ADFC - Forderungen zur Bundestagswahl 2021

  • Ansonsten gibt es den Begründungszwang nur für die Benutzungspflicht von Radwegen und das ist gut so! Noch besser wäre es, wenn sich die Behörden auch daran halten würden.

    Ich habe hier ein Beispiel für eine sinnvolle Radverkehrsanlage, die aber möglicherweise schwer zu begründen ist.

    Dabei handelt es sich allerdings um einen Altbestand. Der Radweg war einmal ein einseitiger Zweirichtungsradweg mit Benutzungspflicht. Dann wurde auf der anderen Straßenseite zuerst ein Fahrradschutzstreifen und dann ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn angelegt.

    Weil die Fahrbahn jedoch insgesamt nicht breit genug ist, hat man auf der anderen Seite (in Blickrichtung des Fotos) auf den Fahrradstreifen verzichtet, zumal es ja den Hochbordradweg dort schon gab.

    Den hat man aber entpflichtet und gleichzeitig weiterhin das Zweirichtungsradeln ermöglicht, indem man in Fahrtrichtung dieses Schild aufgestellt hat: [Zusatzzeichen 1000-33] und zwar nicht als Zusatzschild sondern als alleinstehendes Schild. (Siehe auch Foto.)

    In der entgegengesetzten Fahrtrichtung (auf dem Foto nicht zu sehen) steht dieses Schild: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Die Straße ist stark vom Autoverkehr belastet und es gilt Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

    Auf der Seite, auf der der Zweirichtungs-Angebotsradweg ist, ist eine Siedlung mit Einfamilienhäusern. Da kommt es öfter mal vor, dass man sich besuchen will und dazu das Rad benutzt, aber nicht gezwungen sein will, damit die stark befahrene Straße zu überqueren. Auf der anderen Seite ist neben dem Schulneubau, der zu einem größeren Bildungswerk gehört, nur Brachfläche. https://www.google.com/maps/@52.33805…h/data=!3m1!1e3

    Die oben genannte Begründung für den Zweirichtungsangebotsradweg ist möglicherweise manchen nicht ausreichend genug. Und so könnte es passieren, dass diese Radverkehrsanlage in Frage gestellt wird. Und das fände ich schade.

    Also besser kein Begründungszwang für Radverkehrsanlagen, so dass auch solche unkonventionellen Lösungen möglich sind.

    Hier nochmal der Link zu google maps: https://www.google.com/maps/@52.33805…h/data=!3m1!1e3

    Und zu googlestreetview von 2008: Damals war es noch kein Radfahrstreifen sondern ein Schutzstreifen auf der Seite, die der Siedlung gegenüberliegt. https://www.google.com/maps/@52.33802…!7i13312!8i6656

  • Genau vor solchen originellen Ideen habe ich Angst, auch wenn ich nicht gezwungen bin, das zu benutzen. :)

    Wenn es jetzt entgegen der Bildrichtung einen Radfahrstreifen gibt, dann kann der Angebotsradweg wohl nicht in Gegenrichtung freigegeben sein, denn Radfahrstreifen sind benutzungspflichtig.

    Es steht der Vision Zero entgegen, weil sich das für einige Radfahrer vielleicht flauschig anfühlt, aber dennoch gefährlich ist. Es bagatellisiert das Gehwegradeln, weil ein solcher Angebotsradweg viel zu schmal ist, als dass sich Radfahrer darauf begegnen könnten. Also wird dort sicherlich bei Gegenverkehr ganz selbstverständlich regelmäßig auf den Gehweg ausgewichen. Es normalisiert das gefährliche Geisterradeln, das aus gutem Grund verboten ist. Wie sollen Radfahrer das verstehen, wenn man es an beliebigen Stellen erlaubt, obwohl es dort auch nicht sicher ist?

    Außerdem steht es einer Verkehrswende entgegen, wenn man dem ungebremsten Kfz-Verkehr zuliebe Radfahrer und Fußgänger auf unzureichende Nebenflächen bringt. Je mehr man behauptet, dass so etwas doch eine tolle Lösung sei, desto weniger werden Radfahrer auf der Fahrbahn akzeptiert werden, die sich den Mist nicht antun wollen.

