Neue Fahrradstraßen - alter Wein in neuen Schläuchen

  • Ach, es ist ein Elend. X/

    Jena hat 500m neue Fahrradstraße(n)

    Sogar "echte" Fahrradstraßen.

    Aus [Zeichen 240] mach [Zeichen 244]

    :rolleyes:

    der Abschnitt befindet sich hier

    bislang gab es dort hinten einen Abschnitt, der zwar als Fahrradstraße ausgewiesen war, aber irgendwie eher Lade- und Fahrstraße der anliegenden Gärtnerei ist.

    Sieht dann regelmäßig so aus:

    Blickrichtung Norden vom Standort hier

    wenn man weiter nach Norden fuhr, endete die Fahrradstraße bislang.

    an genau dieser Stelle, wo der bahnparallele Geh- und Radweg von rechts ins Bild kommt.

    Im Hintergrund sieht man die Straßenbahnhaltestelle.

    Also ein paar Meter weiter dann so:

    Fahrradstraße.

    Vorher: gemeinsamer Geh- und Radweg

    Blick zurück nach Süden:

     

    der bahnparallele Weg war vorher auch Geh- und Radweg.

    Die Fahrradstraße da rechts ab: der schmuddelige Altbestand, "Anlieger frei"


    hm. weiter geht die Reise nach Norden bis zur nächsten Einmündung

    ich fahre hier also weiter auf der Fahrradstraße nach Norden, von links mündet ein Weg ein. Diese Stelle

    früher: Geh- und Radweg.

    Heute:

    ah, ja klar... :rolleyes:

    Der Radfahrer im Bild fährt also auf einer Fahrradstraße, die (siehe vorheriges Foto) in eine Fahrradstraße einmündet.

    Aufnahmepunkt


    Hier stehe ich auf einer Straße, die für alle Verkehrsarten zulässig ist. Wenige Autos, die eigentlich nur zu der Gärtnerei oder zum Reitstall wollen. Oder zu einem der 15 Schrebergärten.

    Von links mündet jetzt also die Fahrradstraße ein.

    Standort: hier

    und noch ein Blick auf die Einmündung von der anderen Seite:

    geradeaus also in die Fahrradstraße, vorher Geh- und Radweg.

    Rechts ab geht es zur Gärtnerei, Reitanlage, Schrebergärten.

    ---

    Eeeeeeigentlich könnt ich ja sagen: hey, super.

    Aber irgendwie ist in meinen Augen ausschließlich eine Verbesserung eingetreten.

    die Einmündung auf den letzten Beiden Fotos ist bezüglich der Vorfahrtsregelung "besser" geklärt für den Durchschnittsverkehrsteilnehmer.

    Wenn ich mit dem Auto/Fahrzeug hier in Blickrichtung ankomme und links abbiegen muss...

    und von rechts kommt ein Radfahrer, so hatte dieser Radfahrer bislang nach §10 StVO Wartepflicht. Er kam schließlich von einem Sonderweg (Geh- und Radweg) und fuhr auf die Fahrbahn ein.

    Jetzt kommt der Radfahrer von rechts aus eine Fahrradstraße und hat ... nach §8 StVO keine Vorfahrt, Wartepflicht. :rolleyes:

    Klingt erstmal gleich, aaaaaber: die Rechts-vor-links-Regel ist vielen Radfahrern doch eher geläufig also der §10, vor allem bei dieser Gestaltung der Einmündung. Asphalt an Asphalt in gleicher Breite. Ich mag also nicht ausschließen, dass hier Radfahrer von rechts nach links durchfahren wollten und nach RvL Vorfahrt vor Autos auf der "eigentlichen" Straße annahmen.

    Was mich bei dem Re-Branding vom Geh- und Radweg zur Fahrradstraße stört:

    Der Fußverkehr darf jetzt an der Stelle im Gänsemarsch gehen? Weil es sich um eine Fahrradstraße handelt, bei der wieder §25 (1) gilt.

    rechter oder linker Fahrbahnrand, bei Sicht/Verkehrslage einzeln am Rand.

    Vorher: Geh- und Radweg, gemeinsame Nutzung.

