Aus einem Urteil des BVerwG von 2011:
ZitatDagegen ist, anders als die Revisionsführer meinen, die Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (BGBl I S. 2631) schon deshalb nicht anwendbar, weil sie nach ihrem Art. 9 erst zum 1. September 2009 in Kraft treten sollte. Dahinstehen kann daher, ob diese Änderungsverordnung ohnehin keine Anwendung finden könnte, weil sie [...] wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG insgesamt nichtig sei.
Heißt das jetzt, dass den "relevanten Leuten" (u.a. ist die Landesanwaltschaft Bayern in Revision gegangen) schon 2011 bekannt war, dass die STVO wegen eines Zitierfehlers ungültig ist?
Warum machen heute alle "Ah" und "Oh" und stellen den Scheuer als bekloppt dar, wenn der Fehler schon seit 10 Jahren gerichtsurkundlich bekannt ist - und trotz dessen nichts zur Behebung getan wurde?
Kann man in D irgendwie gegen die Regierung vorgehen, wenn sie derartig nachweislich ihren Job nicht macht?