  • Wie verhalten sich denn dort zwei Radfahrer, die sich auf dem völlig irrwitzig unterdimensionierten Zwei-Richtungs-Angebots-Mist begegnen?

    Genau so ein Mist muss doch dringend begründet werden. Und der, der den Grund gefunden hat dann aus der Stadt gejagt werden.

  • Das ist das "Hauptsache-Radweg-egal-wie-kacke" Denken. :)

    Damit macht man sich aber viele Freunde: Unter Autofahrern, denen man die lästigen Radfahrer aus dem Weg geschafft hat und unter den Radfahrern, denen man seit Jahrzehnten einredet, dass sie auf der Straße (sic.) nicht sicher sind.

  • Natürlich ist es immer die Frage, was man will. Man sollte aber vorallem an die Alltagsradler denken. Die Zielgruppe wo der Weg das Ziel ist profitiert da automatisch mit.

    Würde ich in Fuhrberg wohnen und in Celle arbeiten, könnte meine Ambition sein an vielen Tagen mit dem Rad statt mit dem Auto zu fahren.

    Das sind z.B. 18km. Mit dem Pedelec oder sportlich auf dem Biobike in 50 Minuten, mit dem Auto in 20 Minuten gefahren. Wenn ich nun aber dort nicht auf der Fahrbahn und die letzte Holperpiste fahren möchte werden das schon vielleicht 23km und damit bei 1:10. Also 40 Minuten pro Tag extra, nur weil man sonst keinen schönen Weg findet.

    Wenn ich im Alltag vom Auto auf das Rad umsteigen soll, dann möchte ich auch einigermaßen attraktive Wege fahren. Es muss ja nicht perfekt sein aber weder eine stark befahrene Landesstraße (insbesondere sicher zu den typischen Pendler-Zeiten) noch eine längere Strecke Sand/Matsch-Weg sind für mich Wege, die ich täglich fahren möchte. Ein gut ausgebauter Radweg an der Landes-/Bundesstraße kann das durchaus sein, noch lieber eine Asphaltpiste durch den Wald. Mit Trekking-Pedelec gehen auch befestigte Schotterwege problemlos, sofern diese nicht zu sandig oder hubbelig sind.

    Nachdem ich mir vor ein paar Jahren vorgenommen hatte, wieder mehr mit dem Fahrrad zu fahren, fuhr ich oft mit meinem alten Trekkingrad neben einer stark befahrenen Kreisstraße auf dem akzeptablen Radweg. Nicht nur einmal fragte ich mich bei Regen oder Gegenwind, warum ich das überhaupt mache wo ich doch mit dem Auto hier einfach schnell langrauschen könnte. Mit Pedelec habe ich das Gefühl jetzt seltener und auch kein (für mich täglich verfügbares) Auto mehr als Alternative aber langweilig ist es manchmal schon, gerade wenn man im Dunkeln abends einfach nur nach Hause möchte. Wenn ich durch den Wald fahre ohne eine "Schnellstraße" nebenan, hatte und habe ich dieses Gefühl weit seltener.

  • Wie verhalten sich denn dort zwei Radfahrer, die sich auf dem völlig irrwitzig unterdimensionierten Zwei-Richtungs-Angebots-Mist begegnen?

    Genau so ein Mist muss doch dringend begründet werden. Und der, der den Grund gefunden hat dann aus der Stadt gejagt werden.

    Wenn man sich mit Durchschnitts-Fahrrädern bei einer Begegnungs-(und potenzieller Kollisions-)geschwindigkeit von 40km/h nicht gefahrlos begegnen kann, dann gehört so ein Radweg auf keinen Fall in beide Richtungen freigegeben. Basta.

  • Außerdem steht es einer Verkehrswende entgegen, wenn man dem ungebremsten Kfz-Verkehr zuliebe Radfahrer und Fußgänger auf unzureichende Nebenflächen bringt. Je mehr man behauptet, dass so etwas doch eine tolle Lösung sei, desto weniger werden Radfahrer auf der Fahrbahn akzeptiert werden, die sich den Mist nicht antun wollen.