    Jetzt: Fahrrad bevorrechtigt

    Bin auch mal gespannt, ob die Stadt die ausgestellten Ausnahmegenehmigungen, die die Gärtnerei da für das Befahren des Geh- und Radweges bekommen hat, jetzt auf Fahrradstraße umgeschrieben wurden. :rolleyes:

    Und wie so oft frag ich mich: warum stellt die Stadt dafür eigentliche Ausnahmegenehmigungen aus? Die Gärtnerei kann von "hinten" angefahren werden, wie es auch alle Kunden machen. Aber hey..

  • Vorher: Geh- und Radweg, gemeinsame Nutzung.

    Jetzt: Fahrrad bevorrechtigt

    Hm, meines Wissens sind Fahrradstraßen zwar vom Vorliegen einer qualifizierten Gefahrenlage ausgenommen, sie müssen aber "erforderlich" sein. Aber wo ist eine Fahrradstraße erforderlich, wenn die Straße schon vorher für Autos gesperrt war? Haben die Herrschaften mal wieder kurzerhand gegen Gesetze verstoßen :) ?

    Das sieht mir nach sinnlosem Aktivismus aus. Vielleicht gehts drum, irgendwelche Budgets auszuschöpfen, oder einfach nur drum, so zu tun, als würde man "was fürs Rad" machen. Das ist zur Zeit "tre tre chic"...

  • in der Tat sagt natürlich der Widerspruchs-Klassiker-§45 (9):

    Zitat

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.

    und der Satz 3, der für die Begründung von Fahrradstraße (u.a.) gerade nicht gilt:

    Zitat

    Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

    da ist in wirklich die Frage, wo die besonderen Umstände nach Satz 1 liegen. hm.

    edit:

    ich glaube aber, dass sich der §45 auf Anordnungen bezieht und nur mittelbar auf Änderung von Anordnungen.

    Wenn man diesen Verbindungsweg in seinem ursprünglichen Zustand sieht:

    = Erschließungsweg, alle Verkehrsarten

    Dann hat man mit damaligen Möglichkeiten ein Aussperren des KFZ-Verkehrs bewirkt, indem Z.240 angeordnet wurde. Das war begründet und notwendig.

    = Fußgänger + Radfahrer, Rest bleibt draußen

    Jetzt ist man der Meinung, mit einer alternativen Beschilderung (Z.244) die gleiche Regelung zu erwirken

    = Fußgänger + Radfahrer, Rest bleibt draußen

    Ist jetzt §45 (9), Satz 1 hinsichtlich der Änderung zu betrachten? Oder hinsichtlich des Zustandes "ohne Schilder"? :/


    Mögliche(!) Erklärung für Einrichtung Fahrradstraße auch:

    die reine Fahrradstraße dort verbietet jetzt auch den kleinen Elektrorollern das Befahren. Ich will da nicht zu sehr ausholen, aber auf Grund der Wegebeziehungen zwischen Jena-Süd (Lobeda) und Jena-Nord (u.a. Zentrum) kann man praktisch nur noch auf großen Umwegen zwischen den "Zentren" die Roller nutzen. :|

    Verkehrsmittelbeschneidung, E-Roller raus. :S

    edit:

    ... was natürlich Unfug ist, da der Passus aus der VwV-StVO lautet:

    Zitat

    anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr).

    Einmal editiert, zuletzt von DMHH (30. Januar 2022 um 13:16)

  • Mögliche(!) Erklärung:

    die reine Fahrradstraße dort verbietet jetzt auch den kleinen Elektrorollern das Befahren

    Bist du sicher? Ich dachte, die eRoller dürfen Fahrradstraßen benutzen? Also diese Kleinst-Elektrofahrzeuge.

    Außerdem habe ich bei den Entscheidungen, die zumindest "meine" StVBs treffen, immer das Gefühl, dass da gar kein "Plot" dahintersteht. Eher seltsames Gewurstel, das jede Firma ziemlich schnell in den Ruin treiben würde. :)

  • BTW: S-Pedelecs dürfen m.W. reine Fahrradstraßen nicht befahren. Das finde ich einen totalen Krampf, weil dort ja max. 30 km/h gefahren werden dürfen. Was unterscheidet ein S-Pedelec dann noch von einem Fahrrad/Pedelec, wenn es in einer Fahrradstraße fährt? Außer dem abstrakten Buchstaben des Gesetzes?

