Erzwungenes Radfahren auf Gehwegen in Fürstenfeldbruck und Umgebung

  • Der Gesetzgeber hat m.W. 1998 eigentlich ziemlich deutlich gesagt, was es mit den Zeichen auf sich hat. Die Umsetzung - bzw. der Missbrauch - durch die Kommunen ist m.E. das eigentliche Problem, mit dem wir uns heute auseinandersetzen.

    Das OLG Hamm hat 2010(?) auch ziemlich deutlich gesagt, dass der Missbrauch dieser Zeichen Mist ist. Mir persönlich käme der Erfolg, eine kurze Strecke zu "entschildern", wie in Phyrrussieg vor. In der nächsten Gemeinde, oder an der nächsten Straßenecke gehts ja genauso weiter.

  • Dass damit nur ein ganz kleiner Abschnitt sicherer wird stimmt natürlich. Du darfst dabei aber folgendes nicht außer Betracht lassen:

    • Natürlich kann man das Schild auch einfach ignorieren. Dann ist man aber selbst in so klaren Konstellationen wie "Auto fährt von hinten auf" mit 20% Selbstverschulden dabei, weil das Schild natürlich trotzdem beachtet werden muss.
    • Wenn die zuständige Behörde ihre Verkehrsregelungspflicht verletzt und man sich dadurch verletzt, muss man den Betrag am Landgericht einklagen, es besteht also immer Anwaltszwang. Ich selbst habe mir schon einmal durch besonders dilettantischen Pfusch der Stadt München einen Knochen gebrochen und habe daher kein Lust es noch ein zweites Mal zu tun. Die Ausrede der Stadt für ihre Nichtstun war übrigens "Denkmalschutz".
    • Am VG gibt es keinen Anwaltszwang, dh ich kann die Probleme dort schon lösen, bevor man verunfallt.
    • Wenn sich mehr Radfahrer diesem Unsinn widersetzen, kommt bei den Verantwortlichen endlich auch mal das Gefühl an, dass das ignorieren der Regeln allenfalls dazu führt, dass man durch das Gericht korrigiert wird und nicht wie bisher folgenlos bleibt.
  • Die Belastungsbereiche der ERA 2010 dienen eigentlich dazu, bei Neu- oder Umbau einer Straße zu entscheiden, welche Art von Radverkehrsführung man planen sollte.

    Das Diagramm trägt daher den Titel "Belastungsbereiche zur Vorauswahl von Radverkehrsführungen bei zweistreifigen Stadtstraßen (die Übergänge zwischen den Belastungsbereichen sind keine harten Trennlinien)"

    Im Belastungsbereich I braucht man gar keine spezielle Lösung für den Radverkehr, weil da alle im Mischverkehr fahren.

    Im Belastungsbereich II sollte man verdeutlichen, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, z.B. in Form von Schutzstreifen und bei vorhandenen Flächenreserven im Seitenraum ggf. eine Alternative für Radfahrer anbieten, die sich nach Separation sehnen (Angebotsradweg ohne Benutzungspflicht oder [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]).

    Im Belastungsbereich III kann das Trennen des Kfz- und des Radverkehrs aus Sicherheitsgründen geboten sein und

    im Belastungsbereich IV ist eine separierte Radverkehrsanlage der Regelfall.

    Was aber auch meine Lieblings-Verkehrsbehörde nicht begriffen hat und nicht begreifen will, ist die Tatsache, dass das nichts damit zu tun hat, wann ein Radweg benutzungspflichtig sein darf. Das entscheidet sich einzig und allein nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur StVO. Zwar haben Gerichte in der Vergangenheit anerkannt, dass eine besondere Gefahrenlage besteht, wenn die Straße in die Belastungsbereiche III oder IV fällt, aber eine Benutzungspflicht ist dann trotzdem nur zulässig, wenn auch die baulichen Voraussetzungen gegeben sind.

