Lehrvideos der Polizei Hamburg

  • Die Polizei Hamburg hat vier kleine Lehrvideos rausgebracht, Zielgruppe Kinder vor der Fahrradprüfung:

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4835385

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    Die ersten drei Videos passen soweit. Kleinere Anmerkungen:

    * Regel "Abgesenkter Bordstein" fehlt. Aber die Regel überfordert auch Erwachsene.

    * Im zweiten Video fährt der Junge ganz korrekt auf der Fahrbahn, obwohl ein nicht-benutzungspflichter Radweg vorhanden ist (Alte Landstraße, Ecke Wesselblek).

    * Im dritten Video fehlt die Situation, dass man selbst abbiegen möchte: Wenn man rechts fahren will und von rechts jemand kommt, darf man i.d.R. einfach weiterfahren. Wenn man nach links abbiegen will, muss man Gegenverkehr durchlassen. Und man sieht eindrucksvoll, dass derjenige, der auf die Vorfahrt verzichtet, am Ende am längsten warten muss. Geschickter ist es, wenn die kleinsten Fahrzeuge zuerst fahren. Idealerweise erkennt man die Situation frühzeitig und hält gar nicht erst an. Aber dafür braucht's Erfahrung, die ein Kind noch nicht unbedingt hat.

    Das vierte Video hat einige Fehler:

    Zitat

    Du musst auf der Straße fahren!

    Das heißt Fahrbahn.

    Zitat

    Wenn vorhanden, benutzt du den Fahrradweg oder den Fahrradschutzstreifen.

    Es wird nicht explizit erwähnt, dass man unbeschilderte Radwege nicht benutzen braucht, wie's in Video 2 vorgeführt wird. Es wird zwar darauf eingegangen, was man bei Vorhandensein der Blauschilder tun muss. Aber nicht, was man ohne die Blauschilder tun darf. Es könnte also falsches Wissen vermittelt werden.

    Der Unterschied Schutz- und Radfahrstreifen wird auch nicht erläutert. Aber das mag wieder zu kompliziert für das Alter sein.

    Zitat

    Bei diesen Schildern ( [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ) darfst du ausnahmsweise fahren.

    Ganz wichtig aber vergessen: Schritt-Tempo, Fußgängern gegenüber besonders rücksichtsvoll.

    Zitat

    Am Zebrastreifen darfst du nicht fahren. Hier musst du absteigen und schieben.

    Auch falsch. Man darf fahren, genießt dann aber nicht die Vorteile des Zebrastreifens.

    Edit: Mail an Pressestelle ist raus.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gerhart (14. Februar 2021 um 10:05)

  • Beitrag von cubernaut (14. Februar 2021 um 10:58)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Denkfehler (14. Februar 2021 um 11:00).
  • Auch falsch. Man darf fahren, genießt dann aber nicht die Vorteile des Zebrastreifens.

    Da hast du auf jeden Fall recht, das zeigt aber auch nur wie umständlich das Regelwerk für Radfahrende ist.

    Kinder bei zu bringen Wenn ..., dann..., aber..., außer ... Ist nicht so einfach.
    Richtiger wäre natürlich etwas gewesen wie "am Zebrastreifen solltest du absteigen und schieben, um den Vorrang zu genießen". Aber Kindern zu erklären: du darfst über den Zebrastreifen fahren, aber musst viel mehr aufpassen, als wenn du absteigst, finde ich auch schwierig.

    Am ende ist die Regelung eben zu kompliziert, wenn sie nicht in einfachen Worten vollständig und richtig dem betreffenden Verkehrsteilnehmer geschult werden kann. Und für das Rad sind eben auch Kinder Verkehrsteilnehmer.

  • Ja, das kann man vermitteln. Andererseits werden Kinder bis 8 (oder 10) Jahren als Fußgänger behandelt. Durchaus berechtigt - im Durchschnitt sind sie langsamer und wackeln mehr und brauchen mehr Platz. Warum aber das Kind bis 8 (oder 10) am Übergang über die Fahrbahn plötzlich ein Auto ist (also: kein Fußgänger mehr) ist halt beschissene Planung.

  • Absolut richtig.

    5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahrdürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, sodürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen.Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird,darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eineAufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende istbesondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweiterforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Wird vor dem Überquereneiner Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.

    Aber eben nur, wenn es ein reiner Fußweg war. Auf dem zulässig befahrenen Radweg wäre dies nicht der Fall. Und wenn nun der Radweg im Zebrastreifen endet? Muss ich wirklich Beispiele suchen?

    Das ist halt Mist.

  • Wir sind jetzt aber wirklich bei einem Nischenfall angelangt:

    Ursprünglich wurde bemängelt, dass für Kinder mit Fahrrädern die Situation an Zebrastreifen allgemein zu kompliziert ist.

    Jetzt sind wir bei dem Nischenfall, dass ein Zebrastreifen einen Radweg (eventuell einen gemeinsamen Geh- und Radweg) verlängert UND Radfahrer dort nicht ohnehin Vorfahrt haben. Findet sich sicherlich irgendwo in Deutschland. Ich habe das noch nie gesehen.

  • 5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahrdürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, sodürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen.

