Woche 37 vom 9. bis 15. September 2019

  • Unsere Altvorderen hatten es sich ja einfach gemacht, indem sie einfach die Leistungsaufnahme als Kenngröße festlegten. 2,4 Watt vorne, 0,6 Watt hinten. Fertig. unterschiedlich große und unterschiedlich gebogene Reflektoren verändern jedoch das ausgestrahlte Licht in unterscheidlicher Weise. Und dann kommt es ja auch noch drauf an, in welchem Winkel die Fahrradlampe angeschraubt ist.

    Die Helligkeit einer Lampe ist der Lichtstrom, der von ihr ausgeht. Und der wird in Lumen angegeben und das ist die entscheidende Größe. Und es sollte die ausschlaggebende sein, wenn es darum geht, Vorgaben zu setzen. Bei Lux geht es dagegen darum, wie hell eine beleuchtete Fläche ist, die von einer Lampe angestrahlt wird.

    Die etwas älten Fahrräder hatten Scheinwerfer, die nur nach vorne abstrahlten. Fand ich nicht so gut, weil von der Seite nicht so gut als Licht erkennbar. Und die älteren Rücklichter strahlten nur nach hinten, auch die waren nicht von der Seite als Licht erkennbar.

    Beim Fahrradscheinwerfer geht es um Sehen und gesehen werden. Beim Rücklicht um gesehen werden. Minimalfestlegung sollte sein, dass der Scheinwerfer so hell strahlt wie früher das Fahrradbirnchen mit 2,4 Watt. Dieser Watt in Lumen Umrechner gibt dafür 22 Lumen an.

    Das alte Rücklichtbirnchen mit 0,6 Watt entspricht 6 Lumen. https://ledtipps.net/lumen-watt-umrechnung/

    Die Beleuchtungsvorschriften bei Fahrrädern sollen aber auch eine Begrenzung nach oben beinhalten. Wenn mehrere Radfahrer kurz hintereinander fahren, oder gar nebeneinander, dann kann leicht der mit der weniger leuchtstarken Lampe übersehen werden. Ich schlage jeweils die 5-fache Lumenzahl als Obergrenze vor.

    Aber wie schon weiter oben gesagt: Sehr viel wichtiger ist eine möglichst robuste Ausführung. Und dafür Regeln zu treffen ist wahrscheinlich noch schwerer. Vielleicht geht das nur in der Form, dass der Hersteller eines Fahrrades mindestens 10 Jahre Garantie gewährleisten müssen? Einfacher zu regeln ist jedoch, die ständige Verfügbarkeit, ohne dass Extra-Bauteile mitgeführt werden müssen, um das Licht in Betrieb setzen zu können!

    Letztlich ist es doch so: Eine etwas schwächere Beleuchtung, die immer dabei ist, nutzt mehr als eine Top-Beleuchtung, die zu hause in der Schublade liegt. Und wer die Top-Beleuchtung aus seiner Schublade bevorzugt, zum Beispiel weil die besser die Fahrbahnfläche ausleuchtet, der kann sie ja zusätzlich anbringen. Was soll schon schlimmeres passieren, als dass dann von weiter weg das Fahrrad so aussieht, als würden da zwei dicht beieinander fahren. Das eine mit einem etwas helleren Licht als das andere.

  • Wieso? Das Verbot von festmontierten Blinkern an Fahrrädern halte ich für eine der beklopptesten Regelungen überhaupt. Wenn etwas eher unsicheren und älteren Radlern helfen würde, dann ist das die Möglichkeit, vor dem Abbiegevorgang und währenddessen ganz legal dauerhaft beide Hände am Lenker zu haben.

    Interessanterweise wird bei den Elektro-Tretrollern von der Polizei genau das, was bei den Fahrrädern verboten ist, sehr vehement eingefordert: "Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verlangt ebenfalls strengere Vorgaben. „Bei den E-Scootern hat die Politik entscheidende Sicherheitsstandards vergessen“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow den Funke-Zeitungen. E-Scooter müssten etwa dringend mit Blinkern ausgestattet werden. „Die Politik sollte die Hersteller schleunigst zu Nachrüstungen verpflichten.“" taz vom 7.8.2019 https://taz.de/Streit-um-E-Scooter/!5616582/

    Wie jetzt? Bei den Fahrrädern verboten, aber bei den Elektro-Tretrollern soll es Pflicht werden?

    Wobei ...

    So ganz verboten sind Blinklichter bei Fahrrädern anscheinend nicht:

    "Ein weiteres Novum betrifft Blinker, die jetzt an Mehrspurfahrzeugen wie Liegerädern oder bei Fahrrädern, bei denen das Handzeichen schwer erkennbar ist, eingesetzt werden dürfen.

