Kreisverkehr? Nein Danke!

  • Dieser Tage bin ich durch Bad Nenndorf geradelt und traf auf diesen Kreisverkehr, der meine Vorbehalte gegen Kreisverkehre nochmal immens gesteigert hat:

    Erstmal liegt da der ganze Kreisel noch ganz ruhig als große Fläche da. Allerdings wunderte es mich, dass dieser Kreisverkehr im Innenkreis asphaltiert ist, warum habe ich nicht sofort verstanden, sondern erstmal die übliche Rasenfläche im Kreiselinnern vermisst.

    Eines der üblichen Kreisverkehr-Probleme besteht darin, dass die Wege für Fahrradfahrer unnötig verlängert werden durch die aufgezwungene Kreisfahrt. Besonders dann, wenn man 3/4 des Kreisels umfahren muss, um in die gewünschte Richtung weiterfahren zu können, ist das ärgerlich. Das sieht diese Radlerfamilie anscheinend genau so:

    Dabei könnte ich jetzt gar nicht sagen, ob die ordnungswidrig entgegengesetzt der üblichen Fahrtrichtung fahren, denn dahingehend war der Kreisel zu unterschiedlich für den Radverkehr ausgeschildert.

    Hier sieht man zum Beispiel eine Ausschilderung für verpflichtenden Zweirichtungsradverkehr. Vermutlich zu Unrecht angeordnet.

    Andererseits spart durch so was u. U. Umwege beim Kreiselfahren, wenn im Kreisel [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] in beide Fahrtrichtungen angeordnet ist.

    Und dann tauchte plötzlich dieser Koloss auf und spätestens da war klar, warum im Kreiselinnern kein Gras wächst.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (28. September 2020 um 21:51) aus folgendem Grund: Bilderreihenfolge korrigiert

  • War es ein einspuriger oder zweispuriger Kreisel?

    Wobei das manchmal nicht so ganz klar ist, weil auch einspurige Kreisel oft eine so breite Fahrspur haben, dass sie zweispurig genutzt werden.

  • Einspurig. (Echt) mehrspurig bin ich noch nie mit dem Fahrrad gefahren. Da ist das Tempo dann ja theoretisch noch wichtiger, aber keiner, durch den ich Mal gefahren bin, war darauf ausgelegt, dass man dort langsam fährt. Das Tempo ist aber kein inhärentes Problem von Kreisverkehren.

  • Das Tempo soll ja auch durch den Kreisverkehr gedrosselt werden. Zumindest ist das der theoretische Anspruch.

    Aber das funktioniert meines Erachtens nur dann, wenn ein Kreisel sehr schmal einspurig ist. Nur dann kann man als Radfahrer auch recht charmant durch den Kreisel fahren. Bei dem Kreisel auf meinem Foto dagegen muss ich vermutlich damit rechnen, dass ein eiliger Autofahrer unter Nutzung der inneren Kreiselfläche mich überholt. Und das ist keine so charmante Vorstellung.

  • Der Kreisverkehr sieht doch abgesehen vom Radfahrer frei okay aus.

    Das Radfahrer frei steht da vermutlich deshalb, weil es Radfahrern aus Richtung Horster Straße erspart bleiben soll eine fast komplette Runde um den Kreisel zu fahren (im Bild grün), um in die Straße "An der Feuerwehr" zu gelangen. Dort ist nämlich einseitig ein Zweirichtungs-Hochbordradweg angelegt worden. Der kurze rote Weg im Bild wird ermöglicht durch das [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Kann man beschissen finden (geht zumindest mir so), aber in sich macht es dann wieder Sinn, das Stück Bürgersteig im Kreisel für den Radverkehr frei zu geben.

    Es macht auch deshalb Sinn den Radfahrern die Fahrt gegen die vorgegebene Kreiselrichtung zu ermöglichen, weil dieses reine Auto-Verkehrsführungselement "Kreisel" viele Radfahrer wütend macht, weil sie damit zu Umwegen gezwungen werden.

    Großes Kreisel-Manko:

    mit der asphaltierten Innenkreisel-Fläche hat das Konstrukt einen mindestens dreimal so großen Flächenverbrauch als eine normale Kreuzung. Alleine der Durchmesser des Innenkreisels hat die Straßenbreite einer normalen Kreuzung.

