Landkreis Stade

  • Das mag ja auch sein. Wir reden hier aber von Fahrradpiktogrammen auf einer ganz normalen Fahrbahn.

    Warum sollte man das tun? Gibt es dort auch Autopiktogramme?

    Bei dem Erlass in Bayern geht es eher darum, wie man nicht-benutzungspflichtige Geh-/Radwege kennzeichnet. Das geht ja (offenbar zum Leidwesen vieler Behörden) nicht mit einem blauen Lolly. Daher die Anweisung, das mit Piktogrammen auf solchen Wegen zu tun.

    Und diese sollen wohl gemäß § 39 Abs. 5 S. 1 StVO auch grundsätzlich "angeordnet" werden.

  • Und diese sollen wohl gemäß § 39 Abs. 5 S. 1 StVO auch grundsätzlich "angeordnet" werden.

    Nach meinem Verständnis müssen sie das auf jeden Fall, weil durch das Piktogramm gemäß VwV-StVO zu §2 Rn38a aus einem Gehweg ein gemeinsamer Geh- und Radweg wird.

    Die Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn ändern aber nichts an der Verkehrsregelung und daher müssen sie auch nicht angeordnet werden. Die Begründung ist plausibel, aber ich halte es dennoch für sinnvoll, die Änderungen zu verdeutlichen. Wie Schwachzocker richtig bemerkte, ist es mit der Änderung der Beschilderung alleine nicht getan.

    Da in Bliedersdorf und Postmoor allerdings keine Notwendigkeit für bauliche Änderungen besteht, damit Radfahrer auf der Fahrbahn fahren und Fußgänger auf den Gehwegen gehen können, wären die Fahrbahn-Piktogramme eine Art bauliche Maßnahme, die vorübergehend deutlich macht, dass sich etwas geändert hat. Ich würde solche Piktogramme auch nicht erneuern, wenn sie nach einigen Jahren verblichen sind.

    Noch schöner wäre es natürlich, wenn alle, die im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind, die Verkehrsregeln kennen würden und es allen völlig selbstverständlich wäre, dass Radfahrer dort ausschließlich auf der Fahrbahn fahren. :)

  • In Bliedersdorf bringen einen doch erst die Schilder auf die Idee, dass das kein reiner Gehweg ist – sogar 'ne Querungsinsel gibt's (auch wenn die vor der Seitenstraße noch besser wäre). In Postmoor ist etwas doof, dass einen die Querung der B73 auf der falschen Seite ausspuckt und auch am Südende wieder nach links muss man auf der Fahrbahn stehend auf eine Lücke warten.

  • und auch am Südende wieder nach links muss man auf der Fahrbahn stehend auf eine Lücke warten.

    ...was bei einer max. Verkehrsbelastung von 250 Kfz/h in der Spitzenstunde nicht allzu lange dauern sollte.

    Trotzdem stellt das Wechseln zwischen linksseitigem Außerorts-"Radweg" und der Fahrbahn innerorts, bzw. umgekehrt natürlich auch eine Gefahrenstelle dar. Außerorts-"Radwege" waren bislang bei den Gesprächen noch ausgeklammert, aber ich wäre dafür, auch diese Bauwerke linksseitig allenfalls mit [Zusatzzeichen 1022-10] zu beschildern. Wer z.B. von Postmoor nach Bliedersdorf fährt, hat dann die Wahl, gleich auf der richtigen Straßenseite und auf der Fahrbahn zu bleiben.

  • ....

    Noch schöner wäre es natürlich, wenn alle, die im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind, die Verkehrsregeln kennen würden und es allen völlig selbstverständlich wäre, dass Radfahrer dort ausschließlich auf der Fahrbahn fahren. :)

    Wenn das das Ziel ist, dann rückt es mit Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn in weite Ferne. Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn suggerieren ja gerade, dass es nicht selbstverständlich ist, auf der Fahrbahn zu fahren.

  • Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn suggerieren ja gerade, dass es nicht selbstverständlich ist, auf der Fahrbahn zu fahren.

    Dann machen wir halt Fahrradpiktogramme auf alle Fahrbahnen, an denen kein B-pflichtiger "Radweg" verläuft und danach überall, wo die B-Pflicht gerade aufgehoben wurde. Vielleicht merken es die Leute dann, dass Autobahnen und Kraftfahrstraßen die einzigen Fahrbahnen ohne Fahrradpiktogramme haben.

    Alternativ fragt die Polizei bei der nächsten allgemeinen Verkehrskontrolle fünf grundlegende Verkehrsregeln ab und wenn jemand mehr als zwei falsche Antworten gibt, wird auf der Stelle die Fahrerlaubnis eingezogen.

    Oder wir träumen weiter, dass sich alles ohne weiteres Zutun von ganz alleine löst.

  • Beginnt die 12-Monatsfrist eigentlich ab dem Moment, wo man erstmalig von einem Verkehrszeichen Kenntnis hat oder wenn man erstmalig davon betroffen ist?

    Hier bin ich nämlich gestern mit dem Auto vorbeigekommen und habe das Schild zwar gesehen, aber war nicht betroffen. Es handelt sich um die L130 durch Nottensdorf. Beim Treffen am 31.08. kam heraus, dass in der ganzen Samtgemeinde Horneburg alle innerörtlichen Benutzungspflichten aufgehoben werden sollen. Nun steht hier ein neues [Zeichen 240].

