Landkreis Stade

  • sobald du gegen eine Anordnung klagst und das Verwaltungsgericht die Akte anfordert, wird die Luft für die Behörde sehr, sehr dünn.

    Warum erst dann? Man kann doch nicht gegen Hunderte unsinnige Verkehrszeichen klagen, nur damit die zuständige Behörde ihren Job macht.

  • Wenn dabei kein Match auftritt, werden hinterher alle Verkehrszeichen eingesammelt, für die es keine rechtskräftige Anordnung gibt, oder die Behörde setzt sich hin und schreibt die Anordnungen für alle Verkehrszeichen, die bleiben sollen.

    Und auch andersherum, was irgendwo fehlt. Wenn da ein Zweirichtungs-Radweg läuft, ist ein [Zusazzeichen 1000-32] über dem [Zeichen 205] nunmal nicht optional.

  • Beitrag von mgka (25. Oktober 2023 um 14:15)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (25. Oktober 2023 um 14:16).
  • Warum erst dann? Man kann doch nicht gegen Hunderte unsinnige Verkehrszeichen klagen, nur damit die zuständige Behörde ihren Job macht.

    Weil die Behörden meinen, dass sie dir keine Akten vorlegen müssen. Gerade wieder bei meiner Klage gegen die Stadt Illertissen erlebt. Nach Klageerhebung kannst du dich aber auf § 100 VwGO berufen. Wenn es nicht klappt, dann fordert das Gericht normalerweise explizit die Beklagte auf, die Akten ans Gericht zu senden. Gibt dann aber immer noch Behörden, die die Hufe nicht schwingen. Nächste Eskalationsstufe: Antrag auf Erlass einer Präklusionsfrist.

    Leider ist wohl das Recht auf Akteneinsicht nicht separat einklagbar.

    Aber sobald das Bundesland ein IFG erlassen hat, hast du einen anlasslosen Anspruch auf Akteneinsicht, denn genau dafür wurde das Gesetz ja gemacht.

  • Und auch andersherum, was irgendwo fehlt. Wenn da ein Zweirichtungs-Radweg läuft, ist ein [Zusazzeichen 1000-32] über dem [Zeichen 205] nunmal nicht optional.

    Im Prinzip müsste es dafür eine Software geben, in der man auf der Karte angibt, wo welche Regelung gelten soll und in der die dafür nötigen Voraussetzungen hinterlegt sind und abgefragt werden. Ebenso alles, was eine solche Anordnung nach sich zieht, wie z.B. die [Zusazzeichen 1000-32] über den [Zeichen 205] bei zugelassenem oder angeordnetem Zweirichtungsverkehr.

    Dann würde vielleicht auch in solchem Fall auffallen, dass hier entweder für die nächsten 200m eine Radverkehrsführung fehlt oder der bis dahin vorhandene gar nicht erforderlich war, wenn man ab hier darauf verzichten kann. 357 Obstmarschenweg - Google Maps

    Es wäre mal interessant, ob bei einer solchen von einer Software geführten Anordnung immer noch der selbe Mist herauskäme, wenn an jedem Punkt eine Bestätigung abgefragt würde, ob man das wirklich entgegen der bestehenden Rechtslage alles so anordnen will.

  • Weil die Behörden meinen, dass sie dir keine Akten vorlegen müssen.

    Ja, war eher eine rhetorische Frage. Ich denke nur, dass die Verwaltungsgerichte eigentlich genug zu tun haben, als sich mit solch einem offenkundig rechtwidrigen Mist zu befassen.

  • Ja, war eher eine rhetorische Frage. Ich denke nur, dass die Verwaltungsgerichte eigentlich genug zu tun haben, als sich mit solch einem offenkundig rechtwidrigen Mist zu befassen.

    Natürlich haben sie genug anders zu tun - nur: ich klage jetzt seit ca. zehn Jahren gegen Benutzungspflichten und picke mir da ja fast nur den offensichtlich größten Mist heraus. Steigung der Lernkurve vonseiten der beklagten Behörden? Exakt null! Eine verlorene Klage hat ja auch faktisch keine Konsequenzen für die Zukunft. Warum also sollten sie dann ihr Verhalten ändern? Da fehlt es halt ganz offensichtlich an klarer Führung von oben (=zuständiger Landesminister, seines Zeichens aber vermutlich auch eher ein großer Fan von Autofahrerstammtischen).

  • ...Großes "Glück" zumindest für die bayerischen Behörden: hier gibt es kein IFG, ansonsten könnte man den S*ustall mal systematisch offenlegen.

    IFG = Informationsfreiheitsgesetz?

