Aus dem Stade-Thread

  • Ein Gehweg mit Freigabe für den Radverkehr ist aber keine Radverkehrsanlage.

    Ein Radweg mit 2,00m Breite, baulich getrennt vom Gehweg: das ist eine Radverkehrsanlage.

    Da sind wir uns doch einig, dass eine für den Radverkehr freigegebener Gehweg keine Radverkehrsanlage ist. Ich habe das auch nirgends als erstrebenswert bezeichnet, vorhandene Gehwege für den Radverkehr freizugeben. Aber es gibt Fälle, in denen eine Radverkehrsfreigabe Sinn macht. Insbesondere dann, wenn eine Straßenverkehrsbehörde mit der Ausschilderung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] einen vorher benutzungspflichtigen gemeinsamen Fuß- und Radweg aufhebt.

    Zu dem 2,00 m breiten Radweg kommt übrigens noch ein Sicherheitstrennstreifen dazu. Ein so breiter Radweg oder alternativ dazu ein entsprechend breiter Radfahrstreifen könnte übrigens an vielen stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen eingerichtet werden, wenn dort die Auto-Parkstreifen zurückgebaut würden.

    Was du kritisierst:

    Einen Teil der Rad Fahrenden (Ältere, Jüngere, Unsichere, Frauen, Sonntagsradler) solle man nicht auf die Fahrbahn schicken, weil sie dort gegängelt werden. Gegängelt werden diese Rad Fahrenden übrigens nur von einer Teilmenge Y aller KFZ-Führer, die sich nicht an Regeln halten.

    Festgestellt wurde beim Gehwegradeln: Eine Teilmenge X aller Rad Fahrenden, die auf "Gehweg, Radfahrer frei"-Wegen fahren, halten sich nicht an die Regeln (Schrittgeschwindigkeit) und gängeln die zu Fuß Gehenden.

    Es klingt, als wenn das eine für dich doof ist (Gängelung auf der Fahrbahn), das andere (Gängelung der zu Fuß Gehenden) aber eben so eine Art Kollateralschaden und damit akzeptabel ist.

    Ich denke es ist ein falsche Herangehensweise die Gängelung der Radfahrer durch die Autofahrer irgendwie aufrechnen zu wollen mit der Gängelung der Fußgänger durch die Radfahrer. Oder umgekehrt.

    Ziel muss es ja sein, den Autoverkehr deutlich zu reduzieren und zu verlangsamen, so dass ein möglichst störungsfreies und konfliktfreies Nebeneinander von Radfahrern und Fußgängern auf der Fahrbahn möglich ist.

    Das ist nicht immer und überall über Nacht umsetzbar. Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen anzuordnen ist sicher ein Beitrag dazu. Das schließt übrigens den Bau von Radverkehrsanlagen nicht pauschal aus.

    Zwar dürfen in Tempo 30-Zonen keine Radwege oder Radfahrstreifen angelegt werden. Damit sind jedoch die Tempo-30-Zonen in Wohngebieten gemeint, wo man von einem niedrigen Autoverkehrsaufkommen ausgeht.

    Eine Verbesserung der Verkehrssitution für alle Radfahrerinnen und Radfahrer erreicht man jedoch nicht schon dadurch, dass man alle [Zeichen 237] + [Zeichen 240]-Schilder abhängt und durch [Zeichen 239]-Schilder ersetzt und die Radverkehrsfreigabe von allen Gehwegen generell ausschließt.

  • Solche Radfahrer kann man mit ihren Wünschen natürlich komplett ignorieren und sich drüber lustig machen, dass sie sich nicht "trauten" am "richtigen" Verkehr teilzunehmen. Nur darf man sich dann nicht darüber wundern, dass diese Radfahrer sich ganz einfach zurückziehen und das Rad nicht mehr benutzen.

    Rhetorische Frage für Protokoll: Sind inzwischen Belege für das Radwegapologetenhauptdogma aufgetaucht?

    Ich habe hier noch nicht erlebt, dass man sich über ängstliche Radfahrer lustig macht, über deren selbsternannten Vertreter jedoch schon.

    Phobische Autofahrer leben ja auch mit den Konsequenten oder begeben sich in Therapie. Was soll an Radfahrern jetzt anders sein?

    Meine Überlegungen gehen in die Richtung, wie man die Radfahrer bringt, sich zu trauen. Das hielte ich auch für eine vernünftige Radverkehrspolitik. Sie in ihren Ängsten zu bestätigen, halte ich für wenig sinnvoll.

