• Am Siemersplatz stehen einige Z.237 rum, ja.
    Unter anderem auch von West nach Ost an der Bushaltestelle, wo es keinen Platz für Fußgänger gibt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ja - und so vorschriftsmäßig... (VwV-StVO zu § 2 zu Absatz 4 Satz 2 RN 9):

    "Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen."

    Die Straßenverkehrsbehörde meint also, dass diese Bedingung hier erfüllt ist!

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Allerdings dürfte die Gefahrenlage vor Ort eher gegen eine Klage sprechen.


    Ist es nicht umgekehrt? Die Gefahrenlage muss eine Benutzungspflicht des Radwegs erforderlich machen?

    Ich denke, man muss da unterscheiden: In Richtung Kollaustraße würde ich aufgrund des nachfolgenden Verlaufs des Radwegs auch keine Klage einreichen. Wohl aber was den Radweg vom Siemersplatz in Richtung Osterfeldstraße angeht. Man kommt von der Vogt-Wells-Straße, überquert den Siemersplatz und fährt weiter in die Osterfeldstraße. In der Vogt-Wells-Straße wird die RWBP aufgehoben, was bereits feststeht aber noch nicht umgesetzt wurde, in der Osterfeldstraße ist sie bereits aufgehoben.

    Sobald man des Siemersplatz überquert hat, darf man auf der Osterfeldstraße wieder auf der Fahrbahn fahren. Dabei hat man grundsätzlich das Problem des Einfädelns in den Fahrbahnverkehr. Dies würde durch die durchgehende Fahrbahnbenutzung entfallen.

    Es erschließt sich mir in keiner Weise, weshalb man als Radfahrer lediglich zum Überqueren des Siemersplatzes die dortige Radverkehrsführung (einschließlich des "Radwegs" auf den Fotos) benutzen sollte. Das Fahren in eine "Traube" von Busfahrgästen soll einen Sicherheitsgewinn gegenüber der durchgehenden Fahrbahn benutzung darstellen? Das sehe ich nicht so.

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    Peter Ustinov


  • Es erschließt sich mir in keiner Weise, weshalb man als Radfahrer lediglich zum Überqueren des Siemersplatzes die dortige Radverkehrsführung (einschließlich des "Radwegs" auf den Fotos) benutzen sollte. Das Fahren in eine "Traube" von Busfahrgästen soll einen Sicherheitsgewinn gegenüber der durchgehenden Fahrbahn benutzung darstellen? Das sehe ich nicht so.

    Dort steige ich ja mittlerweile täglich vom Metrobus 5 in die Linie 281 um und es ist ja jedes Mal ein Desaster. Die Leute hüpfen da aus dem Bus direkt auf den Radweg und haben ja auch gar keine andere Wahl, denn die ganze Bushaltestelle ist ja nichts anderes als ein Radweg. Fehlt ja nur noch, dass das Bushaltestellenhäuschen und der Fahrkartenautomat direkt auf dem Radweg stehen.

    Daran wird das Entfernen der Radwegbenutzungspflicht ja leider nichts ändern, bis auf drei oder vier Radfahrer werden ja alle weiterhin auf diesem tollen Radweg herumkurbeln.

  • Z239 könnte dem Abhelfen...

    Pruuust - doch nicht in Hamburg! Jedenfalls nicht alleine ...

    Da müsste man nämlich erstens die halbe Fahrradstaffel hinstellen und jeden auf die Fahrbahn scheuchen. Und dreißig Meter weiter die zweite Hälfte der Fahrradstaffel, um jeden Autofahrer rauszuziehen, der mit weniger als 1,50 Meter Abstand überholt hat und/oder gehupt hat und/oder »spontan« die Scheibenwaschanlage eingeschaltet hat. Schneidende Brüller bzw. brüllende Schneider dito.