Landkreis Stade

  • Aber selbst ohne Freigabe würden doch vermutlich viele weiter drauf radeln, ohne dass es geahndet wird.

    Erst mal müssten alle Spuren beseitigt werden, die auf § 2 (4) S.3 hindeuten könnten, bspw, auch Radfurten über querende Straßen, da die Erkennbarkeit solcher anderen Radwege nicht klar definiert ist in der StVo und man daher im Zweifel für die angeklagten Radler großzügig sein muss.

  • bspw, auch Radfurten über querende Straßen

    Die gibt es hier eher selten, selbst an benutzungspflichtigen "Radwegen", obwohl per VwV-StVO zu §9 Rn 4 im Zuge von Vorfahrtstraßen vorgeschrieben.

    Ich bin auch gespannt, wo und wie der Landkreis ein explizites Radfahrverbot auf Gehwegen per [Zeichen 239] anordnen wird, damit gar keine Missverständnisse mehr aufkommen können, dass der bisherige "Radweg" eigentlich nur ein Gehweg war. Radwegfurten müssen dort natürlich ebenfalls weg und alle [Zusazzeichen 1000-32] über den [Zeichen 205] einmündender Nebenstraßen.

  • Aber selbst ohne Freigabe würden doch vermutlich viele weiter drauf radeln, ohne dass es geahndet wird.

    Meistens aus Gewohnheit… Deswegen ist auch ganz wichtig, KEIN übermäßiges Gehwegradeln vor Schulen – die Grundschüler dürfen sowieso und die älteren Schüler gehören meist zu den sichersten Radfahrern. Außerdem gibt's auch noch genug Schüler, die da lang laufen.

    Ansonsten siehe das Diagramm der ERA: Bei 30 auf die Fahrbahn (im Gegensatz zu dem was da steht würde ich allerdings sagen IMMER; außer Fortsetzung durch eine 30-Strecke), bei 50 in Abhängigkeit von der Verkehrsdichte (primär) und der Eignung des Gehwegs (sekundär).

  • Beharrlichkeit zahlt sich aus. :)

    Leider wird man vermutlich viele Wege weiterhin zum Radfahren freigeben, anstatt es komplett zu verbieten. Aber immerhin besser als vorher.

    Diese Gefahr sehe ich auch. Und in dem Wochenblatt-Artikel vom 2.6.23 wird geschrieben, dass geplant sei, ehemalige durch Ausschilderung für verbindliche erklärte "Radwege" zukünftig durch eine Bodenmarkierung als Fuß- und Radweg auszuweisen:

    "Eine gute Option könnten die sogenannten Angebotsradwege darstellen. Dabei wird ein Fahrradpiktogramm auf den angrenzenden Rad- (und Fuß-)weg aufgetragen. Dann hätten Radfahrer die Wahl: Entweder sie teilen sich die Fahrbahn mit den Autos oder weichen - wenn sie sich vielleicht etwas unsicherer fühlen - auf den Angebotsradweg neben der Fahrbahn aus. Solche Radwege würden auf jeden Fall weniger Einschränkungen bedeuten als die Hinweistafel "Radfahrer frei" unter dem blauen Fußweg-Schild, so Kramer: "Wer dort mit dem Fahrrad unterwegs ist, darf strenggenommen nur Schritttempo fahren." Das passe aber nicht zu dem Ziel, den Radverkehr zu fördern."

    Das bedeutet eine Fußweg-Benutzung ohne die selbe strenge Einschränkung wie bei einer Ausschilderung mit [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] .

    Während jedoch in dem Artikel ausdrücklich auf die Voraussetzung hingewiesen wird, dass verbindliche Fahrradwege nur angeordnet werden dürfen, wenn mehr als 1200 Autos pro Stunde unterwegs sind, werden an dieser Stelle keine Zahlen genannt. Dabei ist es offensichgtlich, dass ein stark frequentierter Fußweg nicht als gemeinsamer Fußweg und Radweg ausgewiesen werden kann, weil sonst der Fußgängerschutz zu kurz kommt.

