interessante Frage:
macht es einen Unterschied, ob eine angemeldete Demonstration oder eine absichtliche Blockade ohne Anmeldung zu einem Stau führt, in dessen Folge ein Einsatzfahrzeug später als ohne Stau am Zielort ankommt?
interessante Frage:
macht es einen Unterschied, ob eine angemeldete Demonstration oder eine absichtliche Blockade ohne Anmeldung zu einem Stau führt, in dessen Folge ein Einsatzfahrzeug später als ohne Stau am Zielort ankommt?
Ich gehe davon aus, weil das Recht auf Versammlungen im öffentlichen Raum eingeschränkt werden kann.
PS Oder besser: schon durch Gesetze eingeschrängt ist.
Es war nicht Fehleinschätzung, Gleichgültigkeit sondern Vorsatz. Damit sind die Aktivisten entsprechend zur Verantwortung zu ziehen.
"Fehleinschätzung" und "Gleichgültigkeit" sind damit verantwortungsfrei? Sind diese beiden "Kameraden" denn nicht eigentlich das Hauptproblem?
Damit könntest du ja z.B. auch unterlassene Hilfeleistung entschuldigen, du müsstest ja nur sagen: "War mir halt grade einfach komplett wurst". Oder bei Fehleinschätzung: "Ich dachte, der wird schon bremsen, da hab ich mich wohl vertan. Shit happens."
Gerade auf Fahrlässig, also Fehleinschätzung, basiert doch fast die komplette Verkehrsrechtsprechung wenns um aktiven Verkehr geht.
Deswegen ein relativ neues Konstrukt namens Raser-Paragrafen, um wenigsten manchmal ernsthafte Urteile zu erlauben.
Meine Meinung: Diese Leute sorgen unter erheblichem persönlichem Risiko dafür, dass später niemand sagen kann: "Wir haben ja von nichts gewußt." Wenn die kriminell sind, dann wars Martin Luther King auch.
Nach dem Tod einer Radfahrerin in Berlin hat Bundesklimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) bestimmte Klima-Proteste scharf verurteilt. „Der Tod der Radfahrerin ist erschütternd, die Umstände müssen genau aufgeklärt werden“, sagte Habeck unserer Redaktion. „Unabhängig von der Aufklärung muss gelten: Protestformen, die Menschen gefährden, sind falsch. Proteste einiger Gruppen tun aber inzwischen genau das. Das Leben anderer und ihr eigenes gefährden.“
aus: Thüringische Landeszeitung vom 4.11.22
Ala Mitglied der Partei "Die Grünen" sollte sich Habeck einmal daran erinnern, dass die Grünen sich einst an Demonstrationen gegen den Bau von Atomkraftwerken oder Startbahnen beteiligt haben, bei denen man leider nicht sicher sein konnte ohne Blessuren davon zu kommen, weil die "Polizeiarbeit" ganz und gar nicht von Deeskalation geprägt war. Im Gegenteil.
Einer, der bei der Räumung des Hüttendorfes der Startbahn-West-Kritiker 1981 dabei war berichtet:
"„Das Hüttendorf, das war irgendwo Heimat, und dann haben wir die da drin gesehen, wie die sich in unseren Sachen gelümmelt haben“, erzählt Mark Steinbrück.
„Die“, das waren die Polizisten, und die taten in den folgenden Wochen noch einiges mehr, das zur Eskalation der Konflikte beitrug. „Bei den Ausfällen war denen wirklich alles egal. Die waren auf Blut aus, die haben auch auf Sanitäter eingeschlagen.“"
Die Staatsmacht und die reaktionären Medien haben dazu gelernt. Demonstranten werden heutzutage zwar immer noch bei der einen oder anderen Gelegenheit niedergeknüppelt, aber zumindest ist man bemüht, den Eindruck zu erwecken, es würden ganz manierlich die Menschen einer Protestblockade weggetragen. Gleichzeitig lauern die reaktionären Medien auf Gelegenheiten, den Protest zu kriminalisieren, indem ein Unfallopfer, wie die bei einem Verkehrsunfall getötete Radfahrerin, zur Märtyrerin für den angeblich so hervorragend funktionierenden massenhaften motorisierten Individualverkehr erklärt wird. Ein Unfallopfer, so wurde es von manchen Medien dargestellt, dass nur deshalb sterben musste, weil angeblich der Auto-Verkehrsfluss so empfindlich von außen durch die Protestierenden gestört wurde, dass deshalb ein Todesopfer zu beklagen war.
