Indirektes Abbiegen vor der Kreuzung?

  • Hallo zusammen,

    meine Tochter lernt gerade für ihre Fahrradprüfung. Natürlich habe ich mir mal die Unterlagen angeschaut. Eigentlich nicht viel zu meckern. Nur zwei Punkte: Natürlich wird der tote Winkel nicht ganz korrekt beschrieben. Und dann das folgende Bild:

    Dazu musst man doch absteigen, oder? Zumindest wenn man 10 Jahre oder älter ist. Dazu steht da überhaupt nichts.

    Nach der Lektüre müssen die Kinder denken, dass man mit dem Fahrrad über die beiden Fußgängerfurten radeln darf.

    Das ist doch falsch, oder?

    Ganz am Rand:

    Beim Erklären der korrekten Verhaltens merke ich erst wieder, wie komplex der Straßenverkehr ist. Ich wollte mit ihr in einer kleinen Nebenstraße links abbiegen. Als Erwachsener bekommt man es ja locker hin, an die nötigen Stellen zu gucken. Aber als Kind?

    • "Zuerst nach hinten gucken, ob einer überholt"
    • "Jetzt Handzeichen nach links".
    • "Nochmal nach hinten absichern!"
    • "Der hinter uns wartet."
    • "Jetzt nach links einordnen"
    • "Dabei Hand an den Lenker!"
    • "Vorsicht, da kommt Gegenverkehr"
    • "Ja, der hat Vorfahrt"
    • "Auf das von links kommende Auto musst Du nicht warten."
    • "Aber aufpassen, dass der auf Dich wartet"
    • "Stopp, da ist noch ein Fußgänger!"

    Und das war nur eine T-Kreuzung ohne Verkehr von rechts.

    Das müssen wir wohl noch ein paar mal üben.

  • Epaminaidos 8. Juni 2021 um 09:39

    Hat den Titel des Themas von „"Überdirektes Abbiegen"“ zu „Indirektes Abbiegen vor der Kreuzung?“ geändert.
  • Da gibts hier verschiedene Meinungen. Ich bin auch der Meinung, wenn man Fußgänger-Furten nutzt und sich an diesen Ampeln orientiert, sollte man schieben. Andere hier sind der Meinung, nach §10 kann man die Straße nutzen wie man lustig ist, auch bei zufällig Fußgänger-Grün.

    Zumindest beim Auffahren und aufstellen auf dem Gehweg müsste man wohl schieben.

    Hatte die Diskussion schon mit den Staatsbütteln und da war die Aussage, egal, Hauptsache nicht auf der Fahrbahn rumstehen.

    Der Unterschied zu einem indirekten abbiegen ist bei der gezeigten Lösung ja ganz klar, dass man sich an den Fußgänger-Ampeln orientiert.

    Indirektes Abbiegen hatte ich immer so verstanden, dass man bei grün in bzw. fast über die Kreuzung fährt und dann abbiegt, wenn frei ist, egal was irgendwelche Ampeln dann anzeigen. Einer der Gründe, warum ich es nicht mache, weil da der Rotlichtverstoß vorprogrammiert ist. Vor allem wenn kombinierte Streuscheiben an den Ampeln hängen.

  • Auf der gemalten Kreuzung ist indirektes Abbiegen nicht regelkonform möglich. Es muss direkt links abgebogen werden.

    Alternativ kann man, wenn man ganz rechts bei rot steht (auf dem Bild ist grün), zum Fußgänger mutieren.

    Dem Bild nach wurde das Kind auch gerade ohne Abstand überholt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Da gibts hier verschiedene Meinungen. Ich bin auch der Meinung, wenn man Fußgänger-Furten nutzt und sich an diesen Ampeln orientiert, sollte man schieben. ... Zumindest beim Auffahren und aufstellen auf dem Gehweg müsste man wohl schieben.

    Also ist der Radfahrer während des "Abbiegens" dann ja eigentlich Fußgänger. Das ist im Bild für den Schüler aber wirklich blöd dargestellt. Andererseits kenne ich kein anderes Verkehrsmittel, was während des Betriebs motieren kann. Habe noch kein Auto gesehen, dass zum Fahrrad wurde oder auch noch kein Bus, der plötzlich Kraftrad war.

  • So ist es leider mit dem Radfahren. Weil man theoretisch jederzeit absteigen und schieben *kann*, wird es auch dauernd von einem erwartet.

    Ich persönlich finde indirekt links abzubiegen schlimmer als Abbiegen im Gegenverkehr. Meist ist doch am Straßenrand sowieso kein Platz, um sich sicher zum Warten aufzustellen.

