Soltauer Straße

  • Ich schlage vor, dort einen Schaukasten zu installieren, wo erklärt wird, was das sein soll und welche Verkehrsregeln auf dem folgenden Straßenabschnitt gelten.

    Ich habe ein bisschen Sorge, dass das hier jetzt die Erklärschilder sein sollen, die in der Presse angekündigt wurden.

    Klar, ich weiß mittlerweile, dass weder in der Politik noch in der Verwaltung jemand glücklich ist mit dieser Umgestaltung, die lange vor der Wahl beschlossen wurde.

    Dieses Schild beinhaltet allerdings auch nicht mehr als § 1 StVO: Fahr einfach niemand anderen über den Haufen. Nur treten hier nach meinem Dafürhalten ähnliche Effekte auf wie am Lenkrad: Radfahrer mit wenigen Zentimetern Abstand überholen ist doch voll okay, wo ist denn das Problem — und mit wenigen Zentimetern Abstand, aber mit 20 km/h Geschwindigkeitsdifferenz an Fußgängern vorbeifahren fühlt sich halt auch voll okay an. Ist es aber nunmal nicht.

    Hier kommt leider immer noch nicht zum Tragen, dass auf diesem Gehweg der Begriff der Rücksicht deutlich über das hinausgeht, was § 1StVO fordert: Nicht nur darf der Fußverkehr weder gefährdet noch behindert werden, nein, der Fahrverkehr muss im Zweifelsfall warten und darf ohnehin nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Insofern mag ich auch nicht glauben, dass sich die Situation dank dieser kleinen, recht weit hoch angebrachten Schilder wesentlich bessern wird.

    Besserung tritt hier wohl erst ein, wenn wieder ein separater Radweg markiert wird — oder wenn wenigstens Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn appliziert würden. Das hält zwar auch längst nicht jeden vom Gehwegradeln ab, aber wäre wenigstens eine gewisse Verbesserung.

  • Hallo zusammen,

    ich möchte hier meine Erfahrungen mit der Soltauer Straße mit euch teilen.

    Seit gut einem Jahr fahre ich die Soltauer Straße täglich ab Bäcker Harms Richtung Innenstadt. Auffällig ist, dass nur die wenigsten Fahrradfahrer die Fahrbahn nutzen. Viele fahren auch relativ schnell -es geht ja gut bergab- und überholen sich gegenseitig mit geringem Abstand.

    Es vergeht eigentlich kein Tag, an dem ich nicht mit zu geringem Abstand überholt werde. Habe ich die Gelegenheit diese Autofahrer an der nächsten Kreuzung anzusprechen, bekomme ich öfters zu hören, ich sollte doch auf dem "Fahrradweg" fahren. Der PKW-Fahrer gibt mir damit zu verstehen, dass er mich mit voller Absicht (Erziehungsmaßnahme) so dicht überholt hat. Also mit Vorsatz. Ich finde dieses Verhalten absolut erschreckend und erstatte dann auch Anzeige. Heute haben mich z.B. 4 Autos hintereinander überholt. 3 mit zu geringem Seitenabstand, einer musste sich auch noch zu dicht wieder vor mir einordnen. Es ist ein Kampf um die Straße!

  • Wie viel Anzeigen schreibst Du denn da, bzw. hast Du geschrieben? Irgendwelche Reaktionen darauf, außer der Androhung/Bußgeld wegen Datenschutzverstoß?

    Klar überholen viele mit Absicht eng. Vor allem wenns einen Angebotsgehweg gibt. Egal wie der aussieht.

    Als #mdrza-Fahrer gewöhnen sich die Leute aber mit der Zeit dran, bzw. resignieren. Hupen, Scheibenwischer und Engüberholen sind deutlich weniger geworden bei mir im Laufe der Jahre, aber es sind ja auch oft die gleichen Leute zur gleichen Zeit unterwegs.

    Und ich finde, seit der letzten StVO-Änderung ist es besser geworden, wobei ich gar nicht den Anspruch auf 1,5m bzw 2m habe. Aber mehr als 20cm finde ich schon nett. Da auf den Fotos oben die Fahrbahnen ja nicht überbreit sind, etwas Abstand zum Rand hilft in der Regel auch gut. Wenn die KFZler mal mutig über den Mittelstreifen sind, da scheints psychologisch eine Sperre zu geben, dann trauen sie sich oft auch noch weiter auf die Gegenfahrbahn.

