Erzwungenes Radfahren auf Gehwegen in Fürstenfeldbruck und Umgebung

  • Von München kommend ist spätestens ab der Weidenstraße keine linksseitige Radwegpficht, zumindest wenn Du aus dieser in die Roggensteiner eingefahren wärst, und das tun wir doch alle ;)

    Ich komm von Eichenau. Das erste, was ich tue, wenn ich Emmering erreiche, ist, auf Null abzubremsen. Wenn ich das nicht machen würde, wäre ich vermutlich längst tot (in einen LKW gekracht).

  • Also für mich ist es kein Stress, wenn ich von einem KFZ vorschriftsmäßig mit außreichend Abstand überholt werde.

    Also für mich ist es kein Stress, wenn ich mit meinem Fahrrad in einem gemütlichen Tempo (bis ca. 20 km/h) auf einem ausreichend breiten Fahrradstreifen oder Hochbordradweg (die können auch gut gemacht sein) am besten so breit, dass man zu zweit bequem nebeneinander fahren kann, am Autostau vorbeifahren kann.

  • Was genau verstehst du unter "Aufheben der Benutzungspflicht für Radfahrer"?

    In Hannover gibt es Beispiele dafür, dass ehemals benutzungspflichtige gemeinsame Fuß- und Radwege [Zeichen 240]umgeschildert wurden.

    Häufig wurde daraus das gemacht:

    [Zeichen 239] mit dem Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10].

    Damit ist der Radweg nicht mehr benutzungspflichtig, darf aber weiter von Fahrradfahrer*innen benutzt werden.

    Hallo, sorry für die späte Antwort.

    Mir gehts in diesem Thread eigentlich darum, dass die Beschilderung genau genommen kein Gnadenakt für Radfahrer ist, sondern ein Eingriff in ein verbrieftes Recht. Eigentlich darf dir niemand verbieten mit dem Rad auf der Straße zu fahren, wenn er nicht massive Gründe dafür hat.

    Und wenn in Hannover solche Eingriffe rückgängig gemacht wurden, stellt sich m.M. die Frage, mit welcher Begründung sie eigentlich ursprünglich gemacht wurden? Und wie siehts da aus, wo diese Rückgängigmachung nicht stattfindet?

    Das Ganze hat ja nicht 1721 stattgefunden, sondern Benutzungspflichten sind seit 1998 wie Pilze aus dem Boden geschossen. Und führen zu dem Kuriosum, dass wir heute Strafe zahlen müssen, wenn wir auf einem Gehweg fahren und zwanzig Meter weiter Strafe zahlen, wenn wir NICHT auf dem Gehweg fahren.

  • > stellt sich m.M. die Frage, mit welcher Begründung sie eigentlich ursprünglich gemacht wurden?
    Ursprünglich sind die Schilder oft noch von vor 1997, also als alle Radwege benutzungspflichtig waren und die Behörde keine besondere Gefahrenlage brauchte, sondern "nur" Ermessen ausüben musste. Das war aber so weich konturiert, dass es nur in besonders krassen Fällen möglich war, dagegen vorzugehen. Schilder, die danach aufgestellt wurden, hatten oft den Hintergrund, dass die StVBen auf Grund massiver Bräsigkeit die neue Rechtslage verpennt haben, und dann lieber den Status quo beibehalten haben, auch weil man sonst mit viel Aufwand die liebevoll auto-optimierten Ampelschaltungen hätte umstellen müssen, damit sie auch Radfahrer berücksichtigen. Ich hab mal den "Musterverwaltungsakt" angehangen, mit dem die Stadt München in den 65% der Gebiets, die sie noch nicht überprüft hat in eklatant rechtswidriger Weise und ohne genauere Ermessensausübung einfach auf allen Straßen eine Benutzungspflicht angeordnet hat (das ganze gilt übrigens bis heute, also über 20 Jahre später!). Das Dokument musste ich mir übrigens erst freiklagen, weil die Stadt – wohl auch aus Sorge, dass der Spuk sonst auffällt und vor Gericht landen könnte, nichts davon herausgerückt hat.

    > Und wie siehts da aus, wo diese Rückgängigmachung nicht stattfindet?

    Die Behörde muss normal bei geänderter Rechts- oder Sachlage (zB weniger Verkehr durch Umgehungsstraße, Änderung an der VwV-StVO) erneut Ermessen ausüben und den VA dahingehend prüfen, ob er noch recht- und zweckmäßig ist bzw. dann einzelne Punkte ergänzen.