    Ich gehe davon aus, dass das Zeichen nur verkehrt herum aufgestellt wurde und es eigentlich für den neu gebauten außerorts-Radweg gedacht war, der in Richtung Grundoldendorf weiterhin nicht benutzt werden darf (linksseitig, keine Freigabe, kein 240). Dafür steht es aber eigentlich auch nicht an der richtigen Stelle.

  • Aus der Antwort der zuständigen Verkehrsbehörde auf meinen Hinweis Nottensdorf:

    Zitat

    ...Ich werde aber bei der Landesbehörde nachfragen, wie es zum Aufstellen der aktuellen Beschilderung gekommen ist...

    :rolleyes:

  • Er hat auch geschrieben, dass es vielleicht eine alte Anordnung gibt/gab. Das glaube ich aber nicht: Seit es diesen Weg gibt, stand dort noch kein VZ 240.

    Mapillary 2014: da gab es den "Radweg" noch gar nicht

    Mapillary 2019: Den Weg gab es, aber ohne [Zeichen 240]

    Google Maps, 2022: kein [Zeichen 240] L130 - Google Maps Man sieht bei Google Maps auch, dass es im Juli 2022 den Außerorts-Radweg nach Grundoldendorf noch nicht gab.

    Im August 2023 stand dort auch nirgends ein [Zeichen 240], nicht einmal am Außerorts-Radweg.

    Auch in Gegenrichtung im Juli 2022 noch kein [Zeichen 240], aber da war der Weg ab der Gemeindegrenze auch noch im Bau: 5 Grundoldendorf - Google Maps

    Ich habe vom August 2023 in dieser Richtung nur dieses unscharfe Foto, auf dem aber auch kein VZ240 zu erkennen ist (weil keines da war und nicht, weil das Bild unscharf ist).

    Nun steht dort ein [Zeichen 240], das für den neu gebauten Außerortsradweg sicherlich nicht zu beanstanden ist. In der Gegenrichtung von Nottensdorf aus gibt es das aber nicht.

    Der dafür zuständige Leiter der Verkehrsbehörde des Landkreis Stade weiß von nichts und fragt mal nach, wer dort die Schilder aufgestellt hat. Falls er die Person ausfindig gemacht hat, sollte er vielleicht auch mal darauf hinweisen, dass man dafür eine Anordnung der Verkehrsbehörde braucht.

  • wenn man das so hört, weisste wieder, warum das OnlineZugangsGesetz als gescheitert anzusehen ist.

    Wir schreiben das Jahr 2023: Straßenverkehrsbehörden erstellen Regelpläne mit CorelDraw ("weil wir da die Verkehrszeichen drin haben"), genehmigen Schwer- und Sondertransporte mit Worddokumenten statt Formularen, beauftragen Unternehmen mit automatisierter Erfassung aufgestellter Verkehrszeichen, nutzen diese Infos nicht und haben offensichtlich auch Schwierigkeiten, Geodaten vorzuhalten: wissen ja nichtmal, wo welches VZ steht und kennen die Anordnung nicht.

    Dabei isses so einfach: wirf Geld aufs Problem. Haste kein Geld? Lass es eskalieren.

    Was allein für die "Recherche" zu dieser obigen Anordnung an Zeit drauf geht.

  • Das muss diese "Digitalisation" sein, von der alle reden. Ich finde es auch erschreckend, wenn ich in den Gesprächen mit den Verkehrsbehörden feststelle, dass ich besser weiß, wo welche Verkehrszeichen stehen als die. Aber dieser Fall zeigt auch, dass es ein hoffnungsloses Unterfangen ist, solange irgendwer einfach Verkehrszeichen in die Landschaft stellt, für die es nicht einmal eine Anordnung gibt.

    Im Prinzip müsste es eine systematische Befahrung geben, wo alle vorhandenen Verkehrszeichen erfasst werden. Anschließend müssten die in ein GIS überführt werden (das ginge zum großen Teil vermutlich sogar automatisch) und jedes Verkehrszeichen einer vorhandenen verkehrsbehördlichen Anordnung zugeordnet werden.

    Wenn dabei kein Match auftritt, werden hinterher alle Verkehrszeichen eingesammelt, für die es keine rechtskräftige Anordnung gibt, oder die Behörde setzt sich hin und schreibt die Anordnungen für alle Verkehrszeichen, die bleiben sollen. Das kann ja auch nicht so schwer sein, wenn es entsprechende Formulare gibt, aus deren Eingaben anschließend die Anordnung aus Textbausteinen zusammengesetzt wird (bzw. eine Fehlermeldung aufploppt, dass die Anordnung mit diesen Werten unzulässig ist oder individuell begründet werden muss).

    Am Schluss muss es dann auch noch eine Kontrolle geben, ob die Anordnung in der Praxis tatsächlich so ausgeführt wurde wie vorgesehen.

  • Wie schon an anderer Stelle geschrieben: sobald du gegen eine Anordnung klagst und das Verwaltungsgericht die Akte anfordert, wird die Luft für die Behörde sehr, sehr dünn. Warum? Weil es oft gar keine Anordnung gibt. Oder wenn, dann beruht die auf einer uralten Rechtslage. Oder es gibt zwar einen Verkehrszeichenplan, aber kein Dokument, welches wenigstens ansatzweise die Ermessensausübung dokumentiert. Damit ist die Anordnung samt Verkehrszeichen ganz flux rechtswidrig.

    Großes "Glück" zumindest für die bayerischen Behörden: hier gibt es kein IFG, ansonsten könnte man den S*ustall mal systematisch offenlegen.