Woche 36 vom 31. August bis zum 6. September 2020

  • Entgegen der Signatur von Gerhart vermute ich bei der Festlegung der zul. Geschwindigkeiten für Pedelecs und S-Pedelecs auf 25 / 45 km/h anstatt auf 30 / 50 km/h kein dummes Versehen sondern Vorsatz. Die Geschwindigkeiten wurden meiner Meinung nach extra so gewählt, dass es nicht zusammenpasst und man damit ein "Argument" für die Separation hat.

    Vorsatz vermute ich ebenfalls. Viel plausibler als Grund erscheint mir aber schnöde Wirtschaftsförderung. Ein 50er-Moped z.B. ist ebenso günstig sowohl in der Anschaffung als auch im Unterhalt, sogar als Benziner einigermaßen umweltfreundlich (jedenfalls im Vergleich zu Automobilen), verbraucht weniger Platz im Stand usw usf.

    Es geht darum, Gründe für die Anschaffung und Vorhaltung eines Autmobils zu liefern.

    Ausbremsen zur Verhinderung des "Mitschwimmens" im innerörtlichen Verkehr ist das Mittel der Wahl, um diese kleinen Fahrzeugklassen unattraktiv zu machen.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

    2 Mal editiert, zuletzt von Peter Viehrig (4. September 2020 um 11:54)

  • und wir festigen die weit verbreitete Meinung von "also vor Schulen sollte man nicht zu schnell fahren" und "vor Schulen ist Blitzen ok"

    Die Polizei Dresden macht gleich mal deutlich, dass Tempolimits vor Schulen doch nicht so wichtig sind: Die blitzen bei 30 km/h erst ab 46 km/h, damit die Autofahrer "Luft zum Atmen" haben.

    Im Ergebnis wirkt diese Trennung der Strafen ziemlich bekloppt. So sind halt politische Kompromisse. 1 Monat Fahrverbot für 20 drüber halte ich auch für zu viel. Aber das Thema hatten wir ja schon :)

  • Ja, das Thema hatten wir schon. Und daß 30 oder 50 in vielen Fällen den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten, ist immer noch richtig:

    https://www.igawb.ch/images/bfu1.jpg

    Wir sollten hier also nicht über Monate, sondern eher über Jahre verhandeln.

    Und den Bußgeldern sollte eine Null an der letzten Stelle vor dem Komma angehängt werden.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Die StVO könnte wegen fehlendem Zitiergebot schon seit langer Zeit ungültig sein.

    Ausbremsen zur Verhinderung des "Mitschwimmens" im innerörtlichen Verkehr ist das Mittel der Wahl, um diese kleinen Fahrzeugklassen unattraktiv zu machen.

    Das Argument habe ich noch nie verstanden. Wenn irgendwo ein Kleinkraftrad 45 fährt, schwimmt der übrige Verkehr notfalls halt mit 45 hinterher. Auch das wäre ja ein "Mitschwimmen".

    Leute, die mit dem Argument gegen die bauartbedingten Höchstgeschwindigkeiten der Kleinkrafträder opponieren, haben IMO gar keine Sorgen, dass diese langsameren Zweiräder nicht mit den anderen Fahrzeugen mitschwimmen *könnten*. Sie haben vielmehr die Sorge, dass die anderen Fahrzeuge dann mitschwimmen *müssten*. :evil:

  • Wenn irgendwo ein Kleinkraftrad 45 fährt, schwimmt der übrige Verkehr notfalls halt mit 45 hinterher.

    Das stimmt. Bei mehrspurigen Straßen wird man dann oft permanent überholt, was Spurwechsel und Einordnung nach links erschwert, weil dadurch die linke Spur nie frei wird. Ich fuhr jahrelang Simson und später so eine gedrosselte Plastik-Gurke. Die Unterschiede waren für mich immens, vor allem innerorts.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Die Polizei Dresden macht gleich mal deutlich, dass Tempolimits vor Schulen doch nicht so wichtig sind: Die blitzen bei 30 km/h erst ab 46 km/h, damit die Autofahrer "Luft zum Atmen" haben.

    Im Ergebnis wirkt diese Trennung der Strafen ziemlich bekloppt. So sind halt politische Kompromisse. 1 Monat Fahrverbot für 20 drüber halte ich auch für zu viel. Aber das Thema hatten wir ja schon :)

    Ich finde, die Niederlande machen das ganz richtig in Sachen Geldbußen - hier mal ein Grußkarte die eine Bekannte von den Niederlandischen Verkehrsbehörden bekommen hat. Die Sanktion entfaltet ja die erwünschte Wirkung. Zum Fahrverbot in Holland wg. Geschw. habe ich nur unvollständige Informationen gefunden - wie ab 50km/h Überschreitung der zHG.