  • - SV-Behörde macht das, was sie seit Jahrzehnten gelernt hat: KfZ-Durchsatz erhöhen. Ausserdem sind sie völlig unselbständige Untergebene der Lokalpolitiker.

    Schön wäre letzteres ...

    Ich klage ja gerade gegen kleine 205er an der B36 an Rheinstetten vorbei.

    Der Gemeinderat hatte zwischenzeitig, glaub zunächst in Unkenntnis der Klage, auf Antrag der CDU(!) fast einstimmig beschlossen, genau das zu machen, was ich will. Gerade heute kam aber die Antwort der SVB ans Gericht (das nach Übersenden des Vorgangs durch mich quasi fragte, ob die Klage überhaupt noch nötig sei), dass sie gar nicht dran denke, klein beizugeben und das so umzusetzen. Und sie darf das wohl ignorieren nach gültiger Rechtslage. Wenn ich nächste Woche um die Zeit mit der Weltrettung fertig bin, muss ich mal eine Antwort drauf verfassen ...

  • Ist denn der Gemeinderat (welcher?) da tatsächlich zuständig? Straßenverkehrsbehörde ist doch das Landratsamt Karlsruhe - an welches du auch deinen Widerspruch adressiert hast - in Stellvertretung für das Regierungspräsidium Karlsruhe/Land BaWü. Und verkehrsrechtliche Anordnungen sind auch nichts, was man einfach per demokratischer Mehrheitsentscheidung festlegen oder aufheben könnte.


  • Ursprünglich sind die Schilder oft noch von vor 1997, also als alle Radwege benutzungspflichtig waren und die Behörde keine besondere Gefahrenlage brauchte, sondern "nur" Ermessen ausüben musste. Das war aber so weich konturiert, dass es nur in besonders krassen Fällen möglich war, dagegen vorzugehen. Schilder, die danach aufgestellt wurden, hatten oft den Hintergrund, dass die StVBen auf Grund massiver Bräsigkeit die neue Rechtslage verpennt haben, und dann lieber den Status quo beibehalten haben, a

    So war es, ist natürlich Erinnerung und ich kann es nicht explizit nachweisen, aber RW-Schilder, die vor 98 schon standen, sind dann einfach geblieben und zusätzlich wurden eigentlich alle "Radwege", also Wege die baulich und/oder optisch geteilt waren in Gehweg und Radweg und Gehwege, wo man der Meinung war das ist ok, fleißig mit entsprechenden blauen Schildern bestückt. Es wurden mit der Rad-Novelle keine Radwege entbläut sondern genau im Gegenteil, jedes neu aufgehängte Schild wurde als positiv für den Radverkehr gefeiert. Kann mich zum Beispiel noch erinnern, wie der Weg zwischen den Ortsteilen Alt-Esting und Neu-Esting, etwa 1m breit, plötzlich beschilderter Geh/Radweg in beide Richtungen war, also eigentlich Innerorts, 300m freies Feld zwischen den Ortsteilen.

    Die in diesem Strang behandelte FFB17 ist auch so ein Beispiel, um ein beidseitiger Radweg werde zu können mussten damals sogar Grundstückseinfahrten umgebaut werden, damit die Autos nicht auf dem Gehweg stehen, beim öffnen vom Tor.

  • Hab ich gar nicht gewusst, aber ich gehöre offensichtlich einer kleinen Community an, die "Vehicular cycling" betreibt und bin in diesem Forum ja auch nicht alleine :-o

    Bin irgendwie drüber gestolpert mit einem Twitter-Link in dem „Fahrrunter“-Kampagne". Nachdem ich mit Twitter nicht umgehen kann, war ich irgendwann da und musste über mich wenig nette Sachen lesen. da gibts dann einen Link zu Twitter und was soll man sagen, passt nicht alles, denn ich mache durchaus KFZ Platz und fahre rechts, aber behaupte meinen Platz im Verkehr durchaus auf dem Radl auch mal. Bin also ein testosteron-gesteuerter Radl-Dau

    Ich sehe das ganz unideologisch - wenn mir eine PBL oder ein Hochbordradweg präsentiert werden, die insgesamt besser als die danebenliegende Fahrbahn sind, werde ich sie sofort benutzen. Also wenn sie z. B. angenehmen nicht-pfützenmachenden Flüsterasphalt hat, 4 Meter oder breiter ist, täglich gekehrt wird, beleuchtet ist, nach außen mit Zäunen gegen Tiere und Passanten geschützt ist, grüne Welle an allen Ampeln hat und Hindernisse darauf nicht existieren. In so einem Fall bräuchte man auch keinen Zwang - gute Radwege werden benutzt, auch von schnellen Fahrern. Komischerweise wird in dem verlinkten Blogbeitrag und auch vom ADAC nie auf die Qualität eingegangen - es geht immer nur darum, einen Radweg bzw. eine PBL zu haben, ganz egal in welchem Zustand.

