Woche 22 vom 30. Mai bis zum 5. Juni 2022

  • Zitat

    „Ich verstehe bis heute nicht, warum ich als Mensch auf dem Rad weniger wert bin als ein Mensch hinter einem Lenkrad“

    Und ich verstehe bis heute nicht, warum ich auf dem Rad sogar weniger wert bin als ein leerer Beifahrersitz.

  • Zitat

    Wo kein Radweg ist, fahre ich in der Mitte der Straße, wenn klar ist, dass ich nicht mit Mindestabstand überholt werden kann. - Katja Diehl

    Dagegen bin ich geradezu ein "Weichei". Ich versuche in solchen Fällen einfach möglichst schnell zu fahren. Erst dann, wenn absehbar ist, dass das Fahrzeug hinter mir im folgenden Streckenabschnitt ein Verkehrshindernis würde oder vor dem Linksabbiegen fange ich an, meine Position zu verteidigen.

    Zitat

    Ich mag es nicht, aber ich tue es. Und ich glaube auch, dass es diese Rolle braucht, weil Leute, die zu sehr vermitteln und alle mitnehmen wollen, hatten wir jetzt genug.

    Wahrscheinlich hat sie damit Recht. Die mir anerzogene Rolle der friedlichen Koexistenz gibt es aus ihrer Sicht noch zur Genüge. ;)

  • Das trifft auf Fußgänger gleichermaßen zu.

    Trifft gleichermaßen *nicht* zu.

    Dieses weinerliche Bangemachen mit maßlos übertrieben dargestellten Risiken geht mir genau so auf den Sack wie das hypokritische „wir“-Kampagning, das ja trotz Erster Person Plural jedesmal noch alle anderen meint, aber auf gar keinen Fall niemals nicht den bigotten Mahner.

    Es gibt viele gute Gründe gegen die ausufernde Massenmobilität. Lebensgefahr gehört nicht dazu.

  • Ach, an die "Lebensgefahr" hatte ich schon gar nicht mehr gedacht. ;) Die scheint ja inzwischen ein fester Bestandteil der verkehrspolitischen Kommunikation zu sein wenn man Gehör finden möchte. :/ Vielleicht ist sie in "Ich mag es nicht, aber ich tue es." inbegriffen.

    das hypokritische „wir“-Kampagning, das ja trotz Erster Person Plural jedesmal noch alle anderen meint

    wie auch die als repräsentativ suggerierte Auswahl der drei Radfahrer hier:

    Was macht Erfurts Fahrradbeauftragter? | MDR.DE
    Das Fahrrad hat viele Vorteile. Für seine Verbreitung hat Erfurt einen Radverkehrsbeauftragten. Am europäischen Tag des Fahrrades wollten wir wissen: Was macht…
    www.mdr.de

    Der vom zweiten Radfahrer erwähnte "Radweg" in der Karl-Marx-Alle (heute Magdeburger Allee) lag vor 30 Jahren auf meinem Schulweg. Es war ein [Zeichen 241-30] mit schmalem Radstreifen, vielen Querstraßen und Haltestellen. Meine Einschätzung damals:

    1. kommt man nicht vorwärts,

    2. wird man umgefahren.

    Doch es gab nicht nur Karl Marx sondern auch Friedrich Engels, nach dem die Parallelstraße benannt wurde, auf der man vermutlich heute noch unbehelligt mit dem Rad fahren kann. Hoffen wir, dass sie als "Reservat" für den schnellen Radverkehr in dieser Form erhalten bleibt.

  • Radentscheid Bayern | Volksbegehren für besseren Radverkehr
    Der Radentscheid Bayern fordert eine bessere und sichere Radinfrastruktur für Bayern. Start der Unterschriftensammlung ist der 16. Juni 2022.
    radentscheid-bayern.de

    Wenn ich könnte, würd ich eine Unterschriften-Sammelstelle einrichten. Vielleicht mal die lokalen Fahrradläden anpingen? Der bayerische Verfassungsschutz kennt mich ja eh schon.

  • „Wir sagen schon Danke, wenn uns jemand nicht tötet“ - taz.de

    Katja Diehl ist die Stimme der Verkehrswende. Sie berät, twittert, podcastet, schreibt. Ihr Buch heißt genauso wie das Projekt, dem sie sich vollkommen verschrieben hat: „Autokorrektur“

    Was ich bei Katja Diehl vermisse ist die "Anklage", dass die STVO von den Behörden immer selektiv und zu gunsten des Autos ausgelegt wird. Bei einer korrekten Anwendung der STVO säh es m.M.n. anders aus. Sie spricht zwar von Sexismus und Rassismus, aber so, als wäre das vorgegeben.

