Conditio sine qua non

  • Ich bin vor zwei Wochen in eine relativ anstrengende und fruchtlose Diskussion auf Facebook geraten. Es geht grundsätzlich um die Protestaktionen zum Klimaschutz, bei der sich Menschen von Autobahnbrücken abseilen.

    In Hessen hatte es in Folge dieser Proteste einen Unfall gegeben, bei dem ein Kraftfahrer auf einen Lastkraftwagen prallte: Sieben Umweltschützer nach A3-Blockade festgenommen

    Die Kausalkette sieht wohl so aus: Menschen seilen sich von einer Brücke ab, der Kraftverkehr bremst, es bildet sich ein Stau. Die Polizei fährt vor, sperrt die Autobahn. Nach einiger Zeit, der Stau ist um mehrere Kilometer gewachsen, prallt ein Pkw auf einen Lkw, der Pkw-Fahrer wird schwer verletzt.

    Nun ist die Frage: Wer ist schuld daran? Nach Meinung einiger Kieler Politiker von FDP und CDU sind es die Menschen, die sich von der Brücke abgeseilt und den Stau verursacht haben. Sagen wir mal so: Unschuldig sind die Kletterer mutmaßlich nicht.

    Leider habe ich den Eindruck, dass bei der Debatte niemand so richtig die eigentliche Quellenlage in Augenschein genommen hat, der umwelt- und klimapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion sprach ja zunächst sogar von einem tödlichen Unfall und korrigierte diese Aussage erst nach einiger Zeit. Vor dem geistigen Auge der meisten Debattenteilnehmer hat sich der Unfall wohl eher so ereignet, dass sich die Kletterer von der Brücke abseilten, der Lkw direkt vor der Brücke eine Gefahrenbremsung hinlegte und der Pkw hinten rein fuhr. Das ist so aber nicht passiert, zwischen Brücke und Unfall lagen nicht nur ein paar Stunden, sondern auch mehrere Kilometer.

    Und es ist auch richtig: Hätte es diesen Protest nicht gegeben, hätte es diesen Stau nicht gegeben und mutmaßlich auch diesen Unfall nicht. Nun folgt aber mein großes „Aber“: Es hätte den Unfall auch nicht gegeben, hätte der Pkw-Fahrer das Verkehrsgeschehen aufmerksam beobachtet. Das Auto ist ja quasi zur Hälfte unter den Anhänger gefahren und wurde eher von den Achsen des Anhängers gebremst als vom Unterfahrschutz. Ich kann als Laie natürlich anhand der vorliegenden Bilder nicht die Geschwindigkeit des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt zurückrechnen, aber das wirkt für mich glatt so, als hätte der Fahrer nicht einmal das Bremspedal angetippt. So sieht meines Erachtens kein Unfall aus, bei dem der Vordermann plötzlich bremst, hier vermute ich noch eine unaufmerksame Fahrweise oder deutlich überhöhte Geschwindigkeit.

    Aber unabhängig davon: Wie weit reicht denn die rechtliche Verantwortung der Protestanten auf der Brücke? Klar, die Blockade war vorsätzlich herbeigeführt worden. Aber sind die Protestanten aufgrund dieser vorsätzlichen Blockade auch für alle Folgen verantwortlich, die der von ihnen ausgelöste Stau verursacht hat, seien es Verdienstausfälle durch entgangene Aufträge oder eben Sach- oder körperliche Schäden?

    Irgendwo fehlt mir bei dieser Argumentation die Abgrenzung, wann ein Unfall nicht mehr von mir als Verursacher eines Staus verantwortet werden kann. Ich kann zum Beispiel mit ungeeigneten Reifen oder fast leerem Tank auf die Autobahn auffahren und nach einigen Kilometern liegen bleiben — beide Male handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die in meinen Verantwortungsbereich fallen. Ich denke aber, niemand würde mir die Verantwortung für Folgeunfälle zusprechen, wenn jemand anschließend mit hoher Geschwindigkeit ins Stauende einschlägt.

