Komplette Verwirrung um die STVO-Gültigkeit

  • Aus einem Urteil des BVerwG von 2011:

    Zitat

    Dagegen ist, anders als die Revisionsführer meinen, die Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (BGBl I S. 2631) schon deshalb nicht anwendbar, weil sie nach ihrem Art. 9 erst zum 1. September 2009 in Kraft treten sollte. Dahinstehen kann daher, ob diese Änderungsverordnung ohnehin keine Anwendung finden könnte, weil sie [...] wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG insgesamt nichtig sei.

    https://community.beck.de/2011/01/05/bve…nutzungspflicht

    Heißt das jetzt, dass den "relevanten Leuten" (u.a. ist die Landesanwaltschaft Bayern in Revision gegangen) schon 2011 bekannt war, dass die STVO wegen eines Zitierfehlers ungültig ist?

    Warum machen heute alle "Ah" und "Oh" und stellen den Scheuer als bekloppt dar, wenn der Fehler schon seit 10 Jahren gerichtsurkundlich bekannt ist - und trotz dessen nichts zur Behebung getan wurde?

    Kann man in D irgendwie gegen die Regierung vorgehen, wenn sie derartig nachweislich ihren Job nicht macht?

  • genau, deswegen wurde 2013 eine "Neufassung" gemacht.

    Aber, wie das so ist bei Juristen, einig sind sie sich nur, dass sie uneinig sind.

    Wobei dieser Streit hier schon Thema war und in der zweiten Jahreshälfte 2020 mit einer Stellungnahme der Juristen von BW aufgekommen ist, wohl um Scheuer und das BMVI etwas unter Druck zu setzen, was ganz offensichtlich nicht gelungen ist, Stand Februar 2021.

    Es wird also noch dauern, bis der völlig unabsichtliche Zitierfehler korrigiert wird.

  • Deshalb wurde doch zwei Jahre später die Neufassung verkündet, um diese ganzen Probleme abzustreifen — oder sehe ich das jetzt falsch?

    Hätte jetzt gedacht, der Scheuer hat die alte - fehlerhafte - Formulierung einfach so weiterverwendet. Denn er müsste ja den alten Fehler, der offensichtlich bekannt war, wieder neu reingebracht haben...

    Ich frage mich, wieso es Anwälte gibt, die diese Fehler erkennen, aber keine, die auf Unfähigkeit klagen.

  • Gegen wen willst du denn klagen? Scheuer? Irgendwelche Ministeriale? Politiker? Das ist denen doch alles egal. Und unfähig in der Politik (+Verwaltung/+Regierung) darf man auch sein, wie man an der aktuellen Krise - ganz außerhalb des Straßenverkehrs - ja auch sieht. Konsequenzen? Keine!

  • Hätte jetzt gedacht, der Scheuer hat die alte - fehlerhafte - Formulierung einfach so weiterverwendet.

    Die Formulierung stammt aus dem Justizministerium. Die haben das eingeräumt und den Fehler darauf geschoben, dass Scheuer ihnen zu wenig Zeit gegeben hat (4 Wochen, wenn ich mich richtig erinnere).

    Für Scheuer gibt es genug andere Gründe, dass er schon längst hätte entlassen werden müssen. Da braucht man diesen Fehler gar nicht.

  • Zweimal der gleiche Fehler innerhalb von ca. 10 Jahren. Wenn auch völlig aussichtslos, aber vielleicht ist eine Erin Brockovich genau das, was als "Initialzündung" fehlt? Damit unsere Kinder in 20 Jahren nicht auch "ihre" 5 Meter Radwegbenutzungspflicht anfechten müssen?

    "Geht nicht" weiß ich selbst. Aber sachdienliche Hinweise sind willkommen. Mag nicht glauben, dass im 21. Jahrhundert der Kaiser immer noch unantastbar ist, wo er doch nur ein Hausmeister ist...