Radverkehrsanlagen + Omnibushaltestellen = Konfliktpotenzial

  • Radverkehrsanlagen + Omnibushaltestellen = Konfliktpotenzial!

    Auf diese einfache Gleichung gebracht soll dieser Thread dazu dienen, Lösungen für den Radverkehr rund um Omnibushaltestellen vorzustellen, bzw. aus Sicht der Öffi-Fahrgäste: Lösungen für den Fahrgast für den Begegnungsfall mit dem Radverkehr an Omnibushaltestellen.

    Ich starte mal mit einer ganz konventionellen Lösung, die auch heute noch vielfach anzutreffen ist, obwohl ich mir nicht sicher bin, ob das heute noch so genehmigt werden würde:

    Die Aufteilung sieht so aus:

    A) Der Omnibus hält am Fahrbahnrand (nicht in einer Bucht!).

    B) Haltestellenbord-Fläche, direkt am Fahrbahnrand.

    C) Hochbord-Radweg

    D) Fußweg

    E) Wartehäuschen

         

    Und so sah das 2009 auf googlestreetview aus:

    https://www.google.de/maps/@52.34958…!7i13312!8i6656

    Gegenüber dem Zustand von 2009 wurde die Aufstellfläche direkt vor den Omnibustüren verbreitert!

    Außerdem ist ein Blindenleitpflaster dazugekommen.

    Im Wesentlichen blieb jedoch das Konfliktpotenzial erhalten.

    Radfahrer, die an einem haltenden Bus vorbeifahren unterschätzen möglicherweise die Gefahr, denn es könnte sehr plötztlich und schnell ein Fahrgast aussteigen und vor's Rad laufen.

  • Eventuell könnte man den Radweg an der Haltestelle noch in einer Signalfarbe gestalten oder vorher kleine "Geschwindigkeitsbuckel" installieren. Wird für Autos gerade in Ländern wie Frankreich oder Spanien sehr gerne installiert.

  • Finde gerade kein besseres Bild, daher: Mapillary

    Funktioniert auch wie es soll, wartende Passanten halten sich i.d.R. vom Radweg fern, wenn Bahn/Bus halten ist klar, dass man auch auf dem Rad zu warten hat. Zudem angenehm asphaltiert und für alle Teilnehmer ausreichend beschriftet/beschildert.

  • Von all den unglücklichen Lösungen in Nürnberg gefällt mir diese hier am besten:

    https://www.google.com/maps/@49.40795…!7i13312!8i6656

    Die Benutzungspflicht des Hochboards ist komisch. Pflicht finde ich nicht gut, es ist aber eben eine rechts nicht angeschlossene Straße, so dass die Ampeln für den Radverkehr hier vermutlich nicht gelten sollen. Die Diskussion haben wir ja jedesmal - ich gehe davon aus, dass der Ampelbauende sich hier dachte: da kommt keiner, Radler können weiter fahren.

    Im Bereich der Bushaltestelle kommt dann die Aufleitung auf die Fahrbahn, und zwar so, dass dies funktioniert wenn kein Bus kommt und wenn einer herumsteht. Bei einsteigenden Passagieren kann man um das Häusl herumfahren und dann vor dem Bus auf die Fahrbahn, weil der Bus den Verkehr blockiert, der einen sonst hinter dem Häusl nicht sehen würde. Solange keiner über die Sperrfläche fährt gehts eigentlich.

  • Nbgradler: Wenn das eine der weniger schlimmen von den unglücklichen Lösungen ist, dann möchte ich lieber gar nicht wissen, wie die wirklich unglücklichen Lösungen aussehen. ;)

    Aber auch wenn vieles unklar scheint, kann das ganz gut funktionieren, ich stelle mir das so vor: Es ist völlig unklar, ob der Rad-Verkehr vor dem Bushäuschen oder dahinter lang gehen soll. Das ist vermutlich nicht so wichtig. Wenn viele Omnibusfahrgäste aussteigen und gleichzeitig einer oder mehrere Radler auf die Bushaltestelle zufahren, dann werden die Radler sich vermutlich möglichst früh möglichst weit rechts einsortieren und hinter dem Wartehäuschen lang fahren. Gleichzeitig gehen die Omnibusfahrgäste vermutlich dicht am Bordstein entlang zur Ampel hin. Die meisten Fahrgäste werden vermutlich hier die Straßenseite wechseln, um ins gegenüberliegende Wohngebiet zu kommen.

  • Hier macht man sich einfach erst überhaupt gar keine Gedanken, um gar nichts.

    [/attach]

    Die Variante gefällt mir am besten. Keine Haltebucht!

    Ist der Fußweg ein Kombinierter Fuß-/Radweg oder ein Fußweg, der für Radverkehr frei gegeben ist oder ein reiner Fußweg? (Der jedoch von dem ein oder anderen Radler benutzt wird?)

    Bei den anderen Bushaltestellen hat man sich schon Gedanken gemacht und sogar eine Menge investiert, um den Bus von der Fahrbahn wegzulocken in eine Haltebucht, wo er dem Autoverkehr nicht vor der Nase steht. Bezeichnenderweise wird dadurch das kombinierte Fuß-/Radweg-Hochbordkonstrukt an solchen Stellen besonders eng. Waren halt dier "falschen Gedanken" ;(.

  • Ist der Fußweg ein Kombinierter Fuß-/Radweg oder ein Fußweg der für Radverkehr frei gegeben ist oder ein reiner Fußweg? (Der jedoch von dem ein oder anderen Radler benutzt wird?)

