Woche 35 vom 24. bis 30. August 2020

  • In einem Rechtsstaat mit entsprechend geschulter und handelnder Polizei gibt es weitere, sehr deutliche Anhaltspunkte (Zeugen, Videoaufnahmen etc.) dafür, daß die Aussage des anderen Autofahrers stimmt und zur Gefahrenabwehr der Führerschein des Transporterfahrers eingezogen werden muß.

    Es wird aber aus Thüringen berichtet, deshalb halte ich für mindestens ebenso plausibel:

    Der Transporterfahrer ist einfach nur ein Ausländer/Migrant und als solcher erkennbar...

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

    Einmal editiert, zuletzt von Peter Viehrig (28. August 2020 um 14:33)

  • Ich finde es ist zunächst einmal positiv zu bewerten, dass die Polizei offenbar grundsätzlich gewillt ist Gefährdung im Straßenverkehr zu Verfolgen und nicht mit dem Üblichen "Es ist ja nichts passiert" Arbeitsverweigerung betreibt.

  • Tja, allein meine Befürchtung, dass mir dann eine Vorladung zur Vernehmung wegen des Vorwurfes der Nötigung und weiterer §§ des StGB ins Haus flatterte, wenn ich gleiches versuchte, nachdem man mich gefährdete...

    Vielleicht gibt der Kurzartikel aber auch gar nicht wieder, WAS genau alles wirklich vorgefallen ist.

    Und vielleicht hat die Polizei dem Zeugen auch direkt ins Ohr souffliert, er möge "dran" bleiben.

  • Tja, allein meine Befürchtung, dass mir dann eine Vorladung zur Vernehmung wegen des Vorwurfes der Nötigung und weiterer §§ des StGB ins Haus flatterte, wenn ich gleiches versuchte, nachdem man mich gefährdete...

    Das gefährliche dran ist, dass das Jedermannsrecht bei der Festnahme durch Bürger a) nur auf frischer Tat greift und b) nur bei Straftaten. Festnahme bei Owis ist dagegen nicht erlaubt!

    Daher lieber erst hinterher festnehmen lassen

  • Beitrag von krapotke (30. August 2020 um 15:53)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:38).
  • Zu kurze Grünphase - 16 von 90 Sekunden:

    https://www.mopo.de/hamburg/politi…rechen-37265876

    Zitat

    Die Umlaufzeit der Ampelphase an der Kieler Straße beträgt in der Regel 90 Sekunden. Dies entspricht der Zeit, in der jeder Verkehrsteilnehmer – als auch der Querverkehr oder Abbieger – einmal Grün erhält. Von 5 bis 13 Uhr ist die Grünphase an der Kieler Straße stadtauswärts tatsächlich nur 16 Sekunden lang, von 13 bis 21 Uhr immerhin 34 Sekunden lang. Die restliche Zeit sehen Autofahrer Rot.

    Warum ist das so? „Mit diesen Umlaufzeiten wird ein größtmöglicher Verkehrsfluss für den motorisierten Verkehr erreicht“, sagt eine Sprecherin der Verkehrsbehörde.

    Die Kreuzung Kieler Straße/ Langenfelder Damm würde aufgrund der Linksabbieger – die ein eigenes Lichtsignal bekommen - in vier Phasen geregelt. „Somit müssen sich diese vier Phasen die Umlaufzeit teilen, wobei zusätzlich zwischen den Phasen Schutzzeiten ablaufen“, so die Sprecherin.

    Hmmm ... habe ich da eben das Wörtchen "motorisierten" gelesen?

    „Mit diesen Umlaufzeiten wird ein größtmöglicher Verkehrsfluss für den motorisierten Verkehr erreicht“, sagt eine Sprecherin der Verkehrsbehörde.

    Wie steht's an dieser Kreuzung eigentlich um die Radfahrer? Die tauchen im Text überhaupt nicht auf, aber die Fußgänger - und zwar als Hindernis für den motorisierten Verkehr:

    Zitat

    Die Freigabezeit der Zufahrten Langenfelder Damm und Warnstedtstraße würden außerdem hauptsächlich durch die Grünzeiten des Fußverkehrs über die Kieler Straße bestimmt. „Die Signalisierung einer Kreuzung ist leider immer ein Kompromiss für alle Verkehrsteilnehmende“, so die Sprecherin.

    Ja, leider leider kann man die Kreuzungen nicht nach dem Prinzip "alles für die Kfz" gestalten ...