    Ich glaube nicht, dass es viele Radfahrer*innen gibt, die das für eine tolle Lösung halten:

    Und ich hätte selbst lieber eine solche Lösung: Autoverkehrsbelastung auf der Fahrbahn auf höchstens 20% des jetzigen Aufkommens reduzieren. Zuverlässig maximal Tempo 30. Zuverlässig bedeutet, dass geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, die technisch verhindern, dass schneller als Tempo 30 gefahren wird. Dann kann man den Angebotsradweg umpflastern, so dass da niemand mehr sieht, dass da mal einer war.

    Und der Fahrradverkehr kann bequem auf der Fahrbahn stattfinden.

    Bei Tempo 30 und deutlich weniger Autoverkehr sind dann auch keine speziellen Fußgängerüberwege mehr nötig, wie zum Beispiel der vorne links im Bild.

    So lange aber das Tempo-50-Diktat gilt und Fahrbahnen sehr stark vom Autoverkehr besetzt sind, muss es auch solche unkonventionellen Lösungen geben dürfen. Ein Fahrrad ist immer noch ein Verkehrsmittel, dass ich nicht in jeglicher Hinsicht mit einem Kraftfahrzeug gleich setze. Also ist es auch gerechtfertigt für den Fahrradverkehr in bestimmten Verkehrssituationen Lösungen anzubieten, die für Kraftfahrzeugverkehr nicht in Frage kommen!

  • Wenn man sich mit Durchschnitts-Fahrrädern bei einer Begegnungs-(und potenzieller Kollisions-)geschwindigkeit von 40km/h nicht gefahrlos begegnen kann, dann gehört so ein Radweg auf keinen Fall in beide Richtungen freigegeben. Basta.

    Frage nicht nach Sonnenschein, wie viele gefährliche Stellen es auf Landstraßen gibt in Deutschland. Landstraße bedeutet, dass dort eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 100 gilt. Willst du jetzt diese Landstraßen auch alle für den Autoverkehr schließen, weil sich dort keine zwei Kraftfahrzeuge begegnen können, die mit Tempo 100 km/h unterwegs sind?

    Auf vielen Landstraßen wird an solchen Stellen ein Tempolimit von z. B. Tempo 70 oder niedriger angeordnet.

    Willst du jetzt auf dem Angebots-Zweirichtungsradweg ein Tempolimit von 10 km/h anordnen?

    Und noch eine Sache gebe ich zu bedenken:

    Viele Landstraßen sind die einzige gut begehbare Verbindungsmöglichkeit zwischen zwei Ortschaften. Trotzdem sind sie sehr oft nicht mit begleitenden Fußwegen ausgestattet. Folgte man deiner Logik, dann müsste man das Tempo auf Landstraßen sehr deutlich generell begrenzen, da ja jederzeit mit Fußgängern zu rechnen ist. Vermutlich noch deutlicher niedriger als auf 60 km/h, die ich verschiedentlich als generelles Tempolimit für Landstraßen gefordert habe.

  • Und der Fahrradverkehr kann bequem auf der Fahrbahn stattfinden.

    Kann er auch so, wenn Radfahrer keine Komplexe hätten und sich nicht selbst als Verkehrshindernisse betrachten würden, die sich lieber selbst gefährden, als den Autoverkehr zu stören.

    Der ADFC sollte sich mal für einen solchen Bewusstseinswandel einsetzen, anstatt mehr Gitterstäbe zu fordern oder die Entfernung von Gitterstäben zu erschweren. Dafür muss man mal die devote Demutshaltung ablegen und aufhören, sich selbst als Verkehrsteilnehmer 2. Klasse zu betrachten, für den die Reste gut genug sind.

  • Auch mit 10km/h kommen da keine 2 Radfahrer aneinander vorbei ohne den Radweg zu verlassen.

    Yeti hatte ja mal drauf hingewiesen, dass man die Radwegbreite gut am Pflaster ablesen kann.