  • Ich habe wg Überholabständen in der Soltauer Straße ca. 3-4 Anzeigen im Laufe eines Jahres gestellt (geht online ja recht fix)

    Ein Fall war auch extrem und dreist: Ein Schulbus hat mit deutlich zu dicht (seinen Seitenspiegel hätte ich locker erreichen können) überholt und ist dann gleich nach dem Überholen rechts abgebogen. Da gleich um die Ecke sich eine Grundschule befindet bin ich hinterher gefahren und konnte die Fahrerin

    zu Rede stellen. Es kam nur der übliche Mist von wegen ich sollte den Fahrradweg benutzen. Es war also mal wieder Vorsatz. Eine Rückmeldung habe ich bisher noch von keiner Anzeige erhalten. Mir geht es danach aber immer ein wenig besser...

  • Ich gehe mal davon aus, dass die Anzeigen dann praktisch alle nicht weiter verfolgt wurden.

    Meines Wissens nach ist der Ablauf zumindest in Berlin ungefähr wie folgt:

    1.) Eingang der Anzeige

    2.) Prüfung, ob das verfolgt werden soll. Wenn nein, dann endet der Prozess hier.

    3.) Oft: Verschicken eines Zeugenfragebogens an den Anzeigenden. Wenn der nicht kommt, ist ziemlich sicher eingestellt.

    4.) Verwarngeldangebot oder Bußgeld an den Betroffenen (also den Täter)

    5.) Wenn der zahlt, ist das Thema erledigt.

    6.) Wenn der widerspricht, geht es vor Gericht.

    7.) Es gibt Urteile, bei denen alles über halbem Abstand (also 75cm) straffrei bleibt. Der Nachweis, dass der Abstand tatsächlich so knapp war, ohne dass der Radfahrer etwas nach links gefahren ist, ist sehr schwer.

    Schritte 3 und 6 bemerkt der Anzeigende. Gerade bei Abstandsverstößen werden wohl viele Autofahrer widersprechen.

  • 7.) Es gibt Urteile, bei denen alles über halbem Abstand (also 75cm) straffrei bleibt.

    Von vor oder nach der StVO-Änderung?

    Vorher war's wegen der ungenauen Angabe nicht unbedingt eine klare Owi und fast alle Urteile, die Mindestmaße definierten, wurden nach Unfällen gesprochen, wo also die 1.50 o.ä. bei weitem unterschritten wurden.

    "Unfalllose" Abstands-Owis, die vor Gericht landen, kann es also fast nur aus jüngster Vergangenheit geben, falls das überhaupt schon mal vor Gericht ging nach der StVO-Änderung- Es muss ja a) nicht schon vorher eingestellt worden sein und b) der Autofahrer muss klagen wollen ...

  • Von vor oder nach der StVO-Änderung?

    Nach der Änderung.

    Ich korrigiere aber das "Urteile" zu "Urteil".

    Kam auf Twitter irgendwann vorbei. Das war ein mit Video dokumentierter Überholvorgang auf einer Landstraße. Dem Augenschein nach weit unter 1 m.

    Die Sache ging vor Gericht. Der Betroffene schaffte es aber, ein Gefälligkeitsgutachten vorzulegen, das einen Abstand über 1 m bescheinigte.

    Der Richter nutzte das für einen Freispruch, da die Unterschreitung nicht deutlich genug sei.

  • ach, das Jammer-Ei "Natenom"?

    Wenn der noch 5 Jahre so weitermacht, hat er genug Material zusammen, damit die vormals eingeführten 1,5m/2,0m direkt wieder aus der StVO fliegen.

    So viele dokumentierte Überholmanöver, bei denen nichts passiert ist.

    Im fraglichen Falle sehe ich auch kein "Gefälligkeitsgutachten", da nach Aussage des Betroffenen dort jener Gutachter zum Ergebnis gekommen ist: Abstand < 2m

    AG stellt Verfahren ein.

    Und jetzt zu den Problemen:

    - gefärbte und nachträglich zusammengefasste Situation aus der Verhandlung

    - kein "Freispruch", sondern Einstellung

    - keine Gründe genannt, nix

    Ist halt ein AG. In .. weiß nicht? Pforzheim? Stuttgart?


    Zur Sicherheit noch der Disclaimer:

    ich sage nicht, dass die dokumentierten Überholmanöver regelkonform i.S. der StVO waren.

    Ich spreche dem Betroffenen auch nicht ab, die Situationen als einfach scheiße! zu empfinden. Das darf er. Würde ich auch.

  • Im fraglichen Falle

    Danke! Genau diese Fall meinte ich, habe ihn vorhin aber nicht mehr gefunden.

    In den Diskussionen dazu hatte er als Einstellungsgrund angegeben, dass die Unterschreitung nicht deutlich genug für eine Strafe war.

    Mein Fazit:

    - wunderbar dokumentiertes Überholmanöver.

    - nie im Leben waren das 1,4 m Abstand zwischen Rückspiegel und Lenkerende.

    - und selbst bei 1,4 m wäre es ein Verstoß.

    - und trotzdem nichtmal die 30€ Strafe.

    Einmal editiert, zuletzt von Epaminaidos (29. Juli 2022 um 08:08)

  • Ist halt ein AG. In .. weiß nicht? Pforzheim? Stuttgart?

    Mein Albtraum - AG-Richter kennt Bürgermeister aus der Schule, beide gehen regelmäßig zum Saufen Kegeln und fahren einen SUV. Schon verloren. :)

    PS: Wie mein Onkel zu sagen pflegt: Am besten Mitsaufen Mitkegeln.

  • Die gemeinsame Nutzung des freigegebenen Gehwegs von Radfahrern und Fußgängern klappt nach meiner Beobachtung eher nicht so gut. Wie schon häufiger in diesem Thread erwähnt, führt die Soltauer Straße stadteinwärts bergab und dementsprechend hohe Geschwindigkeiten erreicht man auch als ungeübter Radfahrer — nur dass man nun plötzlich seit der Sanierung des Gehweges mit teilweise 25 oder auch 30 km/h schnellen Radfahrern konfrontiert wird, die auch die gesamte Breite des Gehweges nutzen.

    Hier wurde ich heute morgen fröhlich zur Seite geklingelt, weil ein schneller Radfahrer rechts an einer etwas langsam fahrenden Radfahrerin vorbeifahren wollte. Dank der auf die freitägliche Leerung wartenden Restmülltonnen war der Verkehrsraum noch etwas weiter eingeschränkt und man kann als Fußgänger echt nur noch staunen.

    Die Unzufriedenheit über den Umbau hat mittlerweile auch die Kommentarspalten der örtlichen Lokalzeitung verlassen, jemand hat hier noch einmal den Passus mit der Schrittgeschwindigkeit auf die lustigen Rücksicht-Schilder geklebt. Geholfen hat’s leider nicht.

    Blöd ist halt nach wie vor: Ich kann zwar mit dem Rad ganz im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung auf der Fahrbahn radeln, aber dann werde ich eben angehupt, abgedrängt und beschimpft. Denn auf solche Späße wie Fahrbahnradelei hat man hier auch nicht so richtig Lust.

  • Gut. Nach dem Umbau wurde nun die Bushaltestellenbucht entfernt, der Bus hält künftig auf der Fahrbahn, der Radweg wurde begradigt, die radwegnahen Parkplätze entfernt. Eigentlich soweit alles prima — aber wohin mit dem Lieferverkehr? Die Bushaltestellenbucht wurde bislang nicht nur von Fahrzeugen der ehemaligen Bundespost genutzt, sondern wohl auf zum Anliefern der benachbarten Bäckerei. Nun ist die Bucht weg, also… steht man halt nebenan auf dem Rad- und Gehweg, während die parkenden Kraftfahrzeuge auf die andere Seite des Baumes die Wurzeln plattstehen:

    Würde ja schon helfen, wenn der Liefer-Fahrer nicht bis vorne durchfährt, wo er dann genau neben dem Haltestellenschild steht…