  • Beitrag von krapotke (4. September 2020 um 15:13)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:33).
  • Ich finde bemerkenswert, dass "tausende" von eingezogenen Führerscheinen zurückgegeben werden müssen. Das Ding war doch nur für kurze Zeit in Kraft? Und die "tausenden" sind doch nur derjenige kleine Teil, der tatsächlich "erwischt" wurde? Hochgerechnet auf die tatsächlichen > 20 km/h zeigt mir das, dass der KfZ-Verkehr einfach nicht funktioniert.

  • Darf ich diesen Thread auch für die Mediensuche verwenden?

    Vor kurzem hatte ich eine Meldung zum Opportunitätsprinzip gelesen. Da hatte eine Kommune (wie viele andere auch) jahrelang das Gehwegparken in vielen Ortsteilen pauschal geduldet. Das zuständige Landesministerium hat diese Praxis nun untersagt: Die Anwendung des Opportunitätsprinzips muss immer eine Einzelfallentscheidung sein. Es ist einer Kommune nicht gestattet, pauschal auf die Durchsetzung einzelner Vorschriften zu verzichten.

    Hat zufällig jemand die Quelle zur Hand?

  • Beitrag von krapotke (4. September 2020 um 20:15)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:32).
  • Außerdem kann es weniger als ein Lastenrad. Man kann _ein_ Kind mitnehmen und schleppt 2000 kWh Akku mit sich rum. Abgesehen vom sicher hohen Gewicht und der sicher recht begrenzten Zuladung.

    Es gibt ja Dutzende dieser Prototypen, seit Jahren.

    Ich zitiere mich ausnahmsweise selbst: Ich meinte natürlich 2 kWh!

  • Entgegen der Signatur von Gerhart vermute ich bei der Festlegung der zul. Geschwindigkeiten für Pedelecs und S-Pedelecs auf 25 / 45 km/h anstatt auf 30 / 50 km/h kein dummes Versehen sondern Vorsatz. Die Geschwindigkeiten wurden meiner Meinung nach extra so gewählt, dass es nicht zusammenpasst und man damit ein "Argument" für die Separation hat.

    Das glaube ich nicht. Das ist ja EU-weit geregelt worden und die Motorroller sind dadurch ebenso betroffen wie die sog. S-Pedelecs und diese müssen ja allesamt auf der Fahrbahn fahren.

    Bei S-Pedelecs, genauer: Kleinkrafträdern der Fahrzeugklasse L1e a/b, kommt noch etwas hinzu: Man pedaliert, ergo: Überholzwang der KFZler setzt ein.

    Ich fahre seit Mai ein STROMER ST5, das schnellste Fahrzeug dieser Klasse mit 800 Watt Leistung und recht hohem Drehmoment. Ich erreiche damit echte 45 + x km/h (nach Tacho 48), bis 30 km/h lasse ich die meisten Autofahrer nach dem Ampelstart hinter mir. Und dennoch rauscht so mancher KFZ-Führende mit 70, 80 Sachen an mir vorbei. Und in der 30er-Zone versucht man das freilich auch.

    2 Mal editiert, zuletzt von cubernaut (4. September 2020 um 22:10)

  • Beitrag von cubernaut (5. September 2020 um 07:49)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. September 2020 um 07:55).
  • Ja, das Thema hatten wir schon. Und daß 30 oder 50 in vielen Fällen den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten, ist immer noch richtig:

    https://www.igawb.ch/images/bfu1.jpg

    Wir sollten hier also nicht über Monate, sondern eher über Jahre verhandeln.

    Und den Bußgeldern sollte eine Null an der letzten Stelle vor dem Komma angehängt werden.

    Boah, bei 30 km/h 10% und bei 60 km/h 90% "Sterbewahrscheinlichkeit".

    Da kann man schon davon reden, dass unsere toten Fußgänger "auf dem Altar des flüssigen Autoverkehrs" geopfert werden.

  • Ich muss allerdings einräumen, dass ich nicht StVO-konform fahre, sondern in erster Linie nach Paragraf 1 und Überlebensinstinkt.

    Den SZ-Artikel kenne ich. Man merkt dem Autor an, dass er noch nicht wirklich Erfahrung hatte.

    Ich komme vom Rad und Motorrad, aber kann jedem nur dazu raten, es auszuprobieren. Als Fahrzeug für typische Pendel-Strecken, ohne zu stark zu transpirieren, ideal.

    Und ja: Es bockt auch.