    Wenn man das mal auf die Autowelt überträgt, gäbe es z. B. eine alte Bundesstraße durch eine Gemeinde, die unter dem angestiegenen überregionalen Durchgangsverkehr ächzt. Die Bewohner haben nach langem Bitten und Flehen nun endlich eine Umgehungsstraße zugesichert bekommen, auch die Pendler freuen sich auf weniger rote Ampeln.

    Nach jahrelanger Bauzeit kommt endlich der große Moment, Landrat und Verkehrsminister treten sich auf die Füße, um das Band durchzuschneiden und die ersten Autofahrer zu begrüßen. Ein paar kleine Probleme gibt es noch, aber wo gibt's die nicht? LKWs können auf der neuen Straße nicht fahren, da die Brücken keine so großen Lasten tragen und die Tunnel zu schmal sind - aber dafür hat es auch nicht so viel gekostet! Ebenfalls wird sich der Bürger freuen, dass aus Lärmschutzgründen nur 30 gefahren werden darf statt 50 vorher, aber das ist ja immerhin schneller als die 10 vorher im Stau. Apropos Stau, morgens und abends wird es ziemlich sicher komplett zustauen, da nur eine schmale und kurvige Fahrbahn gebaut wurde, um nicht unnötig Bäume fällen zu müssen. Das macht aber nichts, denn es werden Hinweisschilder aufgestellt, die auf den Stau aufmerksam machen und die Fahrer dürfen im Sommer auch mal kurz aussteigen und sich die Beine vertreten, während sie warten! Alles in allem ein so durchschlagender Erfolg, dass es vollkommen vertretbar ist, wenn die umliegenden Strecken für Durchgangsverkehr komplett gesperrt werden - wer würde denn auf so alten Straßen auch noch fahren wollen, wenn er eine tolle neue hat?! ;)

    Oder anders gefragt: wieso fahren die meisten Leute Autobahn, wenn sie stattdessen auch eine parallel verlaufende Bundesstraße befahren könnten? Weil sie schneller, sicherer und bequemer vorankommen. Wieso fährt ein auf 60 limitierter LKW die gut ausgebaute Umgehungsstraße, die eigentlich für 100 gedacht ist und nicht die alte Straße durchs Dorf? Weil er außerhalb gleich schnell, sicherer und bequemer ans Ziel kommt. Wieso fährt ein Bauer mit seinem Traktor auf der Landstraße und nicht auf dem parallel verlaufenden Feldweg? Weil er schneller, sicherer und bequemer vorankommt. Wieso erwartet man also von Radfahrern, dass sie den langsameren, unsicheren und unbequemen Weg vorziehen?

  • Also für mich ist es kein Stress, wenn ich mit meinem Fahrrad in einem gemütlichen Tempo (bis ca. 20 km/h) auf einem ausreichend breiten Fahrradstreifen oder Hochbordradweg (die können auch gut gemacht sein) am besten so breit, dass man zu zweit bequem nebeneinander fahren kann, am Autostau vorbeifahren kann.

    Typisches Großstadtproblem, der Autostau. Betrifft den Kleinstadtradler kaum. Und wenn ich in der Früh nach München radl, dann steh ich an jeder Ampel hinter einigen vielen Radfahrern und überholen oder nebeneinaderfahren ist eher nicht. Radler die schneller fahren wollen, überholen in der regel rechts über den Gehweg. Ist kaum schneller als mit Auto, an der nächsten Ampel sieht man sich wieder.

    Bis da überall 3m breite Radwege entstehen, sitze ich im Rollstuhl und denke über über Pallativ-Medizin nach und ich bin noch unter 50.

    Bei den Landeiern ist das Problem folgendes: ich fahre auf der Straße ungestört und flott mit (>)>20km/h, muss auch nicht ständig Angst haben von Rechtsabbiegern erlegt zu werden, oder fahre alternativ auf einem 1,5-2m breiten Gehweg in Schrittgeschwindigkeit und bleibe bei jeder 2. Kreuzung 1-2 Minuten stehen, weil ein Auto auf dem "Radweg" steht und mich blockiert, wobei ihm auch gar nix anderes übrigbleibt, weil die Sichtachsen gar nicht reichen, um nicht im Weg zu stehen. Dazu kommen Grundstücksein-bzw. ausfahrten, weswegen 20km/h ein Traum bleiben, wenn man halbwegs lebensbejahend ist.