  • Eine Verbesserung der Verkehrssituation für alle Radfahrerinnen und Radfahrer erreicht man jedoch nicht schon dadurch, dass man [Benutzungspflichten aufhebt, alleinige Fußwege anordnet] und die Radverkehrsfreigabe [dieser] Gehwege generell ausschließt.
    (sinngemäße Verkürzung)

    Korrekt.

    Eine Aufhebung der B-Pflicht mit Fahrbahn-Zwang nach StVO führt nicht zu einer allumfassenden Verbesserung der Verkehrssituation für Rad Fahrende.

    Für eine allumfassende Verbesserung braucht es weitere Hilfmittel:

    - Realisierung aller Verkehrsteilnehmer, dass Rad Fahren auf der Fahrbahn völlig normal ist

    - Einhaltung der StVO durch möglichst viele Verkehrsteilnehmer

    Frage:

    trägt eine möglichst umfassende Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr dazu bei, dass

    - (mehr) Radverkehr auf der Fahrbahn stattfindet?

    - Radverkehr auf der Fahrbahn als etwas völlig normales wahrgenommen wird?

    - Regeleinhaltung nach StVO zunimmt? (hier vor dem Hintergrund, dass mit Gehwegfreigabe die Anzahl der "bitte [hier] fahren!"-Regeln um +1 erhöht wird)

  • Korrekt.

    Eine Aufhebung der B-Pflicht mit Fahrbahn-Zwang nach StVO führt nicht zu einer allumfassenden Verbesserung der Verkehrssituation für Rad Fahrende.

    Für eine allumfassende Verbesserung braucht es weitere Hilfmittel:

    - Realisierung aller Verkehrsteilnehmer, dass Rad Fahren auf der Fahrbahn völlig normal ist

    - Einhaltung der StVO durch möglichst viele Verkehrsteilnehmer

    Sehe ich auch so.

    Frage:

    trägt eine möglichst umfassende Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr dazu bei, dass

    - (mehr) Radverkehr auf der Fahrbahn stattfindet?

    - Radverkehr auf der Fahrbahn als etwas völlig normales wahrgenommen wird?

    - Regeleinhaltung nach StVO zunimmt? (hier vor dem Hintergrund, dass mit Gehwegfreigabe die Anzahl der "bitte [hier] fahren!"-Regeln um +1 erhöht wird)

    Eine möglichst umfassende Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr wird nach meiner Beobachtung derzeit von niemandem gefordert. Selbst vom ADAC nicht. Und vom ADFC auch nicht! (Auch wenn das hier einige unterstellen.)

    Auf die Verkehrsregel-Einhaltung insgesamt hat die Tatsache, dass einzelne gemeinsame Radwege und Fußwege [Zeichen 240] durch Fußweg mit Radfahrer frei [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ersetzt werden, keinen Einfluss.

    Durch die zahlreichen Möglichkeiten sogenannte "Angebotsradwege" zu nutzen, gibt es vielerorts seit Jahren für Radfahrerinnen und Radfahrer mehr als eine Möglichkeit ordnungsgemäß "ihren" Weg im Verkehr zu suchen. Dass dadurch die "Regeleinhaltung" abgenommen hätte, konnte ich noch nicht beobachten, ich wüsste auch keine Studie aus der das hervorginge.

  • Wenn man deine Aussage vom anderen Ende her betrachtet dann ergibt sich: "Wer mit dem Rad fährt, der sollte kein langsamer (und "schwacher") Verkehrsteilnehmer sein."

    Das kannst Du da so hinein interpretieren, aber das habe ich nicht gesagt. Ich glaube aber auch nicht, das ältere Radler oder Kinder ab 8-10 auf dem Gehweg besser aufgehoben sind. bzw es da weniger gefährlich wäre wie auf der Fahrbahn.

    Wenn Du nachweisen kannst, dass es zum Beispiel für ältere Leute auf dem Rad gefährlicher wäre, auf der Fahrbahn zu fahren, als für mittelalte wie mich, dann wäre eine Abwägung zu treffen zwischen der Gefahr für diese Radfahrer und der der Gehwegnutzer.

    Nun ist es aber gerade so in der Unfallstatistik, dass es überproportional viele ältere Radler gibt, sowie auch Kinder, die als Verkehrsopfer geführt werden.

