Neues Urteil zur Lenkerkamera erwartet

  • Das Amtsgericht München hatte sich ja im vergangenen Sommer zu der Frage geäußert, ob die Verwertung der Aufnahmen einer Film-Kamera bei einem Verkehrsunfall möglich ist: Die private Videoaufnahme als Beweismittel im Zivilprozess

    Morgen wird ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach erwartet, dass sich aus Datenschutz-Sicht zu dieser Problematik äußern soll: Dashcams in Deutschland - legal oder nicht?

    Eigentlich wäre es langsam an der Zeit, dass sich mal ein Land- oder Oberlandesgericht zu dieser Problematik äußert. Bis dahin führe ich sicherheitshalber weiterhin die GoPro am Lenker mit.

  • diese Diskussion ist hochinteressant, aber das erste Problem war (für mich!) bislang mehr technischer bzw. kaufmännischer Natur. Ich habe 2 solche Kameras: eine Spy-Brille, drin fehlt "nur" eine Aufnahme für einen Korrekturbrillenträger (wie bei herkömmlichen Radbrillen eben!). Qualität: weiss ich nicht, Umbau mit Korrekturgläsern war (laut Sohn, war damals hantierender Augenarzt an der Augenklinik, "unmöglich" und daher uninteressant... Und einen Maginon-Actions-Camcorder von einer unserer beliebten Discount-Handelsketten. Beim Maginon-Actions-Camcorder, denn ich nur ein Mal am Schreibtisch ausgepackt habe, um ihn auf Grund der Bedienanleitung sofort wieder einzupacken, war der Fall anders: Die max. Aufnahmedauer ist einfach zu kurz!

    Gut wäre eine Kamera, die entweder von A..Z aufnehmen kann, wenn die Fahrt die Aufnahmedauer nicht überschreitet, oder nur die letzte halbe Stunde in Schleife! Und das fehlte damals erbärmlich...

    mir fallen unterwegs kaum welche Cam's am Lenker auf, aber oft welche am Helm, teilweise schrecklich angebracht, man sieht dann wie ein Gockel mit einer Geschlechtsstörung aus, der unbedingt das oberste männliche Tier auf Erde sein will, so sieht es nach einem Gockelkamm aus!

    am Lenker befürchtete ich Erschütterungen, Starrheit (wenn ich am Helm was habe, kann ich doch meinen Kopf drehen, und eine bestimmte Stelle eher in Beobachtung nehmen).

    ich habe schone Helmhersteller angeschrieben: Die sollen das standardisieren! Eine unauffällige geeignete Styropor-Mulde im Helm standardmässig anbieten!

  • Vernünftige (dann aber leider etwas höher preisige Cams) haben einen recht großen Aufnahmewinkel. Da kriegt man schon ordentlich was gefilmt. Caneras am Kopf bzw. Helm machen auch nicht unbedingt ruhigere Aufnahmen, weil man eben doch häufig den Kopf bewegt.

    Ich habe meine GoPro auch direkt unterm Lenker hängen. Das ist ein recht guter Aufnahmewinkel.

  • Das Amtsgericht München hatte sich ja im vergangenen Sommer zu der Frage geäußert

    Es hat sich auch insgesamt äußerst interessant geäußert:

    "hätte er trotzdem sein Fahrrad noch sicher zum Stehen bringen können, wenn er eine moderate Bremsung nicht nur mit der Vorderradfelge, sondern auch mit der Hinterradfelge ausgeführt hätte, um die Stabilität seines Fahrrades zu erhalten."

    Ergo: nur noch mit Zeitmaschine fahren. Den Fall begutachten und sich dann in einer Zeitschleife iterativ mit möglichst "moderater Bremsung" so annähern das nichts passiert. Konkret sieht das wohl so aus das jeder Radfahrer auf sich als Zeitreisender am Straßenrand aufzupassen hat der ihm dann signalisiert wie (mit welcher Verzögerung) er demnächst zu fahren hat.