    Meine Stader Verkehrsbehörde hat mal behauptet, die Anordnung einer Benutzungspflicht wäre sogar vorgeschrieben, wenn laut ERA-Diagramm eine Separation vorgeschlagen wird. Und die glauben tatsächlich, dass sie die auch anordnen dürfen, egal wie die Beschaffenheit des "Radweges" ist. Hier hilft tatsächlich nur noch das Einschalten der Fachaufsichtsbehörde und der Gang vor das Verwaltungsgericht.

    Für die gemeinsame Führung von Radfahrern und Fußgängern kann ich zudem noch die Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen RASt06 empfehlen. Dort findet man sogar Kriterien, bei denen eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs ausgeschlossen ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Yeti (15. Juni 2020 um 17:59) aus folgendem Grund: Korrektur: gemeint waren die Belastungsbereiche III und IV

  • Wenns um die Stadt FFB geht, da kannst Du Dich direkt die Radverkehrsbeauftragte wenden, die Frau Gessner.


    Wenns um den Landkreis geht, dann an den Herrn Klaas. In Emmering wäre das Bauamt zuständig.

    Es gab mal eine kurze Zeit, da ist sogar relativ viel passiert in FFB, momentan eher nicht und wenn, dann ist es meistens nicht positiv.

    Aber manchmal hilfts schon.

    Die Stadt langt gerade beim Thema Radfahren nur dann etwas an, wenn es andere Änderungen gibt, die eine neue Begutachtung erzwingen.

    In der Augsburger-Straße wird sich nichts mehr ändern, die wird irgendwann neu gebaut, also 2021 oder so.

    Das höre ich schon seit Jahren, schließlich sollte die Straße ja ursprünglich schon 2018 fertig sein, der Stadtrat hat aber noch nicht mal seinen Vorschlag an Freising übermittelt.

    Jetzt gerade ist auch das aufhängen der neuen Hinweisschilder dran, schon dazu hat es mehr wie 3 Jahre gebraucht von Anfang des Radwegskonzepts zu der Ausführung.

    FFB macht mit bei der Radar-Karte -> https://www.radar-online.net/radar-kommunen…rstenfeldbruck/

    ist gerade scharf geschaltet.

    Da passiert manchmal auch etwas, meistens gibt es zumindest eine Antwort.

    Vielleicht hilts ja auch was, wenn sich noch jemand über die Radwegpflicht und vor allem die linksseitige in der Emmeringer/Brucker Straße beschwert, dann wäre wir schon zwei. Stimmt gar nicht, vielleicht 4 oder 5.

    Aber so ganz allgemein ist man in der Stadt der Meinung, ein Radfahrer ist nur dann ein glücklicher Radfahrer, wenn er nicht auf der Straße fahren muß.

    Die letzten Monate wurden viele Gehwege für Radler freigegeben, das ist offensichtlich so etwas wie die neue Leitlinie.

    PS: ich habe noch nie gezahlt für auf der Fahrbahn fahren und ich mache das ziemlich ausdauernd & ausgiebig. Interessiert die Polizei eher nicht.

  • Zu deiner letzten Bemerkung: es ist schon richtig, dass in der Regel wenig "passiert", wenn trotz Benutzungspflicht auf der Fahrbahn fährt. Nur: wenn dann doch einmal ein Unfall passiert, dann sieht das haftungs-/zivilrechtlich für dich halt ungünstig(er) aus, wie simon weiter oben schon richtig bemerkt hat. Außerdem finde ich es persönlich besser, sich an die Regeln zu halten und dann eben gegen unsinnige Beschilderungen entsprechend vorzugehen. Erfahrungsgemäß geht das allerdings meist nur mit einer Klage. Aber nun ja, dafür gibt es in Deutschland ja die Verwaltungsgerichte!

  • Eigentlich müssten doch der Fuss e.V, der ADFC und der VCD bei einer bundesweiten Kampagne

    "Entweder Radweg oder Straße: Wir wollen nicht länger auf Gehwegen radfahren müssen!"

    dabeisein. Wieviele Unterschriften würden wir kriegen? Mehr als 20?

