Tatütata, die neue StVO ist da

  • Äh, aber "der Staat" macht doch diese Regeln? Dachte ich...

    Guter Punkt.

    Ersetze "Der Staat lässt sich echt verarschen!" durch

    "Dieser Staat ist echt nicht willens, die Ordnung im Straßenverkehr durchzusetzen."

    Aber das wusste ich eigentlich schon vorher :)

    Jetzt kam nur nochmal eine kleine Steigerung dazu.

  • Im Umfeld meines letzten Abbiegers (Twitter) habe ich mich mal in Fahrtenbuchauflagen eingelesen.

    Habe heute morgen eine tatsächlich relativ ruhige und sachliche Diskussion gehabt, wart ganz erstaunt über mich selbst, bei ähnlichem Vorfall und eine neue Sichtweise kennengelernt.

    Und zwar:

    Zitat

    Er hat mich schließlich extra kurz vorher noch überholt und war als Erster an der Kreuzung. Deswegen hat er da beim Abbiegen Vorfahrt! Und ich muss bremsen/warten.

  • Das kommt daher, dass "Radwege" oft als Parkplätze angesehen werden und da gilt das schließlich auch.

    Zitat

    (5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht

  • Könnte eine Erklärung sein, aber so richtig StVO-fest war er nicht, deswegen hab ich so meine Zweifel.

    Er kannte eine, wo viel mehr drin steht, als ich kenne. Gut, das kann durchaus sein, so gut kenn ich die auch nicht. Aber bei dem, was Radler alles nicht können sollen dürfen, da fehlt bei der vom Justizministerium im Internet veröffentlichten StVO einiges an Paragraphen und Seiten. Wobei ich neugierig gerade nachgesehen habe, die Version ist tatsächlich von 2013. :)

  • Er kannte eine, wo viel mehr drin steht, als ich kenne.

    Sehr gerne bilden sich Autofahrer ein, dass sie Vorfahrt haben, wenn der Radfahrer noch ein Stückchen weg ist.

    ich frage sie dann, wie sie eine mehrspurige Hauptstraße queren:

    Fahren sie schonmal auf die erste Spur, wenn sie als einzige frei kurz ist? Oder warten sie, bis alle frei sind?

    Überraschenderweise kommt keiner auf die Idee, dass es in Ordnung wäre, die erste Spur schonmal zu blockieren.

  • Vermutlich meint er, dass es noch mehr im Leben gibt außer die StVO, z.B. den Selbsterhaltungstrieb, den es auch zu beachten gilt.

    Mag sein, aber dann hat er das ziemlich ungeschickt ausgedrückt. Er hat keineswegs argumentiert, dass er im gefährlicheren/potenteren/was auch immer-Fahrzeug saß und sich deswegen durchsetzen kann wie er will, sondern er hat schon argumentativ versucht klarzustellen, dass er vor mir an der Kreuzung war und deswegen auch vor mir fahren darf.

    Auf meine Frage, was er gemacht hätte, wenn ihn ein Fußgänger am Abbiegen gehindert hätte, ob ich dann hätte stehen bleiben müssen, oder ihn passieren, ob er so gut aufpasst, dass er sich dann sicher ist, dem richtigen Radfahrer in das Hinterrad zu fahren, falls sich einer mit dem Fußgänger durchmogelt, das konnte er auch nicht so genau beantworten.

    Auch ich hab mir deine komische Argumentation nicht zu eigen gemacht, auch wenn ich darauf durchaus manchmal Lust hätte. Und hab ihm nicht erklärt, dass in seinem körperlichen Zustand ganz offensichtlich ein sehr geringer Selbsterhaltungstrieb vorhanden ist, wenn er erst versucht einen Radler zu überfahren, um dann 200m weiter zu parken.

  • So langsam werde ich neugierig auf die konkrete Situation.

    Gerade beim Rechtsabbiegen ohne Schutz-, Radfahrstreifen oder Radweg gibt es ja auch die blöde Situation, dass beide warten müssen:

    - Der Autofahrer muss in gleicher Richtung fahrende Radfahrer durchlassen.

    - So lange das Auto noch rollt, darf der Radfahrer aber nicht rechts vorbei.

  • ich frage sie dann, wie sie eine mehrspurige Hauptstraße queren:

    Fahren sie schonmal auf die erste Spur, wenn sie als einzige frei kurz ist? Oder warten sie, bis alle frei sind?

    Überraschenderweise kommt keiner auf die Idee, dass es in Ordnung wäre, die erste Spur schonmal zu blockieren.

    Das gibt es auch. Bring einem aber derzeit noch einen Auftritt in einem Dashcam-Videokanal ein.

  • So langsam werde ich neugierig auf die konkrete Situation.

    Gerade beim Rechtsabbiegen ohne Schutz-, Radfahrstreifen oder Radweg gibt es ja auch die blöde Situation, dass beide warten müssen:

    - Der Autofahrer muss in gleicher Richtung fahrende Radfahrer durchlassen.

    - So lange das Auto noch rollt, darf der Radfahrer aber nicht rechts vorbei.

    Ich fahre Hochboard, Autofahrer gibt relativ kurz vor der Kreuzung noch mal Gas und überholt mich, um gleich darauf zu bremsen zum abzubiegen.

    Also so wie in deinem Video, nur das der Hochboard parallel und gut einsichtig war, und alles recht knapp. Mit schlechten Bremsen wärs wohl schief gegangen.

  • Autogenix Da gibt es dann ja wirklich nicht viel zu diskutieren. Abbiegeverstoß mit Vorsatz :)

    Weder der Stadtrat Fürstenfeldbruck, noch die STVB Fürstenfeldbruck, noch die Polizei Fürstenfeldbruck verstehen, warum überhaupt irgend jemand mit dem Fahrrad fährt. Viel zu gefährlich.

    "Ey, lasst das sein, Leute, ihr seid wohl ganz versessen." :)

  • Gerade beim Rechtsabbiegen ohne Schutz-, Radfahrstreifen oder Radweg gibt es ja auch die blöde Situation, dass beide warten müssen:

    - Der Autofahrer muss in gleicher Richtung fahrende Radfahrer durchlassen.

    - So lange das Auto noch rollt, darf der Radfahrer aber nicht rechts vorbei.

    Aus meiner Sicht darf man auf einem Schutzstreifen nicht rechts überholen, außer unter den Voraussetzungen des §5 (8). Das gilt aber nur für wartende (= stehende) und nicht für langsam fahrende Fahrzeuge.

    Auf dem getrennten Radweg oder Radfahrstreifen ist es was Anderes, weil es dann kein Überholen sondern Vorbeifahren ist. Dann gilt ausschließlich §9 für den Rechtsabbieger, der geradeaus fahrende Radfahrer durchlassen muss. Dass man auf dem Fahrrad stets damit rechnen sollte, dass das nicht klappt, steht auf einem anderen Blatt.