Und Habeck gibt dazu eine so verklausulierte Stellungnahme ab, dass er dann vom Hamburger Abendblatt mit der Schlagzeile bedacht wird, der Grünen-Politiker habe bestimmte Klima-Proteste scharf verurteilt.
ZitatLiegt ein rechtfertigender Notstand vor, handelt laut Gesetz nicht rechtswidrig, wer "in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden". Dies gilt demnach, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Nach Angaben des Gerichtssprechers ist nach Ansicht der Richterin in diesem Einzelfall das Anliegen der Baumbesetzer, das Klima zu schützen, vorrangig gegenüber dem Eigentumsschutz gewesen.
Im Fall der Straßenblockaden wird man natürlich klären müssen, ob die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr (Klimawandel) abzuwenden. Dass sich die Blockaden gegen den Verkehrssektor richten, in dem die Verpflichtungen zur CO2-Reduktion nicht erfüllt werden, spricht aus meiner Sicht dafür, dass es ein angemessenes Mittel ist. Die Störungen könnten dazu beitragen, dass Menschen vom Auto auf den ÖPNV umsteigen.
"Fehleinschätzung" und "Gleichgültigkeit" sind damit verantwortungsfrei?
Verstehst Du das Wort entsprechend wirklich nicht? Oder wolltest Du es hier nicht verstehen?
Die generelle Behinderung des dort fließenden Verkehrs mag vorsätzlich geschehen sein. Allerdings ist hier für mich die Frage offen inwieweit eine durch die Polizei eingeleitete Sperrung den Aktivist*innen angelastet werden kann.
Mich würden die Reaktionen interessieren, falls die Polizei die Aktivisten dort drei Tage lange hätten kleben lassen ....
Ich laste es den Aktivisten an, weil ich keine Zweifel habe, dass genau das eingeplant war. Auch bezweifle ich, dass das Nichthandeln seitens der Polizei legal wäre.
Mir fällt es sehr schwer, den Klimaprotest moralisch zu bewerten. Mein Weg ist es nicht, so zu handeln. Andererseits kann ich die Verzweiflung durchaus nachvollziehen, die man empfindet, wenn man das Fiasko kommen sieht, aber keine adäquate Reaktion in Politik und Gesellschaft erkennen kann. So etwas gibt es in anderen Bereichen auch. Als Christ hat man zumindest noch ein "Ventil" zu Gott hin, aber wenn man das nicht hat? Dann kann man die Verzweiflung in sich hineinfressen oder auch nach außen tragen. Wobei es leicht geschehen kann, dass man damit mehr Schaden als Nutzen bewirkt.
Mich würden die Reaktionen interessieren, falls die Polizei die Aktivisten dort drei Tage lange hätten kleben lassen ....
Ich laste es den Aktivisten an, weil ich keine Zweifel habe, dass genau das eingeplant war. Auch bezweifle ich, dass das Nichthandeln seitens der Polizei legal wäre.
Warum wird eigentlich Demonstranten für ein nachhaltiges und damit zukunftssicheres Wirtschaften so etwas angelastet. Andere Demonstranten aber genießen geradezu Narrenfreiheit, wenn sie den Verkehr lahmlegen, obwohl deren Forderungen ganz und gart nichts mit Nachhaltigkeit zu tun haben:
Guckst Du:
https://img.zeit.de/arbeit/2021-07/bauern/wide__840x472__desktop__scale_2
Der Zeit-Artikel beschäftigt sich mit den "Sorgen der Bauern". Und die sorgen sich nicht so sehr um die Umwelt und mehr Nachhaltigkeit, sondern vor allem darum, dass sie weiterhin Schweine- und Rinderfäkalien möglichst ohne Auflagen in möglichst großen Mengen auf die Felder kippen dürfen.
