Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht

  • Nein, das schafft selbst Schenefeld nicht in einer T30 Zone.

    nanana, nicht so vorschnell. :P
    Selbstverständlich schafft es der zuständige Fachdienst, eine B-Pflicht in einer T30-Zone anzuordnen! :thumbup:

    hier am Mühlendamm in Fahrtrichtung Nord steht das T30-Zone-VZ vor der Düpenaubrücke am rechten Rand. Auf dessen Rückseite ist das Ende der T30-Zone beschildert. Für Fahrtrichtung Süd also auf der linken Seite. Durchaus zulässig. Die T30-Zone endet als in Fahrtrichtung Süd hinter der Düpenau. An der Einmündung Friedrichshulde ist aber ein VZ.240 angeflanscht. B-Pflicht des rechten Gehweges in Fahrtrichtung Süd innerhalb einer T30-Zone! :whistling:

  • Das kann so eigentlich nicht angeordnet worden sein.

    Wurde es auch nicht. Nachdem ich gestern Abend die beiden Stellen in das Kontaktformular unter gemeldet habe, wurde ich heute vormittag tatsächlich zurückgerufen.

    Der Polizist sagte, der Kran sei auch schon aufgefallen; er wurde ohne Genehmigung aufgestellt und es sei bereits angeordnet worden, dass er sofort wieder entfernt werden muss. Es wurde auch eine Anzeige gegen die Baufirma (oder den Auftraggeber) gestellt. Der Kran konnte allerdings wegen dem starken Wind noch nicht abgebaut werden. Heute Abend habe ich vergessen nachzusehen, ob er noch steht.

    Die andere Baustelle mit dem [Zeichen 240] sei eine falsche Anordnung durch das KVR gewesen; die hätten nicht gewusst, dass der Radweg nicht benutzungspflichtig ist. Heute Abend waren diese Schilder weg.

  • nanana, nicht so vorschnell. :P Selbstverständlich schafft es der zuständige Fachdienst, eine B-Pflicht in einer T30-Zone anzuordnen! :thumbup:

    hier am Mühlendamm in Fahrtrichtung Nord steht das T30-Zone-VZ vor der Düpenaubrücke am rechten Rand. Auf dessen Rückseite ist das Ende der T30-Zone beschildert. Für Fahrtrichtung Süd also auf der linken Seite. Durchaus zulässig. Die T30-Zone endet als in Fahrtrichtung Süd hinter der Düpenau. An der Einmündung Friedrichshulde ist aber ein VZ.240 angeflanscht. B-Pflicht des rechten Gehweges in Fahrtrichtung Süd innerhalb einer T30-Zone! :whistling:

    Ich habe es mir vorhin angesehen, du hast völlig Recht. Die T30 Zonen-Aufhebung auf der linken Seite habe ich nie registriert (und das Blauschild stets ignoriert).
    Immerhin ist mein Schenefelder Weltbild wieder in Ordnung :thumbup:

  • Die andere Baustelle mit dem [Zeichen 240] sei eine falsche Anordnung durch das KVR gewesen; die hätten nicht gewusst, dass der Radweg nicht benutzungspflichtig ist. Heute Abend waren diese Schilder weg.

    (Hervorhebung durch mich)

    Bitte was?
    Wer ist in M gleich wieder Straßenverkehrsbehörde?

    verkehrsanordnungen.kvr@muenchen.de hat sich in der Vergangenheit bei mir noch nie dazu herabgelassen, meine Mails zu beantworten.
    Die nächste werde ich ihnen wohl mal vom dienstlichen Mailaccount schicken müssen (Domain gleich Bundesland :D ). Mal sehen ob das wirkt.

  • verkehrsanordnungen.kvr@muenchen.de hat sich in der Vergangenheit bei mir noch nie dazu herabgelassen, meine Mails zu beantworten.


    Bei mir auch nicht; angerufen hat mich ja die Polizeidienststelle Moosach. Wenn ich aber das KVR per Post anschreibe, bekomme ich auf demselben Weg Antwort. Bei krassen Sachen schicke ich es per Post und vorab per Mail als PDF-Anhang. Durch die Briefantworten kenne ich auch ein paar Mailadressen von Sachbearbeitern.