  • Das sollte man meinen, aber zumindest beim ADFC ist das Thema - um es mal vorsichtig auszudrücken - nicht unumstritten. Und wenn ich mich in München so umschaue: da sehe ich nach wie vor (oder schlimmer noch: immer mehr) Radfahrende, die auf Teufel-komm-raus meinen, auch die schlimmste Radinfrastruktur geradezu zwanghaft befahren zu müssen. Man muss in der ehemaligen "Radlhauptstadt" halt auch mal mit dem Fahrrad auf die Fahrbahn ausweichen. Gerade an Baustellen ist das fast immer unausweichlich, weil es nun einmal nicht reicht, an die Reste von irgendwelchen handtuchbreiten Gehwegen noch ein VZ 240 zu pappen, auch wenn es jahrzehntelang geübte Praxis in deutschen Straßenverkehrsbehörden ist, dem nicht-motorisierten Verkehr nur die Brosamen hinzuschmeißen.

    Und nun reiben sich naive Politiker und diese seit Jahren rechtsstaatsfernen Behörden die Augen, dass das irgendwie nicht mehr funktioniert...

  • Zu deiner letzten Bemerkung: es ist schon richtig, dass in der Regel wenig "passiert", wenn trotz Benutzungspflicht auf der Fahrbahn fährt. Nur: wenn dann doch einmal ein Unfall passiert, dann sieht das haftungs-/zivilrechtlich für dich halt ungünstig(er) aus, wie simon weiter oben schon richtig bemerkt hat. Außerdem finde ich es persönlich besser, sich an die Regeln zu halten und dann eben gegen unsinnige Beschilderungen entsprechend vorzugehen. Erfahrungsgemäß geht das allerdings meist nur mit einer Klage. Aber nun ja, dafür gibt es in Deutschland ja die Verwaltungsgerichte!

    Ja, das kann schon sein, dass es dann eine Teilschuld geben kann. Aber das kann genauso passieren, wenn Du auf dem Radweg unterwegs bist.

    Bei Konflikten mit KFZ auf einer Radverkehrsanlage ist man ja nicht automatisch fein raus, dann hat man halt keinen Helm getragen, war zu schnell, nicht umsichtig genug,...

    Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen Fußgängern, Radfahrern und KFZ-Betreibern. Zwei haben maximal eine Privat-Haftpflicht, einer der genannten hat eine Zwangs-Haftpflicht, die schwer spezialisiert auf das Thema ist. Und die hat durchaus auch finanzielle Interessen und Zukunftsperspektiven, Prozesse zu führen, auch um spätere Rechtsprechung zu beeinflussen, und macht das auch ständig.

    Davon abgesehen ist man auf einem 1,5 - 2m breiten Gehweg, der zu einem gemeinsamen Fuß-/Radweg (beidseitig) geadelt wurde, als Radfahrer in der sehr viel schlechteren Position haftungs- und zivilrechtlich bei Unfällen mit Fußgängern und das durchaus zu Recht. Auch Rad/Radunfälle gibt es.

    Jemand wie ich, der seit Jahren mit den zuständige Stellen über die Radinfrastruktur diskutiert, kann dagegen auch nicht klagen, maximal gegen neue.

    Da sind die Gesetze in Bayern anders. Ich müsste jemand anderen finden, der das macht. Ich hatte mit Simon schon Kontakt und er hat mir da auch sehr geholfen, ich wäre auch durchaus bereit gewesen wegen der paar hundert Euro, aber Tatsache ist, ich kann in Bayern klagen wenn ich weniger als 1 Jahr Kenntnis von dem Problem hatte. Danach ist zu spät.

    ich fahre auch nicht immer nicht auf dem Radweg, aber halt da, wo es keinen Sinn macht für mich. Es gibt in FFB einige Stellen, da müsste ich, um mich StVO-konform zu verhalten, bei Kreuzungen absteigen und schieben. Es gibt Stellen, da weiß ich als Ortskundiger natürlich, dass das eigentlich ein Geh/Radweg ist, aber es ist an der Stelle nicht zu erkennen. Andere Wege sind einfach zu eng, zu gefährlich in Kreuzungbereichen oder Einfahrten.

    Ich fahre ja absichtlich Rad, wenn ich nur in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein will, gehe ich zu Fuß.