Besonders kurios ist der Spruch auf dem roten Frontbanner: Butter, Brot und Bier fehlen bald auch DIR!
Nachweislich sind zu viel Fett und alkoholhaltige Getränke einer der Hauptverursacher für Fettleibigkeit und zahlreiche damit verbundenen bzw. daraus resultierenden Krankheiten.
Merke: Wer für Butter- und Bierkonsum demonstriert und dafür ganze Innenstädte lahmlegt, der wird beklatscht. Wer aber für ÖPNV, Fahrrad- und Fußverkehr demonstriert, und dabei einzelne Straßen oder Fahrbahnen blockiert, der wird kriminalisiert.
Ich warte ja immer noch darauf, dass sich jemand über Critical Mass aufregt. Die Fahrten finden ja auch durchaus mal unangemeldet statt und haben Einfluss auf den Verkehr.
Natürlich ist das rechtlich sicherer, da man ja keine OWi oder Straftaten begeht, solange man sich an die Verkehregeln hält.
Warum wird eigentlich Demonstranten für ein nachhaltiges und damit zukunftssicheres Wirtschaften so etwas angelastet. Andere Demonstranten aber genießen geradezu Narrenfreiheit, wenn sie den Verkehr lahmlegen, obwohl deren Forderungen ganz und gart nichts mit Nachhaltigkeit zu tun haben:
Guckst Du:
Ich würde sagen, Du hättest das Bild nicht verlinken dürfen: Die Demonstration braucht keine Verkehrsbehinderung, um ein einprägsames Bild zu generieren.
Ich finde es erschreckend, wie schwer es einigen fällt, zwischen legal und illegal, zwischen vorsätzlich und fahrlässig etc zu unterscheiden, wenn es um die "richtige" Sache geht. Die Anführungszeichen habe ich bewusst gesetzt, weil es um eine subjektive Komponente geht. Würdet Ihr die Aktivisten mit der gleichen Argumentation entschuldigen, wenn es zwei Neonazis wären, die gegen die nachlässige Abschiebepraxis demonstrieren würden?
Ich stelle solche Überlegungen regelmäßig an, um eignem Wunschdenken, Vorurteilen auf die Spur zu kommen.
Zunächst einmal ist jede nicht angemeldete Demonstration "illegal". Egal in welcher Form, also auch, wenn dabei niemand gestört oder behindert wird.
Zum Thema Vorsatz: Es war sicherlich Vorsatz der Aktivisten, den Verkehr zu behindern oder sogar lahmzulegen. Es war sicherlich kein Vorsatz, Rettungsfahrzeuge zu behindern. Es muss aber klar sein, dass man das mit solchen Aktionen zumindest billigend in Kauf nimmt. Ob das im juristischen Sinne bereits als Vorsatz gelten kann, weiß ich nicht. Eine ähnliche Begründung gab es ja bei der Mordanklage gegen die Raser, die mit ihrem Verhalten den Tod anderer Menschen billigend in Kauf genommen haben, auch wenn es sicherlich keine direkte oder gar gezielte Tötungsabsicht gab.
Die Sperrung der zwei von drei Fahrspuren erfolgte durch die Polizei. Keine Ahnung, welchen Spielraum sie hat, Fahrspuren unter der besetzten Schilderbrücke trotzdem freizugeben. Auch wenn die Aktivisten die Autobahn nicht selbst physisch versperrt haben, ist aber auch klar, dass sich ein 5km langer Stau nicht direkt auflöst, sobald man alle drei Fahrspuren wieder geöffnet hätte.
Der Fall mit der Baumbesetzung in Flensburg zeigt, dass die Justiz durchaus einen Unterschied macht, worum es den Aktivisten geht und welche anderen Rechte dabei verletzt werden, um das Ziel zu erreichen. Das Gericht hat dort entschieden, dass die Aktion einem höheren Ziel diente als die Eigentumsinteressen der Grundstückseigner und daher angemessen war. Das ist natürlich kein Freibrief für weitere Aktionen der Letzten Generation, sondern das müssen Gerichte in jedem Einzelfall entscheiden. Aber es macht eben doch einen Unterschied, ob zwei Nazis eine Autobahn blockieren, um damit gegen Ausländer zu demonstrieren. Alleine schon deshalb, weil kein Zusammenhang zwischen der Aktion und dem Anliegen erkennbar ist.