  • Hallo, sorry für die späte Antwort.

    Mir gehts in diesem Thread eigentlich darum, dass die Beschilderung genau genommen kein Gnadenakt für Radfahrer ist, sondern ein Eingriff in ein verbrieftes Recht. Eigentlich darf dir niemand verbieten mit dem Rad auf der Straße zu fahren, wenn er nicht massive Gründe dafür hat.

    Und wenn in Hannover solche Eingriffe rückgängig gemacht wurden, stellt sich m.M. die Frage, mit welcher Begründung sie eigentlich ursprünglich gemacht wurden? Und wie siehts da aus, wo diese Rückgängigmachung nicht stattfindet?

    Das Ganze hat ja nicht 1721 stattgefunden, sondern Benutzungspflichten sind seit 1998 wie Pilze aus dem Boden geschossen. Und führen zu dem Kuriosum, dass wir heute Strafe zahlen müssen, wenn wir auf einem Gehweg fahren und zwanzig Meter weiter Strafe zahlen, wenn wir NICHT auf dem Gehweg fahren.

    Im Prinzip bin ich da ganz bei dir. Aber es lauert eben auch die Gefahr, dass dieser Gedankengang von dem "verbrieften Recht auf der Fahrbahn zu fahren" vielen Menschen wie eine "Kohlhaasiade" vorkommt, für die sie nur wenig Verständnis entwickeln. Wo doch in ihren Augen alles so wunderbar schön geregelt ist für den Fahrradverkehr. (Das glauben viele wirklich, dass das so sei).

    Ein guter Augenöffner ist ein Hochbordradweg der alle rund 40 m eine Absenkung hat, weil alle 40 m eine Grundstückseinfahrt ist, bei der der Bordstein und Hochbordradweg am Rand des Bürgersteigs jeweils abgesenkt wurde. Wenn du da mit wem langfährst, der es sonst vielleicht für eine "übertriebene Forderung" halten würde, als Radfahrer auf der Fahrbahn fahren zu dürfen, dann wird ihn das ins Grübeln bringen, wenn du ihn auf das ständige Berg- und Talfahren ansprichst. dann überlegen sich viele ob vielleicht doch was dran ist mit der vielfach gesellschaftlich legitimierten ungerechten Dominanz des Autos.

    Dass seit 1998 Benutzungspflichten wie Pilze aus dem Boden geschossen sind, das kann ich aus Hannover nicht bestätigen. Wenn du Interesse hast, dann sende ich gerne noch weitere Beispiele mit Bildern, die im Vergleich zu den google-street-view-Aufnahmen von 2008 einen Abbau von Benutzungspflichten belegen.

  • Die in diesem Strang behandelte FFB17 ist auch so ein Beispiel, um ein beidseitiger Radweg werde zu können mussten damals sogar Grundstückseinfahrten umgebaut werden, damit die Autos nicht auf dem Gehweg stehen, beim öffnen vom Tor.

    Ich dachte vor ca. 1,5 Jahren - nachdem ich auf der FFB17 mal wieder übel beschimpft wurde, weil ich nicht auf dem Gehweg fahre - jetzt ist eine gute Zeit, die blöde Benutzungspflicht "wegzumachen". Zumindest da, wo sie illegal angeordnet ist. Alle "Offiziellen" schreien nach mehr Radverkehr, Firmen-Räder sprießen und werden steuerlich gefördert, Fördergelder für Kommunen stehen zur Verfügung, Lastenräder werden bezuschusst und sogar kostenlos verliehen. Alle überschlagen sich dabei, den Verkehr möglichst umzukrempeln. Da ist's doch ein Leichtes, den Leuten zu erklären, dass das erzwungene Fahren auf ungeeigneten Gehwegen kontraproduktiv ist. Die Radfahrer wollen ja auch vorwärtskommen.

    Hab mich in die Materie eingelesen und mit vielen Leuten Kontakt gehabt. Bin auch drauf gestoßen, wie einfach es mit dem neuen Piktogramm wäre, das umzusetzen, ohne dabei alle auf die Straße zu "zwingen" (Stichwort Senioren und Kinder). Ich dachte mir ehrlich, das wars jetzt mit der illegalen Benutzungspflicht.

    Eins werde ich weiterhin machen: Ich weigere mich, die kombinierten Geh/Radwege als "Radweg" zu bezeichnen. Das ist m.M.n. schon der erste Fehler. In FFB und Umgebung gibt es m.W. keine Radwege, und das sollte man bei jeder Gelegenheit auch so aussprechen.

  • Ist denn der Gemeinderat (welcher?) da tatsächlich zuständig? Straßenverkehrsbehörde ist doch das Landratsamt Karlsruhe - an welches du auch deinen Widerspruch adressiert hast - in Stellvertretung für das Regierungspräsidium Karlsruhe/Land BaWü. Und verkehrsrechtliche Anordnungen sind auch nichts, was man einfach per demokratischer Mehrheitsentscheidung festlegen oder aufheben könnte.

    Dachte auch, SVB wäre der Landrat weil außerorts, aber die haben den Widerspruch an die Stadt Rheinstetten weitergeleitet. Das Buch der Zuständigkeiten hat halt manches Mal so seine 7 Siegel ... Und der dazugehörige Gemeinderat hat beschlossen, aber in der Tat bisher erfolglos. Ein GR kann zwar die Widmung änden und baulich ist er auch zuständig, aber straßenverkehrsrechtlich eben nur eingeschränkt ...

  • Ich dachte vor ca. 1,5 Jahren - nachdem ich auf der FFB17 mal wieder übel beschimpft wurde, weil ich nicht auf dem Gehweg fahre - jetzt ist eine gute Zeit, die blöde Benutzungspflicht "wegzumachen". Zumindest da, wo sie illegal angeordnet ist. Alle "Offiziellen" schreien nach mehr Radverkehr, Firmen-Räder sprießen und werden steuerlich gefördert, Fördergelder für Kommunen stehen zur Verfügung, Lastenräder werden bezuschusst und sogar kostenlos verliehen. Alle überschlagen sich dabei, den Verkehr möglichst umzukrempeln. Da ist's doch ein Leichtes, den Leuten zu erklären, dass das erzwungene Fahren auf un

    Emmeringer Gemeinderat ist bei der FFB17 nicht zuständig, das ist eine Kreistraße, also wäre der Her Fiedler der richtige Ansprechpartner.

    Der ist zwar Radverkehrsbeauftragter, aber außer auf Pressebildern habe ich den noch nie radfahren gesehen. Die Brucker Radverkehrsbeauftragte sieht man schon auf dem Rad, fährt aber wie meine Oma eine Woche vor Ihrem Tod. Die ist 89 geworden, die Oma, nicht Frau Gessner.

    Was bedeutet, dass sie nicht nachvollziehen können wo das Problem liegt bei Kreuzung wie Moosfeldstraße oder Rankstraße. Oder linksseitiges Gehwegfahren, 3x die Straßenseite wechseln müssen, kombinierter Verkehr mit Fußgängern. Solange da im Gewerbegebiet in Emmering nicht innerhalb von kurzer Zeit auffällig viele Unfälle passieren, ist das eben nicht gefährlich und Kreistraßen & Staatsstraßen sollen frei bleiben von Radlern soweit möglich.

    Ich habe schon Einladungen für die Besichtigung von kritischen Stellen zu geeigneter Uhrzeít angeboten, aber da kommt wenig Reaktion.

    Fairerweise muss man sagen es wird sich die Sachen schon oft noch mal angesehen oder zumindest besprochen, auch mit dem Ordnungsamt und oft mit der Polizei. Mich würde ja brennend interessieren, wer bei der Polizei bei uns dafür zuständig ist, aktiver Radler ist er sicher nicht.

  • Emmeringer Gemeinderat ist bei der FFB17 nicht zuständig, das ist eine Kreistraße, also wäre der Her Fiedler der richtige Ansprechpartner.

    Der ist zwar Radverkehrsbeauftragter, aber außer auf Pressebildern habe ich den noch nie radfahren gesehen. Die Brucker Radverkehrsbeauftragte sieht man schon auf dem Rad, fährt aber wie meine Oma eine Woche vor Ihrem Tod. Die ist 89 geworden, die Oma, nicht Frau Gessner.