    Auch die Idee das man "zur Stabilisierung" gleichzeitig hinten zu bremsen hat verdient unbedingt eine Erwähnung. Wenn auch nur als weitere Demonstration das eine schwarze Robe gerade nicht gegen Schwachsinn schützt wie er nur durch die Kombination von Unwissenheit und Glaubenwissen zu generieren ist.

    Wirklich schlimm ist daran aber das dieser Schwachfug jetzt als "richtig" in einer Urteilsbegründung steht die dazu dient Ansprüche aus einem Unfall abzuwehren. Das *ist* jetzt so, basta! Das meine ich jetzt völlig unabhängig von dem Unfallhergang und der sonstigen Lage, ich habe auch das Video nicht gesehen. Aber so einen Schwachsinn, so einfach herbeigelogene "zusätzliche" Begründungen, neben der in meine Augen eigentlichen Begründung: Dosentreiber hat wegen Gegenverkehr bremsen müssen - wenn *das* denn mal stimmte - und Radfahrer den Sicherheitsabstand nicht eingehalten) das einem einfach nur noch schlecht wird.

    Für mich stinkt das Urteil ganz einfach zum Himmel. Unabhängig von dem was sich wirklich zugetragen hat, nur einfach durch die dreiste frech falsche Begründung des Teils den ich kontrollieren kann. Da ging es nicht um "Im Namen des Volkes", da ging es um "Im Namen des Autofahrers - und jetzt schauen wir mal wie wirs hindrehen".

    EDIT: Irgendwie erinnert mich das Urteil an das mit dem Kreisverkehr: Wir warten einen Monat auf die Antwort der Straßenverkehrsbehörde wie die sich die Beschilderung denn man gedacht hat und auf *der* Basis fällen wir dann das Urteil.

  • Ich bin mir auch nach zwei Tagen noch immer nicht sicher, wie ich das Urteil einordnen soll. Der Tenor im Netz schwankt ja zwischen „Action-Cams sind verboten“ und „Filmen im Straßenverkehr ist verboten“, aber beides gibt das Urteil meines Erachtens nicht her. Mir ist allerdings auch nicht so ganz klar, wie denn nun die Ausgangslage war: Ließ der besagte Anwalt die Kamera nun mitlaufen, um beliebige Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer aufzuzeichnen und zur Anzeige zu bringen? Dann könnte ich mir ja noch vorstellen, dass das BDSG damit nicht so richtig einverstanden ist.

    Hat er die Kamera aber zu Beweiszwecken bei eigenen Unfällen eingesetzt, so wie das unsereins im Straßenverkehr macht, dann hätte ich da tatsächlich auch schon aus persönlichen Gründen ein Problem. Zwar sehe ich als studierter Informatiker durchaus die Problematik, die einherginge, wenn plötzlich fast jeder Verkehrsteilnehmer eine so genannte Dash-Cam laufen hätte, aber anderseits ist es mir in Deutschland einfach zu gefährlich, ohne Kamera aufs Rad zu steigen, wenigstens wenn man beinahe jeden Tag unterwegs ist. Es ist ja quasi bloße Statistik, dass ein Radfahrer, der täglich zwanzig oder dreißig Kilometer in der Stadt zurücklegt, häufiger blöde Vorfälle erlebt als jemand, der nur zwei Mal im Jahr zum Baggersee und zurück fährt. Ich persönlich habe schon einmal geschätzte eintausend Euro Anwaltskosten gespart, weil ich als Beweismittel einfach eine Aufzeichnung meiner Kamera vorlegen konnte. In einem anderen Fall konnte ich das nicht und habe sehr viel Kohle beim Anwalt gelassen, weil die Staatsanwaltschaft gegen mich trotz mehrerer gegenteiliger Zeugenaussagen wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung ermittelte und die Rechtsschutzversicherung mit Vorsatz-Taten nichts zu tun haben will.

    Die ganze Problematik spielt sich für mich auf einer viel höheren Ebene ab: Einerseits baut man schrottige Radverkehrsanlagen, die teilweise mit gesundem Menschenverstand unbenutzbar sind, andererseits wird noch immer der Krieg auf der Straße geschürt, obschon sich die Berichterstattung in der letzten Zeit deutlich gemäßigt hat. Dann kann mir da also ein Kraftfahrer ans Rad fahren, um mich auf den sicheren, aber unbeschilderten Radweg zu drängen, ich darf dann aber keine Aufnahme anfertigen, um sie der Polizei zukommen zu lassen? Das halte ich dann ja doch für den falschen Weg und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Verwaltungsgericht in der Urteilsbegründung ein solches Szenario skizzieren wird.

