Woche 32 vom 09. bis 15. August 2021

  • Meine Herren! Ich halte mich ja für recht gut informiert. Habe trotzdem nur 30 von 37 Punkten erreicht.

    Meine Fehler:

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    • Ich wusste nicht, dass auch ein Fahrradfahrverbot verhängt werden kann.
    • Ich war mir nicht sicher, ob Alkohol immer gleich eine Straftat ist oder auch eine Owi sein kann.
      • Die Lösung ist etwas fies: Im Auto gibt es einen Owi-Bereich. Radfahrer bleiben hier aber straffrei. Deshalb ist Alkohol auf dem Rad entweder "nix" oder direkt eine Straftat.
    • Die Promille-Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit kannte ich nicht.
    • Ich hielt die Nutzung eines am Lenker montierten Smartphones für verboten. Das hätte ich eigentlich wissen müssen.
    • Ich dachte, die Nutzung des Smartphones gibt einen Punkt.
    • Bei der Fahrradstraße habe ich angekreuzt, dass Radfahrer "dürfen". Richtig wäre gewesen "müssen".
    • Das Zeichen "Radschnellweg" kannte ich nicht.
  • Zitat

    Bei der Fahrradstraße habe ich angekreuzt, dass Radfahrer "dürfen". Richtig wäre gewesen "müssen".

    Ebenso. Ich vermute, das lag an der Formulierung. Ich dachte "naja, schieben geht auch", aber es gibt schlicht keine anderen Optionen. Ich kann die Straße nicht nutzen, dann muss ich auch nicht. Blödes Beispiel.

  • Neugierig: Was müssen Radfahrer in der Radfahrstraße?

    Nebeneinander fahren? Freihändig?

    Fahrradfahrverbot: ja, wenn Du öfters auffällig bist. Können Sie Dir dann sogar wegnehmen. Gab in Bruck mal jemand, der von einem Richter Fahrradverbot bekommen hat. Hat aber dazu sein halbes Leben gebraucht.

    1,6Promille, ab 0,3 wie beim Auto Problem bei Unfall oder Auffälligkeiten.

    Man darf am Telefon rumspielen beim fahren, wenns am Radl montiert ist?

  • Man darf am Telefon rumspielen beim fahren, wenns am Radl montiert ist?

    §23 Abs. 1a StVO

    Damit hat der Gesetzgeber darauf reagiert, dass auch die Fahrzeugelektronik immer anspruchsvoller wird. Und auch dass Handys in einer Halterung ablenken können. Ein fest verbautes Touch-Display unterliegt jetzt den gleichen Einschränkungen wie ein Handy in seiner Halterung.

  • Meine Herren! Ich halte mich ja für recht gut informiert. Habe trotzdem nur 30 von 37 Punkten erreicht.

    Meine Fehler:

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    • In der Fahrradstraße habe ich angekreuzt, dass Radfahrer "dürfen". Richtig wäre gewesen "müssen".

    Den habe ich auch falsch.

    Die Frage ist auch blöd. Keiner kann mich zwingen, die Straße zu benutzen und wenn ich absteige bin ich kein Radfahrer mehr.

  • Den habe ich auch falsch.

    Die Frage ist auch blöd. Keiner kann mich zwingen, die Straße zu benutzen und wenn ich absteige bin ich kein Radfahrer mehr.

    Ihr machts mir bissl Angst.

    Eine Fahrradstraße ist doch nicht benutzungspflichtig?

    Das ist ja immer eine eigenständige Straße.

    Wenn zu einer Straße parallel eine Fahrradstraße verläuft, muss ich diese doch nicht nehmen?

  • Ist es eine Verkehrsregel, ab welcher Promillezahl die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen wird? Ober ob es fürs Mobiltelefon Punkte gibt? Fürs Protokoll: Das sind rhetorische Fragen.

    Eine Straßen- und Zonenbenutzungspflicht halte ich auch für etwas gewagt.

    Und etwas Grundsätzliches: Ist etwas grundsätzlich gültig, wenn es an Bedingungen geknüpft ist?

  • Eine Fahrradstraße ist doch nicht benutzungspflichtig?

    §2 Abs. 1: Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen.

    33/37 richtig, damit bin ich Teil von dem einen Prozent :)

    Falsch:

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    * Dachte auch, man kriege nen Punkt für Gerätenutzung in der Hand

    * Dachte es gäbe keine Fahrradzone. Also 2x "gibt es nicht" angekreuzt.

    * Wusste nicht, das Radschnellwege keine Verkehrsregeln mit sich bringen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Das ich in einer Fahrradstraße nicht über den Gehweg bretter, is sogar mir klar.

    Übrigens auch 33/37, allerdings nach Vorwarnung hier, sonst wären es wohl auch nur 30-31/37.

