Hohenwedeler Weg

  • Schauen sie sich das Bild noch einmal an! Der Gehweg ist im Bereich der Haltestelle 1,30m breit. So etwas kann man wirklich nicht zum Radfahren freigeben.

    Für T30 findet man auch ohne Wissing einen rechtssicheren Weg, wenn man denn wollte.

    Sehe ich im Prinzip genau so. Deshalb Frage: War dort vorher das ausgeschildert? [Zeichen 240]

    Das geht ja noch sehr viel weniger als [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Oder war Gehweg, Fahrradfahrer frei auf der gegenüberliegenden Seite ausgeschildert, sodass man dort entgegengesetzte der üblichen Fahrtrichtung fahren durfte?

    Und jetzt schlüpfe ich mal in die Rolle des Stader Fußverkehrsbeauftragten:

    Der hatte vorher das Problem, dass ein Gehweg für den Fahrradverkehr freigegeben war und das hat er jetzt immer noch. (Wenn ich's recht verstanden habe.) Oder es ergab sich sogar ein Vorteil für den Fußverkehr, weil [Zeichen 240] ersetzt wurde durch [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Das hatte ich noch nicht ganz verstanden.

    Bei vielen Fragen zur Fahrradverkehrsinfrastruktur sind in der gegenwärtigen politischen Lage bereits kleinschrittige Verbesserungen besser als der totale Stillstand. Vielleicht muss man sich sogar daran erfreuen und jeden Tag, der noch bleibt, genießen, an dem das Fahrradfahren nicht komplett verboten wird. ;(

    Dass in einer Straße, in der bisher Tempo 50 gegolten hat, jetzt nur noch Tempo 30 erlaubt ist, das ist doch schon einmal ein Vorteil. Und wenn sich das mit dem Tempo 30 etabliert hat, dann kann man doch immer noch den Abbau von [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] fordern. Warum den zweiten Schritt vor dem ersten tun?

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (18. November 2023 um 15:19) aus folgendem Grund: Rechtschreibkorrektur dem statt den

  • Weil niemand die StVO kennt und dann im Zweifel das macht, was ihm persönlich sinnvoll erscheint.

    Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

    Um es einmal in Form einer Abwandlung des berühmten Zitates aus dem bekannten Klassiker zu formulieren:

    "Wer alle Regeln der StVO kennt, der werfe den ersten Stein."

    Ich denke übrigens nicht, dass sich Verkehrsteilnehmer einfach nur danach orientieren, was ihnen persönlich sinnvoll erscheint. Oder besser formuliert:

    Zumindest hoffe ich, dass ihnen dabei stets auch §1 der StVO im Gedächtnis ist:

    "(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

    Leider gibt es in der StVO Regelungen, die diesem §1 der StVO widersprechen. Das macht es nicht einfacher.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (18. November 2023 um 16:44)

  • Vielleicht hätte man in den allererste Paragrafen festhalten sollen, dass sich zunächst alle Verkehrsteilnehmer erstmal bitteschön an die Regeln zu halten haben. Als nächstes dann das ganze mit gegenseitiger Rücksichtnahme usw. Nicht umgekehrt!

    Natürlich fahre ich niemanden absichtlich über den Haufen, der irgendwo ist, wo er in dem Moment eigentlich gar nicht sein dürfte. Das ist klar und das ist damit auch nicht gemeint. Aber als Regelkonformer müsste man wesentlich weniger "Rücksicht" nehmen, wenn andere die Regeln nicht ständig brechen würden, weil sie ihnen oftmals schlichtweg scheißegal sind und sich viel lieber auf genau diesen vielzitierten Paragraphen 1 berufen.

  • Aber als Regelkonformer müsste man wesentlich weniger "Rücksicht" nehmen, wenn andere die Regeln nicht ständig brechen würden, weil sie ihnen oftmals schlichtweg scheißegal sind und sich viel lieber auf genau diesen vielzitierten Paragraphen 1 berufen.

    Es sind ja auch immer die anderen, die die Regeln brechen.;)

  • Beitrag von Ullie (19. November 2023 um 18:27)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: im falschen Thread gepostet (19. November 2023 um 18:30).
  • Würden sich alle immer an §1 halten, dann bräuchte es keine weiteren Regeln und auch keine Verkehrsschilder – das ist aber nunmal nicht die Realität, sondern ALLE Verkehrsteilnehmer legen die Regeln als "Empfehlungen" aus. Die Aufgabe eines guten Straßen-Designs ist es, möglichst viele dieser Fehler abzufangen.

  • Würden sich alle immer an §1 halten, dann bräuchte es keine weiteren Regeln und auch keine Verkehrsschilder – das ist aber nunmal nicht die Realität, sondern ALLE Verkehrsteilnehmer legen die Regeln als "Empfehlungen" aus. Die Aufgabe eines guten Straßen-Designs ist es, möglichst viele dieser Fehler abzufangen.

    Die StVO benachteiligt systematisch den nichtmotorisierten Verkehr, weshalb sie eigentlich Straßenverkehrs-Unrechtsordnung genannt werden muss!

    Nur weil die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer*innen in einer schwächeren Position sind und keine Chance haben, sich gegen tonnenschwere Fahrzeuge mit in der Regel deutlich mehr als 100 PS adäquat zur Wehr zu setzen, funktioniert diese Unrechtsordnung insofern, dass die besonders Benachteiligten im Zweifel gezwungen sind sich zurückzuziehen.

    Das Einhalten von Regeln verbessert die Überlebenschance der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer*innen insoweit sie sich zumindest ein Stück weit darauf verlassen können, dass die ihnen technisch und besonders aufgrund ihrer Panzerung haushoch überlegenen Autofahrer*innen zumindest einen Teil der Regeln zumindest meistens einhalten, oder aber der Regelverstoß bereits zu einer neuen informellen Regel geworden ist, auch wenn die nicht in der StV(U)O enthalten ist.

  • Würden sich alle immer an §1 halten, dann bräuchte es keine weiteren Regeln und auch keine Verkehrsschilder....

    Für mich erfüllen Verkehrsregeln in erster Linie den Zweck, mein Verhalten und das der anderen Verkehrsteilnehmer*innen gegenseitig berechenbar zu machen. Blinken oder Handzeichen z.B. ergeben am meisten Sinn, wenn andere die Information wahrnehmen können. Auf einer ansonsten leeren Straße kann meinethalben auch so abgebogen werden.

  • Für mich erfüllen Verkehrsregeln in erster Linie den Zweck, mein Verhalten und das der anderen Verkehrsteilnehmer*innen gegenseitig berechenbar zu machen. Blinken oder Handzeichen z.B. ergeben am meisten Sinn, wenn andere die Information wahrnehmen können. Auf einer ansonsten leeren Straße kann meinethalben auch so abgebogen werden.

    Meinethalben kann man dann auch links und auf dem Gehweg fahren, gern auch alkoholisiert.