    Also schon mal ziemlich blöd. Immerhin: Das ist ja „nur“ ein Verwaltungsgericht und für den normalen Verkehrsteilnehmer damit so interessant wie das bereits erwähnte gegenteilige Urteil des Amtsgericht München. Bleibt abzuwarten, was die nächste Instanz dazu zu sagen hat.

  • Und jede Wette, die, die jetzt da draußen am lautesten Zeter und Mordio schreien, die ActionCams verboten sehen wollen, sind die ersten, die Jammern, wenn ihnen einer vorsätzlich in die Seite donnert, um Versicherung abzuzocken.

    Sorry für den Querlink, aber es passt hier einfach besser:

    Ja, es fällt schon auf das es in den einschlägigen Foren zwei sehr polare Gruppen gibt: einmal diejenige denen noch nichts passiert ist und über "Blockwarte" schimpfen und diejenigen die sowas schon mal hatten und die dann - zumindest getippt - das Urteil ignorieren. Wobei ich mich aus gegebenen Anlässen zur zweiten Gruppe zähle. Die Argumente der ersten Gruppe klingen auch irgendwie nach Auto-Motor-Sport: da wird der Untergang des Abendlandes heraufbeschworen weil dann Leute nicht mehr gesetzeswidrig fahren können. Hätte ich gerne in dieser Form auch mal für Ladendiebstahl in Anspruch genommen, aber sei's drum.

    BTT: Ich denke wir werden zumindest auf die offizielle Urteilsbegründung warten müssen - irgendwie sind die Pressemeldungen reichlich wirr. Geklagt wurde ja gegen eine Anordnung des Irgendwas-Amtes das einem Rechtsanwalt das laufende Filmen verbieten wollte nachdem der wohl mindestens 1 1/2 Dutzend "Verkehrsverstöße" (auch hier wird die Schwere der Vergehen nicht ausgeführt) nach seiner ständig laufenden Aufzeichnung angezeigt hat. Diese Anordnung war wohl aus Hampelmann-Gründen nichtig (Falsche Kamerabezeichnung oder sowas). Und jetzt wirds lustig: während die Anordnung an sich nichtig war (RA bekam Recht) sind laut Presemitteilungen Aufnahmen dann verboten wenn sie *mit der Absicht* gemacht wurden sie ins Internet oder der Polizei zur Verfügung zu stellen.

    Also ich mache jedenfalls weiter mit meinem Projekt: Langzeitdoku der jahreszeitlichen Änderungen und des täglichen Wachstums der Bäume auf meinem Weg ...

    EDIT: spannend wird es wenn man mal Zeuge eines Unfalls wird und die Aufnahme dann löscht - möglichst bevor die Polizei dann am Unfallort erscheint (wegen Anweisungen denen Folge zu leisten wäre etc.): Kamera schön sichtbar liegenlassen und auf das Ansbacher Urteil verweisen ...

  • Es geht doch um den Datenschutz. Man stelle sich mal vor, jeder benutzt so eine Kamera und stellt die Aufnahmen ins Internet. Nicht nur bei Unfällen, sondern zum Beispiel auch um Radweg-Verweigerer anzuprangern. Dazu schreibt dann noch jemand (für Behörde, Geheimdienst, o.ä.) ein Programm, um die User-Videos automatisiert auszuwerten, wann und wo aufgenommen und dazu noch eine Gesichts- bzw. Fahrraderkennung. Dann hat man ganz schnell lückenlose Bewegungsprofile erstellt, das muss doch nicht sein.

    Also ich mache jedenfalls weiter mit meinem Projekt: Langzeitdoku der jahreszeitlichen Änderungen und des täglichen Wachstums der Bäume auf meinem Weg ...