    Gesetzliche Vorgaben werden umgesetzt: Das Verschwinden der Radwege im Landkreis Stade
    Verkehrsschilder zwingen Fahrradfahrer noch immer auf Radwege, obwohl es diese innerorts im Prinzip nicht mehr geben dürfte.
    www.kreiszeitung-wochenblatt.de

    Einmal mehr bedauerlich ist die reißerische Überschrift, "Das Verschwinden der Radwege im Landkreis Stade". Eine zum Inhalt passende Überschrift müsste m. E. lauten: "Mehr Platz für Fußgänger durch Verlagerung von Fahrradverkehr auf die Fahrbahn"

  • Die gibt es hier eher selten, selbst an benutzungspflichtigen "Radwegen", obwohl per VwV-StVO zu §9 Rn 4 im Zuge von Vorfahrtstraßen vorgeschrieben.

    Ich bin auch gespannt, wo und wie der Landkreis ein explizites Radfahrverbot auf Gehwegen per [Zeichen 239] anordnen wird, damit gar keine Missverständnisse mehr aufkommen können, dass der bisherige "Radweg" eigentlich nur ein Gehweg war. Radwegfurten müssen dort natürlich ebenfalls weg und alle [Zusazzeichen 1000-32] über den [Zeichen 205] einmündender Nebenstraßen.

    Nach meiner Beobachtung in Hannover ist es so, dass auch wenn ein Gehweg mit Radfahrer frei ausgezeichnet ist, eine Radwegfuhrt markiert wird an Einmündungen oder Kreuzungen. Das wird wohl auch in Stade so gehandhabt werden.

    Darüberhinausgehend halte ich nichts davon, dass [Zusazzeichen 1000-32] + [Zeichen 205] für den einmündenden Autoverkehr einfach ersatzlos aufgehoben wird. Besser wäre es die entsprechenden Einmündungen oder Kreuzungen so zu bauen, dass ein durchgehender höhengleich gepflasterter Fußweg den Vorrang für den Fußverkehr vor dem Autoverkehr sicherstellt.

    Durch das [Zusazzeichen 1000-32] + [Zeichen 205] waren Autofahrer zumindest ein bisschen darauf vorbereitet, dass es da vorrangberechtigten Querverkehr geben könnte. Auch wenn der Fußverkehr nicht wirklich vorrangberechtigt wurde durch das [Zusazzeichen 1000-32] + [Zeichen 205] so wurde er doch oft vorgelassen. Der Fußverkehr sollte an Kreuzungen ein vorrangberechtigter Querverkehr sein.

  • Nach meiner Beobachtung in Hannover ist es so, dass auch wenn ein Gehweg mit Radfahrer frei ausgezeichnet ist, eine Radwegfuhrt markiert wird an Einmündungen oder Kreuzungen.

    Jup, muss auch – überhaupt gelten soweit ich das in der ERA erkennen kann für diese Wege die gleichen (!) Bau-Anforderungen wie für einen benutzungspflichtigen Weg.

  • schön, nicht wahr?

    kann man direkt und ohne Umstände einen Geh- und Radweg entbläuen. Und bevor man Die "unsicheren" auf die "Straße zwingt", kann man flugs noch mit "Radverkehr frei" ein "Sicherheitsnetz mit doppeltem Scheinboden" einziehen, ohne sonderlich tätig werden zu müssen. :rolleyes:

  • Während jedoch in dem Artikel ausdrücklich auf die Voraussetzung hingewiesen wird, dass verbindliche Fahrradwege nur angeordnet werden dürfen, wenn mehr als 1200 Autos pro Stunde unterwegs sind, werden an dieser Stelle keine Zahlen genannt. Dabei ist es offensichgtlich, dass ein stark frequentierter Fußweg nicht als gemeinsamer Fußweg und Radweg ausgewiesen werden kann, weil sonst der Fußgängerschutz zu kurz kommt.

    Das wird die Diskussion sein, die ich künftig mit dem Landkreis führen muss: Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Ausweisung als freigegebener gemeinsamer Geh- und "Radweg" in Betracht. Leider hat man da wenig rechtliche Handhabe, da man gegen eine Freigabe nicht klagen kann. Ich kann nur darauf hinwirken, dass nicht auf jedem beliebigen Drecksweg, auf dem man derzeit per [Zeichen 240] zum Gehwegradeln zwangsbeglückt wird, anschließend die Piktogramme hingepinselt werden.