  • Für klassische Schreibebriefe war ich bislang immer zu faul.
    Ich muss meinen Ärger immer spontan in eine eMail kübeln, bis ich zuhause bin ist der Zorn meist verflogen und die Resignation hat gewonnen. :(

  • Ich schwanke zwischen Ungläubigkeit und Resignation.


    Mittwoch Nachmittag, 16.12.2015

    und weiter hinten am Ende dann:

    Na gut, flauschige freundliche eMail an die StVB PK41.


    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Heidenkampsweg auf Höhe Hausnummer 45 ist der Seitenstreifen/die Parkbucht gesperrt und wird für die Baumaßnahmen im Gebäude als Lagerplatz genutzt.
    Leider wird dabei der benutzungspflichtige Radweg mittlerweile derart in Anspruch genommen, dass es in meinen Augen gefährlich wird.

    • der Radweg wird auf teilweise weniger als 50% seiner "Breite" eingeengt.
    • es wird versucht, dies mit Warnbaken kenntlich zu machen, die allerdings weder auf Geh- noch auf Radwegen zulässig sind
    • es ragen die Bauzaunelemente in den Radweg, so dass Radfahrer hier Gefahr laufen, mit dem Lenker "hängenzubleiben" und zu stürzen
    • auch diese Bauzaunelemente sind als Bau- /Arbeitsstellenabsicherung so nicht zulässig. Aus gutem Grunde.
    • die VZ, die die temporäre HVZ beenden, sind mittlerweile samt Träger und Fuß auf den Radweg gewandert.
    • diese VZ stehen dann auch quer zum Radweg, die Unterkante liegt deutlich unter den geforderten 2,20m Höhe neben Radwegen
    • Und geparkt wird dann auch noch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen.

    kurz: ich als Radfahrer fühle mich an dieser Stelle auf der Fahrbahn sicherer aufgehoben.
    Ich möchte Sie daher bitten, hier für eine sichere Umsetzung der hoffentlich erfolgten/beantragten VAO zu sorgen.


    Die Reaktion darauf:
    eine für mich vollkommen ausreichende, kurze Rückmeldung per eMail:

    Zitat von StVB

    Sehr geehrter [DMHH],

    die Einrichtungsfläche wird vom tätigen Gewerk gem. Anordnung wieder hergerichtet.

    Gut, gucken wir uns das am Tag der Zusage der ordnungsgemäßen Wiederherrichtung an.
    Donnerstag, 18.12.2015

    Gut. Also gleich nochmal eine eMail am Freitag früh.

    Gut, dass da Freitag nicht noch uuuunbedingt eine Reaktion kommt, ist ... wäre zwar erste Sahne, aber hey, geschenkt.

    Heute dann im Postfach:


    Ja und nu?
    Ich überleg ja fast, da einfach mal Strafanzeige gegen den Typen zu stellen.
    Was soll ich aber von der "Antwort" der StVB halten?
    ist das ein "ja mehr als darum bitten, dass die das ordentlich machen, können wir auch nicht"?
    oder ist das ein "Pobacken zusammenkneifen, ist nur noch für wenige Tage und da lohnt sich das nicht mehr."?

    Ich will nun dem Herrn von der StVB auch nicht uuuuuunbedingt ans Bein pinkeln, der ist in der Liste der freundlichen und kompetenten StVB-Mitarbeiter/Leiter/Verantwortlichen in den Top3. Muss man meiner Meinung nach nicht mehr Flurschaden hinterlassen, als unbedingt unabwendbar. Aber die schulterzuckende Haltung ohne Erläuterung verstimmt schon etwas.

  • Ich sammle so etwas inzwischen. Könnte es mir doch mal bei einer Klage gegen die Benutzungspflicht hilfreich sein. Weil wenn der Radweg regelmäßig versperrt ist und auch nach Hinweis bleibt, kann es ja mit der "außerordentlichen Gefahrenlage" (TM) vor welcher die Radfahrer geschützt werden müssen nicht so weit her sein.

  • "kurz: ich als Radfahrer fühle mich an dieser Stelle auf der Fahrbahn sicherer aufgehoben."

    Was irgendwie bedeutet, dass Du Dich ohne Baustelle samt Begleiterscheinungen auf dem Radweg sicherer fühlst... :whistling:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • "kurz: ich als Radfahrer fühle mich an dieser Stelle auf der Fahrbahn sicherer aufgehoben."

    Was irgendwie bedeutet, dass Du Dich ohne Baustelle samt Begleiterscheinungen auf dem Radweg sicherer fühlst... :whistling:

    hm. stimmt. beim nächsten Mal werde ich das umformulieren.
    Allerdings kann man im Heidenkampsweg gegen die RWBP kaum argumentieren. Immerhin gilt da zHg60. Und dort ist dann natürlich ein Radweg mit BPflicht zwingend vorgeschrieben. Bevor man den also rechtlich angehen kann, müsste man gegen die Erhöhung des innerörtlichen T60 vorgehen.
    Und: die Radwege sind dort tatsächlich mal annähernd VwV-StVO-konform.

  • Mir fällt bei diesem Thema gerade wieder eine Arbeitsstelle in meiner früheren Heimat ein, bei der ich mich mit der örtlichen Rennleitung angelegt hatte. Das ist allerdings alles auch schon ein paar Jahre her, damals war ich noch nicht so ein renitenter Radfahrer, der immer auf sein Recht pocht und so.

    Jedenfalls wurde damals in Rendsburg an der Kieler Straße gebaut, betroffen waren vor allem die Versorgungsleitungen unter dem Radweg. Der Radweg wurde aufgebrochen und anschließend mit Pflastersteinen wiederhergestellt. Während der Arbeiten ist es in Rendsburg allerdings wie drüben in Wedel: Eine richtige Absicherung für den Radverkehr war nicht vorgesehen. Es standen zwar Absperrelemente herum, die aber nicht zur Absperrung verwendet wurden — dazu hätte man sie ja spätestens nach Feierabend wieder an ihren Platz zurückstellen müssen. Es gab auch keine Längsabsicherung, um den Fußverkehr (oder die ordnungswidrig auf dem Gehweg radelnden Kampfradler) von Stürzen in die teilweise bestimmt über einen Meter tiefen Baugruben abzuhalten.

    Haben wir halt immer schon so gemacht, ist bislang immer gutgegangen.

    Ich kam zu der Zeit ein paar Mal dort entlang, als ich den Nord-Ostsee-Kanal entlangfahren wollte, hatte schon festgestellt, dass das Fahren auf dem Radweg nicht möglich war und düste darum auf der Fahrbahn herum. Das passte natürlich nicht jedem, denn in Rendsburg ist Fahrbahnradeln ungefähr ein Kapitalverbrechen. Das lockte bei meiner dritten oder vierten Tour auch die Rennleitung an, mit der ich in Rendsburg schon einschlägige Erfahrungen gesammelt hatte; zum Beispiel „trotz Radweg mitten auf der Straße“ auf der Hollerstraße, deren Radweg nicht benutzungspflichtig, dafür aber sowas von brandgefährlich ist, trotz Umleitung mitten auf der Straße in der Gerhardstraße, wo für einen Radweg kein Platz war und Radfahrer ordnungswidrig durch die angrenzenden Wohngebäude fahren sollen und trotz freigegebenen Gehweg mitten auf der Straße in der Konrad-Adenauer-Straße. @Torben hat bestimmt ähnliches erlebt.

    Jedenfalls erklärte ich der Rennleitung, die mich mit der roten Kelle zum Anhalten aufforderte, dass der Radweg ganz offensichtlich momentan in einem nicht vorhandenen Zustand begriffen wäre. Das störte die Beamten aber nicht, denn ich müsste in solchen Fällen auf dem Gehweg weiterfahren. Das wäre erlaubt, das stünde schließlich in der Straßenverkehrs-Ordnung — aber, ergänzte der Beamte auf dem Beifahrersitz mit väterlicher Stimme, das könne ich als Radfahrer natürlich nicht wissen, darum wäre diese Auskunft auch ausnahmsweise kostenfrei. Ich wollte eigentlich nachfragen, warum man denn nicht eine vernünftige Absicherung der Arbeitsstelle anregen könnte, aber… naja, ist vielleicht besser, dass die Beamten einfach weitergefahren sind. Am Ende hätte man noch das Fahrrad des renitenten Radfahrers eingezogen.

    So. Jedenfalls beginnt hier der interessante Teil der Arbeitsstelle. Benutzungspflicht ist auch da, wie sich das für Rendsburg gehört. Um die Verwaltungsvorschriften oder die ERA schert man sich hier ungefähr so sehr wie in Hamburg.

    Das Radeln auf den frisch verlegten Steinen ist etwas schlotterig, aber prinzipiell möglich. Wenigstens bei Tageslicht, denn…

    … nachts warten unangenehme Überraschungen:

    Tatsächlich endet der Radweg einfach in einer offenen Baugrube. Die Absperrungen stehen sinnlos daneben und gucken zu, wie dann doch nachts mal jemand in die Grube stürzt. Selbstverständlich gilt auch für Radfahrer das Sichtfahrgebot und man sollte allein aufgrund der Straßenbeleuchtung schon erkennen, dass hier etwas im Argen liegt, aber dennoch frage ich mich ja, wozu es denn überhaupt entsprechende Vorschriften zur Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenverkehr gibt. Es scheint ja ohnehin niemanden so richtig zu interessieren.

    Für die nächste Tour zum Nord-Ostsee-Kanal habe ich dann doch lieber eine andere Route gewählt. Man weiß ja nie, wen man das nächste Mal trifft.

  • Wer interessiert sich eigentlich auf Unternehmerseite für so einen Murks?
    Von staatlicher Seite ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde verantwortlich. Ok, die ist oft nicht willens/fähig, am Zustand etwas zu ändern.

    Was passiert aber dem Unternehmen, wenn an einer Baustelle etwas passiert? Ist da die Berufsgenossenschaft in der Pflicht? Oder guckt die nur, dass den Beschäftigten in der Baustelle nichts passiert, dass die sich gefälligst an die eigenen Sicherheitsvorschriften wie "Geeignetes Schuhwerk" oder "nicht unter schwebende Lasten treten" halten?

  • Bei 120-135 cm zur Fahrbahnkante würde es vor allem bei Stehzeugen am Fahrbahnrand nicht für das blaue Prüfsiegel [Zeichen 241-30] reichen.

    Ich habe leider gerade kein Foto zur Hand, aber ungefähr von dieser Qualität ist der Radweg an der oben erwähnten Hollerstraße. Da parken rechts Kraftfahrzeuge, dann kommt ein schmaler Radweg, der vollständig innerhalb der Door-Zone liegt, dann kommen zwischen Rad- und Gehweg Straßenlaternen und Verkehrsschilder und der Hit sind dann einige Einmündungen auf der rechten Seite, die absolut gar nicht einsehbar sind — da taucht von jetzt auf gleich die Motorhaube quer auf dem Radweg auf.

    Und das alles ist ein Schulweg, auf dem pro Tag bestimmt zwei- bis dreihundert Schüler entlangfahren — und dann meistens auch in der Gegenrichtung, denn vorher und nachher ist das Fahren entgegen der Fahrtrichtung erlaubt, nur auf einem besonders gefährlichen Stück von 250 Metern nicht.

  • Das nächste Mal um die 10-Euro Knolle bitten. Und dann widersprechen und entsprechend bei der Dienstaufsicht um Nachschulung der Beamten bitten.

    Wenn Sie Dir allerdings eine nicht kostenpflichtige Verwarnung erteilen, ist auch kein Widerspruch möglich, da man deren Annahme nicht verweigern kann.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab