Das Amtsgericht München hatte sich ja im vergangenen Sommer zu der Frage geäußert, ob die Verwertung der Aufnahmen einer Film-Kamera bei einem Verkehrsunfall möglich ist: Die private Videoaufnahme als Beweismittel im Zivilprozess
Morgen wird ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach erwartet, dass sich aus Datenschutz-Sicht zu dieser Problematik äußern soll: Dashcams in Deutschland - legal oder nicht?
Eigentlich wäre es langsam an der Zeit, dass sich mal ein Land- oder Oberlandesgericht zu dieser Problematik äußert. Bis dahin führe ich sicherheitshalber weiterhin die GoPro am Lenker mit.