    Was bedeutet, dass sie nicht nachvollziehen können wo das Problem liegt bei Kreuzung wie Moosfeldstraße oder Rankstraße. Oder linksseitiges Gehwegfahren, 3x die Straßenseite wechseln müssen, kombinierter Verkehr mit Fußgängern. Solange da im Gewerbegebiet in Emmering nicht innerhalb von kurzer Zeit auffällig viele Unfälle passieren, ist das eben nicht gefährlich und Kreistraßen & Staatsstraßen sollen frei bleiben von Radlern soweit möglich.

    Ich habe schon Einladungen für die Besichtigung von kritischen Stellen zu geeigneter Uhrzeít angeboten, aber da kommt wenig Reaktion.

    Fairerweise muss man sagen es wird sich die Sachen schon oft noch mal angesehen oder zumindest besprochen, auch mit dem Ordnungsamt und oft mit der Polizei. Mich würde ja brennend interessieren, wer bei der Polizei bei uns dafür zuständig ist, aktiver Radler ist er sicher nicht.

    Vom Verkehrsreferenten des Stadtrats FFB habe ich die Aussage, dass man nicht immer auf sein Recht pochen sollte, dass man auch mal zum Wohle aller auf ein Recht verzichten können soll und sowieso ist das alles den baulichen Gegebenheiten geschuldet, da kann man halt nix machen. Die Radverkehrsbeauftragte soll vom OB ordentlich eingebremst worden sein, was man so hört.

  • das wundert mich bei dem Verkehrsreferenten überhaupt nicht, hatte gehofft das der mit der letzten Wahl nicht mehr diesen Posten hat.

    Wo der überall Radwege bauen will, auch überall dort, wo die gar nicht zulässig wären und sinnlos.

    Mag sein das deswegen der erste und ehemalige Radverkehrsbeauftragte gegangen ist, unter dem ehemaligen, leider nur kurz im Dienst befindlichen Bürgermeister Pleil war der nämlich ziemlich offensiv und munter bei der Sache. Mit unserem jetzigen Bürgermeister ist tatsächlich fast alles eingeschlafen was mit positiven Aspekten im Radverkehr zu tun hat. Dabei fährt er selber durchaus, aber halt nur in der Innenstadt, das ist ein recht überschaubares Gebiet, falsches Parteibuch hat er natürlich auch.

  • Mich würde ja brennend interessieren, wer bei der Polizei bei uns dafür zuständig ist, aktiver Radler ist er sicher nicht.

    Und mich würde mal interessieren, wieviele Radfahrer sich überhaupt bei den SV-Behörden FFB und Umland melden und sagen, dass die Radverkehrs-Führung z.T. illegal ist. Ich wurde weder zum Besichtigungstermin eingeladen, noch weiß ich, ob ich der einzige bin oder vielleicht einer unter vielen?

    Der ADFC-Beteiligte hat sich freundlicherweise bei mir gemeldet, nachdem ich eine entsprechende Anfrage an den lokalen ADFC gestellt hatte. Vom Rest weiß ich nichts, von der Anwesenheit des Radverkehrsbeauftragten ist in der email des LRAs auch keine Rede.

    Irgendwie ist das Ganze ziemlich undurchsichtig und zäh. Ich musste ja auch erst einen lokalen Bundestagsabgeordneten einschalten, um überhaupt eine Antwort zu bekommen. Ich hätte eigentlich sowas wie eine Eingangsbestätigung erwartet (wie naiv!).

    Vor ca 10 Jahren hatte ich mal das Vergnügen mit einem Herrn Bosch von der Polizei FFB, der offensichtlich bei Besichtigungen in Verkehrsfragen vor Ort ist. Damals gings aber um die Bitte, ein Halteverbotsschild anzubringen, wo zwar sowieso Halteverbot ist, sich aber keiner dran hält. Wurde abgelehnt, weil dort, wo sowieso Halteverbot ist, kein Halteverbotsschild angebracht werden darf (Doppelbeschilderungsverbot auch wenn das erste Schild unsichtbar ist).

  • Na, ich würde sagen, außer dir sind hier zwei im Forum, wobei Alf sicher der sehr aktiv ist bei Meldungen.

    ich kenn noch 2-3 Leute, die sich ab und an beliebt machen.

    Wenn Du die Radar Seite ansiehst, ~500 Meldungen gibts, hat Alf mal gesagt er hätte viele geschrieben (150?), Ich habe nicht ganz 60, wobei nicht alle ganz ernst gemeint sind, es gibt also noch mindestens einen der 280 Meldungen geschrieben hat. Oder 6 etwa 40 geschrieben haben.

    Es sind also nicht viele, aber ein paar gibts wohl schon.