    Man hat vermutlich deshalb keine normale Kreuzung gebaut, weil man sich so erhofft hat möglichst große Verkehrsmengen (im Vergleich zur Kreuzung) zu bewältigen.

    Bei einer Kreuzung hätte man vermutlich mit Ampeln und Extra-Abbiegespuren arbeiten müssen, um dieselbe Verkehrsmenge zu bewältigen.

    Mir wäre eine einspurige Kreuzung (eine Spur je Richtung) lieber gewesen. Dazu einen breiten Hochbordradweg auf jeder Seite. Und einen breiten Bürgersteig.

    Der Autoverkehr würde gebremst werden und der Radverkehr hätte im Vergleich dazu "freie Fahrt" und zieht an der Blechschlange vorbei.

    Oder eben breite Schutzstreifen und Tempo 30 für den Autoverkehr.

  • Das Problem bei den meisten Kreisverkehren mit Hochboardradweg ist der Radweg, nicht der Kreisverkehr. Der produziert Abbiegeunfälle zwischen KFZ aus dem Kreisverkehr und Radwegbenutzern. Insbesondere dann wenn Radverkehr in beiden Richtungen stattfindet.

  • Der Klosterstern ist auch so halb zweispurig. Wenn ich aus dem Eppendorfer Baum komme und in Harvestehuder Weg will, muss an der Rothembaumchaussee vorbei, wo die meisten KFZ reinbiegen wollen. Da gibt's regelmäßig kleine Verstopfungen, aber als Radfahrer kommt man problemlos+sicher links dran vorbei.

    Den neuesten Kreisel am Mittelweg müsste ich mir mal zur Hauptverkehrszeit anschauen. Zumindest zu Nebenzeiten spart der viel Zeit.

    Ich mag Kreisel. Gerne mehr davon.

    (Echt) mehrspurig bin ich noch nie mit dem Fahrrad gefahren.

    Der am Ochsenzoll lässt sich gut fahren. Aber beim Horner Kreisel bin ich wirklich froh, dass die Ampeln eingebaut haben. Durch die Autobahn und die großen Radien war und ist das Tempo wirklich groß, dazu die abartige Verkehrsmenge. Das wäre mir tatsächlich zu gefährlich gewesen. Aber jetzt mit Ampeln kein Problem.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Aus meiner Sicht sind bei einem (in der Regel fahrbahnbegleitenden) Radweg um den Kreisel herum Anordnungen rechtswidrig, welche den Verkehr auf der Fahrbahn im gewohnten Gegenuhrzeigersinn führen, die Radfahrer aber umgekehrt. Das fällt für mich in dieselbe Kategorie wie beidseitige Benutzungspflichten (Urteil des VG Hannover). Denn das VZ 215 gilt freilich für alle Fahrzeuge. Dazu heißt es in der Anlage 2 der StVO:
    "Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen."

    Es gibt keinen Grund (außer dass die Straßenverkehrsbehörde den lästigen Radverkehr aus dem Kreisel verbannen will), warum das nicht auf Fahrräder genauso zutrifft. Insbesondere außerorts gibt es ja häufiger mal Kreisverkehre, wo der Radweg nur teilweise herumgeführt wird, so dass man in einer Richtung quasi zum erzwungenen Geisterfahrer wird:

    In diesem Beispiel handelt es sich bei dem Weg am linken Bildrand um einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Rad-/Fußweg.

    Hier gibt es sogar formal eine doppelseitige Benutzungspflicht.

  • Das Problem bei den meisten Kreisverkehren mit Hochboardradweg ist der Radweg, nicht der Kreisverkehr. Der produziert Abbiegeunfälle zwischen KFZ aus dem Kreisverkehr und Radwegbenutzern. Insbesondere dann wenn Radverkehr in beiden Richtungen stattfindet.

    Es steckt eine falsche Schuldzuschreibung in deinem Beitrag. Und er ist mir zu wenig grundsätzlich durchdacht.

    Du schreibst, der Radweg produziere Abbiegeunfälle zwischen KFZ aus dem Kreisverkehr und Radwegbenutzern.

    Der produziert Abbiegeunfälle zwischen KFZ aus dem Kreisverkehr und Radwegbenutzern.

    Wenn rundherum um einen Kreisel ein Zweirichtungsradweg angelegt ist, entspräche das der Doktrin der Hochbordradweg-Befürworter.

    Denn die Verkehrsarten sollen ja getrennt werden.

    Gleichzeitig sollen kurze Wege für den Radverkehr ermöglicht werden. Ein Einrichtungsradweg in Kreiselrichtung würde jedoch für Fahrradfahrer*innen ein Umweg bedeuten, da Fahrradfahrer*innen Dreiviertel um den Kreisel fahren müssten, um zu der gewünschten Ausfahrt zu gelangen.

    Da kann man sagen, dieser Umweg ist den Fahrradfahrern zuzumuten, aber mit dieser Aussage würde man zugeben, dass ein solcher Einrichtungsradweg eine Zumutung ist.

    Aber sowohl bei einem Einrichtungsradweg, als auch bei einem Zweirichtungsradweg werden die Unfälle nicht vom Radweg produziert, sondern in den allermeisten Fällen von Autofahrern, die den Vorrang der Radfahrer nicht beachten, wenn sie mit ihrem Auto den Kreisel verlassen.

    Im Falle eines Einrichtungsradwegs, der in Kreiselfahrtrichtung um den Kreisel drum herum führt, könnte der Autofahrer freilich versucht sein, seine Schuld an dem Unfall auf den Radfahrer abzuwälzen, falls der Radfahrer entgegengesetzt der vorgegebenen Fahrtrichtung im Kreisel unterwegs war. Mag sein, dass den Radfahrer dann tatsächlich eine Mitschuld trifft, aber es ist eben nicht der Radweg selbst, der den Unfall verursacht, sondern die Menschen, die die Fahrzeuge fahren, und meistens ist es der den Kreisverkehr verlassende Autofahrer, der den Radfahrervorrang missachtet. Und selbst wenn der Radfahrer verbotenerweise entgegengesetzt der auf dem Radweg vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs war, behält er ein Vorrangrecht: "Ein Radfahrer behält auch dann sein Vorfahrtsrecht gegenüber kreuzenden und einbiegenden Fahrzeugen, wenn er verbotswidrig den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht gem. § 2 Abs. 4 S. 2 StVO für die Gegenrichtung freigegeben ist."

    https://www.stern.de/auto/service/r…me-7691288.html

    Ich vermute das gilt auch für den Radverkehr, der auf einem Radweg rund um einen Kreisel in die falsche Richtung fährt. Wobei natürlich immer zu bedenken ist, dass ein Radfahrer keine Knautschzone hat.

    Das Beispiel Bad Nenndorf zeigt, wie schnell so manche Hochbordradweg-Bauer in die Bredouille kommen können:

    Ich hatte das Problem weiter oben schon mal beschrieben. Hier noch mal mit Bild.

    Der Zweirichtungsradweg neben der Straße An der Feuerwehr wäre auf dem grün eingezeichneten Weg für Radfahrer wirklich nur sehr umwegig erreichbar.

    Also doch besser Radverkehr auf der Fahrbahn? Dann sollte jedoch gewährleistet sein, dass die Fahrspur im Kreisel einspurig und schmal ist. In dem Beispiel Bad Nenndorf ist sie nicht besonders schmal, aber noch stärker abschreckend ist, dass große LKW einfach über die Mitte der Kreiselfläche fahren:

    Eine einladende Verkehrsinfrastruktur müsste anders aussehen. Für Radfahrer*innen und Fußgängerinnen ist das nix.

    Und grundsätzlich betrachtet muss man sich stets vor Augen halten, was mit der Anlage solcher Kreisel eigentlich bezweckt ist. Ein angenehmes Fahrrad-Fahren jedenfalls steht dabei nicht im Vordergrund. Vielmehr geht es darum möglichst große Mengen Autoverkehr zu managen, ohne eine Ampelkreuzung einzurichten. Das finden dann viele "pragmatisch" gedacht. Faktisch führt es jedoch zu einer immer stärker alleine auf den massenhaften Autoverkehr ausgerichteten Infrastruktur, in der der Radverkehr eine vollkommen untergeordnete Rolle spielt.