    Hier ist ein Link zu einer bemaßten Zeichnung des verwendeten Pflasters:

    https://www.stegers-beton.de/wp-content/upl…erlegemasse.jpg

    Hier nochmal das Bild des Radweges mit den Maßen für den Radweg:

    Ja das ist nicht ideal, das habe ich auch nie behauptet. Trotzdem könnten es zwei Radfahrerinnen im Gegenverkehr schaffen, dort mit jeweils 10 km/h aneinander vorbei zu fahren, ohne in den Grünstreifen oder auf den Bürgersteig ausweichen zu müssen.

    Wahrscheinlicher ist, dass ein Radfahrer auf den Fußweg ausweicht. Da der lange und gerade und gut einsehbar ist, kann eine Radfahrerin oder ein Radfahrer darauf achten, dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer*innen zu behindern.

    Und es geht um eine Übergangslösung, bis eine bessere Lösung möglich ist. Diese bessere Lösung ist jedoch nicht ein Pflicht zum Mitfahren mit Tempo 50-(gefahren 60)-Autostrom. Wer das allerdings tun möchte, der kann es jederzeit tun.

    Eine generelle Reduktion auf Tempo 30 innerorts, wie das anscheinend in Spaniens Städten jetzt möglich ist, ist leider in Deutschland (noch) nicht möglich. Aber selbst das alleine würde nicht ausreichen, so lange das Verkehrsaufkommen dort sehr hoch ist.

    Eine Alternative zur Fahrt auf der Fahrbahn für langsamen Radverkehr auf diesem Angebotsfahrradweg ist wünschenswert solange der große Wurf nicht gelingt oder noch nicht gelingen kann.

  • Trotzdem könnten es zwei Radfahrerinnen im Gegenverkehr schaffen, dort mit jeweils 10 km/h aneinander vorbei zu fahren, ohne in den Grünstreifen oder auf den Bürgersteig ausweichen zu müssen.

    Sie könnten in der StVB bei uns Arbeiten. Die denken auch das ist so ok für einen Radweg, zweiseitig.

    Der Lenker meines Radl ist ziemlich genau 70cm breit mit Spieglein am Lenker. Und ist ein klassischer und eher schmaler MTB-Lenker. Die meisten Hollandradl-Lenker dürften breiter sein.

    Das heißt zwar man könnte sich passieren, aber nur wenn man den Luftraum der Fußgänger benutzt.

  • Zitat

    Trotzdem könnten es zwei Radfahrerinnen im Gegenverkehr schaffen, dort mit jeweils 10 km/h aneinander vorbei zu fahren, ohne in den Grünstreifen oder auf den Bürgersteig ausweichen zu müssen.

    Mein Mountainbikelenker ist 80cm breit.Wie?

  • Mein Mountainbikelenker ist 80cm breit.Wie?

    Ja. ja auch im Fahrradlager gibt's den Trend zum SUV. ;)

    Im Ernst Leute, ich habe nicht gesagt, dass das eine gute Lösung wäre, aber unter den vielen anderen denkbaren schlechten Varianten, die ohne umfangreiche bauliche Veränderungen oder ernsthafte Maßnahmen zur Reduzierung des MIV denkbar sind, ist es eine gute Zwischenlösung. Und es ist eine deutlich bessere Variante als das, was dort früher galt.

    Da war nämlich der 1,40 m breite Radweg (inkl. Randmarkierung) eine Pflichtveranstaltung!

    Und es gab auf der Fahrbahn eine Geradeausspur und eine Rechtsabbiegespur an der Stelle.

  • Auch mit 10km/h kommen da keine 2 Radfahrer aneinander vorbei ohne den Radweg zu verlassen.

    Kommt drauf an, wie du das rechnest.

    Die aktuelle Mindestbreite für Zweirichtungsradwege beträgt 2,00 m.

    Der Zweirichtungsangebotsradweg an der Wülfeler Straße beträgt 1,40 m inklusive der rot gepflasterten Begrenzungsstreifen.

    Nach der einen Seite ist Grünfläche, nach der anderen Seite ist ein wenig benutzter breiter Fußweg.

