Verkehrbedingungen in der Grossstadt

  • Mal ein positives Beispiel für das Miteinander auf der Straße, Foto angefertigt heute morgen auf der (klar, ich bin's) Fuhle:

    Der Lieferant für den Gemüseladen Ecke Ruthsweg hat den Schutzstreifen freigehalten und stattdessen die KFZ-Spur Richtung Bahnhof Barmbek blockiert, deshalb steht der Bus, der kurz vorher bei Grün von der Haltestelle Hermann-Kauffmann-Str. abgefahren war, auch bei Rot auf der Fussgängerfurt (die Situation hatte sich einige Sekunden nach meinem Foto entspannt, der Bus wurde vom Gegenverkehr durchgelassen, die Fußgänger konnten unbehindert queren).

    Nachdem ich Grün hatte, habe ich kurz angehalten und mich beim Fahrer des LKW bedankt; der schaute etwas gestresst in den sich hinter seinem LKW stauenden Autoverkehr - ungefähr so gestresst, wie ich mich umschaue, wenn ich einen Radweg-Blockierer umkurven muss...

    Ich vermute, dass polizeiliches Abzetteln und privates Anzeigen von Schutzstreifen-blockierendem Ladeverkehr dieses Verhalten befördert haben könnte - die Lieferanten für diesen und andere Läden entladen sonst eigentlich immer auf dem Schutzstreifen. Ist nur eine Vermutung - ich horche demnächst im Laden mal nach, was die dazu erzählen.

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    Ich bin der Erfinder des Käseauflaufs: Käse mit Käse überbacken.
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  • Nun ja, was hat man davon? Man kann mit äußerster Vorsicht durch die gelassene Lücke durchfahren. Nun denn.

    Aber eigentlich ist das so falsch. Auf dem Schutzstreifen ist Parkverbot, nicht Haltverbot. Anhalten zum Be- oder entladen ist also auf dem Schutzstreifen vorgesehen.
    Nach §12 ist zum Halten oder Parken an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren, wenn kein Seitenstreifen vorhanden ist, der genutzt werden darf. Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn- im Gegensatz zum Radfahrstreifen- und darf bei Bedarf von anderem Verkehr genutzt werden.
    Also wäre es richtig, den Schutzstreifen zum Be- und Entladen zu nutzen und auch zu blockieren, dem Radverkehr ist zuzumuten, das Hindernis zu Umfahren.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Aber eigentlich ist das so falsch. Auf dem Schutzstreifen ist Parkverbot, nicht Haltverbot. Anhalten zum Be- oder entladen ist also auf dem Schutzstreifen vorgesehen.
    Nach §12 ist zum Halten oder Parken an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren, wenn kein Seitenstreifen vorhanden ist, der genutzt werden darf. Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn- im Gegensatz zum Radfahrstreifen- und darf bei Bedarf von anderem Verkehr genutzt werden.
    Also wäre es richtig, den Schutzstreifen zum Be- und Entladen zu nutzen und auch zu blockieren, dem Radverkehr ist zuzumuten, das Hindernis zu Umfahren.

    Aber eigentlich ist es eine nette Geste des Lkw-Fahrers. Denn ängstliche, unsichere, oder ggf. ältere Radler fahren bestimmt gern durch die Lücke, anstelle selbst langsam radelnt eine Lücke im schnellen MIV zum Überholen auf der Fahrbahn abzupassen. Ich sehe es als Service. :thumbup:

  • und dann fährt man durch den Tunnel zwischen LKW und geparkten PKW, als plötzlich der Beifahrer aus dem LKW aussteigt; vorher die Türe aufreisst...

    Neee, solche Tunnel sind brandgefährlich. Fahr ich mittlerweile nicht mal mehr mit Schrittgeschwindigkeit durch.
    Es sollte in der PLAST viel eher geregelt werden, dass bei Schutz- und Radfahrstreifen vor Gebäuden mit Gewerbeflächen in regelmäßigen Abständen Haltebuchten asphaltiert werden, die als Lieferzone ausgewiesen werden.

    Erlaubnis zum Bürgersteigparken bringt für LKW ja nichts. Deshalb asphaltierte Buchten.
    Und bei Schutzstreifen wird dann eben Halteverbot auf der Fahrbahn angeordnet. Fertig. Wäre eine saubere Lösung.

    Aber nein, fallen ja 2 Parkplätze weg... *kotz*

  • Neee, solche Tunnel sind brandgefährlich. Fahr ich mittlerweile nicht mal mehr mit Schrittgeschwindigkeit durch.

    Wenn Du solche "Tunnel" nicht einmal in Schrittgeschwindigkeit passierst, dann müsstest Du in manchen Sttraßen ebenfalls als Fußgänger auf das Gehen in Schrittgeschwindigkeit auf Gehwegen verzichten wegen entsprechender "Tunnel" - und auf die Fahrbahn ausweichen.
    Hummelsbütteler Landstraße: Gehen auf der Fahrbahn?
    Kurzer Kamp: Gehen auf der Fahrbahn?

  • Als Fußgänger bin ich in der Lage, von schneller Schrittgeschwindigkeit in den Stillstand zu verlangsamen. Innerhalb nur eines Schrittes. Ohne umzufallen.
    Als Radfahrer bin ich dazu nicht in der Lage, wenn ich mit Klickpedalen unterwegs bin. Was sehr oft vorkommt.

    Aber ja, wenn mir ein Fußweg zu schmal ist, um mit einer Packtasche über der Schulter an abgestellten Autos vorbeizukommen, gehe ich in der Tat auf der Fahrbahn.

