkehrs auch nicht extra abändern. Viel Verwaltungsaufwand gespart!