Ein Gehweg mit Freigabe für den Radverkehr ist aber keine Radverkehrsanlage.
Ein Radweg mit 2,00m Breite, baulich getrennt vom Gehweg: das ist eine Radverkehrsanlage.
Da sind wir uns doch einig, dass eine für den Radverkehr freigegebener Gehweg keine Radverkehrsanlage ist. Ich habe das auch nirgends als erstrebenswert bezeichnet, vorhandene Gehwege für den Radverkehr freizugeben. Aber es gibt Fälle, in denen eine Radverkehrsfreigabe Sinn macht. Insbesondere dann, wenn eine Straßenverkehrsbehörde mit der Ausschilderung + einen vorher benutzungspflichtigen gemeinsamen Fuß- und Radweg aufhebt.
Zu dem 2,00 m breiten Radweg kommt übrigens noch ein Sicherheitstrennstreifen dazu. Ein so breiter Radweg oder alternativ dazu ein entsprechend breiter Radfahrstreifen könnte übrigens an vielen stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen eingerichtet werden, wenn dort die Auto-Parkstreifen zurückgebaut würden.
Was du kritisierst:
Einen Teil der Rad Fahrenden (Ältere, Jüngere, Unsichere, Frauen, Sonntagsradler) solle man nicht auf die Fahrbahn schicken, weil sie dort gegängelt werden. Gegängelt werden diese Rad Fahrenden übrigens nur von einer Teilmenge Y aller KFZ-Führer, die sich nicht an Regeln halten.
Festgestellt wurde beim Gehwegradeln: Eine Teilmenge X aller Rad Fahrenden, die auf "Gehweg, Radfahrer frei"-Wegen fahren, halten sich nicht an die Regeln (Schrittgeschwindigkeit) und gängeln die zu Fuß Gehenden.
Es klingt, als wenn das eine für dich doof ist (Gängelung auf der Fahrbahn), das andere (Gängelung der zu Fuß Gehenden) aber eben so eine Art Kollateralschaden und damit akzeptabel ist.
Ich denke es ist ein falsche Herangehensweise die Gängelung der Radfahrer durch die Autofahrer irgendwie aufrechnen zu wollen mit der Gängelung der Fußgänger durch die Radfahrer. Oder umgekehrt.
Ziel muss es ja sein, den Autoverkehr deutlich zu reduzieren und zu verlangsamen, so dass ein möglichst störungsfreies und konfliktfreies Nebeneinander von Radfahrern und Fußgängern auf der Fahrbahn möglich ist.
Das ist nicht immer und überall über Nacht umsetzbar. Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen anzuordnen ist sicher ein Beitrag dazu. Das schließt übrigens den Bau von Radverkehrsanlagen nicht pauschal aus.
Zwar dürfen in Tempo 30-Zonen keine Radwege oder Radfahrstreifen angelegt werden. Damit sind jedoch die Tempo-30-Zonen in Wohngebieten gemeint, wo man von einem niedrigen Autoverkehrsaufkommen ausgeht.
Eine Verbesserung der Verkehrssitution für alle Radfahrerinnen und Radfahrer erreicht man jedoch nicht schon dadurch, dass man alle + -Schilder abhängt und durch -Schilder ersetzt und die Radverkehrsfreigabe von allen Gehwegen generell ausschließt.