Indirektes Abbiegen vor der Kreuzung?

  • §9 Abs. 2 regelt das Linksabbiegen für Radfahrer, nicht §1.

    Die Auslegung von §1 sollte man Richtern am OLG oder noch höher überlassen.

    Danke für das Argument ad hominem!

    Es sei denn, man hätte nach irgend einer anderen Regel Vorrang.

    Wie kommen die Leute nur auf die Idee, § 1 hätte irgendeine regelnde Wirkung?

    Klar, §1 ist nur ein Fallback wenn sonst keine Regel zutrifft. Und genau das ist hier der Fall.

    In §9 steht, das man sich nicht links einordnen braucht, wenn man indirekt links abbiegen möchte. Da steht aber nicht, dass dies immer möglich ist!

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Danke für das Argument ad hominem!

    Das ist nicht "ad hominem", sondern einfach meine Meinung unabhängig von Deiner Person: §1 StVO ist nichts für Laien. Wenn es kein entsprechendes Urteil gibt, ist diese Laienauslegung praktisch immer falsch.

    Der §1 ist ein Auffangparagraph, der nur (!) dann Anwendung findet, wenn es keine spezielleren Regelungen gibt. Die Möglichkeiten eines Radfahrers zum Abbiegen sind aber in §9 beschrieben. Damit hat der Gesetzgeber das Ergebnis der nach §1 nötigen Abwägung quasi vorweggenommen. Anders wäre es, wenn das "braucht sich nicht einordnen" durch irgendwas eingeschränkt würde. Beispielsweise durch einen Verweis auf §1. Wird es aber nicht. Damit ist §1 bei der Entscheidung, wie abgebogen wird, komplett irrelevant.

    Wenn man anfängt, §1 anzuwenden, obwohl es spezielle Regelungen gibt, kann man sehr viele offenkundig falsche Regelungen herleiten. Das führt zu nichts.

    4 Mal editiert, zuletzt von Epaminaidos (8. Juni 2021 um 21:27)

  • Der §1 ist ein Auffangparagraph, der nur (!) dann Anwendung findet, wenn es keine spezielleren Regelungen gibt. Die Möglichkeiten eines Radfahrers zum Abbiegen sind aber in §9 beschrieben.

    Noch einmal: Die Regel aus §9 ist in der speziellen Situation nicht anwendbar.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Noch einmal: Die Regel aus §9 ist in der speziellen Situation nicht anwendbar.

    §9 gibt klare Anweisungen zum Abbiegen. Natürlich muss der beim Abbiegen angewendet werden.

    Abs. 1: Pflicht zum Einordnen beim Linksabbiegen.

    Abs. 2: "Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen (...)".

    Das ist eine glasklare Regelung ohne Einschränkungen: Ein Radfahrer kann in der Situation oben frei entscheiden. Fertig.

  • Diese Broschüre sollte man ihren Machern links und rechts um die Ohren hauen. Was die da eingezeichnet haben, ist kein "sicherer Weg", sondern Selbstmord.

    Der sicherste Weg wäre folgender:

    Das Kind kommt ja aus einer einstreifigen Fahrbahn, die so schmal ist, dass es nicht überholt werden darf/kann, wenn es nicht gerade in der Gosse radelt. Da ist ja dankenswerterweise in der Mitte ein Grünstreifen hinter einer Bordsteinkante aufgemalt.

    Also ordnet man sich da - mit Umschauen und Handzeichen - schon mal mittig/halblinks ein und gibt zu erkennen, dass man an der Aufwertung in die Linksabbiegespur wechseln will. Das macht man und hat dann eine wunderbare und sicherstmögliche Linksabbiegeoption.

    Alles andere, egal ob indirekt über rechshinten oder diese eingezeichnete Linie, ist doch eine Ver-X-fachung des Risikos. Ich als Elternteil würde mit in den Unterricht gehen und die Lehrkraft bitten, mündlich zu erläutern, wie das funktionieren soll. Und dann das Modell sowas von auseinandernehmen. Das ist doch verantwortungslos!

  • Der sicherste Weg wäre folgender:

    Das heben wir uns mal für später auf. Wir reden hier über ein Kind, das noch nicht in der Lage ist, die Gefahren im Straßenverkehr richtig einzuschätzen.

    Da sind klare und einfache Handlungsanweisungen wichtig. Das Radfahren in Berlin ist auch so schon komplex genug. Da gibt es viele andere Dinge, die erstmal wichtiger zu lernen sind als das Feintuning, wann genau eine Hauptstraße zum direkten Linksabbiegen geeignet ist.

  • Bei Seite 6 geht mir schon wieder der Hut hoch:

    "Beim indirekten oder „sicheren“ Linksabbiegen biegt man nicht direkt auf der Fahrbahn ab, sondern steigt ab und überquert die Ampel als Fußgänger oder stellt sich neu auf."

    Diese Sache mit dem Absteigen stand ja bis vor ein paar Jahren tatsächlich mal in der StVO im § 9 (Details alt/neu). Wurde aber vor geraumer Zeit gestrichen, haben leider auch viele Straßenverkehrsbehörden immer noch nicht mitbekommen.

    Freilich ging es da aber auch um's indirekte Abbiegen hinter der Kreuzung.

  • Diese Sache mit dem Absteigen stand ja bis vor ein paar Jahren tatsächlich mal in der StVO im § 9 (Details alt/neu).

    Danke für den Hinweis. Das wusste ich noch nicht.

    "Dabei müssen sie absteigen, wenn es die Verkehrslage erfordert."

    Da frage ich mich doch direkt, welche Verkehrslage ein Absteigen erfordert. Mir fällt keine ein.

  • Bei Seite 6 geht mir schon wieder der Hut hoch:

    "Beim indirekten oder „sicheren“ Linksabbiegen biegt man nicht direkt auf der Fahrbahn ab, sondern steigt ab und überquert die Ampel als Fußgänger oder stellt sich neu auf."

    Das Heft richtet sich an Kinder. Und die StVB in Fürstenfeldbruck habens auch aufmerksam gelesen.

    Natürlich sind Kinder am sichersten, wenn sie im Kreuzungsbereich nicht Fahrrad fahren und Autos immer vorlassen.

    Ob das von dem User Schwachzocker verfasst wurde?

  • "Dabei müssen sie absteigen, wenn es die Verkehrslage erfordert."

    Da frage ich mich doch direkt, welche Verkehrslage ein Absteigen erfordert. Mir fällt keine ein.

    Das war vielleicht ein Grund, warum man diese (aus meiner Sicht ohnehin sinnlose) Formulierung auch gestrichen hat. Aber wie gesagt, die Münchner Straßenverkehrsbehörde zusammen mit der Regierung von Oberbayern (Rechtsaufsicht) glaubt immer noch fest daran, dass man absteigen müsse. Ich werde den beiden Institutionen bei Gelegenheit vielleicht mal eine gedruckte Ausgabe der aktuellen StVO zukommen lassen :S.

  • Natürlich sind Kinder am sichersten, wenn sie im Kreuzungsbereich nicht Fahrrad fahren und Autos immer vorlassen.

    Und was für Kinder gut ist, das kann doch für Erwachsene nicht falsch sein oder? Man hat immer mehr den Eindruck, dass man statt mit einem Fahrrad besser mit 'nem Gehbock unterwegs ist.

  • Und die StVB in Fürstenfeldbruck habens auch aufmerksam gelesen.

    Der Bernd Sluka sagte mir mal, "in FFB ist Hopfen und Malz verloren. Die schicken seit jeher alles an Informationsmaterial, was der VCD zum Radverkehr an die STVBs versendet, ungeöffnet zurück".