    Was meinst Du mit "systematisch offenlegen"? Was genau stellst Du Dir da vor?

    Bei uns gibt es ein solches Gesetz. Wenn man entsprechend nachfragt, bekommt man die Auskunft, dass man sich den verkehrsrechtlichen Anordnungen, die vor 1985 erlassen wurden, entledigt hat. D.h. alles was davor war, ist nun ohne entsprechende Anordnung.

    Da geht man ganz offen mit um. Da musst Du nichts offenlegen.

    Es interessiert halt niemanden.

  • Ja, Informationsfreiheitsgesetz.

    Ich würde diesen Behörden dann mal zB das Studium des von simon erstrittenen Urteils nahelegen.

    Keine verkehrsrechtliche Anordnung? Verkehrszeichen nichtig!

    Ja, schon klar. Ich habe aber noch nie richtig verstanden, warum die Behörde das stören sollte.

    Dann wird eben abgeräumt oder neu entschieden. Was ist dabei? Im Zweifelsfall ist es eben nichtig.

    Die Dienstzeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Was die in dieser Zeit machen, ist denen herzlich egal. Das Gehalt zahlt der Steuerzahler. Und andere Tätigkeit, die dafür liegen bleiben, gehen letztlich auch zu Lasten des Steuerzahlers.


    Aber nochmal:

    Was ist aus Sicht der Behörde so schlimm daran, wenn derartige Missstände offengelegt werden? Wenn ich Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde wäre, würde ich das geradezu begrüßen.

    Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Kommunalpolitik es nicht begrüßt.

  • Im Prinzip müsste es eine systematische Befahrung geben, wo alle vorhandenen Verkehrszeichen erfasst werden. Anschließend müssten die in ein GIS überführt werden (das ginge zum großen Teil vermutlich sogar automatisch) und jedes Verkehrszeichen einer vorhandenen verkehrsbehördlichen Anordnung zugeordnet werden.

    Das machen manche Straßenverkehrsbehörde in unserem Bundesland durchaus bzw. sie beabsichtigen es zu tun.

    Andere haben kein Interesse daran. Und es ist ein enormer Aufwand am Anfang.


    Es ist ja geradezu absurd, von Behördenmitarbeitern zu erwarten, dass sie jedes Verkehrszeichen und den Grund dafür kennen.

  • Also vieles muss von den Behörden doch gar nicht mehr abgefahren werden. Wenn sie ihren Astralkörper schon nicht aus der Amtstube bewegen wollen, dann könnte man ja mal am Rechner diese Seiten hier checken:

    • Google Maps
    • Apple Maps
    • Mapillary
    • ...

    Da gibt es mittlerweile recht aktuelle Aufnahmen. Und dann würde es genügen, die Zweifelsfälle vor Ort noch mal anzuschauen. Aber Effizienz und Effektivität scheinen ja Fremdwörter in deutschen Amtstuben zu sein.

  • Och komm schon. Du weißt genau, dass Behördenmitarbeiter, die noch einigermaßen bei Verstand sind, sich nicht danach richten können, was Google sagt oder was man dort sieht.

    So etwas machen halt Mitglieder in Internetforen.

    Die von Dir genannten Seiten, die man Deiner Meinung nach checken soll, haben nur einen Zweck: Die Beeinflussung von Menschen!


    Aber zur Sache:

    In meinem Bundesland gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz. Und meine Straßenverkehrsbehörde macht auch kein Geheimnis aus den von Dir geschilderten Missständen. Es ist denen auch völlig egal, ob ein Gerichtsverfahren verloren geht.

    Sie müssen halt sagen können: "Wir waren es nicht. Die bösen Gerichte waren es!"

    Ich würde auch gern etwas ändern. Was also soll ich nun mit dem Informationsfreiheitsgesetz Deiner Meinung nach tun?

  • Sie müssen halt sagen können: "Wir waren es nicht. Die bösen Gerichte waren es!"

    Ich würde auch gern etwas ändern. Was also soll ich nun mit dem Informationsfreiheitsgesetz Deiner Meinung nach tun?

    Jo, die Gerichte haben dann festgestellt, dass die Behörden falsch gehandelt haben. Dass daraus dann ein „die bösen Gerichte“ waren es, passt natürlich dazu, dass man sich gerade als Radfahrer permanent den letzten Mist an verwaltungsrechtlichem Unsinn anhören muss.

    Wenn in deinem Bundesland quasi keine Benutzungspflicht mangels Anordnung auf soliden Beinen steht, dann heißt das ja, dass die komplett entbehrlich ist und aus der StVO gestrichen werden kann. Das wird den Gerichten viel Arbeit ersparen. Frage doch mal direkt den zuständigen Landesminister, was er davon hält.

