Das Große 1x1 der OWi-Anzeigen

  • mein Punkt ist: wieso geht man bei dieser Faktenlage hier dennoch vor Gericht?

    Fehlende Einsicht. Rechthaberei. Scheiß Radfahrer, was bildet der sich ein???

    Und dazu ein Anwalt, der für minimalen Aufwand die Gebühren nach RVG einsackt und das Spiel mitmacht.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Das denk ich auch. Der war vermutlich überzeugt, dass ihm Unrecht widerfährt. Dass Radfahrer noch nicht mal zum Verkehr gehören.

    Ich fürchte, das ist sogar die gängige Sicht. Eine überfahrene Wildsau hat ja auch kein Recht, sich zu beschweren. Oder der Baum, an den man grade seine Karre gesetzt hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Pepschmier (11. Oktober 2024 um 20:43)

  • Also ja, man geht auch ohne RSV vor Gericht.

    Bei meiner Straßlach-Berufung bestand auch keine RSV. Bei der Einigung entsteht für den Anwalt eine Einigungsgrbühr, der Anwalt bekommt mehr, dafür sinken die Gerichtskosten ein wenig.

    Und nun zahlt die Justizkasse meinen Arbeitsausfall, anstatt der Fz-Führer?

    Bei Rücknahme trägt derjenige die Kosten, der den Antrag zurück nimmt. Dazu gehören auch Auslagen für Zeugen.

  • Mein AG möchte die Kohle direkt haben, weil mir persönlich dann kein Abzug vom Gehalt droht. Ich bekomm also in dem Fall mein übliches Monatsgehalt und der AG dann den Bruttolohn für die Ausfallzeit.

    Nur interessehalber: Das heißt, du hast die Zeit bei Gericht als Arbeitszeit angerechnet bekommen oder musst deine tägliche Arbeit nicht stundengenau nachweisen?

    Bei meinem letzten Termin als Zeuge bei Gericht habe ich mich ein im Büro ausgeloggt, nach dem Termin wieder eingeloggt und die Zeit dazwischen als Gehaltsausfall geltend gemacht und dann direkt auf mein Konto überwiesen bekommen. Bezahlte Überstunden quasi.

  • Ja, in meinem Fall habe ich das mit meinem AG so geklärt, dass die Zeit für das AG als Arbeitszeit angerechnet wird. Und die Justizkasse überweist an meinen AG den Ausfall.

    Ich vermerke das in meiner Arbeitszeitübersicht, dass ich quasi einen "Termin außer Haus" hatte.

    Der Grund, weshalb ich diesen Weg wähle: Nach meinem Verständnis erhalte ich von der Justizkasse ja lediglich den Netto-Verdienstausfall. Beispiel: ich nehme 4h lang an einer Gerichtsverhandlung teil, mein Arbeitgeber passt daraufhin die Gehaltsberechnung für den Monat an: ich erhalte 200,- weniger Nettogehalt. Diese 200,- bekomme ich ersetzt. Aber ich habe ja nicht nur Ausfälle beim Nettogehalt, sondern eigentlich beim Bruttogehalt. Also Einzahlung in die Rentenkasse z.B.

    Aber mit der Lösung oben kann mir das egal sein: ich erhalte auch im Monat 10/2024 das gleiche, ungekürzte Gehalt. Und die Dritte Alternative = Freizeit, Fehlzeit nacharbeiten ist für mich auch nicht attraktiv :|

  • Du bekommst schon das Bruttogehalt ersetzt, nach § 22 JVEG aber nur bis 25 €/h. Darüber wird gekappt. Im Übrigen wird bis zur nächsten halben Stunde aufgerundet.

    Möglich sind beide Varianten: Auszahlung an den Arbeitgeber oder direkt an die zu entschädigende Person. Letzteres ist in der Praxis häufiger.

  • Der AG müsste die Arbeitgeberanteile, die er für die "Arbeits"zeit ja auch bezahlt hat, halt auch geltend machen. Interessant wäre, wenn er dabei über 25,-/h kommt, sein Schaden wäre dann ja auf jeden Fall größer, ebenso wenn Du mehr als 25,-/h verdienst. Das hat in dieser Konstruktion via AG Potential für "bis nach Karlsruhe", wenn das noch nicht durchdekliniert sein sollte ... Ist'n schönes Städtchen in schöner Gegend ... :saint:

  • ... ich muss bei diesen Berechnungen immer breit grinsen und daran denken, was ich geschrieben habe, als man mich mal als Schöffen verpflichten wollte: ich war damals bei der Deutschen Bahn AG im Fahrdienst.

    Sinngemäß: "Sie wollen mich am Montag 28.10. um 9 Uhr im Gericht haben? Laut meinem Dienstplan befinde ich mich zu dieser Zeit im Autoreisezug zwischen Ljubljana und Rijeka. Da müsste die gesamte Tour storniert werden. Verdienstausfall wären für 36 Stunden rund 540 Euro Steuer- und SV-Brutto plus nochmal dreistellig für entgangene Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Nacht- und Sonntagszuschläge ..."

    Daraufhin blieb mir das Schöffen-Dasein erspart.

    Gerade die wegfallende Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Zuschläge ist ein Nachteil, der auch im BetrVG noch nicht korrekt gelöst ist.