    Übrigens auch zu Fuß. Beides sind typische Gehwegnutzer, beide wurden bzw. werden in jungen Jahre dazu erzogen.

    Bei Diskussionen nenne Ältere, und auch oft Frauen, als Grund, sie hätten Angst auf der Fahrbahn zu fahren. Das ist aber nur ein Gefühl. Keiner davon sagt wenn ich auf der Straße fahre habe ich jede Woche 1-2 beinahe-Unfälle, fahre ich auf dem Gehweg ist das nicht so. Sondern sie "fühlen" sich sicherer, die Fahrbahn ist gefährlich. Nun mag es vielleicht an einer hervorragenden objektiven Einschätzung der eigenen Fähigkeiten des Autofahrens liegen und der Übertragung auf alle anderen Autofahrer.

    Meine "Erfahrung", nicht mein Gefühl, sagt mir aber genau das Gegenteil. Fahre ich auf Radwegen. dann muss ich in der Woche 2-5 x an Ausfahrten und Kreuzungen bremsen, dass es mir dabei das Hinterrad hoch hebt. Wenn ich auf der Fahrbahn fahre, kommt das praktisch nie vor. So 1-5 x im Jahr. Davon ist es mindestens einmal ein Autofahrer, der mich schneidet weil er mich wegen der Strafhandlung des Fahrbahnradlens stellen will und festhalten bis die Polizei mich in Beugehaft nehmen kann.

    Nebenbei habe ich auf, äh, "Radanlagen" Konfliktsituationen mit anderen Radfahrern und Fußgängern, die es auf der Fahrbahn verständlicherweise auch nicht gibt. Als halbwegs belegbares Beispiel: auf der Roggensteiner Straße mit Radwegpflicht (gemeinsamer Geh und Radweg, auch linksseiig), die hier auch schon Diskussion war, ist Simon aufgefallen, gibt es auf der Unfallstatistik-Seite des Bundes jedes Jahr einige Rad/Rad und Rad/Fuß-Unfälle. Man kann also davon ausgehen, das ein Großteil davon auf der Fahrbahn nicht passieren würde, weil unmöglich. Nebenbei gibt es auch Kfz/Rad Unfälle in Kreuzungsbereichen.

    Vielleicht gibt es ja in 3-4 Jahren dann Zahlen in der Statistik zum Vergleich, wenn die Radwegpflicht fällt. Wobei der Kreis es sicher nicht lassen kann den Gehweg für Radler freizugeben und 80% der Radler werden dass dann auch dankend annehmen, befürchte ich.

    Zu guter Letzt, aber das liegt natürlich am Fahrprofil, bin ich auf der Fahrbahn auch noch deutlich schneller unterwegs. Wenn ich ständig mit 10-15km/h über Gehwege schleichen müsste, wäre Radfahren für mich keine Option mehr für längere Strecken.

    Vielleicht kennt ja hier jemand Statistiken, die eine Aussage treffen über die Gefährlichkeit des Radfahrens auf der Fahrbahn oder der Gehwegnutzung, bzw. einer abgesetzten Hochboard-Radverkehrsanlage. Ich kenne leider keine. Dann wären da mal (vielleicht) objektive Zahlen im Spiel.

  • Auf die Verkehrsregel-Einhaltung insgesamt hat die Tatsache, dass einzelne gemeinsame Radwege und Fußwege [Zeichen 240] durch Fußweg mit Radfahrer frei [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ersetzt werden, keinen Einfluss.

    Ich zielte auf die Regeleinhaltung durch KFZ-Führer ab.

    Warum wird denn Radfahren auf der Fahrbahn als gefährlich wahrgenommen?

    - es könnte etwas passieren

    - es wird gehupt und geschimpft

    - es wird eng überholt (auch hier teilw. mehr Gefühl als tatsächliche Gefährdung)

    die letzten beiden Punkte sind klare Fehler auf Seiten der KFZ-Führer.

    Wenn(!) KFZ-Führer damit aufhören, irre Überholmanöver zu starten und auch nicht mehr hupen und bedrängen, sich also mehr an Regeln halten, so dafür sorgen, dass Radfahren auf der Fahrbahn eben nicht als "gefährlich" wahrgenommen wird, hätte das einen Effekt.

    Wie bringt man KFZ-Führer dazu?