    Das frisst mir einfach zuviel Speicherplatz. Hab auch keine Lust mir regelmäßig neue Festplatten zu kaufen und die irgendwo hinzustellen. Cloud-Speicher ist für sowas auch auf Dauer zu teuer.

    Bei Unfällen und zur Abwehr von Rechtsstreitigkeiten sind Kameraaufnahmen sicher eine tolle Sache und ich meine, das Interesse an der Wahrheitsfindung überwiegt hier auch den Datenschutz.
    Aber man sollte die Aufnahmen nicht verwenden dürfen, um jeden noch so kleinen Verstoß gegen die StVO anzuzeigen. Ist doch egal, wenn ein Radfahrer mal wieder ein blaues Schild ignoriert. Oder wenn ein PKW, um beim Überholen ausreichend Abstand zu halten, eine durchgezogene Linie überfährt. Oder ein Fußgänger trotz Rot die Fahrbahn überquert.
    Vielleicht könnte man, statt Kameras zu verbieten, lediglich bestimmte Nutzungen der Aufnahmen verbieten. Dass es zum Beispiel klar verboten ist, Aufnahmen zu veröffentlichen, wenn Personen oder Fahrzeuge identifizierbar sind. Und gerichtsverwertbar sollten Aufnahmen auch nur bei relevanten Vorfällen sein.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich bin ja nach wie vor der positiven Annahme verhaftet, dass dieses Urteil - gleich wie es begründet sein mag - auf den typischen Radfahrer mit Helmkamera keinerlei Auswirkungen haben wird.

    Denn im Gegensatz zum Autofahrer kann man dem Radfahrer immer sportliche Motive unterstellen: Selbst wenn man mit dem Hollandrad unterwegs ist, wird man wohl seinen persönlichen Trainingserfolg protokollieren dürfen. Allerdings sollte man in der Tat nicht alles unzensiert ins Netz stellen, sofern es explizites Fehlverhalten anprangern soll. Eine Landschaftsaufnahme mit einer "zufälligen" OWi dürfte wohl auch zukünftig erlaubt sein.

    Aber in der folgenden Praxis hoffe ich tatsächlich, dass Kameras nicht generell verboten werden. In diesem Zusammenhang: Wie ist eigentlich die genaue Regelung in Österreich? Nur Verbot von Dashcams (=Auto) oder von jeglichen Aufnahmen im Straßenverkehr?

    Nach meinem letztjährigen Unfall, den ich hier ja auch schon zum Besten gegeben habe, hoffe ich eben gerade durch den Einsatz einer Kamera dessen Folgen zukünftig zu vermeiden, wenn man schon den Unfall selbst nicht mehr vermeiden kann. Wegen angeblichen Fahrens auf dem Gehweg (es war lediglich ein Ausweichen) habe ich eine 50%ige Mitschuld kassiert und mangels Rechtschutzversicherung ist es dabei geblieben! Und das nur, weil eine angebliche Zeugin im Fahrzeug hinter der abbiegenden Unfallverursacherin gesehen haben will, wie ich auf dem Teil des Fußweges unterwegs gewesen sei.

  • Es geht doch um den Datenschutz. Man stelle sich mal vor, jeder benutzt so eine Kamera und stellt die Aufnahmen ins Internet.

    Das *veröffentlichen* von Aufnahmen ohne die Genehmigung der Abgebildeten war schon immer strafbar (bis auf Fälle die aber hier nicht interessieren) -> Recht am eigenen Bild §22 KuG: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."
    Insgesamt sagt das Urteil also nichts neues, es fasst lediglich den Begriff "Verbreitung" so eng das die Aufnahme auch nicht der Polizei gezeigt werden darf. Oder doch, wenn die Aufnahme eigentlich für etwas ganz anderes gedacht war und die Szene nur zufällig mit drauf ist? Nunja, ohne ausführliche Urteilsbegründung tappen wir wohl alle im Dunkeln.

    Aber man sollte die Aufnahmen nicht verwenden dürfen, um jeden noch so kleinen Verstoß gegen die StVO anzuzeigen.