  • Eigentlich müssten doch der Fuss e.V, der ADFC und der VCD bei einer bundesweiten Kampagne

    "Entweder Radweg oder Straße: Wir wollen nicht länger auf Gehwegen radfahren müssen!"

    dabeisein. Wieviele Unterschriften würden wir kriegen? Mehr als 20?

    Das ist zu kurz gegriffen. Mit dabei sein müsste auch der ADAC. Der müsste im Namen der Autofahrerschaft fordern Tempo 30 innerorts auf allen Straßen inklusiver rigider Kontrollen bis die verwaltungstechnischen Voraussetzungen für eine automatisierte Tempobegrenzung geschaffen und umgesetzt sind.

    Das sind Voraussetzungen, die massenwirksam Radfahrer dazu bewegen können, die selben Fahrbahnen zu benutzen wie der Autoverkehr. Aber auch dann müssen Radfahrstreifen angelegt werden, damit bei Staubildung der Radverkehr nicht zwischen den sich stauenden Fahrzeugen steckenbleibt oder ordnungswidrig auf den Fußweg ausweicht.

    Zur Zeit ist es aber so, dass Verkehrsplaner in den Verwaltungen davon ausgehen, dass bei einer Tempo 30 Straße es nicht notwendig ist, Radverkehrsanlagen einzurichten. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

    Erschwerend kommt dazu, dass vielerorts entweder Parkspuren oder Auto-Fahrspuren entfallen müssten, um Platz für den Radverkehr zu schaffen. Ein heißes Eisen, das ungern von der Politik angefasst wird, die ja letztlich die Beschlüsse fassen müsste und dann dafür im Fokus der Kritik stünde.

    Hier ein Beispiel aus Havelse bei Hannover. Die Fußwege an der Hannoverschen Straße sind für den Radverkehr freigegeben, vermutlich schon seit rund 20 Jahren, denn das Verkehrsschild für Fußwege ist schon seit Anfang der 90er Jahre nicht mehr so gestaltet.

    Trotzdem nutzt nach meiner Beobachtung nur eine Minderheit der Radfahrenden die Fahrbahn. Dafür gibt es meines Erachtens zwei Gründe. Auf der Fahrbahn gilt das aktuelle innerorts Tempolimit von Tempo 50 km/h, das zudem vermutlich nur lasch kontrolliert wird. Und es gibt keine Markierungen, die Radfahrende anregen könnten, die Fahrbahn zu nutzen.

    Die niedrigste Stufe wären sogenannte "Sparrows", also Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn, das könnte man hier ohne weiteres sofort umsetzen und würde dafür von niemandem nennenswerten Widerspruch ernten.

    Denn meines Wissens würde daraus nicht die Verpflichtung für den Radverkehr entstehen, die Fahrbahn zu benutzen, wenn der Fußweg weiterhin so gekennzeichnet bleibt wie jetzt mit [Zusatzzeichen 1022-10].

    Ob es darüberhinaus möglich und sinnvoll ist, Radfahrstreifen zu markieren, will ich jetzt gar nicht hier diskutieren, denn dann müsste das [Zusatzzeichen 1022-10] unter den Fußwegschildern abgehängt werden. Und das würde energischen Widerspruch bei vielen Radfahrenden hervorrufen, die nicht darauf vertrauen, dass Radfahrstreifen auf der Fahrbahn sicherer sind als Fußwegradeln. Vermutlich würden Radfahrstreifen auch daran scheitern, dass der Straßenquerschnitt nicht ausreichend breit ist. In der Gegenrichtung sind auf der hannoverschen Straße auf manchen Abschnitten Schutzstreifen markiert. Dort ist der Gehweg deutlich schmaler.

    Bei Schutzstreifen bin ich mir nicht so ganz sicher, ob die auch dann angelegt werden können, wenn das "Gehwegradeln" weiter erlaubt bleibt. Weiß das jemand, ob Schutzstreifen auch dann angelegt werden können, wenn der Fußweg daneben für den Radverkehr freigegeben ist?