    - mehr Kontrollen (+Ahndung)

    - mehr Informationen

    - mehr Gewöhnung

    Und letzteres erreicht man durch die Verdeutlichung der Vorschrift, dass Radverkehr auf der Fahrbahn fährt, in dem Rad Fahrende dann tatsächlich auch auf der Fahrbahn fahren

    --

    ich wohne in der A-Straße mit 8% Steigung.

    Der rechte Gehweg "bergauf" hat (ohne quatsch) stellenweise keine 100cm. Meist um 140cm

    Beobachtung: Kinder unter 8 Jahren fahren hier auf der Fahrbahn (ca. 70-90%) und werden von Papa/Mama teilweise geschoben bei der Fahrt

    Die zuführende B-Straße hat 5% Steigung.

    der rechte Gehweg "bergauf" hat 250cm Breite, ist für "Radfahrer frei".

    Beobachtung: fast niemand(!) aus der Gesamtheit [Rad Fahrende] ist auf der Fahrbahn unterwegs

    In beiden Straßen gilt T30.

    Was würdest du hinsichtlich der Regeleinhaltung beim Überholen (und hupen und drängeln) durch KFZ-Führer erwarten?

    a) weniger Verstöße in A-Straße (schmaler Gehweg)

    b) weniger Verstöße in B-Straße (breiter Gehweg, Radfahrer frei)

    c) kein Unterschied

  • Beitrag von krapotke (31. August 2020 um 12:52)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:38).
  • Deine Fragen zielen darauf ab, dass es Autofahrer gibt, die so drauf sind, dass sie sagen: "Verdammt nochmal, was will der Radler vor mir auf der Fahrbahn, der hat doch seine eigenen Weg." Und damit meint der Autofahrer ein [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Und manche dieser Autofahrer drängeln, hupen und schimpfen.

    Das Problem sehe ich genau so wie bei den zahlreichen Hochbordradwegen, von denen inzwischen viele nicht mehr benutzungspflichtig sind, weil dort gar keine Schilder stehen, oder bei diesen Hochbordradwegen, die ebenfalls nicht benutzungspflichtig sind, die aber mit einem einfachen Radfahrer frei gekennzeichnet sind:

    Hier als Zwei-Richtungsradweg in der Kombination mit [Zusatzzeichen 1000-33]:

    Auch Angebotsradwege oder so gekennzeichnete Angebotsradwege [Zusatzzeichen 1022-10],[Zusatzzeichen 1000-33](siehe Fotos) verwirren Autofahrer immer wieder.

    Ich denke das Autofahrer mit der Zeit dazulernen. Zumindest in Hannover habe ich in den letzten Jahren den Eindruck gewonnen, dass Autofahrer immer seltener Radfahrer*innen anhupen oder anschnauzen, wenn die auf der fahrbahn fahren.

    Je häufiger diese Schilder [Zusatzzeichen 1022-10] oder[Zusatzzeichen 1000-33] zu sehen sind, um so größer ist der Gewöhnungseffekt bei den Autofahrern daran, dass für den Radverkehr unter Umständen mehr als nur eine Radverkehrsführung zulässig ist.

    Auch diese Bodenmarkierung ist in dieser Hinsicht hilfreich:

    Wenn auf der Fahrbahn so viel los ist, dass sich die Autos stauen, oder sich gerade eine Stadtbahn von hinten nähert, dann fahre ich lieber den Angebots-Hochbordradweg.

    Den Autofahrern signalisiert eine solche Bodenmarkierung: Für den Radverkehr gibt es hier mehrere Möglichkeiten.

    Ich halte auch nichts von der Idee, dass Radfahrer an einer solchen Stelle dazu gezwungen werden sollen, die Fahrbahn zu benutzen, bloß weil dadurch vielleicht ein paar Radfahrer mehr auf der Fahrbahn fahren.

    Zumal gerade an der Stelle auf dem Foto auf der Fahrbahn das Stadtbahn-Rillengleis eine Sturzgefahr darstellt.

  • Und weil du Radfahrer vor "Erziehungsversuchen" bewahren willst verlangst du von ihnen, dass sie stets die Fahrbahn zu benutzen haben, auch dann wenn es erlaubt ist, vorsichtig einen Hochbord-Angebotsradweg zu benutzen oder einen Fußweg, der für den Radverkehr freigegeben ist?

    Setzt du damit diese Radfahrerinnen nicht selbst "Erziehungsversuchen" aus, nämlich deinen Erziehungsversuchen?

