Nun ja:
Um 20.21 Uhr bog ein BMW-Fahrer aus dem Bachstelzenweg kommend nach links in den Rotkehlchenweg ab. Wegen eines ordnungswidrig geparkten Fahrzeugs im Einmündungsbereich musste der PKW-Lenker auf die Gegenfahrbahn ausweichen und kollidierte mit einer entgegenkommenden Zweiradfahrerin, die zur selben Zeit aus dem Rotkehlchenweg nach rechts abbiegen wollte.
Ich finde, in dieser Darstellung des Unfallherganges fehlt das gewisse Detail, dass der BMW-Fahrer vermutlich aufgrund des Falschparkers den Einmündungsbereich nicht überblicken konnte und recht sorglos auf die Gegenfahrbahn fuhr. Nach meiner Kenntnis besteht nämlich kein Zwang, aufgrund von Falschparkern die Gegenfahrbahn zu nutzen und dortige Radfahrer zu rammen.