  • Bettelampeln - Bad Practice.

    Zwischen dem ersten und dem letzten Foto liegen 1:25 Minuten. Solche Bettelampeln kann man sich sparen. Noch dazu hängt der Drücker im "Gegenverkehr". Clever. Auch süß die Haltelinien auf dem Fahrbahnteiler. :S
    Achso, zu sehen auch eine weitere Radfahrerverwirrungsvariante zum Thema Signalgeber. Aber auch hier komplett egal, da alle Ampeln gleichzeitig schalten.

  • Es sollte in der PLAST viel eher geregelt werden, dass bei Schutz- und Radfahrstreifen vor Gebäuden mit Gewerbeflächen in regelmäßigen Abständen Haltebuchten asphaltiert werden, die als Lieferzone ausgewiesen werden.


    Ich war dieser Tage wieder bei dem Laden (zufällig blockierte gerade wieder ein Lieferant die KFZ- Spur, Schutzstreifen dadurch frei bzw. "Tunnel") und sprach mit einem Angestellten - und siehe da:
    1. Es wird so entladen, weil abgezettelt wurde (dieser Teil der Vermutung also richtig), und zwar weil...
    2. zwischen den Bäumen ca. zehn Meter weiter eine Ladezone eingerichtet ist! Und die soll genutzt werden, sagt die Polizei!

    Ach so, alles klar, oder? Oder?

    Denkste: Auf meinem Foto ganz oben parkt (!) dort ein schwarzer PKW (!! der entferntere der beiden), als ich zum zweiten Mal da war, parkte (!!!) dort ein Transporter, Fahrer abwesend - und das ist wohl dauernd so, und weil dadurch die Ladezone nie frei, sondern durch nicht ladende Parker dauernd blockiert ist, und weil die Lieferanten nicht warten können und wollen (verständlicherweise), bis die Polizei die Ladezone freigeräumt hat...

    ...wurde auf dem Schutzstreifen und wird nun auf der KFZ-Spur entladen. Anzeigen wollen die Ladeninhaber die Ladezonen-Blockierer nicht, weil... Auskunft unklar, es ist wohl Resignation oder so.

    Kann ich fast nachvollziehen, denn auch ich fasse mich seit Tagen an den Kopf und frage:

    Soll ich als Radfahrer Ladezonen-Blockierer anzeigen, um "über Bande" Schutzstreifen freizuhalten und "Tunnel" zu verhindern?

    Irre, oder?

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    Ich bin der Erfinder des Käseauflaufs: Käse mit Käse überbacken.
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  • LKW weiter anzeigen. Nach unten durchreichen den Kram. Wenns dem Ladeninhaber zu bunt wird, soll er dafür sorgen, dass die Ladezone frei bleibt. Er weiß ja, wann seine Lieferungen ungefähr auflaufen. Jeden Tag bei der Polizei anrufen und Dampf machen. Als Ladeninhaber, als Gewerbetreibender hat man doch in Hamburg freie Hand. Bedrohte Spezies und so. Da kann man schon mal auf den Tisch hauen und Konsequenzen androhen.

    Irgendwann wird es bei so einer Konstellation einen Unfall geben. Und dann will wieder niemand etwas gewusst haben.

  • Wenns dem Ladeninhaber zu bunt wird, soll er dafür sorgen, dass die Ladezone frei bleibt.

    Wäre konsequent, wenn man bedenkt, welche Energie Ladeninhaber zuweilen aufwenden, wenn es um den Erhalt von Parkplätzen geht (Beispiel: Klosterstern, Eppendorfer Baum).

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Dieser heutige, tragisch verlaufene Unfall lässt mich maximal ratlos und auch traurig zurück:

    Die Pressemitteilung der Polizei gibt zugegebenermaßen nicht viel her und vielleicht war alles ganz anders als gedacht. Viel Spekulation, aber es sieht zumindest so aus, als hätte die Frau eigentlich alles richtig gemacht und nicht den grottenschlechten Radweg genommen, sondern die Fahrbahn. Und trotzdem konnte sie von dem LKW-Fahrer überfahren werden. Die Polizei Berlin verzichtet wenigstens auf das unsägliche "übersehen". Denn das wäre in gleicher Richtung eh kaum möglich gewesen. Klingt eher nach Abstandsvergehen mit grober Fahrlässigkeit, wenn es nicht so tragisch wäre!

  • Das ist in einer Stadt mit 1,8 Millionen Einwohnern, in der die U-Bahn sonntags alle 4 bis 5 Minuten fährt, in der Busse in den Randbezirken sonntags alle 10 Minuten fahren, in denen Straßenbahnen beinahe flächendeckend verkehren und der ÖPNV seinen Bürgern ein beinahe unschlagbares Angebot macht: 1 Euro pro Tag für das Jahresabo.

    Man merkt an allem: Es ist nicht Hamburg. ;)

  • Das ist in einer Stadt mit 1,8 Millionen Einwohnern, in der die U-Bahn sonntags alle 4 bis 5 Minuten fährt, in der Busse in den Randbezirken sonntags alle 10 Minuten fahren, in denen Straßenbahnen beinahe flächendeckend verkehren und der ÖPNV seinen Bürgern ein beinahe unschlagbares Angebot macht: 1 Euro pro Tag für das Jahresabo.

    Man merkt an allem: Es ist nicht Hamburg. ;)

    Dazu kommt noch ein ziemlich gutes Leihradsystem und mit der Mariahilfer Straße das best umgesetzte Gesamtkonzept einer Einkaufsstraße, das ich bis dato gesehen habe!