  • Beim teoretischen Teil der FS Prüfung gab es sinngemäss folgende Frage:

    Sie befahren eine Strasse mit einer Fahrspur je Richtung. Von hinten nähert sich ein Rettungswagen mit Blaulicht und Einsatzhorn. Was tun sie?

    Gab es denn beim theoretischen Teil der Führerscheinprüfung auch eine Frage in der Form:
    "Vor Ihnen fährt ein Fahrradfahrer auf der Fahrbahn ..."

  • Beitrag von krapotke (31. August 2020 um 14:08)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:38).
  • Vielleicht kennt ja hier jemand Statistiken, die eine Aussage treffen über die Gefährlichkeit des Radfahrens auf der Fahrbahn oder der Gehwegnutzung, bzw. einer abgesetzten Hochboard-Radverkehrsanlage.

    Nur eine persönliche Statistik. Ich habe vor knapp drei Jahren ein halbes Jahr lang gefährliche Situationen aufgeschrieben, die ich auf meinem täglichen Arbeitsweg erlebt habe. Der Streckenanteil Radweg : Fahrbahn betrug dabei etwa 50 : 50, aber die gefährlichen Situationen innerhalb von sechs Monaten 39 : 4. Bei den gefährlichen Situationen auf der Fahrbahn habe ich auch zwei Fälle mitgezählt, bei denen der Überholabstand deutlich zu gering war. Letztlich war das eher unangenehm als gefährlich. Zwei mal wurde mir im Kreisverkehr die Vorfahrt von einem in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeug genommen, während ich auf der Kreisfahrbahn fuhr, wohingegen sich sieben der gefährlichen Radweg-Situationen auf "Radwegen" um einen Kreisverkehr ereignet haben.

    Die gefährlichen Situationen auf dem "Radweg" liefen meistens nach dem selben Muster ab und hätten ohne meine Vollbremsung oder Ausweichen im letzten Augenblick zu einem Einbiegen- / Kreuzen Unfall (Typ 3) oder einem Abbiegeunfall (Typ 2) geführt. Diese beiden Unfalltypen machen hier zusammen auch 3/4 aller Unfälle mit Beteiligung Rad + PKW aus.

    Auch der Unfall, den ich im letzten Jahr hatte, passierte auf einem Radweg. Ich fahre jetzt noch auf dem Hinweg für 300m auf einem benutzungspflichtigen "Radweg" und meide den Mist ansonsten, wo immer es geht. Durch eine andere Route, die zwar 250m länger ist, aber dafür über Straßen verläuft, an denen es gar keine "Radwege" gibt und durch die Aufhebung der Benutzungspflicht im Gewerbegebiet, kann ich fast durchgehend legal auf der Fahrbahn fahren. Die Zahl der gefährlichen Situationen ist seitdem drastisch zurückgegangen. Auch Gängelungen oder Nötigungen durch renitente Autofahrer sind eher selten.

  • Das deckt sich mit meiner Erfahrung, aber ich habe keine Aufzeichnungen gemacht.

    Aber, als Beispiel, ich fahre lieber 1km außerorts Staatsstraße, 100km/h, nicht ich natürlich, sondern freigegebene Geschwindigkeit, mit zusätzlich 300m Umweg, als den vorgesehen/ausgeschilderten Weg

    - durch ein Gewerbegebiet,

    - mit RvL,

    - rangierenden LKW,

    - Parkplatzeinfahrt eines Schnellrestaurants,

    - die Ein/Ausfahrt des größten Wertstoffhofs des LK.

    Warum wird sich der/die/das Ullie (Entschuldigung, ich weiß den richtigen Artikel nicht) sicher fragen, weil es stattdessen auch teilweise Gehwege gäbe, die man beradln könnte.

    Weil es auf der offiziellen Strecke von Beinahe-Unfällen-Situationen nur so strotzt und es ein ständiges Bremsen und Beschleunigen ist. Daneben warten Glasscherben, Schlaglöcher und viel Bitumen als Attraktivität.

    Auf der Landstraße hat man seinen Tritt, es passiert nix aufregendes, außer das man ab und an angehupt wird oder der Vogel gezeigt.

    Im Winter wird man schon auch mal verflucht, bei Neuschnee, wenn die Autos ihre Fahrrinnen nicht mehr zum überholen verlassen können, aber man kennt sich ja seit Jahren.