    Das sollte auf Straßen im hohen Belastungsbereich II beschränkt sein, wo die Breite und ein geringes Fußgängeraufkommen eine gemeinsame Nutzung erlauben. Wichtig wäre es auch, dass vor allem linksseitig nicht alles freigegeben wird, was derzeit benutzungspflichtig ist.

    Also bei diesen Beispielen kommt eine Freigabe der bisherigen "Radwege" schonmal nicht in Betracht. Viel bleibt dann aber auch nicht mehr übrig.

  • Das wird die Diskussion sein, die ich künftig mit dem Landkreis führen muss: Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Ausweisung als freigegebener gemeinsamer Geh- und "Radweg" in Betracht. Leider hat man da wenig rechtliche Handhabe, da man gegen eine Freigabe nicht klagen kann. Ich kann nur darauf hinwirken, dass nicht auf jedem beliebigen Drecksweg, auf dem man derzeit per [Zeichen 240] zum Gehwegradeln zwangsbeglückt wird, anschließend die Piktogramme hingepinselt werden.

    Es dürfte vermutlich aussichtsreicher sein, als betroffener Fußgänger gegen so eine Freigabe vorzugehen. Wobei es mW dazu vermutlich wenig Rechtsprechung gibt.

  • Dass ich von allen Anordnungen für den Radverkehr im Landkreis Stade persönlich betroffen bin, kann ich sicherlich glaubwürdig erklären. Aber als Fußgänger? Warum sollte ich in Kutenholz zu Fuß gehen, was soll ich da?

    Aber erstmal abwarten, was nun konkret passiert und ob die gesetzlichen Vorgaben tatsächlich so konsequent umgesetzt werden wie Herr Kramer gegenüber dem Wochenblatt erklärt hat. Das würde ich bereits als großen Erfolg sehen.

    Bevor ich gegen eine Gehwegfreigabe rechtliche Schritte einleite, muss ich mich lieber wieder um meine Lieblings-Verkehrsbehörde meines Wohnortes kümmern. Außerdem haben auch die Stadt Buxtehude und der Flecken Harsefeld eigene Verkehrsbehörden, die noch nicht ganz auf dem aktuellen Stand sind. :saint:

  • Also bei diesen Beispielen kommt eine Freigabe der bisherigen "Radwege" schonmal nicht in Betracht. Viel bleibt dann aber auch nicht mehr übrig.

    Wieso wird bei dem oben links der Seitenstreifen nicht für Radfahrer genutzt? Besser geht's doch fast gar nicht – vielleicht noch eine Barriere dazwischen – "Radfahrweg in Fahrbahnnivau" heißt das dann glaub ich im Behördendeutsch.

    Oben rechts kann man als Negativliste für Ausschlussgründe nehmen: falsche Seite, viel zu schmal, Fahrbahn sieht nach weder schnell noch voll aus, Gehweg sicher nicht unbenutzt…

    Unten links (Ortsdurchfahrt Groß Aspe?) müsste man sich ansehen – das sieht nach ziemlicher Rennstrecke aus, so dass man da nicht auf der Fahrbahn sein will. Kann dann aber auch nur eine Übergangslösung sein, bis man die Ortsdurchfahrt entschärft.

    Die anderen beiden mag ich aus dem Foto nicht beurteilen, wie viel und schnell da Autos fahren oder Fußgänger gehen.