  • Ich würde da zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz unterscheiden. Wenn man im festen Glauben ist, genug Sprit oder Strom dabei zu haben und trotzdem liegen bleibt, ist man bei der Haftungsfrage erstmal raus. Wenn man aber die AB vorsätzlich blockiert ist man mitverantwortlich.

  • Wenn man aber die AB vorsätzlich blockiert ist man mitverantwortlich.

    Aber diese Verantwortung muss ja irgendwann Grenzen finden.

    Heute Nacht haben zum Beispiel Landwirte die Zufahrt zum Kieler REWE-Zentrallager blockiert. Über den entstandenen Stau beschwerte sich zu meiner großen Überraschung niemand in den gesellschaftlichen Netzwerken. Ich kann nun aber sicherlich nicht ins Auto steigen, hinfahren und dem nächstbesten Traktor am Stauende hin rein, damit mir der Rädelsführer ein neues Auto bezahlt. So wird’s ja nicht gehen.

    Und ich bin momentan noch der Auffassung, dass es als Verkehrsteilnehmer auch eine gewisse Eigenverantwortung gibt. Hätte sich der Unfall direkt an der Brücke zugetragen, weil der vorausfahrende Lkw eine Gefahrenbremsung hinlegt, okay, akzeptiert, dann wären die Kletterer sicherlich in der rechtlichen Verantwortung. Aber bei diesem Unfallhergang überwiegt nach meinem Gefühl das Fehlverhalten am Pkw-Lenkrad.

  • ich persönlich als nicht-Anwalt mit bauchgefühlsjuristerei würde bei der Konstellation auch keine Bestrafung der Protestler sehen.

    Ich hab in den letzten Jahren auf der CM in Hamburg glaub ich 2(?) Unfälle gesehen, bei denen man den Teilnehmenden der CM auch eine Verantwortung andichten könnte. Beide Unfälle passierten nicht im Querverkehr und auch war kein CM-Teilnehmender involviert. Vielmehr war auf der Gegenspur jemand unaufmerksam und donnerte dem Vordermann rein, der seinerseits dem lauten und bunten Treiben der Rad Fahrenden zusah.

    sicher: kein Personenschaden, nur Blech. Aber auch da steht eine Kostenfrage im Raum.

  • Das Abseilen von der Autobahnbrücke dürfte ja vermutlich nach StGB §315b strafbar sein. Die Frage dürfte lauten, ob das erhöhte Strafmaß gemäß §315(3) greift.

    Ist schonmal jemand für einen Folgeunfall an einem Stauende belangt worden, der diesen Stau durch einen eigenen Unfall ausgelöst hat? Und, um eine Parallele zu ziehen, wo der stauauslösende Unfall ebenfalls Folge einer Straftat nach §315 war, z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss.

  • Ist schonmal jemand für einen Folgeunfall an einem Stauende belangt worden, der diesen Stau durch einen eigenen Unfall ausgelöst hat? Und, um eine Parallele zu ziehen, wo der stauauslösende Unfall ebenfalls Folge einer Straftat nach §315 war, z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss.

    Der Vergleich hinkt ein wenig. Sowohl der eigene Unfall als auch der folgende Stau sind ja normalerweise fahrlässig ausgelöst. Theoretisch ist es denkbar, dass der Unfall als Eventualvorsatz gewertet wird. Ist aber eine Ausnahme und daher schwer zu vergleichen.

    In diesem Fall haben die Täter den Stau in voller Absicht ausgelöst. Die Folgen hingegen waren natürlich unerwünscht. Darauf kommt es aber nicht mehr an.

    Ich finde es schwer zu entscheiden.

    Auf der einen Seite die Demonstranten, die den Stau und damit die allgemeine Gefahrenlage (genau das ist ein Stau) bewusst herbeiführen. Nur dadurch wurde aus der Unaufmerksamkeit des Autofahrers überhaupt ein schwerer Unfall. Und auf der anderen Seite eben der Autofahrer, der im entscheidenden Moment nicht aufmerksam genug war.