  • Schluss mit Gehwegradeln! :thumbup:

    Das ist die Kreisstraße 31, die aus Richtung Götzdorf in die Stader Innenstadt führt.

    Da der Radverkehr jetzt auf der Fahrbahn stattfindet, wäre das eigentlich ein Grund, Tempo 30 anzuordnen. Hat man vermutlich nicht gemacht, weil Verwaltungsvorschriften das ausschließen. (Durchgangsstraße)

    Aber jetzt gibt es ja die Möglichkeit im Rahmen eines Modellversuchs Tempo 30 anzuordnen. In der Region Hannover beteiligen sich viele Kommunen daran:

    "Tempo 30 in Ortsdurchfahrten: Kommunen sehen Bedarf

    Die Region Hannover will auf zahlreichen Durchgangsstraßen die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde begrenzen.

    Viele Kommunen in der Region Hannover wollen das geplante Tempo-30-Projekt für ihre Ortsdurchfahrten prüfen. Das berichtet NDR 1 Niedersachsen. Laut Verkehrsdezernat kommen bis zu 40 Kreisstraßen in Frage. Eine fantastische Aktion, findet Sehndes Bürgermeister Olaf Kruse (SPD). Er will auf jeden Fall den Ortsteil Müllingen vorschlagen. Dort gebe es eine enge, kurvige Ortsdurchfahrt. Die Häuser stünden nah an der Straße, so Kruse. Der Ortsrat kämpfe schon lange für ein Tempolimit." Quelle: NDR.de https://www.ndr.de/nachrichten/ni…inzuf%C3%BChren.

    Warum nicht auch auf der Schölinger Straße in Stade?

    Tempo 30 auf der Schölischer Straße, das stimmt insbesondere auch die Radfahrer*innen versöhnlich, die sich eher schwer tun damit, auf der Fahrbahn zu radeln, weil sie es bisher so nicht kannten und vom schnellen Fahrzeugverkehr abgeschreckt sind.

    Wie war denn das mediale Begleitecho?

    In dem Fall rund um den Kreisel, auf den die Straße am Bahnhof und drei weitere münden, hatte die Kreiszeitung Wochenblatt am 11.8.2020 ja nicht mit zum Teil unsachlicher Kritik gespart:

    "Radler sind verunsichert: Wenn der Radweg plötzlich futsch ist"

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-panora…sch-ist_a174866

    Aber die Kreiszeitung Wochenblatt hat immerhin am 25.8.2020 so eine Art Gegendarstellung hingekriegt, die allerdings in der Überschrift schon wieder sehr tendeziös ist: "Radler auf die Straße: Was dafür sprechen soll"

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-panora…sch-ist_a174866

    Wie ist denn das Medienecho zur Schölischerstraße. Oder kommt das erst noch, wenn die Straße fertig erneuert sein wird? Und wie war da die Situation in der Schölischer Straße vorher, vor dem Umbau? Gab es da auch schon einen gemeinsamen Geh- und Radweg, wie der, der unmittelbar nach dem Umbau ausgeschildert wurde?

    "Schluss mit Gehwegradeln" ist übrigens nicht ganz richtig, denn ein Gehweg ist es ja erst jetzt. Vorher war es ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Und es wird vermutlich noch einige Radfahrer*innen geben, die dort fahren, wo sie früher gefahren sind, als diese Schilder[Zeichen 240] noch standen.

  • Das Medienecho zur Schölischer Straße betraf vor allem die Straßenausbaubeiträge, worüber sogar überregional berichtet wurde.

    "Radwege" gab es dort vorher auch nicht, sondern auf einigen Abschnitten war das Gehwegradeln vorgeschrieben und auf anderen nicht, teilweise auch auf der falschen Straßenseite und wie hier üblich alles ohne jeden Sinn und Verstand. Wer sich vorher regelkonform verhalten wollte, musste mehrfach zwischen dem "Radweg" auf der rechten Seite, der Fahrbahn und dem "Radweg" auf der linken (falschen) Straßenseite wechseln.