    Irgendwie schwebt mir eine Zahl von 22 Anzeigen im Kopf herum um die es wohl ging. Wenn das jetzt alles "vergessenes Blinken" war dann ziehe ich zu dem Anwalt -die kriege ich völlig zwanglos zusammen indem ich mich eine halbe Stunde an den nächsten Kreisel stelle. Was er wirklich anzeigte wird wohl sein Geheimnis bleiben, außer es steht als Beispiel in der Urteilsbegründung, oder es geht in die Revision.

    Oder wenn ein PKW, um beim Überholen ausreichend Abstand zu halten, eine durchgezogene Linie überfährt.

    Hm, da gehts schon los: das habe ich hier öfter nach einer bestimmten Kreuzung (ist verkehrstechnisch genau für diesen Fall designt). Dummerweise ist das nur so das 20 m weiter vorne eine Brücke läuft und hinter der Brücke mündet links eine Straße ein. Immer ganz lustig wenn der Trottel hinter einem gerade anfängt zu überholen (durchgezogene Linie ist ja egal, geht ja, ist ja gerade kein Gegenverkehr) und man gleichzeitig sieht das da ein Rechtsabbieger aus der Nebenstraße herauskommt - kommt ja gerade keiner von links. Da steigt dann immer die Spannung wer da was wann bemerkt.
    Bisher gings immer gut.
    Zweite Stelle, jeden morgen: Kreuzung in einer (von mir aus) Rechtskurve mit eigener Linksabbiegerspur. Dementsprechend eine Linkskurve für den motorisierten Gegenverkehr. Ist natürlich vieel eleganter die links zu nehmen, also einfach mal flockig über die Spur für die Linksabbieger. Der Zweite kann noch etwas enger, der Dritte noch etwas... und ich würde da gerne links Abbiegen und frage mich jedesmal ob es heute geschickter ist auf der Linksabbiegerspur vom Gegenverkehr oder auf der Geradeausspur von hinten zusammengefahren zu werden.

    Und das nur, weil eine angebliche Zeugin im Fahrzeug hinter der abbiegenden Unfallverursacherin gesehen haben will, wie ich auf dem Teil des Fußweges unterwegs gewesen sei.

    Ja, lustig das, nicht? Natürlich hat sie "gesehen" das Du auf dem Gehweg fuhrst, schließlich warst Du auf dem Gehweg als es krachte (vorher hat die Dame wahrscheinlich nicht mal hingesehen), da warst Du vorher natürlich auch dort unterwegs, würde sie ja auch so machen.
    Kann noch viel lustiger werden, wenn "Zeugen" dann plötzlich einfach mal lügen weil sie sich sonst selber belasten würden: "Ja, ich fuhr so 30, 40 m hinter dem Radfahrer her... ". Macht sich vor Gericht einfach besser als 2-5 m.

  • Das Amtsgericht München, das im letzten Jahr keine Probleme mit der Würdigung einer Action-Kamera-Aufzeichnung zeigte, meint nun (Az. 345 C 5551/14):

    Zitat

    Die Parteien werden gem. § 139 ZPO auf folgendes hingewiesen: Nach Ansicht des Gerichts sind die Fotoaufnahmen, die durch Verwendung der im klägerischen Fahrzeug installierten Autokamera („Car-Cam“ bzw. „Dash-Cam“) gewonnen wurden, nicht als Beweismittel verwertbar.

  • Wenn ich das richtig verstehe, ist ja weiterhin nur die Verwertung der Aufnahmen untersagt, nicht aber der Betrieb einer Kamera am Lenker. § 1 Abs. 1 BDSG sagt ja recht genau, wann das Bundesdatenschutzgesetz gilt: Sehe ich das richtig, dass ich weiterhin meine Kamera betreiben kann, wenn ich mich mit meiner Action-Kamera außerhalb von § 1 Abs. 1 BDSG bewege, indem ich beispielsweise die Aufnahmen nur als Gedächtnisstütze verwende oder weder über YouTube veröffentliche oder als Beweismittel bei der Polizei einreiche? Denn solange ich die Aufnahmen umgehend lösche oder nach einem Vorfall in meinem privaten Giftschrank verwahre, käme ich ja nach meiner Interpretation um § 1 Abs. 1 BDSG drumherum.

