Es gibt ja hin und wieder Falschparker, die ihr Fahrzeug nicht nur lästig, sondern durchaus auch gefährdend abstellen. Bei diesem Anhänger mitsamt seiner Deichsel, der vor einem durchaus stark von Radfahrern frequentierten Weg abgestellt wurde, findet mein Verständnis von der häufig gepredigten gegenseitigen Rücksichtnahme ein jähes Ende:
Nur: Was tun? Privat angefertigte Ordnungswidrigkeitenanzeigen nimmt die Kieler Bußgeldstelle nicht an. Beim Kommunalen Ordnungsdienst wissen wir momentan nicht, ob aufgrund des kaputten Bußgeldkataloges momentan überhaupt noch Falschparken geahndet wird. Jedenfalls kommen die Damen und Herren nicht nach telefonischer Anforderung, man wäre ja schließlich nicht der Pizzadienst, und außerhalb der Dienstzeiten wird es ohnehin schwierig. Nun gut.
Also 110 anrufen? Das empfinde ich als schwierig, denn nach meinen Erfahrungen tun sich die Beamten äußerst schwer, bei Klagen über Falschparker den Hörer länger als zehn Sekunden fest in der Hand zu halten, ohne dass er krachend auf die Gabel knallt. Als ich mal vor Ewigkeiten in Hamburg die Polizei auf der normalen Telefonnummer auf der Wache genervt hatte, stellte man mir eine Strafanzeige wegen Vortäuschung einer Straftat in Aussicht, sollte ich noch einmal anrufen. Ich weiß nicht — vielleicht brauche ich da einfach ein dickeres Fell?
Insofern stelle ich mal ganz frech die Frage: Wie kriegt man solche Falschparker denn nun beiseite?