    Der formale Ausschluß von S-Pedelecs aus reinen Fahrradstraße ist ein weiterer Todesstoß für diese Dinger, die als Umstiegsalternative für (Langstrecken-)Pendler evtl. viel wichtiger und realistischer wären als normale Fahrräder.

  • Zitat

    ...darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr).

    Neuer Wein in alten Schläuchen (netter Versprecher... :) ), wie wahr: Nach einer Untersuchung, deren Quelle ich jetzt grad nicht mehr finde, wurde bei 96%(!) aller Fahrradstraßen in D von dieser "Ausnahmeregelung" Gebrauch gemacht. Es geht genauso weiter wie bisher bei den "Radwegen".

    Was stimmt bei uns eigentlich nicht?

  • Ist jetzt §45 (9), Satz 1 hinsichtlich der Änderung zu betrachten? Oder hinsichtlich des Zustandes "ohne Schilder"? :/

    Gute Frage, keine Ahnung. Ich vermute, eine offizielle, öffentlich einsehbare Begründung (z.B. in der lokalen Presse), warum sich die StVB zu diesem Schritt gezwungen sah, gibt es nicht?

    Denn diesen Handlungszwang muss es ja gegeben haben, sonst ist es nur unnötige und damit skandalöse Arbeits- und Kostenbeschaffung. Dein Punkt, dass Fußgänger durch die Änderung nun massiv benachteiligt sind, müsste ja auch irgendwie eingeflossen sein, aber als unvermeidlich beurteilt worden sein.

    Gibts die Möglichkeit, nachzufragen? Denn das ist ja eine verkehrsrechtliche Anordnung, wenn ich das richtig sehe. Ansonsten kann man wohl nur spekulieren, was den Herrschaften dabei im Kopf rumging. Vielleicht ist es nur die Vorbereitung auf das, was folgt: Ein "Kfz-Verkehr-frei-Schild" drunter? Das wäre wohl bei [Zeichen 240] niemals gegangen, bei Fahrradstraße schon.

  • Eine verkehrsrechtliche Anordnung ( [Zeichen 244] oder [Zeichen 240]) kann übrigens auch durch eine entsprechende Ausweisung im Bebauungsplan begründet werden. Da braucht es nicht §45 (9) S. 3 StVO...

    Ist das da vielleicht der Fall?

  • Jetzt kommt der Radfahrer von rechts aus eine Fahrradstraße und hat ... nach §8 StVO keine Vorfahrt, Wartepflicht.

    Also jetzt habe ich mir den § 8 mehrmals durchgelesen und auch den Wikipedia-Artikel zu Fahrradstraßen ... aber ich komme nicht drauf: Warum soll der Radfahrer an dieser Einmündung von rechts keine Vorfahrt haben? (Und falls das so sein sollte. Woher weiß er das? Und woher soll der Autofahrer aus Blickrichtung wissen, dass der Radfahrer warten muss?)

  • Die neue Anordnung hatte ich kürzlich auf dem Weg zur Garage auch gesehen und sie hat einige Fragezeichen bei mir hinterlassen.

    Eine Dokumentationsfahrt und den Themenvorschlag für die Radverkehrsbeiratsitzung hatte ich mir schon vorgenommen, aber bis jetzt waren immer noch andere Fristsachen wichtiger ;)

    Was mir aufgefallen ist:

    Die Fahrradstraße scheint eher so eine Art "Fahrradstraßenzone" zu sein, die sich deutlich weiter erstreckt, als in der Karte eingezeichnet und von der Teile mit PKW usw. befahren werden dürften und andere nicht.

    Tatsächlich fängt die Fahrradstraße nämlich schon vor der Straßenbahnbrücke an der Einfahrt zu Pflanzen-Hanisch an, da aber noch mit [Zusatzzeichen 1020-30] . Das ist auch nötig, weil's neben Reiterhof und Gartenmarkt auch die Zufahrt zu einer großen Garagenanlage ist.

    Richtung Lobeda geht's dann für Kraftfahrzeuge hinter der Brücke nur nach rechts in Richtung "Im Wehrigt". Beendet wird die Fahrradstraße nach dem Abbiegen nicht und folglich weiß man auch nichts von der Fahrradstraße, wenn man vom Wehrigt nach links in Richtung Göschwitzer Straße abbiegt.