    Ein besonders krasses Beispiel wie stark der Radverkehr untergeordnet wird bei der Anlage mancher Kreisverkehre zeigt dieser Online-Fahrschul-Video bei Minute 4:01

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    Immerhin weist der Online-Fahrschullehrer darauf hin, dass man als Autofahrer in keinem Fall drauf vertrauen soll, dass ein die Ausfahrt kreuzender Radfahrer dem speziell für den Radverkehr aufgestellten Vorfahrt achten Schild viel Beachtung schenkt.

    Ich würde sogar sagen, er weist so überdeutlich darauf hin, dass klar wird: "Das gilt für die Fahrschule und für die Führerscheinprüfung. Im echten Leben gilt was anderes."

    An Kreiseln gibt es nichts schönzureden! Sie sind für den Radverkehr nicht gemacht und nicht geeignet! Aber vielleicht täusche ich mich ja auch? Gibt es denn ein Beispiel dafür, dass reine Radwege, die sich kreuzen, oder von denen mehrere auf einen Punkt zusammenlaufen, mit einem Kreisverkehr gemanagt werden?

  • Ich fahre ja täglich mehrfach durch Kreisverkehre und das sehr gerne, denn die sind sicherer und gerade als Radfahrer normalerweise eine zügige Lösung.

    Überholt werden lässt sich recht einfach verhindern, in dem man den eher direkten Weg nimmt.

    Problem gibts eher bei der Einfahrt in den Kreisl, weil ich, wenns frei ist nicht bremse (mach ich mit dem Mofa oder der Blechkiste auch nicht), manchmal Autofahrer der nicht so zügigen Sorte aber meinen, sie müssten sich noch schnell neben einen bazln, bzw. meinen der Überholvorgang ist abgeschlossen, wenn sich der Radfahrer auf Höhe des Vorderrads befindet.

    Ist die Radwegführung außenrum mit 205er veredelt, was bei uns der Regelfall ist, außerorts sowieso, dann ist der Radweg eindeutig nicht Teil der Fahrbahn, auf der ich dann fahre.

    mgka, das ist doch ein ganz normale Radwegführung auf Putzbrunn zu. Außerorts ist das 205er für die Radfahrer sogar in der VwV vorgeschrieben.

    Aber bei der Radwegführung steht es einem ja auch frei, ab dem Ende des Gewerbegebiets auf der Münchner Straße nach Putzbrunn zu radlen.

  • Ist die Radwegführung außenrum mit 205er veredelt, was bei uns der Regelfall ist, außerorts sowieso, dann ist der Radweg eindeutig nicht Teil der Fahrbahn, auf der ich dann fahre.

    Hier mal ein Vergleich mit einem Kreisverkehr in Holland auf googlestreet-view in Groningen: Auch dort wären die Radwege außen rum um den Kreisel nach "deutschem" Verständnis eindeutig nicht Teil der Fahrbahn. Und trotzdem haben sie - anders als an vielen Stellen in Deutschland - eindeutig Vorrang!

    https://www.google.com/maps/@53.21635…!7i16384!8i8192

    Das Beispiel ist aus Groningen. Die Dreieckspitzen-Reihe zeigen dem Autofahrer, der den Kreisel verlässt, dass er die Radfahrer passieren lassen muss.

    Bei diesem großen Nijmegener Kreisel sind die Ausfahrten ampelgesteuert:

    https://www.google.com/maps/place/Gro…835!4d6.5665017

    Und hier noch ein weiterer Kreisel aus Nijmegen, diesmal etwas kleiner und ohne Ampeln.

    https://www.google.com/maps/place/Gro…835!4d6.5665017

    An allen Ausfahrten hat der Radverkehr auf dem Radweg, der um den Kreisel drum herum geführt wird, deutlich Vorrang.

    Vermutlich würden bei dem ersten und dritten Beispiel aus den Niederlanden in Deutschland diese Miniatur-Vorfahrt-Achten-Schilder gesetzt werden, um den Radverkehr auszubremsen.

    Und solche Ampeln an den Kreiselausfahrten, wie bei dem mittleren Beispiel habe ich in Deutschland so auch noch nicht gesehen. Vermutlich würde der ADAC Sturm laufen, weil er den "Verkehrsfluss" gefährdet sieht.

    Ich will hier nicht behaupten, dass die Kreisel-Designs aus den Niederlanden grundsätzlich immer besser sind. Auch dort werden kreisel letztlich deshalb gebaut, damit eine möglichst hohe menge Autoverkehr "abgewickelt" werden kann. Besser ist eine möglichst kleine kreuzung ,mit möglichst nur einer Fahrspur, auf der sich der Autoverkehr staut, während für alle Autofahrer deutlich sichtbar auf dem breiten Radweg daneben die Radfahrer*innen zügig vorankommen.

    Es geht darum, die sinnvolle Alternative zum Autoverkehr darzustellen. Während ich bei manchen "Fahrbahnradeln-Befürworter" den Eindruck habe, ihnen geht es vor allem darum, sich gegenüber dem Autoverkehr als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer zu profilieren. Radfahrer*innen jedoch stehen ganz selbstverständlich deutlich mehr Rechte zu, weil der Radverkehr ein Mobilitätssystem ist, dass Mobilität für alle Menschen ermöglicht. Autoverkehr dagegen darf nur für wenige Sonderfälle eingesetzt werden. Einkaufsstätten- und Arbeitsstätten- und Freizeitstätten-Zubringerverkehr ist kein Anwendungsfall für das Auto. Und wird das umgesetzt, dann braucht es auch keine Verkehrskreisel mehr.

    Übrigens: Noch stärker als der Radverkehr ist ist der ÖPNV und Fußverkehr zu privilegieren! Das war früher sogar in den Hochzeiten des Autobooms in Hannover zumindest im Prinzip so an Kreiseln geregelt, dass der ÖPNV Vorrang hatte. Die Straßenbahn fuhr über die Kreiselmitte und der Autoverkehr im Kreisel musste warten. https://punkt-linden.de/impressionen/b…-06-1963-kl.jpg

  • Aus meiner Sicht sind bei einem (in der Regel fahrbahnbegleitenden) Radweg um den Kreisel herum Anordnungen rechtswidrig, welche den Verkehr auf der Fahrbahn im gewohnten Gegenuhrzeigersinn führen, die Radfahrer aber umgekehrt. Das fällt für mich in dieselbe Kategorie wie beidseitige Benutzungspflichten (Urteil des VG Hannover). Denn das VZ 215 gilt freilich für alle Fahrzeuge. Dazu heißt es in der Anlage 2 der StVO:
    "Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen."

    Es gibt keinen Grund (außer dass die Straßenverkehrsbehörde den lästigen Radverkehr aus dem Kreisel verbannen will), warum das nicht auf Fahrräder genauso zutrifft.

    Ob es nun rechtswidrig ist oder nicht, einen Zweirichtungs(-pflicht-)radweg rundherum um einen Kreisel anzuordnen mal dahingestellt. Man könnte das mit der Ausschilderung ja auch anders lösen.

    Zum Beispiel so: [Zusatzzeichen 1000-33]

    Oder so: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1000-33]

    Warum unterstellst du hier gleich eine Verkehrsbehörde habe nichts anderes im Sinn, als den Radverkehr von der Fahrbahn zu verbannen?

    Und selbst wenn das manchmal eine Motivation der Verkehrsbehörde sein sollte, so kann ich das doch trotzdem als Radfahrer gut finden. Möglicherweise aus ganz anderen Gründen. Mir ist das zu "einspurig" gedacht, wenn wer behauptet, die Verkehrsbehörde habe vor allem eines im Sinn, nämlich den Radverkehr von der Fahrbahn zu verdammen und deshalb lehne er das grundsätzlich erst mal alles ab, was von der Verkehrsbehörde an Fahrradinfrastruktur gemacht wird.

    3 Mal editiert, zuletzt von Ullie (29. September 2020 um 13:18) aus folgendem Grund: kleine Korrekturen

  • Aber sowohl bei einem Einrichtungsradweg, als auch bei einem Zweirichtungsradweg werden die Unfälle nicht vom Radweg produziert, sondern in den allermeisten Fällen von Autofahrern, die den Vorrang der Radfahrer nicht beachten, wenn sie mit ihrem Auto den Kreisel verlassen.

    Warum werden Abbiegeunfälle wahrscheinlicher, wenn Radwege ins Spiel kommen? Werden die Beteiligten rücksichtloser, unfähiger?