    Mindestens nach der Grünfläche hin ist die Luftraumbenutzung überhaupt kein Problem. Zur Fußwegseite hin ist es so gut wie nie ein Problem.

    Wenn du freilich auf beiden Seiten senkrechte Wände hättest, dann wäre es bei den üblichen ca. 60 cm breiten Lenkern schon eine arge Herausforderung im Begegnungsverkehr.

    Und auch hier noch mal der Hinweis: Es ist keine gute Lösung für den Radverkehr. Aber jedem, dem das unsicher ist, oder der dort nicht langfahren mag, weil er dort langsam fahren muss, der hat die Möglichkeit die Fahrbahn zu nutzen. Würde ich allerdings von einem Haus weiter oben in der Straße zu einem anderen weiter unten fahren wollen, dann würde ich das auf dem Zweirichtungs-Angebotsradweg tun, anstatt zweimal die Straße zu überqueren, oder das Rad zu schieben.

    Deshalb ist es eine annehmbare Zwischenlösung.

  • Sie könnten in der StVB bei uns Arbeiten. Die denken auch das ist so ok für einen Radweg, zweiseitig.

    Der Lenker meines Radl ist ziemlich genau 70cm breit mit Spieglein am Lenker. Und ist ein klassischer und eher schmaler MTB-Lenker. Die meisten Hollandradl-Lenker dürften breiter sein.

    Das heißt zwar man könnte sich passieren, aber nur wenn man den Luftraum der Fußgänger benutzt.

    Differenzieren ist nicht Ihr Ding?

    Es geht hier nicht um eine Neuplanung, sondern darum einen Bestand so umzugestalten, dass es den Ansprüchen der verschiedenen Fahrradnutzer-Gruppen besser gerecht wird als zuvor.

    Und ich habe kein Problem mit einem Zweiwege-Angebot. Sie vielleicht?

    Es ist nicht optimal, aber es ist auch nicht grausam schlimm, dass Fahrradfahrer*innen hier verschieden Routen ermöglicht werden.

    Oder warum wollen Sie partout mit aller Gewalt alle Fahrradfahr*innen an einer solchen stark befahrenen Tempo-50-Straße auf die Fahrbahn zwingen?

    Eine Fahrbahn, die nicht breit genug ist, um in beide Richtungen Radfahrstreifen anzulegen. Würde man aber auf beiden Seiten auf Radfahrspuren verzichten, dann werden dadurch die Richtungsfahrspuren breiter, das führt zu höheren Geschwindigkeiten beim Autoverkehr und möglicherweise auch zu riskanteren Überholmanövern.

    Oder was schwebt Ihnen als "Bilderbuch-Lösung" vor?

    Jedenfalls würde ich es dem ADFC übel nehmen, wenn er sich an einer solchen Stelle dafür einsetzen würde, dass der Angebotsradweg weggepflastert wird und der eine Radfahrstreifen auf der Fahrbahn in Gegenrichtung aufgehoben wird. Oder wenn er sich auf politischer Ebene dafür einsetzen würde, dass dieser Gestaltungsspielraum der Verkehrsbehörden abgeschafft wird.

  • Oder was schwebt Ihnen als "Bilderbuch-Lösung" vor?

    Für mich ganz einfach: Sobald ein Radfahrer durch eine Radwegbenutzungspflicht hinsichtlich seiner möglichen Fahrgeschwindigkeit, seiner Sicherheit oder seines Fahrkomforts gegenüber dem Fortkommen auf der Fahrbahn benachteiligt würde, darf er/sie selbstverständlich alternativ die Fahrbahn benutzen, wenn er/sie das will.

    Hinsichtlich der gegenwärtig allseits ausgeblökten politischen Forderung, der Radverkehrsanteil innerhalb der Städte solle gefälligst ansteigen, wäre das sogar zwingend notwendig. Irgendwo im Hinterkopf ist vermutlich auch dem letzten Dödel schon klar, dass es ein absoluter Blödsinn war und ist, täglich Millionen leeren Beifahrersitzen Vorrangrechte einzuräumen, die Radfahrern verwehrt werden.