  • ...Wenn in deinem Bundesland quasi keine Benutzungspflicht mangels Anordnung auf soliden Beinen steht, dann heißt das ja, dass die komplett entbehrlich ist und aus der StVO gestrichen werden kann. Das wird den Gerichten viel Arbeit ersparen. Frage doch mal direkt den zuständigen Landesminister, was er davon hält.

    Nicht unbedingt in meinem Bundesland, aber zumindest in meiner Stadt.

    Und das heißt nicht, dass die Benutzungspflicht aus der StVO gestrichen werden kann, denn das ist sie bereits, sondern das heißt, dass man sie gern wieder hätte.

    Wieviel Arbeit die Gerichte haben, ist denen egal und was der Landesminister davon hält auch. Meinst Du, die im Ministerium sind blind, oder meinst Du dass sie noch nie selbst am Straßenverkehr teilgenommen haben?


    Darf ich also nunmehr davon ausgehen, dass einen ein Informationsfreiheitsgesetz auch nicht weiter hilft, denn es gibt nicht mehr Informationen als das, was bereits bekannt ist?

    Oder soll ich beantragen: "Sendet mir mal bitte alle verkehrsrechtlichen Anordnungen zu, die ihr habt."

    Und wenn ich die dann habe, was mache ich dann damit?

  • Frag mal simon - der kann zumindest zu NRW eine kleine Geschichte zum IFG erzählen.

    Und nein, den zuständigen Ministerien ist das Klagen vor Gericht derzeit eher egal. Ich denke, noch ist da nicht die kritische Masse erreicht. Und in Bayern ist es definitiv anders, da klammert man sich an jedes noch so rechtswidrige blaue Radwegschild wie ein kleines Kind an sein Plüschtier. Ja keinem Zentimeter den Radfahrern nachgeben. Dafür ist man sich auch für die dümmsten “Argumente” in Schriften an die Gerichte keineswegs zu schade.

    Die Frage ist natürlich schon, was passiert, wenn es zu viele Klagen werden…

  • Die Frage ist natürlich schon, was passiert, wenn es zu viele Klagen werden…

    Das sollte eigentlich nicht passieren, denn das behördliche Handeln ist ja gerade die Folge von kommunalpolitischen Mehrheitsentscheidungen. Wenn es auf politischer Ebene zuviel Widerspruch gibt, ist das entsprechende Verkehrszeichen natürlich ganz schnell weg.

    Nach meinen Eindrücken ist Regulierung innerhalb der breiten Bevölkerung durchaus gewollt. Man meint halt (fälschlicherweise), dass durch Regulierung allein grundsätzlich irgendetwas besser wird. Und gegen diese Meinung war bisher kein Kraut gewachsen (und auch kein Gesetzgeber).

    Erschwert wird alles durch den Umstand, dass sich jeder, der selbst am Straßenverkehr teilnimmt, für einen Experten hält. Das ist ungefähr so als wenn man Fußballbundestrainer ist. Man hat es dann mit ca. 40 Millionen Experten zu tun, die es besser wissen.

  • Das meinte ich nicht. Wenn das Jammern über Klagen gegen Benutzungspflichten immer lauter wird, könnte ja auch der Verordnungsgeber auf die Idee kommen, das Klagerecht diesbezüglich einzuschränken. Bedenke, wir leben im Auto-Auto-Auto-über-alles-Deutschland, da wird es nicht viel Widerstand geben (am allerwenigstens vom ADFC Bundesverband... :cursing:).

    Für außerorts gelegene Radwege ist das ja schon vor ein paar Jahren passiert.

  • Kurioserweise hat der NDR gerade eine Umfrage laufen, wie zufrieden man mit der Demokratie in Deutschland ist. Ich habe nicht gerade die Bestnote vergeben, denn dass der Staat seine eigenen Regeln systematisch und dreist grinsend missachtet, ist ja nix Neues.

    So etwas

    Zitat

    Man kann doch nicht gegen Hunderte unsinnige Verkehrszeichen klagen, nur damit die zuständige Behörde ihren Job macht.

    sollte in einer Demokratie (= Rechtsstaat) überhaupt kein Thema sein! Sondern: falls man es behördlicherseits bisher verschlampt haben sollte, müsste ein Brief reichen.

    Oder eine Gesetzesänderung:

    Für jedes rechtswidrig herumstehende Verkehrszeichen bekommen die Verantwortlichen das Gehalt / die Besoldung um 5 Euro pro Monat gekürzt, und die meldende Radfahrerin bekommt eine steuerfreie Prämie in gleicher Höhe.