    Man kann die STVO noch so sehr "fahrradfreundlich" machen. Wenn die lokalen Behörden das nicht beachten, und sich zu willfährigen Erfüllungssgehilfen von ahnungslosen Stadträten machen, bringt das auch nichts.

  • Eigentlich ist sie das schon. Sie ist jedenfalls nicht fahrradfeindlich, wie ADFC & Co immer behaupten. Das Problem ist nur, dass sich niemand daran hält.

    Ich vermute allerdings, dass Pepschmier nicht die StVO meinte, sondernviel eher die dazu gehörige Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO).

    Diese VwV-StVO und v.a. deren Anwendung durch die Straßenverkehrsbehörden ist allerdings zutiefst fahrrad*feindlich*.: in der StVO selber gibt es keinerle Raum für die Annahme einer Sondergefährdung von Fahrzeugen mit Muskelantrieb. Jedes Verhalten, dass zum Übersehen selbst von stehenden Objekten im Fahrweg führen könnte, ist verboten, und Objekte, die man gesehen hat, sind mit angemessenem Verhalten (ausweichen, verlangsamen bis notfalls zum Stillstand) zu behandeln. Wer gleichwohl benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen als Regellösung für die unterstellten Sondergefährdungen von muskelbetriebenrn Fahrzeugen vorsieht, muss logisch zwingend davon ausgehen, dass diese Gefährdungen im vollen Bewusstsein des Muskelantriebs und ergo absichtlich begangen werden. Eine Verwaltungsvorschrift, die solche massiven Entgleisungen einplant, indem sie die vermeintlichen Subjekte der Übergriffe durch Platzverweise in Form benutzungspflichtiger Radverkehrsanlagen schon im Vorfeld aus dem Fahrweg entfernt, denkt also aus sich heraus bereits grundsätzlich nicht fahrradfreundlich, sondern fahrradfeindlich. Und jetzt kommt erschwerend hinzu, dass selbst diese fahrradfeindliche Richtlinie idR durch die Behörden strikt auf der vermeintlich "vorsichtigen", ergo Fahrrad-feindlichen und Auto-freundlichen, Seite des Ermessensspielraum (und weit darüber hinaus...) ausgelegt werden.

  • Ich meinte tatsächlich die STVO. Ich stimme Yeti zu: Die ist schon jetzt eigentlich ein "Freiheits-Pamphlet" für Radfahrer und sie noch fahrradfreundlicher zu machen hilft nichts, solange sich das nicht auch im (Behörden-)Denken niederschlägt. Insofern verstehe ich die STVO-Kritik von Katja Diehl (und anderen) nicht ganz.

  • DER SPIEGEL fragt:

    (S+) Klima: Was das Fahrrad zur Verkehrswende beitragen kann
    Das Fahrrad gilt als Transportmittel der Stunde: Es ist sauber, leise und nützt der Gesundheit – kein Wunder, dass ihm viele Städte mehr Platz einräumen. Dem…
    www.spiegel.de

    Ich mag da nur halb zustimmen. Ja, sicherlich wird das Fahrrad in irgendeiner Art und Weise „überschätzt“, so man denn diesen Begriff wählen möchte. Sicherlich ist es von allen Alternativen nicht die beste, aber die am wenigsten schlechteste.

    In Lüneburg haben wir ja auch diverse Debatten, die mit tollen Plänen für Straßen- und Seilbahnen beginnen, dann aber schon an Banalitäten scheitern wie etwa den Busverkehr auch nach 20 Uhr noch in einem Takt anzubieten, der diesen Namen auch verdient. Das kostet nämlich Geld.

    Oder das Busangebot noch weiter verdichten? Gar nicht so einfach, denn dazu wäre der Umbau einiger Straßen notwendig, damit sich die Busse nicht gegenseitig im Weg stehen, dazu müssten Haltestellen verlängert oder anders platziert werden. Wie man es auch dreht und wendet: Es ist kompliziert. Vielleicht kein Jahrhundertprojekt, aber wenigstens eines für ein Jahrzehnt. Oder zwei.

    Oder das Angebot der Eisenbahn verbessern. Die Strecke von Hamburg nach Hannover ist komplett überlastet, es müssten weitere Gleise verlegt werden. Das wollen die Anwohner in den anliegenden Gemeinden allerdings nicht und ehrlich gesagt kann ich deren Bedenken durchaus nachvollziehen, denn die lärmschutzbewehrte Schneise, die momentan von der Bahn durch die einst beschaulichen Örtchen geschlagen wurde, ist nicht schön (gegen die A 29 nach Wolfsburg hat man aber nicht so viele Bedenken, denn man fährt ja selbst Auto auf dem Land, würde also davon profitieren). Die Strecke woanders entlangzuführen, etwa an der Autobahn 7, kommt auch nicht in Frage, denn da wohnen auch schon Leute, da formieren sich die ersten Bürgerinitiativen.

    Insofern: Das wird es alles nicht geben.

    Bleibt also irgendwie das Fahrrad.

    Da betreibt man dann Radverkehrsförderung, die aber nicht nennenswert über gelbe Haltegriffe an Bettelampeln hinausgeht, denn die Bettelampel neu berechnen kostet Zeit und Geld. Einen Radweg bauen? Dauert von Idee bis Umsetzung sicherlich fünf Jahre.

    Insofern halte ich es eigentlich für die beste Idee, dass jeder, dem es irgendwie möglich ist, aufs Fahrrad steigt, anstatt im Auto pendelnd darauf zu warten, dass ein besseres Busangebot in die Innenstadt eingerichtet oder an den Haltestellen endlich WLAN angeboten wird.

    Das ist die schnellste und effizienteste Lösung und das schönste ist ja eigentlich: Wir müssten nur wollen.

  • (Radfahren) ist die schnellste und effizienteste Lösung und das schönste ist ja eigentlich: Wir müssten nur wollen.

    Wenn das so einfach wäre, könnte es ja jeder. :evil:

    Was wir wissen ist, dass noch noch nicht einmal die stets als Vorbild gepriesenen niederländische Verhältnisse auch nur annähernd den Namen "Verkehrswende" verdienen.

    Der Hauptgrund, warum das so ist: im Fahrradradius werden zwar sehr viele Wege zurückgelegt, aber das für Kurzstrecken benutzte Verkehrsmittel ist wegen der denn doch recht überschaubaren zurückgelegten Kilometer ökologisch irrelevant.

    Und an der Frage, wie man die Leute dazu bringt, dass sie ihren Aktionsradius freiwillig auf des Gebiet innerhalb des Fahrradhorizonts begrenzen, scheitert man eben auch in den Niederlanden bislang. Ebenso ist es in den Niederlanden nicht wirklich geglückt, den Fahrradhorizont nennenswert nach außen zu verschieben. Im Gegenteil, die mittlere geradelte Wegelänge in NL beträgt nur 2/3 der in Deutschland geradelten Strecken.

  • Diese VwV-StVO und v.a. deren Anwendung durch die Straßenverkehrsbehörden ist allerdings zutiefst fahrrad*feindlich*

    Das sehe ich nicht so. Hier der Satz aus der VwV-StVO, gegen den wohl am allerhäufigsten verstoßen wird, wenn ein Fahrbahnbenutzungsverbot angeordnet wurde.

    Zitat

    Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

    In der Realität wird doch das genaue Gegenteil gemacht: Für die Flüssigkeit einer einzelnen Verkehrsart (Autoverkehr) wird die Gefährdung von Radfahrern und Fußgängern billigend in Kauf genommen und um den ÖPNV schert man sich ohnehin nicht.

    Hier alles in einem einzigen Bild zusammengefasst: Eine Haltebucht, damit der Fahrbahnverkehr ungehindert an haltenden Bussen vorbeikommt und eine in beiden Fahrtrichtungen mit [Zeichen 240] versehene Gehweg-Ruine, die mitten durch den Ausstiegsbereich führt.

    Ansonsten sind in der VwV-StVO bauliche Mindestbedingungen definiert, die bei einem Fahrbahnbenutzungsverbot erfüllt sein müssten. Ich gehe davon aus, dass 99,9% der Radfahrer solche Wege auch freiwillig benutzen würden, die alle Bedingungen erfüllen (§45 StVO und VwV-StVO zu §2). Was ist dann daran fahrradfeindlich?

  • Das sehe ich nicht so. Hier der Satz aus der VwV-StVO, gegen den wohl am allerhäufigsten verstoßen wird, wenn ein Fahrbahnbenutzungsverbot angeordnet wurde. [Zitat]

    In der Realität wird doch das genaue Gegenteil gemacht: Für die Flüssigkeit einer einzelnen Verkehrsart (Autoverkehr) wird die Gefährdung von Radfahrern und Fußgängern billigend in Kauf genommen und um den ÖPNV schert man sich ohnehin nicht.

    Ich meine mit fahrradfeindlich das hier:

    Zitat von http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_2.txt

    II. Radwegebenutzungspflicht

    14 Ist aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 erforderlich, so ist sie, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, vorzunehmen.

    Hier wird stillschweigend davon ausgegangen, dass es "Verkehrssicherheitsgründe" geben könnte, die durch eine spezifische Gefährdung von Fahrbahnradlern bedingt seien. Welche Gründe könnten das denn wohl sein? Mir fällt außer der Unterstellung, dass die bewusste Erkennung eines muskelbetriebenen Fahrzeugs zu vorsätzlichen und straffreien Übergriffen gegen die radelnden Verkehrshindernisse führen könnte, nichts ein. Wie tief die dem zugrunde liegende Fahrradfeindlichkeit nicht nur in der VwV, sondern sogar in unser aller Hirnen schon verankert ist, erkennt man daran, dass mittlerweile niemandem mehr auffällt, wie zutiefst pervers diese Denke ist.

  • Ich verstehe den Satz so, dass die Voraussetzung nach §45 (9) erfüllt sein muss und dass die RWBP dann nur unter den danach aufgeführten Voraussetzungen angeordnet werden darf. Darin sehe ich keine grundsätzliche Fahrradfeindlichkeit begründet, sondern das legt die Messlatte erst einmal recht hoch, ein Fahrbahnbenutzungsverbot für Radfahrer anzuordnen.

    Im Übrigen stimme ich dir zu, dass es die zur Begründung erforderliche außergewöhnliche Gefahrenlage nicht einfach so gibt, weil sich Autos und Fahrräder auf der selben Fahrbahn bewegen, sondern dass diese ein Fehlverhalten / einen Regelverstoß voraussetzt. Würden sich alle an das Sichtfahrgebot halten, ihre Geschwindigkeit an die Straßen- und Sichtverhältnisse anpassen und nur an übersichtlichen Stellen mit ausreichendem Abstand überholen, wäre das alles kein Thema.

    Es passiert mir aber nicht selten, dass ich außerorts an nicht einsehbaren Stellen, vor Kurven oder Kuppen mit Geschwindigkeiten überholt werde, bei denen ein Bremsen und Wiedereinscheren hinter mir kaum möglich wäre, wenn plötzlich Gegenverkehr auftaucht. Ich kann leider auch nicht beobachten, dass die Leute ihre Geschwindigkeit reduzieren, wenn sie genau gegen die tiefstehende Sonne fahren.

    Erst die Tatsache, dass solche Verkehrsgefährdungen meistens ohne Konsequenzen bleiben und die Vorgaben der StVO und VwV-StVO ignoriert werden, ist fahrradfeindlich. Das liegt aber nicht daran, dass das so in der Verordnung oder Verwaltungsvorschrift steht, sondern das ist die gelebte Praxis fahrradfeindlicher Behörden, denen es (entgegen der Vorschrift) an erster Stelle um die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs geht und nicht um die Verkehrssicherheit. Und es spiegelt sich im Selbstverständnis der Autofahrer wider, denen ihr zügiges Vorankommen wichtiger erscheint als die Sicherheit anderer und die dabei von der Polizei wenig bis gar nichts zu befürchten haben.

  • Es passiert mir aber nicht selten, dass ich außerorts an nicht einsehbaren Stellen, vor Kurven oder Kuppen mit Geschwindigkeiten überholt werde, bei denen ein Bremsen und Wiedereinscheren hinter mir kaum möglich wäre, wenn plötzlich Gegenverkehr auftaucht. Ich kann leider auch nicht beobachten, dass die Leute ihre Geschwindigkeit reduzieren, wenn sie genau gegen die tiefstehende Sonne fahren.

    Nichts davon steht in irgendeinem Kausalzusammenhang mit dem Merkmal "Muskelantrieb" beim Fahrzeug des Gefährdeten.

  • Hier wird stillschweigend davon ausgegangen, dass es "Verkehrssicherheitsgründe" geben könnte, die durch eine spezifische Gefährdung von Fahrbahnradlern bedingt seien. Welche Gründe könnten das denn wohl sein? Mir fällt außer der Unterstellung, dass die bewusste Erkennung eines muskelbetriebenen Fahrzeugs zu vorsätzlichen und straffreien Übergriffen gegen die radelnden Verkehrshindernisse führen könnte, nichts ein.

    Ergänzen muss man noch : Kein Unfallforscher hat bisher Radwege gefunden, die sicherer für Radfahrer sind als eine danebenliegende Fahrbahn