    An normalen Fahrrädern bleiben weiterhin blinkende Richtungsanzeiger sowie andere blinkende Leuchten vorne und hinten verboten. Wer mit Blinklichtfunktionen für mehr Sichtbarkeit sorgen will, muss entsprechende Zusatzleuchten am Körper tragen."

    RP-online vom 29.9.2017 https://rp-online.de/leben/auto/fah…co_aid-16771153

    Wer also einen Bewegungs-eingeschränkten Arm hat, der darf sich Blinklichter an den Ärmeln seiner Radfahrerjacke befestigen, die enstprchend die Fahrtrichtung anzeigen dürfen. Und wer einen großen Kasten hinter sich hat, der darf ebenfalls Blinklichter installieren.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (15. September 2019 um 14:16)

  • Warum darf da kein 15W-Scheinwerfer vorne dran, wenn die Beine via Dynamo oder der Akku das hergeben? Warum kein Fernlicht? Das ist alles einfach Unsinn. Man kann für solche ja einen Lichttest vorschreiben, wenn soviel Angst besteht. Aber diese deutsche Verboteritis betreffend der Beleuchtung an Fahrrädern nervt einfach ungeheuer.

    Vermutlich will der Gesetzgeber durch Festlegungen bei der Leuchtstärke ein "Wettrüsten" der Fahrzeughersteller verhindern. Das dürfte feilich nicht ganz einfach sein, NBgradler hat ja bereits auf die Schwierigkeit bei der Messung von Helligkeit hingewiesen.

    Andererseits sehe ich schon die Gefahr, dass ganz ohne Regeln genug exzentrische Fahrzeugbesitzer ihre Autos wie einen Weihnachtsbaum herausputzen würden. Zumindest bei Wohnhäusern gibt es ganz eindeutig solche Tendenzen: Schau mal ins niedersächsische Kalle! https://www.youtube.com/watch?v=FODf659bkV8 Da steht das Weihnachtshaus XXL.

    Dass Autos heller leuchten dürfen als Fahrräder ist irgendwie eine Benachteiligung des Radverkehrs. Andererseits. Wenn in Punkto Helligkeit die Radfahrer*innen in Konkurrenz gehen wollten zu den KFZ, dann müsten sie möglicherweise kostspielig technisch aufrüsten.

    Schau dir diesen Scheinwerfer an: Der Trend zum SUV scheint auch vor Fahrrädern nicht halt zu machen:

    https://cdn.shopify.com/s/files/1/0018…pg?v=1565683930

    Gefunden auf der unimoke-website

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (17. September 2019 um 00:54) aus folgendem Grund: Bilder auf der Website von unimoke gefunden und eines verlinkt

  • Ein Artikel der mit der Behauptung beginnt, dass es mehr Radwege geben muss, weil so viele Radfahrer getötet werden und in der Aussage gipfelt, dass ein Radweg ohne Schild kein Radweg sei. Wohin mit dem Rad? auf ZeitOnline.

    Wie soll es der gemeine Radfahrer verstehen, wenn nicht mal Journalisten nach "hüstel" gründlicher Recherche es richtig wiedergeben können.

  • Ein Artikel der mit der Behauptung beginnt, dass es mehr Radwege geben muss, weil so viele Radfahrer getötet werden und in der Aussage gipfelt, dass ein Radweg ohne Schild kein Radweg sei. Wohin mit dem Rad? auf ZeitOnline.

    Wie soll es der gemeine Radfahrer verstehen, wenn nicht mal Journalisten nach "hüstel" gründlicher Recherche es richtig wiedergeben können.

    Gna. Als ob sich ein Fußgänger jemals darum gekümmert hätte, wie ein getrennter Bürgersteig ggf. beschildert ist. Und da auf Fußgängerflächen obligatorisch im Zweirichtungsverkehr gelaufen wird, *kann* in rund der Hälfte der Fälle der Fußgänger von Anwesenheit und Art des Schildes noch nicht einmal bei gutem Willen Notiz nehmen.

    Das ganze Theater wird IMO nur von radelnden und gehenden Spießern (oft in Personalunion) am Köcheln gehalten, die sich das Schild zur „Klarstellung“ wüschen. Nämlich zur Klarstellung, wer bei einem allfälligen Konflikt auf dem Trottoir wen im Heiligen Zorn mehr zur Schnecke machen darf.

  • Och, solange selbst die Polizei freigegebene Gehwege so gut wie immer als "Radwege" bezeichnet...

    Ei was lesen wir denn da:

    Zitat

    Die 39 Jahre alte Frau, welche einen Schutzhelm trug, musste mit dem Rettungshubschrauber aufgrund ihrer Kopfverletzungen ins Krankenhaus verbracht werden. Die 69-Jährige wurde ebenfalls in ein umliegendes Hospital, mit Verdacht auf einen gebrochenen Ellenbogen, verbracht.

    Die 69-Jährige trug offenbar keinen Schutzhelm ...