  • Leider sind viele Autofahrer offensichtlich nicht in der Lage, mit der gebotenen Vorsicht zu fahren, wenn Radwege "ins Spiel kommen".

    Spannend wird diese Frage, wenn das teilautomatisierte Fahren weiter zunimmt.

    Mehrere Szenarien sind denkbar:
    Die Hersteller von Fahrerassistenz-Systemen reduzieren die Gefahr von Abbiegeunfällen, bei denen Radfahrer auf einem Radweg über die Kreuzung fahren.

    Oder:

    Es werden keine Radwege mehr angelegt, weil Fahrerassistenzsysteme nicht in der Lage sind solche Gefahren zu erkennen.

    Oder:

    Radwege oder Radfahrstreifen werden so verbessert, dass die Fahrerassistenzsysteme besser arbeiten können.

  • Oder:

    Die KI-Systeme arbeiten mit neuronalen Netzen, die von typischen Fahrern im echten Straßenverkehr trainiert werden. Dann machen die KIs hinterher dieselben Fehler.

    Oder:

    Die Systeme werden nicht unter realen Bedingungen trainiert. Und wenn sie dann in echt eingesetzt werden gibt es viele Unfälle und tote Radfahrer. Das wird dann als "Kinderkrankheiten" abgetan, die halt in jedem technischen System seien.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Bei vielen Abbiegeunfällen mit schweren PKW, die für Radfahrer (und Fußgänger) mit schwersten Verletzungen oder tödlich endeten, war die Geschwindigkeit beim Abbiegen eher hoch. Entsprechend wurde bei der StVO-Novelle für das Abbiegen Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.

    Es ist möglich, die Fahrzeugsteuerung so zu bauen, dass ein Abbiegen nur in Schrittgeschwindigkeit erfolgt. Das geht dann allerdings weit über das hinaus, was heute als Abbiegeassistent bezeichnet wird.

  • Zitat

    Es ist möglich, die Fahrzeugsteuerung so zu bauen, dass ein Abbiegen nur in Schrittgeschwindigkeit erfolgt.

    Wie?

    Wie unterscheiden Sie das Abbiegen vom Spurwechsel?

    Erfolgt der erzwungene Bremsvorgang vor der Kurve? Woher weiß das System, dass Sie in einiger Entfernung abbiegen werden? Wenn es erst zum Lenkeinschlag erfolgt - bis zu welcher aktuellen Geschwindigkeit erfolgt eine Normalbremsung, wann eine Gefahrenbremsung und wann erlaubt das System kein Abbiegen und walzt gerade aus weiter?

    Macht das System einen Unterschied bei abknickenden Vorfahrtsstraßen? Bei einfachen 90° Kurven auf der Landstraße? Bei freilaufenden Rechtsabbiegern? Wie erkennt das System, dass eine Ampel mit Pfeil das Abbiegen ohne Schrittgeschwindigkeit erlaubt?

    Welche Sensorsysteme sind notwendig? Gibt es die überhaupt, oder ist das nur Science-Fiction?

    Ich verstehe Ihren Wunsch. Ebenso übrigens, wie beim Tempomaten. Ich nutze das System mit Abstandradar gerne, aber so wie sie sich die leichte Erreichbarkeit der Systeme (hier zum Abbiegeassistenten) vorstellen ist das technisch nicht umsetzbar. Und wenn dann in 10 Jahren nichts passiert ist, dann schieben Sie die Schuld auf die "Autolobby" statt zu akzeptieren, dass manche Dinge nicht durch "wenn-dann" Befehle erfasst werden können. Das bringt nur Trübsinn und Verschwörungstheorien.

  • Hallo,

    wir hatten hier schon mal das Thema "Kreisverkehr".

    Problematisch sehe ich dass die Vorfahrtsregelung bei in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeugen nicht unbedingt klar ist, sofern der Radweg auf dem Hochbord verläuft (je nachdem ob das [Zeichen 205] an der Fahrbahn vor oder hinter der (unmarkierten) Furt steht.

    Dazu wenn man von einem linksseitigen Radweg kommt soll man bei der Einfahrt in den Kreisverkehr nicht die Richtung anzeigen, kreuzt also unvermittelt die Fahrbahn. Das war in diesem Beitrag das erste Bild.