  • Auf der einen Seite die Demonstranten, die den Stau und damit die allgemeine Gefahrenlage (genau das ist ein Stau) bewusst herbeiführen. Nur dadurch wurde aus der Unaufmerksamkeit des Autofahrers überhaupt ein schwerer Unfall. Und auf der anderen Seite eben der Autofahrer, der im entscheidenden Moment nicht aufmerksam genug war.

    hoppala.

    Hier in Thüringen war am letzten Sonntag eine Fahrradtour von Jena nach Erfurt als Teil der Aktion von "Paris goes Brussels" von parentsforfuture.

    Angekündigt/geplant war ursprünglich, die Demo zwischen Jena und Erfurt auf der BAB fahren zu lassen.

    Stattdessen auf der B7. Die berühmten "Verkehrsbehinderungen" inklusive. Der Stau auf Bundesstraße und ursprünglich BAB wäre auch bewusst herbeigeführt worden.

    Bei einem Unfall wären dann auch Teilnehmende bzw. Organisierende dran?

    Man könnte das übrigens auf _jede_ genehmigte oder ungenehmigte Meinungsäußerung ausweiten...

    Da weiß ich nicht, ob die Überlegung des mittelbaren in-Haftung-nehmen zielführend ist. :/

  • Bei einem Unfall wären dann auch Teilnehmende bzw. Organisierende dran?

    Es gibt ja zwei rechtliche Hürden, bevor man für einen Unfall am Stauende haftet.

    Die erste ist die Legalität der eigentlichen Handlung. Die zweite ist die Zurechenbarkeit der Folgen.

    Bei normalen Demonstrationen u.ä. scheitert die Strafverfolgung schon an der ersten Hürde.

    Wenn hingegen jemand eine Straftat begeht, muss er sich mehr von den Folgen zurechnen lassen. Ob es für einen Unfall am Stauende reicht, weiß ich nicht.

  • Wenn hingegen jemand eine Straftat begeht, muss er sich mehr von den Folgen zurechnen lassen.

    Daher hatte ich oben als Beispiel auch einen Unfall unter Alkoholeinfluss genannt, was nach §315c ebenfalls eine Straftat darstellt.

    Der Unterschied zu der Abseilaktion liegt dann allenfalls darin, dass bei der Alkoholfahrt vermutlich kein Vorsatz besteht, einen Unfall und in Folge einen Stau zu verursachen, während die Abseil-Aktivisten auch keinen Unfall, aber zumindest den Stau wollten.

  • Meine persönliche Meinung: Stau ist ein vollkommen normales Phänomen auf Autobahnen (und sonstwo).

    Es ist jederzeit damit zu rechnen, dass der Vordermann sanft abbremst und zum Stillstand kommt. Wer dann hinten reinfährt, hat Schuld.

    Bremst der Vordermann grundlos abrupt ab, trifft den zumindest eine Teilschuld.

    Der Verursacher von dem Stau ist nicht für Unfälle verantwortlich, die letztlich durch klares Fehlverhalten anderer entstehen.

    Strafbarkeit nach §315b halte ich für möglich, aber da müsste man erstmal die Gefährdung aufzeigen. Ich weiß nicht, was "abseilen an Brücke" genau bedeutet hat. Standen die dann auf der Fahrbahn und haben den Verkehr blockiert? Oder hingen so tief, dass ein Unfall hätte jederzeit passieren können? Oder waren die so weit oben und fachmännisch gesichert, dass ein Unfall gar nicht passieren konnte?

    Dass die Polizei aufräumen und dafür die Autobahn sperren muss, ist klar. Dafür sind die Leute m.E. haftbar. Und das betrifft dann auch den erlittenen Zeitverlust der Autobahnnutzer. Entlasten könnte die Demonstranten aber, dass man wie gesagt jederzeit mit Stau rechnen muss und entsprechend Zeitverlust einplanen muss.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Angenommen die Demonstranten hätten nur ein Banner an der Brücke aufgehängt und sich nicht von der Brücke abgeseilt und es wäre zu keinem Stau gekommen. Die freie Autobahn hätten dann ein paar Autoposer für ein illegales Straßenrennen genutz und einer von ihnen wäre dann in einen unbeteiligten Kleinwagen gerast, der sogleich in Flammen aufgeht und die Insassen qualvoll sterben. Würde man dann auch die Demonstranten veruteilen, weil sie diesen Unfall nicht verhindert haben?

    Ich kann da keine Verantwortung bei den Demonstranten sehen.

  • Aber diese Verantwortung muss ja irgendwann Grenzen finden.

    Heute Nacht haben zum Beispiel Landwirte die Zufahrt zum Kieler REWE-Zentrallager blockiert. Über den entstandenen Stau beschwerte sich zu meiner großen Überraschung niemand in den gesellschaftlichen Netzwerken. Ich kann nun aber sicherlich nicht ins Auto steigen, hinfahren und dem nächstbesten Traktor am Stauende hin rein, damit mir der Rädelsführer ein neues Auto bezahlt. So wird’s ja nicht gehen.

    Und ich bin momentan noch der Auffassung, dass es als Verkehrsteilnehmer auch eine gewisse Eigenverantwortung gibt. Hätte sich der Unfall direkt an der Brücke zugetragen, weil der vorausfahrende Lkw eine Gefahrenbremsung hinlegt, okay, akzeptiert, dann wären die Kletterer sicherlich in der rechtlichen Verantwortung. Aber bei diesem Unfallhergang überwiegt nach meinem Gefühl das Fehlverhalten am Pkw-Lenkrad.

    Das eigentliche Hauptproblem und das zeigst du mit deinem Hinweis auf den Bauernprotest ist nicht die Frage, ob es erlaubt ist eine Protestaktion durchzuführen, weil damit ja auch stets Gefahren verbunden sind. Natürlich müssen Veranstalter von Protestaktionen dazu beitragen, Gefahren zu reduzieren. Siehe aktuelles Beispiel Maskenpflicht und Abstandspflicht bei Demonstrationen. Aber das eine ist eine nüchterne Betrachtung der Vorgänge, das andere ist, was man politisch draus machen kann.

    Ein solcher Vorgang, wie der Auffahrunfall weit am Rande einer Autobahn-Blockadeaktion etwa, ist natürlich ein gefundenes Fressen für die FDP-Propaganda-Maschine. Wie sollte man darauf angemessen reagieren? Die FDP hat zum Beispiel in Niedersachsen mit juristischen Taschenspielertricks leider aus deren Sicht sehr erfolgreich jahrelang die Einführung der sogenannten Abschnittskontrolle von Tempo-Verstößen verhindert. Siehe zum Beispiel diesen HAZ-Bericht

    https://www.haz.de/Umland/Laatzen…Section-Control

    mit diesem Bild:

    https://www.haz.de/var/storage/im…ser_article.jpg

    Leider haben die Befürworter einer effektiveren Tempokontrolle es bislang versäumt, ein entsprechendes Unfallereignis in den Zusammenhang zu stellen mit dieser verzerrten FDP-Parteipropaganda.

    Wenn die FDP es kritisiert, das Umweltaktivisten für eine Verkehrswende demonstrieren, weil weit am Rande der Veranstaltung es zu einem Auffahrunfall gekommen ist, dann ist die FDP um so mehr zu kritisieren, weil sie mit ihrer Propagandamasche für unbegrenzte und unkontrollierte Raserei für zahlreiche Todesopfer im Straßenverkehr mitverantwortlich ist, wo überhöhte Geschwindigkeit eine zentrale Rolle spielt: "Fast jeder dritte Verkehrstote in Deutschland kam im vergangenen Jahr bei einem Unfall im Zusammenhang mit zu hoher Geschwindigkeit ums Leben." aus: Der Tagesspiegel vom 21.7.2020

    https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/p…t/26024360.html

    Und dafür tragen die FDP und die anderen Parteien in diesem Parteienspektrum eine erhebliche Mitverantwortung als Speichellecker der Autoindustrie!

  • Würde man dann auch die Demonstranten veruteilen, weil sie diesen Unfall nicht verhindert haben?

    Ich nehme diesen Gedanken noch mal auf.

    Unabhängig von der Problematik, die eine Demonstration inmitten einer Pandemie mit sich bringt, wurde der morgigen Klima-Demonstration in Kiel die geplante Route über die BAB 215 und BAB 210 untersagt: Autobahn-Verbot für Rad-Demo in Kiel bestätigt

    Statt über die Autobahn soll es jetzt über die B 76 gehen. In der Begründung des Verwaltungsgerichtes werden explizit Verkehrsbehinderungen und Stau erwähnt, woraus eine unverhältnismäßige Gefährdung entstünde.

    Und da wundere ich mich dann schon: Die Demonstrationsfreiheit ist bekanntlich ein hohes Gut, weswegen wir ja auch recht seltsam anmutende Urteile in den vergangenen Monaten erlebt haben, dass man inmitten einer Pandemie auch ohne Mund-Nase-Schutz demonstrieren kann. Als Laie sehe ich hinsichtlich der Staubildung eigentlich keine außergewöhnliche Gefährdung, die über jene Staubildung hinausgeht, die etwa während der Kieler Woche, bei verkaufsoffenen Sonntagen oder bei irgendwelchen Möbelhaus-Eröffnungen zu erwarten wären.

    Natürlich geht jeder Stau mit einer gewissen Gefährdungslage einher und natürlich ist in diesem Sinne jeder Stau einer zu viel. Wenn er vermeidbar ist, weil er nur wegen einer Demonstration entsteht, dann kann ich den grundsätzlichen Gedanken dahinter durchaus nachvollziehen. Dennoch halte ich einerseits das Demonstrationsrecht für größer, andererseits bin ich nach wie vor der Meinung, dass sich der Großteil der Gefährdung mit einer entsprechenden Aufmerksamkeit am Lenkrad vermeiden ließe.

    In Berlin und Hamburg gelang man offenbar zu einer anderen Einschätzung, dort wurde der Route über die jeweiligen Autobahnen stattgegeben.

  • In Berlin und Hamburg gelang man offenbar zu einer anderen Einschätzung, dort wurde der Route über die jeweiligen Autobahnen stattgegeben.

    In Hamburg nur ein kurzes Teilstücke über die A255. Die Route über die A1 wurde verboten. OVG wurde angerufen: https://www.ende-gelaende-hamburg.info/2020/12/verkeh…bahn-a-1-haben/


    In der Begründung des Verwaltungsgerichtes werden explizit Verkehrsbehinderungen und Stau erwähnt, woraus eine unverhältnismäßige Gefährdung entstünde.

    Ich hoffe dass eine höhere Instanz das noch korrigieren wird.

    Warum soll aus Stau eine Gefährdung entstehen?! Eine Gefährdung ist ein Beinahe-Unfall, der nur durch außergewöhnliches Geschick oder pures Glück gerade noch verhindert werden konnte. Stau auf der Autobahn ist immer rechtzeitig erkennbar und Unfälle problemlos vermeidbar. Das ergibt sich schon alleine aus den Verkehrsregeln. Und wenn die Polizei vorsorglich noch Vorkehrungungen trifft, z. B. Tempobegrnzungen, was soll dann groß passieren?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • In Hamburg nur ein kurzes Teilstücke über die A255. Die Route über die A1 wurde verboten. OVG wurde angerufen: https://www.ende-gelaende-hamburg.info/2020/12/verkeh…bahn-a-1-haben/

    Oh, das ist offenbar an mir vorbeigegangen.

    In Kiel wird die Route morgen definitiv nicht über die Autobahn führen, hat das OVG Schleswig am Freitag entschieden. Die Unfallgefahr aufgrund eines Staus am Adventssonnabend sei so groß, dass eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit gerechtfertigt wäre. Nun denn.

    Die Demonstration wird nach meiner Kenntnis nun vom Hauptbahnhof zu den Staubsaugern führen und dann wohl irgendwie zurück in die Innenstadt. Könnte eine schnelle Sache werden. Ich werde mir die Sache mit der Kamera aus corona-sicherer Distanz ansehen.

  • In Hamburg ging's heute ab 12 (d.h. Stunde rumstehen bzw. Gelaber) über die A255 auf die B75. Wilhelmsburg dann einen Spurwechsel (abfahren, unter der Brücke durch, Gegenfahrbahn wieder rauf) und an der Kornweide raus. Und das ganze schön im Schneckentempo und noch eine Laber-Unterbrechung dazwischen. Hatte mich zum Glück warm angezogen.

    Die Gegenrichtung sowohl der A255 als auch der B75 war gesperrt. Bei der B75 macht es im Nachhinein Sinn. Bei der A255 ist mir das unverständlich, zumindest aus Verkehrssicherheitssicht gab es dazu keinen Anlass.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Bei der A255 ist mir das unverständlich, zumindest aus Verkehrssicherheitssicht gab es dazu keinen Anlass.

    Nach meiner Kenntnis wird die Gegenfahrbahn freigehalten, um eine schnellere Anfahrt mit Einsatzfahrzeugen zu gewährleisten. Bei Demonstrationen aus dem linken Spektrum zum Thema Umwelt- und Klimaschutz gab es ja in der Vergangenheit mehrfach Sitzblockaden, bei denen es dann günstiger ist, sich nicht um den Straßenverkehr auf der Gegenfahrbahn kümmern zu müssen.

  • Die Kausalkette sieht wohl so aus: Menschen seilen sich von einer Brücke ab, der Kraftverkehr bremst, es bildet sich ein Stau. Die Polizei fährt vor, sperrt die Autobahn. Nach einiger Zeit, der Stau ist um mehrere Kilometer gewachsen, prallt ein Pkw auf einen Lkw, der Pkw-Fahrer wird schwer verletzt.

    Nun ist die Frage: Wer ist schuld daran? Nach Meinung einiger Kieler Politiker von FDP und CDU sind es die Menschen, die sich von der Brücke abgeseilt und den Stau verursacht haben. Sagen wir mal so: Unschuldig sind die Kletterer mutmaßlich nicht.

    Am Mittwoch ist ein Kraftfahrer auf der Autobahn 66 ins Stauende gefahren und tödlich verunglückt:

    Der Stau entstand aufgrund der Blockade während der so genannten Bauernproteste. Und so schlimm es ist, dass hier ein Mensch gestorben ist: Es interessiert sich offensichtlich kaum jemand dafür. Es gibt kein Aufschrei konservativer Politiker, es gibt keine empörten Meldungen in den einschlägigen Nachrichtenangeboten. So bleibt bei mir das Gefühl zurück: Tote sind nur dann von Interesse, wenn man sie politisch nutzen kann.

  • Denke ich auch. Habe z. B. noch nichts davon gehört, dass die Berliner Feuerwehr explizit festhalten soll, wenn Verzögerungen/Behinderungen durch die Proteste auftreten.

    Da bin ich tatsächlich gespannt, ob es seit den LG-Protesten jetzt immer eine Aufstellung geben wird mit allen Störungen, in Berlin wird ja nicht wenig Demonstriert, oder nur bei Aktionen der LG.

  • So bleibt bei mir das Gefühl zurück: Tote sind nur dann von Interesse, wenn man sie politisch nutzen kann.

    Ich erinnere mich noch gut daran, was ich mir für Beleidigungen und Anschuldigungen anhören musste, als ich in Frage stellte, ob die Aktionen der letzten Generation in einem direkten Zusammenhang mit einem kilometerweit entfernten Unfall am Stauende stehen könnten. Was haben mich die Leute angemacht, dass ich die Schuld der Letzten Generation auch nur im Geringsten anzweifeln könnte!

    Und heute so:

    Klar, wir haben Meinungsfreiheit, aber wenn man der Meinung ist, bei Unfällen am Stauende sei man wohl selbst schuld, dann hat man wohl die falsche Meinung.