Das sehe ich übrigens auch bei den Trecker-Korsos so. Wenn Landwirte auf diese Weise demonstrieren, tun sie das auch vor allem, um zu stören und Aufmerksamkeit zu erregen. Die Blockade des Straßenverkehrs steht allerdings in keinem Zusammenhang mit ihrem Anliegen und da spielt es aus meiner Sicht gar keine Rolle, ob man dieses Anliegen für eine "gute Sache" hält oder nicht. Die Landwirte nehmen dabei ebenfalls in Kauf, dass in Folge der Demonstration Rettungseinsätze verzögert werden können. Hier darf man nicht mit zweierlei Maß messen, zumal einzelne Personen, die eine Straße blockieren, diese Blockade schneller aufheben können als die Landwirte mit Hunderten von Traktoren.
ich hab mich in der Tat auch gefragt, wie ich reagieren würde, wenn sich 10 A*D-ler in Südsachsen an einem Grenzübergang auf der Straße festkleben würden. Oder in Dresden auf einer Elbbrücke.
Als nicht betroffener auf der heimischen Couch: wäre mir egal.
als betroffener vor Ort, der erstmal nicht weiterkommt: wäre mir nicht egal, aber ich würd auch da warten, bis die Polizei räumt.
RTW/EFZ kommt bei einem so verursachten Stau nicht durch: da kann ich die "Schuldfrage" so wenig beurteilen, wie jetzt.
Nur aus dem Bauch heraus:
wenn direkt EFZ behindert werden = strafbar
wenn die hinten im Stau stehen, wo keine Rettungsgasse gebildet wird = nicht strafbar
Alternatives Szenario: CriticalMass in Hamburg zu ihren Hochzeiten. knapp 5.000 Radfahrende im Pulk. da war schon ordentlich Stau im Stadtgebiet. Jajaja, die netten Bilder, wie alle Teilnehmer plötzlich rechts und links an den Straßenrand fahren, während der RTW duchfährt und wie Moses das Meer teilt. Aber in den Seitenstraßen/Zubringern lief halt nix. alles dicht. Was wäre da gewesen, wenn Wohnungsbrand in St.Georg und von der 800m Luftlinie entfernten Hauptfeuerwache aus ist kein Durchkommen, weil alles mit Autos zugestaut, die nicht auf die Hauptverkehrsadern kommen, weil 5000 Radfahrende auf 3km Länge durchs Viertel fahren und alle Kreuzungen corken?
Zunächst einmal ist jede nicht angemeldete Demonstration "illegal". Egal in welcher Form, also auch, wenn dabei niemand gestört oder behindert wird.
Fast ... Es gibt (selten) auch unorganisierte Spontanversammlungen aus kurzfristigem Anlass, die natürlich nicht angemeldet werden können.
Es muss aber klar sein, dass man das mit solchen Aktionen zumindest billigend in Kauf nimmt. Ob das im juristischen Sinne bereits als Vorsatz gelten kann, weiß ich nicht.
Bei dieser Formulierung wäre es (knapp) Vorsatz.
Der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz findet nur im Kopf des Täters statt:
Bei der letzten Stufe von Fahrlässigkeit ("bewusste Fahrlässigkeit") ist dem Täter bewusst, dass etwas Unerwünschtes passieren könnte. Er vertraut aber darauf, dass das nicht eintritt.
Beim der schwächsten Stufe von Vorsatz (bedingter Vorsatz), ist dem Täter auch bewusst, dass etwas Unerwünschtes passieren könnte. Er findet sich aber damit ab: "Dann ist es halt so." Insbesondere können so auch Ereignisse vorsätzlich herbeigeführt werden, die der Täter tatsächlich gar nicht wollte.
Was eben auch nervt, ist der unterschiedliche Umgang der Presse mit dem Thema. Hier am Beispiel der Welt.