    Denn ich habe nach wie vor ein Problem, dass die Wedeler Kraftfahrer vor den Cyclassics quasi zur Jagd auf Radfahrer blasen und ich dann als Geschädigter dumm auf der Anklagebank sitze, weil sich alle Zeugen Insassen des gegnerischen Kraftfahrzeuges einig sind, dass ich nicht nur den tollen Radweg nicht benutzt habe, sondern auch noch viel zu weit links mitten auf der Straße gefahren wäre.

    Wie gesagt: Ich kann die datenschutzrechtlichen Bedenken aus Ansberg und München sehr gut nachvollziehen und will um Gottes Willen nicht in einem Land leben, in dem man sich nur noch mit einer Kamera am Revert sein Recht sichern kann, aber solange immer medial wieder zur Hatz auf Radfahrer geblasen wird, sehe ich keine andere Möglichkeit, als mich mit einer solchen Lenkerkamera wenigstens vor den straf- und zivilrechtlichen Folgen zu schützen. In Hamburg hatte man zum Glück weniger Probleme mit der Würdigung solcher Aufnahmen, wodurch ich ja nicht nur sehr viele Nerven, sondern auch bestimmt über eintausend Euro an Anwaltskosten gespart habe.

  • @Malte, § 1 Abs. 1 BDSG sagt nicht viel aus. Interessanter ist Abs. 2:
    "Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch ... nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten."

    Wenn es der Zweck ist, als Gedächtnisstütze für zukünftige Gerichtsverfahren zu dienen, dürfte das nicht mehr als "persönlich" gelten. Aber wenn man die Aufnahmen macht, weil man sich gerne öde Straßenvideos anschaut oder auch um das eigene Verhalten im Straßenverkehr zu analysieren, dürfte das BDSG keine Anwendung finden.

    Was aber anwendbar sein dürfte:

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Das Amtsgericht München lässt die Dashcam-Aufzeichnung nicht als Beweismittel zu:

    Zitat

    Die permanente, anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs durch eine Autokamera verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz sowie das Kunsturhebergesetz und verletze den beklagten Erdinger in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.


    Hier gibts offenbar die vollständige Urteilsbegründung:

  • Hier gibts offenbar die vollständige Urteilsbegründung: http://datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=165581

    Nach Lesen der Begründung unter datev.de halte ich die Urteilsbegründung des Verwertungsverbotes von Videoaufzeichnungen durchaus für sinnvoll. Mal schauen, ob es in höheren Instanzen Bestand hat. Wo kommen wir hin, wenn man nur noch mit diversen elektronischen Gadgets aus dem Haus kann, um sich gegen mögliche falsche Anschuldigungen abzusichern.

  • Wo kommen wir hin, wenn man nur noch mit diversen elektronischen Gadgets aus dem Haus kann, um sich gegen mögliche falsche Anschuldigungen abzusichern.


    ähem... wir sind schon längst dort angekommen. :whistling:

    Wenns also in Zukunft ein Verbot der Verwertung von ActionCam-Aufnahmen gibt, montier ich das Teil ab. Der Preis, den mir die Kfz-Reparatur-Innung dann verleihen wird für die sprunghafte Zunahme an Aufträgen zum Ausbeulen von Autoblechen und Wiederanschrauben neuer Außenspiegel macht sich auf meinem heimischen Kaminsims ohnehin viel besser. :cursing:

  • Zitat

    Das Samsung Smart Bike hat der Rahmenbauer für die Straßen der Großstadt entwickelt. Es ist mit Akku, WLAN, Bluetooth, Digitalkamera, Laserprojektoren und einem kleinen Arduino-Modul (einem Open-Source-Mini-Computer) ausgestattet. Die integrierte Digitalkamera fungiert als Rückspiegel. Sie zeigt dem Fahrer übers Smartphone-Display am Lenker den rückliegenden Verkehr.

    So fing es beim Auto auch einst an. Heute sind die Blechkarossen vollgestopft mit technischem Spielzeug, das niemand wirklich braucht aber viele offenbar nötig haben... Meine (Fahrrad-)Welt ist das nicht... :whistling:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov