Stadtrodaer Straße

  • Na, das ging ja mal überraschend schnell.

    Mein Widerspruch gegen die versetzten [Zeichen 254] läuft ja trotzdem noch, aber immerhin kann man den Bypass am Helicopter-Landeplatz noch nehmen, denn dort sind keine neuen Schilder dazugekommen. Läuft offensichtlich alles sehr sequenziell beim Fachdienst. Leider war zur gestrigen Beiratssitzung niemand da, mit dem man hätte darüber reden können ...

  • So, heute war es dann so weit:

    Die Rennleitung hat mich auf der Stadtroader Straße angehalten.

    Es wurde sehr schnell sehr laut, weil mich die Vehemenz und Ignoranz des POK etwas angesäuert hat. Jawoll, die selben Argumente kann der POK natürlich mir vorhalten.

    Ich bin wie immer brav auf dem rechten Fahrstreifen gefahren, vorn an der Fußgängerquerung blubbert noch jemand was von "Schnellstraße", wenig später krächzt irgendwas von hinten. hab ich nicht verstanden. Aber ich war so blöd, mich umzudrehen.

    BlaueWanne, diesmal verständlich "Verlassen sie sofort die Straße"

    Ich: "ahja. nö. Wohin auch." Weil: war hier

    Dann pause und "Fahren Sie rechts ran"

    Ich deute auf die Leitplanke, schüttel den Kopf und weise aufs Ende. Dort angekommen halte ich an.

    Zwei Beamte steigen aus. "Guten Tag, ich bin Polizeihauptmeister S. von der Polizeinspektion Jena. Fahrzeugp.. ihren Ausweis bitte. ... Herr [...], sie werden Post erhalten, weil ein Bußgeldverfahren gegen sie eingeleitet wird. Weisungen des Polizeibeamten nicht befolgt und Verstoß gegen das Verbot des Fahrens mit dem Fahrrad hier.

    Sagts und wendet sich dem Schreiben im Auto zu.

    Ich: Sie können sich die Arbeit sparen. Hier besteht kein Verbot des Radverkehrs.

    PHM: Doch, das besteht hier.

    Ich: Nein, das besteht hier nicht. Ich darf hier völlig legal auf der Fahrbahn fahren.

    PHM: wenn da ein Schild fehlt, dann untersage ich ihnen dann hiermit die Weiterfahrt auf dieser Fahrbahn.

    Ich: Ach, und wie soll hier wegkommen dann?

    PHM: Sie können die Straße dort über die Gleise verlassen.

    Ich: Sie geben mir die Weisung, über die Straßenbahngleise auf dem Damm zu gehen. Mit dem Rad?

    PHM: rechts und links ist alles einsehbar.

    Ich: aha. Aber warum untersagen Sie mir die Fahrt mit dem Fahrrad hier?

    PHM: Weil es zu gefährlich ist!

    Ich: Was ist denn hier gefährlich? Tempo 50 und Autos? Ich darf hier fahren und es gibt keinen Grund, das Sie hier das Radfahren verbieten. Weshalb auch? Weil heute Samstag ist, aber Montag und Dienstag darf ich dann wieder, oder was?

    PHM: Sie verlassen jetzt die Fahrbahn.

    Ich: Nochmal: wie komme ich hier weg.

    PHM: zu Fuß.

    Ich: Wo?

    PHM: dort bis zur Brücke

    Ich: wo gehe ich zu fuß?

    PHM: dort (und zeigt aufs grün)

    ich: das ist sinnfrei. wenn es ihnen um eine gefährdung ginge, könnten sie auch bis zur nächsten Ausfahrt hinter mir fahren.

    PHM: Sie fahren hier nicht, sondern gehen zu fuß!

    Ich: diese Weisung geben Sie mir bitte schriftlich

    PHM: das muss ich überhaupt nicht tun! Sie werden Post erhalten!

    Ich: Oh, dann erhalten Sie bestimmt auch Post. Weil Sie Weisungen erteilen, die rechtswidrig sind.

    Und an dem Punkt hätte ich eigentlich reagieren müssen und schnell auf die Fahrbahn treten müssen und das Rad dort schieben.

    Denn im Gegensatz zum Verbot des Radverkehrs, das Abschnittsweise ja wirklich gilt - gibt es ein Verbot des Fußverkehrs nicht. Sehr ärgerlich.

    Aber: wie der Zufall so spielt, hab ich Straße natürlich verlassen (auch eine dumme Weisung ist eine Weisung), bin parallel zur nächsten Auffahrt gefahren. Dort an der Kreuzung standen die 2 Beamten wieder. Ich hab freundlich gewunken und bin in deren Sichtfeld wieder auf die Stadtrodaer Straße aufgefahren.

    --

    Das Ding ist: ich glaube nicht wirklich, dass ich einen Bußgeldbescheid erhalte. Denn man wird sich die Situation vor Auslauf des Schreibens wohl nochmal ansehen und feststellen, dass da eben kein Verbot besteht.

    Bleibt das Verhalten des Beamten.

    Er hat ja zugegeben, dass es ihm egal ist, ob da ein Schild steht: er verweist mich der Fahrbahn, weil es gefährlich ist. Ich behaupte, dass ihm diese Entscheidung bei einem herkömmlichen Wochentag ohne besondere Ereignisse überhaupt nicht zusteht. Denn nach seiner Auslegung würde er mich schließlich auch Sonntag Nacht um 3 oder Montag Mittag um 12 von der Fahrbahn holen.
    Es ist also eigentlich nicht das Verhalten (laut, ich aber auch) zu rügen, sondern die Fehlentscheidung.

    Dienstaufsichtsbeschwerden richten sich aber eigentlich gegen das Fehlverhalten. Hier habe ich aber eine Fehlentscheidung. Aber die Fachaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen Behörden(-Teile); nicht aber Personen. Daher doch eine DAB.

    Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalte. Wann setzt eigentlich die "Verfolgung Unschuldiger" ein? ^^

    Einmal editiert, zuletzt von DMHH (7. Februar 2024 um 23:09)

  • Die Stadtrodaer Straße niemals ohne Kamera am Rad befahren ;)

    Das Weiterfahren bis hoch zum Wegweiser hätte ich mir wahrscheinlich gespart, denn abgesichert wäre ja jeder Halteplatz gewesen und dann wäre es vermutlich nur noch ein Vorwurf im Bußgeldbescheid gewesen.

    Halt uns auf jeden Fall auf dem Laufenden, wie es mit der DAB weitergeht und ob Polizeihauptmeister S. von der Polizeinspektion Jena dort sein Schild hingezaubert bekommt. Den Widerspruch gegen letzteres übernehme ich dann ;)

  • naja, sie haben aufgeschlossen zu beginn des Leitplanken-Abschnittes. Dann vermutlich erste Durchsage, dann zweite Durchsage... dazwischen sind wir ja gefahren und das auch nicht gerade mit 5km/h.

    Das "rechts ranfahren" kam so ca. 50m vor dem Ende. Und: die fuhren halt auf dem linken Fahrstreifen, hinter mir versetzt.

    Wären sie vor mir gefahren: kein Problem, hätten wir eben runtergebremst. :)

    Und ja, nicht ohne Kamera: ich hatte schon genug zu tun, die blöden Akkus für die Schaltung zu wechseln. Zum Glück gibts im Haus mehr als ein Rad damit. X/

  • Stell doch mal einen Antrags-Vorschlag an jedes Stadtrats-Mitglied und den Bürgermeister. Und sorg dafür, dass der Antrag es in die Presse schafft.

    Der Stadtrat von Jena möge beschließen: Die Bürger von Jena sollen regelmäßig davor gewarnt werden, sich mit dem Verkehrsmittel Fahrrad durch Jena zu bewegen, denn ihnen kann zu jeder Zeit und ohne Begründung die Weiterfahrt untersagt werden.

    Begründung: Selbst dort, wo nach StVO das Radfahren vollkommen legal ist, erteilen Jenas Streifenpolizisten Weisung, die Fahrbahn zu verlassen, das Fahrrad durch den Dreck zu schieben und/oder sich über Gleisanlagen oder andere Hindernisse von der Fahrbahn zu entfernen. Da diese Weisungen willkürlich erfolgen, ist es nirgends in Jena ratsam, sich auf ein Erreichen seines Ziels mit dem Fahrrad zu verlassen. Die Stadt Jena möge deshalb eine entsprechende öffentliche Warnung an alle Bürger Jenas erteilen.
    Darüberhinaus möge die Stadt Jena auch bundesweit alle potentiellen Touristen vor der Benutzung des Verkehrsmittels Fahrrad in Jena warnen, z.B. über eine bundesweite Handy-Warn-App. Falls möglich, sollten diese Warnungen europaweit erteilt werden.

  • Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalte. Wann setzt eigentlich die "Verfolgung Unschuldiger" ein? ^^

    Die Weisung ist sofort vollziehbar; wie bei Verkehrszeichen auch dann, wenn sie rechtswidrig ist.
    Nach § 37 II S. 2 (L)VwVfG kann man einen mündlichen Verwaltungsakt schriftlich bestätigen lassen, wobei dies unverzüglich beantragt werden muss.

    Wenn man eine Rechtsschutzversicherung (oder das nötige Kleingeld, bei Ansetzung des Auffangstreitwerts kommt man auf 483,00 € Gerichtskosten) hat, könnte man sicher auch eine Fortsetzungsfeststellungsklage andenken, wenn seitens der Behörde Wiederholungsgefahr besteht.

  • ah. wusst ichs doch. Ich meinte mich zu erinnern, dass ich einen Anspruch auf schriftliche Ausführung der Weisung habe.

    Und um das klarzustellen: der Weisung des Beamten, die Fahrbahn/Straße zu verlassen, bin ich ja nachgekommen.

    Ich hab gerade mal fristwahrend eine E-Mail an die PI geschickt. :)

  • Dienstaufsichtsbeschwerden richten sich aber eigentlich gegen das Fehlverhalten. Hier habe ich aber eine Fehlentscheidung. Aber die Fachaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen Behörden(-Teile); nicht aber Personen. Daher doch eine DAB.

    Mich habe sie neulich auch rausgezugen, Altonaer Straße Höhe Schulterblatt. Ich habe aber ganz klar gesagt, dass ich die Weisung, den Radweg zu nutzen, nicht befolgen werde. Habe ich auch nicht.

    Falls doch noch was kommt, werde ich niederschwellig eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, die entsprechend hübsch formuliert folgen Punkte beinhalteten wird:

    - Da keine Gefahr in Verzug war und der Polizist sich auch nicth auf § 44 StVO berufen hat, sondern auf § 36, war die Polizei nicht berechtigt, für die Straßenverkehrsbehörde tätig zu werden.

    - Ein Bussgeld stellt ein emfindliche Übel dar. Mir als besonders renetenter Person wurde sogar die Frage gestellt, ob er mich in Gewahrsam nehmen, oder mein Rad sicherstellen solle.

    - Er wollte mich dazu bringen, den Radweg zu benutzen.

    - Polizeiwillkür wird als verwerflich angesehen.

    Da der bearbeitende Vorgesetze wohl auch Polizist ist, müsste er eigentlich nach dem Legalitätsprinzip tätig werden.

  • ah. wusst ichs doch. Ich meinte mich zu erinnern, dass ich einen Anspruch auf schriftliche Ausführung der Weisung habe.

    Und um das klarzustellen: der Weisung des Beamten, die Fahrbahn/Straße zu verlassen, bin ich ja nachgekommen.

    Ich hab gerade mal fristwahrend eine E-Mail an die PI geschickt. :)

    Achte darauf, dass in der schriftlichen Ausführung auch die Weisung zum Verstoß gegen §25 Abs. 5 StVO enthalten ist.

    § 25 StVO - Fußgänger - dejure.org

  • Ich hab gerade mal fristwahrend eine E-Mail an die PI geschickt. :)

    der Eingang der E-Mail wurde mir gerade telefonisch bestätigt, auf Nachfrage: Papier nicht erforderlich.

    Der Antrag wird bearbeitet werden, dazu muss aber die Stellungnahme des Beamten (wo fuhr ich auf, wo wurde ich angehalten) eingeholt werden. Denn in der Stadtrodaer Straße ist das Radfahren per VZ verboten, und dann handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der nicht begründet werden muss, dann wird es keine schriftliche Bestätigung der Weisung geben.

  • Tja. Das weiß ich nicht.

    Stand jetzt wurde mir eine Bearbeitung meines Antrages zugesagt. Da gehe ich davon aus, dass vor Ort auch noch geprüft werden wird, ob ein VZ.254 an der vorherigen Zufahrt steht.

    Die Stellungnahme des Beamten kann sich objektiv nur auf meinen "Antreffort" und den "Anhalteort" beziehen, nicht aber auf die Frage, wo ich aufgefahren bin. Denn den Ort des Auffahrens kann der Polizeibeamte vor Ort nicht gesehen haben (zeitlicher Ablauf aus: freie Bahn hinten beim Auffahren, Ampel der Querung hatte rot).

    Und nach meiner Logik ist es für die schriftliche Ausfertigung der Weisung jedoch unerheblich, wo ich tatsächlich aufgefahren bin. Maßgeblich ist lediglich, dass im Abschnitt, für den die Weisung ausgesprochen wurde, kein Verbot besteht. Das Verbot kann aber nur bestehen, wenn "vorher" an der letzten legalen Zuwegung ein VZ.254 hängt.

    Somit gehe ich erstmal davon aus, dass die Weisung sehr wohl schriftlich bestätigt werden wird; anderenfalls würde ich mit obiger "Herleitung" nachhaken.

  • angerufen wurde wohl, weil es der effizienteste Weg ist.

    Alternativen wie Brief oder Mail schreiben, dauert eben länger.

    Ist das Radeln in dem Bereich denn jetzt erlaubt oder verboten?

    Dort, wo ich fuhr, darf man mit dem Rad fahren und auch zu Fuß am rechten Fahrbahnrand gehen. Man darf auch mit Pferd oder Pferdekutsche dort unterwegs sein. Oder e-Scooter oder Handwagen.

    Der Beamte am Samstag ist gegenteiliger Meinung (zumindest was das Rad+Fuß betrifft).

    Aus der Innenstadt kommend stellt sich das für den Beamten in der Wanne wie folgt dar:

    Windschutzscheibe 1
    Windschutzscheibe 2
    Windschutzscheibe 3 -> an dieser Stelle bin ich von rechts kommend auf die Straße aufgefahren

    Und aus meiner Perspektive bzw. Anfahrt
    Helmperspektive 1
    Helmperspektive 2
    Helmperspektive 3 --> hier bin ich letztendlich auf die Straße aufgefahren

    Und am Ende der Auffahrt gilt dann für alle Verkehrsteilnehmenden: zHg50. Auf der 2-streifigen Stadtrodaer darf bis dahin mit zHg70 gefahren werden

    alle Auffahrten/Einmündungen, die hinter der Stelle kommen, an der ich auffuhr, haben auch kein Z.254.
    hier nicht
    da nicht
    dort nicht
    auch ist "auffällig", dass in dem Abschnitt ohne Z.254 eine zHg50 gilt. In den Bereichen mit Z.254 gilt zHg60/70 (einschränkend Lärmschutz nachts). Vermutlich wurden dort auch nur die Z.274-60 / Z.274-70 vergessen ;)

  • Tja, wenn es während des Fahrens keinen Hinweis darauf gibt, dass das Fahren verboten ist, dann ist es wohl erlaubt. Irgend so ein Reduktionszeugs. Wenn du tatsächlich kein Fahrverbot "übersehen" hast, würd ich da gar nicht rumargumentieren.

  • Tja, wenn es während des Fahrens keinen Hinweis darauf gibt, dass das Fahren verboten ist, dann ist es wohl erlaubt.

    Keine Strafe ohne Verstoß, ganz einfach. Wichtig ist nur, sich trotzdem an Polizeiweisungen zu halten, weil die etwaig vorhandener (oder fehlender) Beschilderung vorgeht.

    DMHHWillst du eigentlich gegen die Weisung vorgehen oder nur gegen ein etwaiges Bußgeld, falls das auf dem Vorwurf der Missachtung eines Fahrradverbots fußt?

  • sollte(!) es ein Bußgeld geben, werde ich natürlich gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen.

    Eine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Weisung behalte ich mir vor, je nachdem, wie im Weiteren die Kommunikation/Reaktion der Dienststelle auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde läuft. Damit ich diese Klage aber überhaupt erheben kann, muss ich die Weisung ja erstmal schriftlich bestätigt bekommen haben. Darum der Antrag dahingehend.

    Dass die Polizei auf meinen Antrag hin auch die verkehrsrechtliche Situation (also den Ist-Zustand) prüfen will, um eine Begründung der Weisung nachzuliefern: das können sie gerne machen, im besten Fall wird sich dort dann ergeben, dass besser kein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. (Besser im Sinne von: es wäre klar, dass nur Arbeit macht, aber keinen Erfolg verspricht)

  • Ist das Verbot der Fahrbannutzung mit dem Rad zeitlich befristet ausgesprochen worden? Ich weiß jetzt nicht ob mündliche Weisungen automatisch verfristen. Falls nicht, hätte ja dir ggü. erstmal das Fahrbahnverbot "bis auf Widerruf" bestand.