Man kann den Behörden offenbar nicht oft genug die in den VwV-StVO genannten Voraussetzungen für die Anordnung eines VZ 240 sagen:
"Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn
- dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und
- mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und
- die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt."
Man beachte insbesondere die Konjunktion "UND", will heißen, alle Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein.
Der Hinweis auf die Verwaltungsvorschrift ist hilfreich. Alleine ich bin mir nicht so sicher, ob dann nicht so was passiert, wenn man die Verkehrsverwaltung damit konfrontiert:
Mir scheint eine Ausschilderung in der Vahrenwalder Straße Fußweg, Radfahrer frei wäre immer noch besser als die jetzige Ausschilderung und vor allem besser als wie im Foto von der Berliner Allee zu sehen, nämlich den Fuß- und Radverkehr ganz zu verbieten.
Leider scheint die Verkehrsverwaltung in Hannover an vielen Stellen massiv den Standpunkt zu vertreten, dass auf keinen Fall der Autoverkehr irgendwie beeinträchtigt werden darf. Sonst könnte man nämlich in beiden Fällen eine Fahrspur als Umleitungsstrecke für den Radverkehr herrichten.