Ach, es ist ein Elend.
Jena hat 500m neue Fahrradstraße(n)
Sogar "echte" Fahrradstraßen.
Aus mach
der Abschnitt befindet sich hier
bislang gab es dort hinten einen Abschnitt, der zwar als Fahrradstraße ausgewiesen war, aber irgendwie eher Lade- und Fahrstraße der anliegenden Gärtnerei ist.
Sieht dann regelmäßig so aus:
Blickrichtung Norden vom Standort hier
wenn man weiter nach Norden fuhr, endete die Fahrradstraße bislang.
an genau dieser Stelle, wo der bahnparallele Geh- und Radweg von rechts ins Bild kommt.
Im Hintergrund sieht man die Straßenbahnhaltestelle.
Also ein paar Meter weiter dann so:
Fahrradstraße.
Vorher: gemeinsamer Geh- und Radweg
Blick zurück nach Süden:
der bahnparallele Weg war vorher auch Geh- und Radweg.
Die Fahrradstraße da rechts ab: der schmuddelige Altbestand, "Anlieger frei"
hm. weiter geht die Reise nach Norden bis zur nächsten Einmündung
ich fahre hier also weiter auf der Fahrradstraße nach Norden, von links mündet ein Weg ein. Diese Stelle
früher: Geh- und Radweg.
Heute:
ah, ja klar...
Der Radfahrer im Bild fährt also auf einer Fahrradstraße, die (siehe vorheriges Foto) in eine Fahrradstraße einmündet.
Hier stehe ich auf einer Straße, die für alle Verkehrsarten zulässig ist. Wenige Autos, die eigentlich nur zu der Gärtnerei oder zum Reitstall wollen. Oder zu einem der 15 Schrebergärten.
Von links mündet jetzt also die Fahrradstraße ein.
Standort: hier
und noch ein Blick auf die Einmündung von der anderen Seite:
geradeaus also in die Fahrradstraße, vorher Geh- und Radweg.
Rechts ab geht es zur Gärtnerei, Reitanlage, Schrebergärten.
---
Eeeeeeigentlich könnt ich ja sagen: hey, super.
Aber irgendwie ist in meinen Augen ausschließlich eine Verbesserung eingetreten.
die Einmündung auf den letzten Beiden Fotos ist bezüglich der Vorfahrtsregelung "besser" geklärt für den Durchschnittsverkehrsteilnehmer.
Wenn ich mit dem Auto/Fahrzeug hier in Blickrichtung ankomme und links abbiegen muss...
und von rechts kommt ein Radfahrer, so hatte dieser Radfahrer bislang nach §10 StVO Wartepflicht. Er kam schließlich von einem Sonderweg (Geh- und Radweg) und fuhr auf die Fahrbahn ein.
Jetzt kommt der Radfahrer von rechts aus eine Fahrradstraße und hat ... nach §8 StVO keine Vorfahrt, Wartepflicht.
Klingt erstmal gleich, aaaaaber: die Rechts-vor-links-Regel ist vielen Radfahrern doch eher geläufig also der §10, vor allem bei dieser Gestaltung der Einmündung. Asphalt an Asphalt in gleicher Breite. Ich mag also nicht ausschließen, dass hier Radfahrer von rechts nach links durchfahren wollten und nach RvL Vorfahrt vor Autos auf der "eigentlichen" Straße annahmen.
Was mich bei dem Re-Branding vom Geh- und Radweg zur Fahrradstraße stört:
Der Fußverkehr darf jetzt an der Stelle im Gänsemarsch gehen? Weil es sich um eine Fahrradstraße handelt, bei der wieder §25 (1) gilt.
rechter oder linker Fahrbahnrand, bei Sicht/Verkehrslage einzeln am Rand.
Vorher: Geh- und Radweg, gemeinsame Nutzung.
Jetzt: Fahrrad bevorrechtigt
Bin auch mal gespannt, ob die Stadt die ausgestellten Ausnahmegenehmigungen, die die Gärtnerei da für das Befahren des Geh- und Radweges bekommen hat, jetzt auf Fahrradstraße umgeschrieben wurden.
Und wie so oft frag ich mich: warum stellt die Stadt dafür eigentliche Ausnahmegenehmigungen aus? Die Gärtnerei kann von "hinten" angefahren werden, wie es auch alle Kunden machen. Aber hey..