    Derzeit ist der Weg in beiden Richtungen mit einem [Zeichen 240]verschmutzt, auch für vorgeschriebenes Geisterradeln. Soll aber seit einem Jahr aufgehoben werden.

    Bin gespannt, was schneller geht: Ob das Schild von alleine die Böschung abrutscht oder ob sie schaffen, es vorher abzuschrauben. Oder ob das Schild wegen fortschreitender Korrosion sowieso nicht mehr zu erkennen ist.

  • Eigentlich sollte dieser Video der Süddeutschen Zeitung wohl dazu díenen auf Mängel bei der Radverkehrs-Infrastruktur hinzuweisen.

    Aber die Szene in Minute 3:48 dürfte so eigentlich gar nicht gezeigt werden. Ein Radfahrer ist wartepflichtig gegenüber ein- und aussteigenden Bus-Fahrgästen: Siehe Minute 3:48 bis 3:50! https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fahrr…adler-1.3748858

    Na jaaaa, aber zwischen Bus und Radweg befindet sich eine Aufstellfläche. Der Radweg ist davon "baulich getrennt". Man sieht also, dass man "fremdes Territorium" überqueren muss, wenn man von dieser Aufstellfläche zum Fußgängerbereich, also zum Gehweg will. Da steigen keine 5, 20 oder 50 Leute aus, sondern da steht eine Person. Mit Kopfhörern auf und in die falsche Richtung guckend. Würde die das bei einer Fahrbahn genauso machen???

  • Wie schmal meinst du denn, dürfte der Haltestellenbord denn sein, um gerade eben noch als "eigene Fläche" gezählt zu werden?

    In meinem eingangs gezeigten Beispiel ist der Bord ja deutlich breiter.

    Trotzdem sehe ich auch da eine Verpflichtung des Radfahrers dann zu halten, wenn der Bus hält. Und erst dann weiter zu fahren, wenn der Bus wieder anfährt. Alles andere ist mit mehr oder weniger großen Unsicherheiten und ggf. Gefährdungen behaftet.

    Die Frau im SZ-Film schaut in beide Richtungen zuerst nach links und dann nach rechts. Und der Blick nach links ist auch berechtigt, denn sie kann ja nicht wissen, ob es sich vielleicht um einen Zwei-Richtungs-Radweg handelt.

    Was man bei meinem Bild noch mal überlegen müsste: Ab wann sollte denn sinnvollerweise der Omnibusfahrgast das rote Haltestellenbord betreten? Ich denke erst dann, wenn der Bus auch wirklich die Haltestelle anfährt. Und dabei sollte er nicht zu dicht an den Kantstein gehen, weil ihn sonst der Außenspiegel treffen könnte.

  • Alles andere ist mit mehr oder weniger großen Unsicherheiten und ggf. Gefährdungen behaftet.

    Guggstdu Vertrauensgrundsatz. (Autofahrer nutzen ihn selbstverständlich.) Wenn man bei Vorfahrt nicht einfach über die Kreuzung fahren könnte, weil die Unsicherheit darüber, ob einem die Vorfahrt wirklich gewährt wird, den Verkehr, so wie wir ihn kennen, zu erledigen bringen würde.

    Das läßt sich auch juristisch begründen: Die Spezialregel geht vor. Wenn etwas besonders geregelt ist (zB Vorfahrt in $ 8), ist der $ 1 raus.

  • Ein- und aussteigende Fahrgäste des ÖPNV haben Vorrang, sowohl auf der Fahrbahn als auch auf Radwegen:


    Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

    Hervorhebung von mir.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Haben die Radfahrer ein eigenes Lichtsignal? Wenn ja regelt dieses das

    Interessante Beschilderung.

    Da die Haltelinie deutlich vor der Ampel ist, würde ich ja fast sagen erst einmal nein, zumindest müsste der Autofahrer seine Geschwindigkeit anpassen und sich die Verkehrslage ansehen und gegebenenfalls Radfahrer passieren lassen

    Wenn der Radfahrer illegal auf dem Fußgängerfurt kreuzt, würde ich auch sagen der Autofahrer ist haltepflichtig, weil dieser noch vor der Ampel ist.

    Der Radfurt ist ja erst hinter der Ampel, also dürfte gelten wenn der Autofahrer über die Haltelinie gefahren ist und selber grün sieht wohl nicht mehr.

  • Haben die Radfahrer ein eigenes Lichtsignal? Wenn ja regelt dieses das

    Interessante Beschilderung.

    Da die Haltelinie deutlich vor der Ampel ist, würde ich ja fast sagen erst einmal nein, zumindest müsste der Autofahrer seine Geschwindigkeit anpassen und sich die Verkehrslage ansehen und gegebenenfalls Radfahrer passieren lassen

    Wenn der Radfahrer illegal auf dem Fußgängerfurt kreuzt, würde ich auch sagen der Autofahrer ist haltepflichtig, weil dieser noch vor der Ampel ist.

    Der Radfurt ist ja erst hinter der Ampel, also dürfte gelten wenn der Autofahrer über die Haltelinie gefahren ist und selber grün sieht wohl nicht mehr.

    Oh je, ich sehe, dass ich den falschen Link kopiert habe. Es ging um diese Stelle hier:

    https://www.google.de/maps/@53.64834…!7i13312!8i6656