    Die meisten Leute halten das jetzt für einen "Radweg", weil sie glauben, dass rotes Pflaster ein Radweg ist. Ist es aber nicht. Ich vermute auch, dass die Stadt ursprünglich vorhatte, dort überall [Zeichen 240] aufzustellen, aber es gibt hier so einen Querulanten, der ihnen das nicht durchgehen lassen hätte. :saint:

    Das Schild auf dem oberen Bild hatten sie während der Bauarbeiten einfach vergessen, abzubauen. Das stand vorher zusammen mit dem [Zeichen 306] hinter der Kreuzung, wo zwar das [Zeichen 306] aber nicht das [Zeichen 240] hingehört hätte. Dann hat man den Pfosten mit beiden VZ vor die Kreuzung gesetzt und kürzlich das [Zeichen 240] abgeschraubt.

    Während der Baustelle mit dem [Zeichen 306] noch hinter der Kreuzung (außerhalb geschlossener Ortschaft?):

    200m weiter stand dann diese kreative Zeichenkombination:

    Dort hatte man offensichtlich nur Vorfahrt, wenn der Radweg zu Ende ist und die "außergewöhnliche Gefahrenlage" hatte sich auf einmal in Luft aufgelöst. ^^ Aber bis dahin war es auf der Fahrbahn anscheinend so dermaßen gefährlich, dass dort sogar Geisterradeln vorgeschrieben war. Man sieht hinter dem eckigen Spiegelei die Rückseite eines [Zeichen 240], bzw. des alten Z244, auf dem Fahrräder noch Licht und Pedale hatten. Ein Indiz, dass das dort schon länger hing.

    Aus der Gegenrichtung:

    Danach durfte man dann auf einem Seitenstreifen fahren, den damals sicherlich auch einige für einen "Radweg" gehalten haben. Irgendwelche Anzeichen dafür, dass man auf dem Streifen fahren musste oder dort nicht parken durfte, gab es jedenfalls nicht, und zum Parken war er zu schmal. Beim roten Haus in der Kurve im Hintergrund endete der Seitenstreifen auch stumpf vor einem nicht abgesenkten Bordstein, was ich normalerweise nicht für einen Hinweis halte, darauf mit dem Fahrrad zu fahren.

    Ob es zu aggressivem Revierverhalten von Autofahrern links des Breitstrichs gekommen ist, weiß ich nicht. Es würde mich auch nicht wundern, wenn man sich beim Parken vor allem mit den linken Rädern rechts des Breitstrichs gehalten und die rechte Fahrzeughälfte auf den Gehweg gestellt hätte. Man will ja schließlich nicht "den Verkehr" behindern und wer sollte da schon zu Fuß gehen?

  • Die meisten Leute halten das jetzt für einen "Radweg", weil sie glauben, dass rotes Pflaster ein Radweg ist. Ist es aber nicht.

    Doch, ist einer ...

    Jedenfalls könnte ein Radler drauf m.E. nicht belangt werden.

    Zitat

    § 2 ... Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.

    Es muss also auch gemeinsame Geh- und Radwege ohne 240 geben können, fragt sich nur, wie man die erkennt.

    Wenn bei euch Rot eine radwegtypische Farbe ist, dann ist das ein Indiz.

    Zudem darf es die markeirten Furten über die Querstraßen nur bei Radwegen geben laut VwV-StVO, das wäre das 2. Indiz.

    Das sollte reichen für ein legales Radeln ...

    Falls die Behörde was anderes wollte (was ich mal bezweifeln täte *flöt*), müsste sie ein Gehwegschild zur Klarstellung aufstellen ...

  • Ich glaube auch nicht, dass Radfahrer dort auf dem Gehweg von der Polizei belangt werden würden. Die Frage ist wohl eher, was bei einem Unfall und etwaigen Haftungsansprüchen passieren würde. Über die fehlende einheitliche Regelung zur Kenntlichmachung eines gemeinsamen Geh- und Radweges ohne Benutzungspflicht hatten wir ja auch schon an anderer Stelle diskutiert.

    Eigentlich ist überhaupt die Frage, welchen Unterschied es haftungsrechtlich macht, ob ein Radfahrer einen Fußgänger auf einem benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg, einem freigegebenen Gehweg oder einem rot gepflasterten Gehweg mit Radwegfurten an den Kreuzungen, den er daher für einen Radweg gehalten hat, oder sogar auf einem mit [Zeichen 239] eindeutig als Gehweg gekennzeichneten Weg verletzt. Oder auch andersrum, was die Teilschuld des Radfahrers betrifft, wenn er an solch einer Kreuzung von einem hinter dem Gebüsch hervorkommenden Auto abgeräumt wird.

  • Beitrag von krapotke (1. September 2020 um 19:02)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:35).