Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ab das hier schon thematisiert wurde. Aber es könnte hier weitere betroffene geben.
Ich habe mich schon vor Jahren über einen dauerbeparkten Geh- und Radweg bei der Stadt Friedrichshafen beschwert (hier die Anfrage, das ist der Ort. Der Google-Eintrag sagt schon alles.).
Neben mir haben sich eine menge Leute auf dem Stadteigenen Beschwerdeportal über den Zustand beschwert. Antwort immer die selbe: Ist zur Zeit geduldet, wird mit einem Umbau der Straße irgendwann angegangen.
Zusätzlich ist mir im neulich folgender Erlass des Landes Baden-Württemberg (Ministerium für Verkehr) in die Hände gefallen: Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (AZ 4-3851.1-00/1527).
Dies habe ich zum Anlass genommen die Stadt nochmal darauf anzusprechen, und nach erwartbarer unbefriedigender Antwort mich beim Ministerium und Regierungspräsidium zu beschwerten.
Mit Erfolg (zumindest auf dem Papier): Das Ministerium hat die Stadt unmissverständlich aufgefordert, diesen Zustand abzustellen. Ich zitiere hier das RP:
Zitat von REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGENFehlerhaft ist die Ausübung des Ermessens allerdings dann, wenn die Behörde eine Abwägung im Einzelfall gar nicht trifft und in bestimmten Bereiche rechtswidrige Zustände stillschweigend duldet.
Dies hat der Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg und das Verkehrsministerium in einem vergleichbaren Fall 2018 so festgestellt und es entspricht allgemeiner Rechtsauffassung.
Wir bitten, diese Praxis unverzüglich zu ändern und werden dem Beschwerdeführer mitteilen, dass eine pauschale Nichtverfolgung nicht zulässig ist.
und im weiteren Verlauf und Diskussion mit der Stadt (der Hausjurist musste auch noch mitmachen) folgt:
Zitat von REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGENEs ist klare Linie des VM und von uns, dass pauschale Duldungen nicht rechtmäßig sind. Wenn bekannt ist, das hier regelmäßig ein Geh- und Radweg zugeparkt wird, der noch dazu zum RadNetz BW gehört, muss es Kontrollen geben und in der Regel auch geahndet werden.
Der Verzicht auf ein Bußgeldverfahren sollte die Ausnahme sein.
Nun erfolgt noch der Hinweis, dass eine vorherige Information der Bürger/Anwohner/Betroffenen angemessen ist:
ZitatSo könnte man hier auch vorgehen, aber es muss eine klar definierter, kurzer Zeitraum sein, der für die Information der bislang geduldeten Parker genutzt wird, bevor dann tatsächlich verfolgt wird.
Ich nehme mit: Das Ministerium/RP (B90/Grüne) ist an einem funktionierenden Radverkehr interessiert. Der Schlendrian sitzt in der "Lokalverwaltung". Ausgang der Sache war eine Feststellung des Petitionsausschusses (Petition 16/878) aus dem Jahr 2018.
Für andere Bundesländer könnte dieser Weg evtl auch funktionieren.
Ich bin gespannt, was die Stadt jetzt daraus macht. Leider/zum Glück pendle ich zur Zeit nicht mehr auf diesem Weg und kann nicht beobachten, ob sich eine Veränderung einstellt.
Viele Grüße