Gibt es eigentlich für Straßen bestimmte Schwellwerte an Unfällen, ab denen man an Behörden herantreten kann und eine Anpassung negativer Art (Tempolimit, Verbesserung der Fahrbahnoberfläche, Radarkontrollen etc.) erfolgreich einfordern kann?
Es gibt in der StVO und den VwV-StVO ja einige Bereiche, in denen Reaktionen der Behörden gefordert sind und die somit theoretisch auch einklagbar sind, z. B. Tempo 30 vor Schulen oder Krankenhäusern, aber wie ist das bei Unfällen? Wenn eine Straße im Vergleich zu anderen Straßen in der näheren Umgebung mit ähnlicher Verkehrsbelastung eine eindeutig negative Ausgangslage (Kurven, Steigungen, Sichthindernisse, Glätte, schlechter Fahrbahnzustand, etc.) aufweist und zudem im Verhältnis massiv viele Unfälle (z. B. Faktor 10) laut Unfallatlas passiert sind, hat man dann als Unbeteiligter (also nicht Unfallgegner oder -geschädigter) irgendeine Möglichkeit, da Verbesserung herbeizuführen? Den politischen Weg mit "Sprechen Sie das doch mal bei ihrem Abgeordneten oder Landrat an!" mal außen vor, da sehe ich wenig Erfolg.
Bisher habe ich nur folgendes gefunden:
Zitat von Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit, VwV-StVOGeschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen sollen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn festgestellt worden ist, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von der Mehrheit der Kraftfahrer eingehalten wird. Im anderen Fall muss die geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgesetzt werden. Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden
in Verbindung mit:
Zitat von Zu § 44 Sachliche Zuständigkeit, VwV-StVOZur Bekämpfung der Verkehrsunfälle haben Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei eng zusammenzuarbeiten, um zu ermitteln, wo sich die Unfälle häufen, worauf diese zurückzuführen sind, und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um unfallbegünstigende Besonderheiten zu beseitigen. [...]
Für Straßenstellen mit besonders vielen Unfällen oder mit Häufungen gleichartiger Unfälle sind Unfalldiagramme zu fertigen. Diese Unterlagen sind sorgfältig auszuwerten; vor allem Vorfahrtunfälle, Abbiegeunfälle, Unfälle mit kreuzenden Fußgängern und Unfälle infolge Verlustes der Fahrzeugkontrolle weisen häufig darauf hin, dass die bauliche Beschaffenheit der Straße mangelhaft oder die Verkehrsregelung unzulänglich ist. [...]
Wenn örtliche Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass sich an einer bestimmten Stelle regelmäßig Unfälle ereignen, ist zu prüfen, ob es sich dabei um Unfälle ähnlicher Art handelt. Ist das der Fall, so kann durch verkehrsregelnde oder bauliche Maßnahmen häufig für eine Entschärfung der Gefahrenstelle gesorgt werden. Derartige Maßnahmen sind in jedem Fall ins Auge zu fassen, auch wenn in absehbarer Zeit eine völlige Umgestaltung geplant ist.
Klingt erstmal gut, oder? Als Laie würde ich jetzt sagen, ich kann also die Unfallarten im Unfallatlas auflisten, ein paar Fotos der Gefahrenstellen schießen, das ganze an die zuständige Behörde schicken und nach drei Monaten ist der Bautrupp da, der das Problem beseitigt. Auf der anderen Seite frage ich mich dann - wenn es so leicht ist, wieso ist dann die Gefahrstelle schon seit Jahren oder gar Jahrzehnten vorhanden? Ist es evtl. doch nicht so leicht? Gibt es überhaupt einen Anspruch darauf?
Hat da von euch jemand schon mal Erfahrungen gesammelt?