  • Indirektes Linksabbiegen kann man auf ner unsignalisierten Straße mit viel Gegenverkehr praktizieren. Gerade auf Landstraßen mag das Sinn machen.

    In Neuseeland tun das dort sogar Autofahrer.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Indirektes Abbiegen vor der Kreuzung führt dazu, das man sich auf den zu überquerenden beiden Ampelstrecken als Geisterfahrer/schieber betätigt. §25 StVO schreibt auch fürs Schieben die rechte Fahrbahn vor.

  • Beitrag von krapotke (8. Juni 2021 um 12:40)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:13).
  • Warum? Die StVO stellt an das indirekte Linksabbiegen nur die Anforderungen "mit dem Fahrrad" und "wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll.

    Das würde mMn auch hier gelten.

    Wo exakt soll man sich hinstellen und warten, so dass dabei niemand behindert oder gefährdet wird?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Auf der gemalten Kreuzung ist indirektes Abbiegen nicht regelkonform möglich. Es muss direkt links abgebogen werden.

    Alternativ kann man, wenn man ganz rechts bei rot steht (auf dem Bild ist grün), zum Fußgänger mutieren.

    Hier in München gibt es solche Kreuzungen, wo man genau wie dargestellt fahrend links abbiegen kann (oder gar muss?). Zum Beispiel an dieser Stelle. Grund dafür dürfte - wie so oft - sein, dass man dann die Ampelphase nur am motorisierten Individualverkehr ausrichten muss. Ob alle Radfahrer sich dann tatsächlich so gängeln lassen, kann bezweifelt werden. Aus der anderen Richtung ist es noch schlimmer, da muss man im Extremfall dreimal auf Grün warten, um (indirekt) links abzubiegen. Das macht man halt genau einmal und fährt dann in Zukunft trotz Benutzungspflicht rechtzeitig auf die Fahrbahn ein.

  • Beitrag von krapotke (8. Juni 2021 um 14:12)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:12).
  • Ich weiss nicht, was das im Bild für ein Abbiegevorgang sein soll. Für Radfahrer gibt es 3 Arten, links abzubiegen: direkt, indirekt und über Radverkehrtführungen. Auf das Bild trifft keine davon zu.

  • Hier in München gibt es solche Kreuzungen, wo man genau wie dargestellt fahrend links abbiegen kann (oder gar muss?). Zum Beispiel an dieser Stelle.

    Das ist dort ne komplett andere Konstruktion. Z. B. gibt es Radwege und Radfurten.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Jemamden zu behindern ist kein Grund etwas per se im Straßenverkehr zu unterlassen.

    Doch, siehe §1 Abs. 2. Direktes Linksabbiegen ist ein vollkommen üblicher Vorgang. Wenn man sich stattdessen behindernd zwecks indirektem Linksabbiegen aufstellt, begeht man einen Verstoß.

    Ein haltender Radfahrer gefährdet keine anderen Verkehrsteilnehmer sondern maximal sich selbst.

    Natürlich soll man sich auch nicht selbst gefährden.

    Gehalten wir hinter der Kreuzung am rechten Fahrbahnrand.

    Auf dem Bild sieht man, dass nicht genug Platz zum regelkonformen Überholen besteht. Also kommt es wahlweise zu einer Behinderung des nachfolgenden mehrspurigen Verkehrs oder zu einer Gefährdung.

    Normalerweise könnte man ja zwischen Fußgängerfurt und nachfolgendem Verkehr stehen. Aber da die Fußgängerfurt direkt an der Fahrbahn liegt, fällt auch das weg.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Doch, siehe §1 Abs. 2. Direktes Linksabbiegen ist ein vollkommen üblicher Vorgang. Wenn man sich stattdessen behindernd zwecks indirektem Linksabbiegen aufstellt, begeht man einen Verstoß.

    Es sei denn, man hätte nach irgend einer anderen Regel Vorrang.

    Wie kommen die Leute nur auf die Idee, § 1 hätte irgendeine regelnde Wirkung?

  • Doch, siehe §1 Abs. 2. Direktes Linksabbiegen ist ein vollkommen üblicher Vorgang. Wenn man sich stattdessen behindernd zwecks indirektem Linksabbiegen aufstellt, begeht man einen Verstoß.

    §9 Abs. 2 regelt das Linksabbiegen für Radfahrer, nicht §1.

    Die Auslegung von §1 sollte man Richtern am OLG oder noch höher überlassen.

  • Die einzige Variante, in der das gezeigt ggf. so korrekt wäre (aber auch dann nicht verpflichtend so zu machen), wäre wenn die querende Straße einen linksseitigen Radweg hat, der unmittelbar hinter der Kreuzung endet. Abgesehen von diesem Spezialfall ist das aber Murks.