    In Fürstenfeldbruck und Umgebung und in vielen hunderten Kommunen in Deutschland gibts zum Glück gar keinen physikalisch merklichen Unterschied zwischen Geh- und Radwegen. Der existiert nur in den Hirnen der Beamten. Bis 10 Jahren kanns den Kids also wurst sein, was unter der Pickelhaube vor sich geht.

    Danach heißt es der Wahrheit ins Auge sehen: Believing the strangest things, loving the alien...

  • Einverstanden. Ist sicher selten, bei mir leider sozusagen vor der Haustüre: https://www.google.de/maps/@49.44944…!7i13312!8i6656

    Im näheren Verlauf: Grundschule, ein angelegter Dirt-Fahrrad-Jumptrack, ein schönerer Weg (durch den Wald statt in der 30-Zone) und leider eine der seltsamsten Vorrangstraßen wegen lokaler Buslinie. Alles nicht großartig.

    Wie schnell fahren denn die Autos da so? 70? 80?

  • Eigentlich ist die Regel ganz einfach: Fußgänger genießen auf dem Zebrastreifen Vorrang. Und zwar nur Fußgänger.

    Finde ich jetzt nicht weiter schwer und Kindern ganz gut vermittelbar.

    Ich meinte diese Regel exemplarisch, und die (meiner Meinung nach) schwer zu vermittelnde Komplexität ergibt sich in meinen Augen aus der Summe der vielen "besonderen" und häufig wenig intuitiven "verzweigten" Regelungen für Radfahrer. Das habe ich aber nicht gut formuliert.

    (Warum ich meine, dass die Regelungen (in Summe) zu kompliziert sind für Kinder? Sie werden ja noch nicht mal von Fachplanern und (Verkehrs-) Polizisten verstanden. Auch können sie meiner Meinung nach nicht einfach zusammengefasst werden. Ob ich einen besseren Vorschlag habe? Wahrscheinlich nicht.)

    Einmal editiert, zuletzt von fridlmue (15. Februar 2021 um 23:59)

  • Die ersten drei Videos passen soweit.

    Bis auf die Text-Bild-Schere: "siehst du seine Hosennaht" - und im Bild wird eine Frau gezeigt ;)

    Und was ist mit der Hierarchie der Vorfahrtsregeln - also Polizistin vor Ampel vor Schild? Kein Ton davon.

    Dass [Zeichen 306] nicht bedeutet "hier hast Du immer Vorfahrt" (also bis zum Ende der Straße), sondern "bis was anderes kommt", hätte man erwähnen sollen.

  • Ich bin dabei, dass die Regeln für Radfahrer sehr kompliziert sind, wenn man das so betreibt wie wir hier.

    Für meine Kinder (Berlin, Innenstadt) wird es recht einfach:

    Stufe 1: Fahrbahn ist Tabu, wenn Dich jemand anspricht, verweise ihn an mich.

    Stufe 2: Du benutzt jeden Radweg.

    Denn die Kinder sind mMn nicht ausreichend konzentriert, um auf der Fahrbahn zuverlässig rechts zu fahren und nicht mal spontan abzubiegen oder ähnlichen Blödsinn zu machen.

    Viel größere Sorgen als die Verkehrsregeln macht mir die Sicherheit an Kreuzungen. Denn dazu braucht man einen siebten Sinn zum Verhalten von Autofahrern. Und den entwickelt man normalerweise erst, wenn man selbst Auto fährt. Ich weiß ja selber, wie oft ich schon knappe Situationen hatte.

  • Ich bin viele Jahre in Hamburg Rad gefahren (10, um genau zu sein, jetzt noch ab und an), in einer Kleinstadt (23 000 E) aufgewachsen und lebe jetzt in einer Mittelstadt (80 000 E).

    Ich finde, dass die Gefahrenstellen überall ähnlich sind: schlechte Sichtverhältnisse auf Geh- und Radwegen. Je nach Alter der Kinder (meine sind 8 und 6) oder ob sie allein oder mit mir unterwegs sind, lasse ich sie auf Fahrbahn oder dem Geh-/Radweg fahren und impfe sie, möglichst bei jeder Grundstücksausfahrt zu gucken. Meine Tochter (8) hat schon zweimal mittels Vollbremsung verhindert, dass ein aus einer Grundstücksausfahrt kommendes Autos sie abgeschossen hat.

    Solange sie allerdings nicht sicher rechts fahren können und erst recht nicht auf einer vielbefahrenen Straße mit hohen Geschwindigkeiten bevorzuge ich dann auch den Hochbord.

    Allerdings gibt es hier in Norderstedt einen sehr üblen kombinierten beidseitigen Geh-/Radweg mit Grundstückausfahrten neben einer Hauptverkehrsader, der Poppenbütteler Straße, wo ich am liebsten gar nicht mit meinen Kindern fahre, geschweige denn, sie allein fahren lassen mag. Wenn man ihn linksseitig benutzt/benutzen muss und einem Fußgänger oder andere Radfahrer entgegenkommen, fährt man im Zweifel 30 Zentimeter neben einem entgegenkommenden 40-Tonner - ein Sturz, und das war es. Also nämlich ich dort regelmäßig Umwege in Kauf.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Gut für deine Kinder, dass sie nicht in der Kleinstadt oder auf dem Land aufwachsen...

    Stichwort "Einfachheit der Regeln" in der Praxis: Ist die Benutzungspflicht mit dem veralteten VZ eigentlich weiterhin gültig?

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)