  • Das Bild links oben ist aus Düdenbüttel an der B73. Hier geht es zum Horrorfilm: Mapillary (Richtung Stade) Mapillary (Richtung Cuxhaven)

    Laut Verkehrsmengenkarte von 2015 beträgt die DTV dort 17500 Kfz/Tag. Der Platz für Radfahrstreifen wäre auf beiden Seiten vorhanden, man müsste aber Abbiegespuren und Querungshilfen ändern, damit das durchgängig funktioniert. Es wäre sogar ein Fall, wo man über einen einseitigen Zweirichtungsweg auf der nördlichen Straßenseite nachdenken könnte. Das müsste dann aber baulich von der Fahrbahn abgetrennt werden. Es gibt auf der Seite nur wenige und verkehrsarme Einmündungen und der Radweg an der B73 verläuft außerorts auf der nördlichen Seite. Wenn man auf beiden Seiten Radwege oder Radfahrstreifen für jeweils eine Fahrtrichtung anlegt, müsste man am Anfang und Ende der kleinen Ortschaft jeweils die Straßenseite wechseln. Ob das wirklich sicherer wäre als das kurze Stück auf der linken Seite zu fahren? Bei sowas bin ich nicht dogmatisch, aber man muss sich die Kreuzungen natürlich genau anschauen. So wie es jetzt ist, geht es auf gar keinen Fall. Da sind derzeit die Gehweg-Ruinen auf beiden Straßenseiten gleichzeitig in beiden Richtungen benutzungspflichtig.

    Die anderen Beispiele liegen alle im Belastungsbereich I. Da braucht man nirgends einen "Radweg" und auch keine freigegebenen Gehwege. Wenn das eine Rennstrecke ist, muss da ein Blitzer aufgestellt werden.

  • Das ist für opn Dörpen ja durchaus sehr viel Verkehr. Allgemein würde ich auch eher nördlich lassen, zumal in der Praxis eh alle da weiter fahren würden und die Busfahrer dann vorgewarnt sind. An der östlichen Haltestelle muss im Grunde nur eine Absenkung hin – die 10 m davor kann das aufm Gehweg bleiben. Bei der westlichen muss man allerdings umbauen.

    …aber irgendwie gefällt mir falschrum durch die Bushaltestelle nicht so richtig – wüsste aber auch nicht, wie man das verhindert (nicht nur verbietet!).

  • Wenn man da einen Zweirichtungsradweg anlegt, dann auf der Fläche des bisherigen Seitensteifens, der dort durchgehend 3,5m breit ist. Wenn man den Seitenstreifen auf der südlichen Straßenseite um 1m schmaler macht, hätte man 4,5m Platz auf der nördlichen Seite für einen Zweirichtungsradweg inkl. baulicher Trennung und bei Versetzen der Bordsteinkante auch einen breiteren Gehweg.

    Im Bereich der Haltestelle könnte man auf den Seitenstreifen auf der anderen Straßenseite komplett verzichten und die Fahrbahn verschwenken, so dass zwischen Radweg und Fahrbahn Platz für einen Wartebereich entsteht. Oder der Radweg wird in dem Bereich nur 2,5m breit und schon hätte man 2m Platz für ein- und aussteigende Fahrgäste.

  • Es dürfte vermutlich aussichtsreicher sein, als betroffener Fußgänger gegen so eine Freigabe vorzugehen.

    Man kann ja schon nicht gegen Schmutzstreifen klagen, weil man nicht negativ betroffen ist, weil man ihn ignorieren kann, theoretisch, wie von 2 OLGs festgestellt, das wird erst recht für Gehwegfreigaben oder andere Radwege gelten (solange nicht ein 254 an der Fahrbahn die verpflichtend macht), da bleibt in der Tat nur eine Klage als Fußgänger, wenn man dort ab und zu erstmals läuft ... Mal mit dem Rad anreisen und eine schöne Wanderung 1x ums sicherlich wunderhübsche Dörflein machen ... :saint:

  • Wenn man den Seitenstreifen auf der südlichen Straßenseite um 1m schmaler macht, hätte man 4,5m Platz auf der nördlichen Seite für einen Zweirichtungsradweg inkl. baulicher Trennung und bei Versetzen der Bordsteinkante auch einen breiteren Gehweg.

    bei der Breite hätte ich noch eine Idee: Nach Osten direkt neben dem Gehweg und abgetrennt; nach Westen als gemeinsame Bus- und Fahrradspur (freiwillig für die Busse). Dann haben die querenden Autofahrer ein 20t-Argument, das da als Fahrspur ernst zu nehmen.