    Genauso wenig weiß man um die Widmung, wenn man von Alt-Lobeda aus, über die Ampel (Stadtrodaer Straße) kommt oder als Fußgänger aus der Straßenbahn aussteigt und nordwärts geht.

    Wie es ansonsten von der Lobedaer Seite her (z.B. am Tunnel) aussieht, weiß ich noch nicht.

    Für mich sieht es aber insgesamt so aus, als sollten dort für den Radverkehrsplan 3.0 schon mal die gewünschten Streckenkilometer geschaffen werden, ohne dass es jemandem (von den wichtigen Verkehrsarten) wehtut. Die Bedeutung der Schilder ist eh nicht bekannt und die Jenaer Interpretation der Regeln von allen Seiten wird dafür sorgen, dass eh alles so bleibt, wie es vorher war.

    Die Sache mit der Vorfahrtsregelung an der T-Kreuzung verstehe ich auch nicht. Schon früher hätte ich gesagt, dass dort alle Wege / Straßen gleichberechtigt einmünden und damit rechts-vor-links gilt. Nordwärtsfahrende Radfahrer hätten in der Vergangenheit übrigens nichtmal wissen können, dass ihr Sonderweg dort endet, denn [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1012-31] stand dort nicht.

    Aber bei all dem Gemecker soll man das Positive nicht vergessen:

    Mit der Umwandlung des benutzungspflichtigen Geh- und Radweges (mehr oder minder) parallel zur Stadtrodaer Straße in eine m.W. nicht benutzungspflichtige Fahrradstraße, hat sich die Stadt das letzte (vorgeschobene) Argument genommen, warum das Radfahren auf der Stadtrodaer an dieser Stelle verboten sein sollte ;)

  • Noch mehr Verwirrung :) : Echte Fahrradstraßen benötigen eine Mindestbreite von 4 Metern, weil Fahrradfahrer dort nebeneinander fahren dürfen und jeder Fahrradfahrer 1 Meter Breite beanspucht (ohne Anhänger). Macht in beiden Richtungen mind. 4 Meter.

    Wenn man aus Platzmangel aber gar nicht nebeneinanderfahren kann, wo ist dann der Sinn der Einrichtung einer Fahrradstraße statt eines ganz normalen Radwegs?

    Und die Frage bzgl. Fußgängern geht mir auch nicht aus dem Kopf: Sie müssen sich jetzt nach den allgemeinen Regeln des Latschens auf Fahrbahnen richten. Es gibt ja keine Sonderwege für sie und die Fahrbahn ist jetzt schon zu schmal für eine Fahrradstraße.

    Ich bezweifle sehr stark, dass hier ein Gesamtkonzept besteht, in das sich Fahrradstraßen eigentlich nahtlos einfügen müssen. Ich würde zu gerne eine Stellungnahme der StVB sehen, was sie sich dabei gedacht haben.

  • Mich irritieren an der Neubeschilderung v.a. zwei Dinge:

    1. Es ist sehr zu bezweifeln, dass die StVB hier irgendeine Änderung in der Nutzung der neu beschilderten Wege beabsichtigt. Es sei denn, sie wollen die Fußgänger, die dort ohnehin schon in der Minderheit sind, nachdrücklicher von diesen Wegen verdrängen. Z.B. ein selbstbewussteres (aggressiveres) Beiseite klingeln derselben durch eilige Radfahrer befördern. :/
    2. Die bisherige Beschilderung war auf diesen Wegen durchaus angemessen. Und die StVB hat von jedem von uns dreien ( DMHH, MTL und mir) noch jeweils mehrere Hinweise auf Beschilderungen im Stadtgebiet, die tatsächlich einer Korrektur bedürfen. Das gibt Stoff für die nächste Beiratssitzung. :(

    Insgesamt beunruhigend an der Sache ist, dass jetzt noch mehr Z. 240 [Zeichen 240] beim Kommunalservice rumliegen, die irgendwo anders angebracht werden können. =O

  • Eine verkehrsrechtliche Anordnung ( [Zeichen 244] oder [Zeichen 240]) kann übrigens auch durch eine entsprechende Ausweisung im Bebauungsplan begründet werden. Da braucht es nicht §45 (9) S. 3 StVO...