    - Mobltelefon spielen bin ich eisern. Bie der Regeländerung, ab wann gibts dann Sanktionen. Wenn ich ein parkendes Auto gestreift habe?

    Kann man ja immer behaupten, man war nicht abgelenkt.

  • Ich glaube, der ADAC hat mehr Fragen falsch gestellt als ich falsch beantwortet habe. :D

    Welche sind denn falsch gestellt? Ich meine die sind alle korrekt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Welche sind denn falsch gestellt? Ich meine die sind alle korrekt.

    Zur Fahrradstraße: In einer Fahrradstraße müssen Radfahrer die Fahrbahn benutzen, aber eine Fahrradstraße muss nicht benutzt werden.

    Das Selbe zur Fahrradzone: Es gibt keine Pflicht, durch eine Fahrradzone zu fahren, wenn man da nicht hin will.

    Man kann jetzt darüber streiten, ob die Frage oder die angebotene Antwort falsch ist, aber das waren meine einzigen beiden "Fehler".

  • Es wurde ja auch nicht ermittelt welche von den befragten Radfahrern einen Führerschein haben, bzw auch Autofahrer sind, oder habe ich das übersehen?

    Es kommt ja auch drauf an an wem man welche Fragen stellt. Wieso muss man Promille-grenzen kennen, wenn man nicht trinkt? Würden die auch Autofahrer die seit Jahrzehnten keinen PKW Anhänger bewegt haben und es auch nicht vorhaben darüber befragen welche Massen/Geschwindigkeiten dann gelten und zu dem Schluss kommen die kennen die Verkehrsregeln nicht?

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Es gibt keine Pflicht, durch eine Fahrradzone zu fahren, wenn man da nicht hin will

    Dasselbe gilt auch für andere Blauschilder, von daher ist das einfach nur eine unglückliche Formulierung, die einem aber eigentlich klar sein sollte.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Die Blauschilder haben zwei Bedeutungen: Einmal bedeuten sie "die Verkehrsfläche darf nur von den angegebenen Verkehrsarten benutzt werden". Sie verbieten somit allen anderen die Benutzung. Zweitens schreiben sie die Benutzung für die angegebene Verkehrsart vor, wenn es in der Straße noch andere Verkehrsflächen gibt, die sonst benutzt werden dürften.

    Bei einer Fahrradstraße gibt es aber keine andere Verkehrsfläche als die Fahrbahn, die sonst mit dem Fahrrad benutzt werden dürfte. Daher enthält das [Zeichen 244] für Radfahrer kein Gebot, sondern nur ein Verbot für andere Verkehrsarten.

  • Dasselbe gilt auch für andere Blauschilder

    Beim Blauschild ist die Auswahl klar: Ohne das Schild hätte ich zwei Möglichkeiten, die Straße zu nutzen. Das Schild verbietet eine davon. Also "müssen" Radfahrer dort fahren, wo es das Schild anordnet.

    Beim Schild Fahrradstraße ist es anders. Da gibt es nur eine Möglichkeit zur Nutzung.

    Zum Vergleich habe ich mir im Test die gleiche Situation mit einem Autobahn-Schild vorgestellt. Da sagt man auch nicht "Autofahrer müssen dort fahren", sondern "Hier dürfen nur Autofahrer durchfahren".

    Genau das habe ich ausgewählt: Radfahrer dürfen, Autofahrer nicht.

    Im Test hätten beide Varianten richtig sein müssen.

  • Wenn zu einer Straße parallel eine Fahrradstraße verläuft, muss ich diese doch nicht nehmen?

    Sogar dann nicht, wenn die Fahrradstr. Anliegerfahrbahn zu einer Hauptfahrbahn ist, was in KA in der Kaiserallee der Fall ist. Wenn da Parkversuche den Verkehr aufhalten oder sich die Schlange vorm Eiscafe über die Fahrbahn windet ... --> Hauptfahrbahn!

    Habe ich schon bei der Redaktion moniert, ebenso das mit der Ampel, da hat man vergessen, dass bei Abwesenheit von Rad- und allg- Fahrverkehrsmpel eine Fußv.ampel nix mehr aussagt = 0,-

    Sonst hätte ich auch 36 von 37 gekriegt statt 33. Dass ich Schmarrnphönnutzung höher bestrafen wollte, geschenkt ...

  • dass bei Abwesenheit von Rad- und allg- Fahrverkehrsmpel eine Fußv.ampel nix mehr aussagt = 0,-

    Du spielst vermutlich auf die Frage an, ob die Höhe der Strafe von der Art der Ampel abhängt?

    Das ist oben in der Einleitung meiner Meinung nach sauber formuliert (Hervorhebung von mir):

    Zitat

    Bei Rot über eine zu beachtende Ampel zu fahren, ist auch für Fahrradfahrer nicht erlaubt.

    1 Punkt in Flensburg gibt es immer, das Bußgeld kann unterschiedlich hoch ausfallen.