  • Jemand wie ich, der seit Jahren mit den zuständige Stellen über die Radinfrastruktur diskutiert, kann dagegen auch nicht klagen, maximal gegen neue.

    Da sind die Gesetze in Bayern anders. Ich müsste jemand anderen finden, der das macht. Ich hatte mit Simon schon Kontakt und er hat mir da auch sehr geholfen, ich wäre auch durchaus bereit gewesen wegen der paar hundert Euro, aber Tatsache ist, ich kann in Bayern klagen wenn ich weniger als 1 Jahr Kenntnis von dem Problem hatte. Danach ist zu spät.

    In Niedersachsen läuft es so, dass man bei Anordnungen, die länger als ein Jahr bestehen und die einem auch schon länger bekannt sind, einen Antrag auf Neuverbescheidung stellen kann. Anschließend kann man gegen den Bescheid klagen, oder wenn man in einer angemessenen Frist (3 Monate) keinen Bescheid erhält, eine Untätigkeitsklage einreichen. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, dann hat sich der Weg vor das Verwaltungsgericht ohnehin erledigt. Es wäre noch offen, was man tun kann, wenn dem Antrag zwar stattgegeben wird, aber dann nichts passiert.

    Hast du mal geprüft, ob dieser Weg nicht auch in Bayern möglich ist?

  • Jemand wie ich, der seit Jahren mit den zuständige Stellen über die Radinfrastruktur diskutiert, kann dagegen auch nicht klagen, maximal gegen neue.

    Da sind die Gesetze in Bayern anders. Ich müsste jemand anderen finden, der das macht. Ich hatte mit Simon schon Kontakt und er hat mir da auch sehr geholfen, ich wäre auch durchaus bereit gewesen wegen der paar hundert Euro, aber Tatsache ist, ich kann in Bayern klagen wenn ich weniger als 1 Jahr Kenntnis von dem Problem hatte. Danach ist zu spät.

    Wie ist das eigentlich genau vor Gericht, wie wird so was geprüft? Klar, wenn es um die Straße vor meiner Wohnadresse geht, habe ich schlechte Karten, aber ansonsten? Sofern ich nicht gerade in der betreffenden Straße schon mal aktenkundig geworden bin, müsste man mir doch nachweisen, jemals dort mit dem Rad gewesen zu sein? Bzw. generell nachweisen, überhaupt viel mit dem Rad gefahren zu sein?

    Was also hält mich davon ab, einfach zu sagen "Ja, ich bin zwar ab und an mit dem Rad unterwegs gewesen, aber noch nie in dieser Straße/dieser Richtung." oder generell einfach zu sagen "Das ist das erste Mal, beweisen Sie mir das Gegenteil!" - was dann schwer werden dürfte in den meisten Fällen. Oder übersehe ich da was? Von dem, was simon geschrieben hat, scheint das ja eher gemütlich schriftlich abzulaufen als wie bei Barbara Salesch im Kreuzverhör, oder?

  • Wenn man sich schon einmal schriftlich gegenüber der Behörde geäußert hat und die Aufhebung einer bestehenden Regelung gefordert hat, dann ist damit auch dokumentiert, dass man Kenntnis von der Regel hat.

    Die "das ist mir neulich zum ersten Mal aufgefallen"-Karte kann man also allenfalls ziehen, wenn man es vorher noch nicht im Guten versucht hat, oder wenn das noch keine 12 Monate her ist. Ich habe im "Dialog" mit meiner Lieblings-Verkehrsbehörde beim Entdecken von neuem Unfug zuletzt gleich dazu geschrieben, dass ich mir vorbehalte, innerhalb von 12 Monaten ohne weitere Ankündigung gerichtlich dagegen vorzugehen. Das hat immerhin in zwei Fällen bereits dazu geführt, dass eine Anordnung gleich wieder zurückgenommen wurde.

    Es wäre schön, wenn man auch auf freundlichem Weg etwas erreichen könnte, aber manche Verkehrsbehörde versteht es leider nicht anders.