    Ist das da vielleicht der Fall?

    Neee, ich bin der Meinung, dass verkehrsrechtliche Anordnungen gerade nicht im BPlan stehen können. :/

    Also jetzt habe ich mir den § 8 mehrmals durchgelesen und auch den Wikipedia-Artikel zu Fahrradstraßen ... aber ich komme nicht drauf: Warum soll der Radfahrer an dieser Einmündung von rechts keine Vorfahrt haben? (Und falls das so sein sollte. Woher weiß er das? Und woher soll der Autofahrer aus Blickrichtung wissen, dass der Radfahrer warten muss?)

    Ja, in der Tat hatte der Radfahrer von rechts vor der Änderung Wartepflicht und jetzt mit Fahrradstraße natürlich qua Rechts-vor-Links Vorfahrt. Oh man. :|

    Sonntag Vormittag nix mehr schreiben. X(

  • Ja, in der Tat hatte der Radfahrer von rechts vor der Änderung Wartepflicht und jetzt mit Fahrradstraße natürlich qua Rechts-vor-Links Vorfahrt.

    Ich behaupte mal ganz frech, dass Radfahrer von rechts auch vorher Vorfahrt hatten. :)

    Du leitest bei [Zeichen 240] eine Wartepflicht aufgrund von §10 ab. Aber der eigenständige kombinierte Geh- und Radweg ist kein anderer Straßenteil. Das wäre er nur, wenn er Teil einer Straße wäre, die aus mehreren Straßenteilen besteht. Die Regelung in §10 zielt ja gerade darauf ab, dass man nachrangig ist, wenn man von einem Radweg, Gehweg, gemeinsamen Geh- und Radweg oder Seitenstreifen auf die Fahrbahn einfährt und somit den Straßenteil wechselt.

    §10 würde daher an der Kreuzung nur eine Wartepflicht bedingen, wenn der Übergang von dem eigenständigen Geh- und Radweg auf die andere Straße über einen abgesenkten Bordstein führen würde. Wenn es einen solchen gibt, dann greift §10 meiner Meinung nach auch bei einer Fahrradstraße.

    An der Vorfahrtsituation hat sich daher durch die [Zeichen 244] meiner Meinung nach nichts geändert.

  • An der Vorfahrt ändert der Wechsel von 240 zu Fahrradstr. nix, die hängt von Beschilderungen oder evtl. auch Bordsteinen ab. Auch Radwege können Vorfahrt nach RvL haben u.a. nach einem Urteil des OLG Karlsruhe.

    E-Kleingedöns darf nun, durfte vorher nicht.

    Fußgänger durften vorher auf ganzer Breite und standen unter Schutz des 241, müssen nun nach § 25 ganz am Rand laufen.

  • Ich behaupte mal ganz frech, dass Radfahrer von rechts auch vorher Vorfahrt hatten. :)

    Du leitest bei [Zeichen 240] eine Wartepflicht aufgrund von §10 ab. Aber der eigenständige kombinierte Geh- und Radweg ist kein anderer Straßenteil. Das wäre er nur, wenn er Teil einer Straße wäre, die aus mehreren Straßenteilen besteht.

    :/

    dem Wortlaut nach: ja, geh ich mit.

    Dem Regelungswillen, gerade in Hinblick auf Fußgängerzone und vbB - puh, hätte ich meine Probleme mit.

    Aber gut, wenn das OLG KA der Meinung ist, dass das so logisch. hm.

  • Die Regelung in §10 zielt ja gerade darauf ab, dass man nachrangig ist, wenn man von einem Radweg, Gehweg, gemeinsamen Geh- und Radweg oder Seitenstreifen auf die Fahrbahn einfährt und somit den Straßenteil wechselt.

    Darf ich OT fragen, wie das mit LvR hier ist?

    Anfang ganz klar als [Zeichen 240] gekennzeichnet

    Ende nach ca. 100 Metern nicht gekennzeichnet, aber man mündet wohl ziemlich eindeutig in "etwas anderes". Status der neuen Straße ("Am Lichtfeld", Eichenau), auf die man fährt, ist unklar. Sie endet nach der Rechtskurve ganz vorne in irgendwelchen Garagensilos, von rechts kommt sie aus einem Wohngebiet.