  • Denn meines Wissens würde daraus nicht die Verpflichtung für den Radverkehr entstehen, die Fahrbahn zu benutzen, wenn der Fußweg weiterhin so gekennzeichnet bleibt wie jetzt mit [Zusatzzeichen 1022-10].

    Das Problem mit diesem Zusatzzeichen ist, dass Radfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Es gibt aber tatsächlich seit 2018 ein neues Piktogramm, das es dem Radfahrer ohne Geschwindigkeitseinschränkung freistellt, ob er diesen Weg benutzen will oder lieber auf der Straße fährt.

    http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.htmlLeider hat es dieses Piktogramm "nicht in den Verkehrszeichenkatalog geschafft" (Zitat Bernd Sluka), es ist aber offiziell für den bundesweiten Einsatz freigegeben und die Behörden wurden vor ca. 2 Jahren per Rundschreiben davon in Kenntnis gesetzt.

    Ich kann nur allen empfehlen, ihre jeweilige Stadtverwaltung aufzufordern, die kombinierten Geh/Radwege abzuschaffen und sie statt dessen mit diesem Piktogramm auszustatten.

  • Ullie

    > Bei Schutzstreifen bin ich mir nicht so ganz sicher, ob die auch dann angelegt werden können, wenn das "Gehwegradeln" weiter erlaubt bleibt

    Das ist in den ERA 2010 sogar als Empfehlung im unteren Belastungsbereich III mit wenig Schwerverkehr und übersichtlicher Führung empfohlen; der Radler kann dann aussuchen, wo er fährt.

    obelix:
    Natürlich muss die Behörde nachweisen, dass man mit dem Schild schon einmal konfrontiert war, das VG München dreht aber etwas an den Darlegungslasten, wenn in starker Nähe zum Wohnort ist und sich geradezu aufdrängt, dass man dort schon einmal war (zB weil es einer von zwei Radwegen in die Stadt ist). Das Problem kann man aber lösen, indem man substantiiert darlegt, warum man noch nicht an der Stelle war. Natürlich ist dringend davon abzuraten, das zu versuchen, wenn man schon mal vor längerer Zeit mit der Behörde in Kontakt stand und daher bekannt ist, dass Bestandskraft eingetreten ist. Mangels Aussichten, den Richter zu überzeugen bestreiten aber die meisten Behörden gar nicht mehr, dass man erst kürzlich durch die Regelung das erste mal betroffen war.

    > Von dem, was simon geschrieben hat, scheint das ja eher gemütlich schriftlich abzulaufen als wie bei Barbara Salesch im Kreuzverhör, oder?
    Das war bis jetzt eigentlich immer ganz angenehm, wobei sich einzelne Termine (Prof-Zorn-Straße) auch kurz vor dem eigentlichen Termin erledigt haben, obwohl noch zuvor heftig abgelehnt wurde, die Schilder zu demontieren. Oft baut die Beklagte dann doch das Schild kurz vor der Verhandlung ab, das Verfahren wird dann auf Antrag eingestellt.

    Pepschmier

    > Das Problem mit diesem Zusatzzeichen ist, dass Radfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.

    Es gibt durch aus auch Gemeinden, bei denen das "Radfahrer frei" auch rechtsseitig ohne "Gehweg"-Schild (VZ 239) angebracht wird.

    Ich hab die Anordnung zu den Piktogrammen vom Freistaat zu den Piktogrammen übrigens als PDF, falls du dem Landratsamt eine kleine Gedankenstütze geben willst.

    Yeti

    > Hast du mal geprüft, ob dieser Weg nicht auch in Bayern möglich ist?
    Das sollte auch möglich sein, ist aber natürlich vorher immer mehr Schreibaufwand. Ich selbst habe gerade ein solches Verfahren an der Ludwigstraße, München laufen, an der die Stadt den Kfz-Verkehr in eine Fahrtrichtung bei zwei bis drei überbreiten Spuren in einem Abschnitt auf quasi null reduziert hat, während der Radverkehr immer noch über einen wirklich schlecht angelegten 80er-Jahre-Gedächtnisradweg zuppeln darf.

    Die Sache ist natürlich, dass die Behörde bei der Neuverbescheidung den Verkehr komplett anders Regeln kann, weil sie noch einmal ihr Ermessen richtig ausüben muss. Bei der Anfechtungsklage reichen schon kleinere Ermessensfehler (zB Behörde denkt, es liegt Belastungsbereich III statt II vor) aus, um die Benutzungspflicht rechtswidrig zu machen.

  • Die Sache ist natürlich, dass die Behörde bei der Neuverbescheidung den Verkehr komplett anders Regeln kann, weil sie noch einmal ihr Ermessen richtig ausüben muss. Bei der Anfechtungsklage reichen schon kleinere Ermessensfehler (zB Behörde denkt, es liegt Belastungsbereich III statt II vor) aus, um die Benutzungspflicht rechtswidrig zu machen.

    Meine bisherigen Anträge habe ich auf "ermessensfehlerfreie Neuverbescheidung" gestellt. Daraufhin wurden die Benutzungspflichten komplett aufgehoben und man hat auch von einem [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] abgesehen.

  • Ullie

    > Bei Schutzstreifen bin ich mir nicht so ganz sicher, ob die auch dann angelegt werden können, wenn das "Gehwegradeln" weiter erlaubt bleibt

    Das ist in den ERA 2010 sogar als Empfehlung im unteren Belastungsbereich III mit wenig Schwerverkehr und übersichtlicher Führung empfohlen; der Radler kann dann aussuchen, wo er fährt.

    Danke für den Hinweis. So gesehen können Schutzstreifen also auch etwas sein, dass Radfahrstreifen vorbereitet. Um ängstliche Radfahrer nicht zum Fahren auf Radfahrstreifen zu zwingen, die auf der Fahrbahn aufgebracht sind, markiert man dort erst mal Schutzstreifen und belässt zumindest vorerst die Möglichkeit, den Gehweg mit dem Rad zu befahren. Wenn der Schutzstreifen gut gemacht ist, dann wird er nach und nach auch von vielen benutzt. Im nächsten Schritt verbreitert man dann die schmale Schutzstreifen-Strichlinie zu einer breiten durchgezogenen Linie und hat dann einen benutzungspflichtigen Radfahrstreifen und kann die [Zusatzzeichen 1022-10]Schilder abhängen, so dass auch der Fußverkehr sicherer wird. Voraussetzung ist, dass der Schutzstreifen von Anfang an breit genug angelegt wurde.

    Die StVO-Änderung bezüglich "Nicht mehr auf Schutzstreifen halten dürfen" begünstigt eine solche Vorgehensweise zusätzlich.

  • Das Problem mit diesem Zusatzzeichen ist, dass Radfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Es gibt aber tatsächlich seit 2018 ein neues Piktogramm, das es dem Radfahrer ohne Geschwindigkeitseinschränkung freistellt, ob er diesen Weg benutzen will oder lieber auf der Straße fährt.

    http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.htmlLeider hat es dieses Piktogramm "nicht in den Verkehrszeichenkatalog geschafft" (Zitat Bernd Sluka), es ist aber offiziell für den bundesweiten Einsatz freigegeben und die Behörden wurden vor ca. 2 Jahren per Rundschreiben davon in Kenntnis gesetzt.

    Ich kann nur allen empfehlen, ihre jeweilige Stadtverwaltung aufzufordern, die kombinierten Geh/Radwege abzuschaffen und sie statt dessen mit diesem Piktogramm auszustatten.

    Deine Beschreibung für das Boden-Piktogramm erinnert mich jetzt an dieses Verkehrsschild, dass ich immer noch hie und da entdecke und dann stets gerne fotografiere.

    Das Schild gibt es noch im Katalog 1971 bis 1992:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_1970.svg

    Danach nicht mehr.

    ich hatte mir den Wegfall so erklärt, dass auf gemeinsam von Fußgängern und Radfahrern genutzten Wegen der Fußgängerschutz stets Priorität haben soll.

    Das ist bei dem Bodenpiktogramm dann aber nicht mehr so unbedingt gegeben, wenn man dort auch deutlich schneller fahren darf als die Fußgänger, die dort gehen.