Woche 33 vom 12. bis 18. August 2019

  • Erschreckend! X( Ich persönlich habe ja schon einen Abstieg hinter mir, weil für mich in meinen 20ern und frühen 30ern noch wesentlich bedeutendere politische Themen wichtig waren. Ich wollte mir dann eben grade im Hinblick auf dein Zitat ein Themengebiet suchen, in dem die Chancen, was ändern zu können, nicht ganz so beschissen sind. Wobei ich mir da wesentlich mehr erhofft hätte. Andererseits: Es ist (trotz meines "Tons") überhaupt nicht so, dass ich in den letzten 2 Jahren gar nichts erreicht hätte. Sicher - es hätte mehr sein dürfen und es müsste auch schneller gehen. Aber mit der zunehmenden Zeit glaube ich doch zu erkennen, dass sich in der verdörrten Wüste ein klein bisschen Grün breitmacht. ;) Aller Rückschläge wie in Zweibrücken zum Trotze... :|

    Aufgrund der Luftproblematik werde ich langfristig wohl auch aus Köln wegziehen, am liebsten in ein Haus im Wald.

    Im Pfälzerwald soll es z. B. sehr schön und ruhig sein. Und das (fast) überall ohne Radwege. 8)

  • Erfolg scheinst du damit ja allerdings auch nicht mehr zu haben als ich...!?

    Kommt jetzt der "Schwanzvergleich"? Ich biete 8 aufgehobene RWB in 2 Jahren, die ich bewirkt habe.

    Aber andererseits aus umweltpolitischen Gründen diesen Blödsinn nicht scharf genug verurteilen wollen - und dann als "Kompromiss" "für die Kinder, alten und Schwachen" trotzdem Wegelchen zustimmen.

    Deiner Meinung nach gilt es vermutlich schon als Zustimmung, wenn man Leute, die lieber auf Radwegen fahren, nicht ständig beleidigt.

  • [1,5 m] ist auch nur schwer gerichtsfest beweisbar.

    Das Konzept "Sicherheitsabstand" dient dem Ausgleich von *unvorhersehbaren* Ausschlägen in der Fahrlinie des Überholten und der Abwendung der Folgen von Fehleinschätzungen der eigenen Fahrlinie durch den Überholer. Dass der Abstand bei einer a-posteriori-Analyse (!) dabei auch mal kleiner gewesen sein kann, als der a-priori (!) beabsichtigte bzw. geforderte Wunschabstand, ist doch kein Fehler, sondern wesentliche Voraussetzung für dieses Konzept. Sicherheitsabstände, die nie in Anspruch genommen werden können, sind zum reinen Selbstzweck verkommen.

    Wenn Fahrräder spontan derartig wackeln, dass (nur für sie) gesetzlich vorgeschriebene Monsterabstände erforderlich sind, dann ist es wiederum sachlich unmöglich für den Überholer, sicherzustellen, dass ihm der Radfahrer nicht beim Passieren doch mal plötzlich näher als $Mindestabstand kommt. Ich sehe da ein Geschäftsmodell für clevere Abmahnanwälte und von ihnen beauftragte radelnde Torkel-Trolle.

    Mein Vorschlag wäre daher die Einführung eines gesetzlichen Mindestabstandes von 2,5 m zur rechten Fahrbahnbegrenzung beim Passieren eines Zweiradfahrers (unter Beibehaltung der jetzigen Formulierung mit dem "ausreichenden" Abstand).

    Wenn der Radfahrer diesen Korridor verlässt, Pech gehabt, wenn's knallt. Immerhin hatte er dann einen ganzen Meter mehr zum Torkeln zur Verfügung als auf einem handelsüblichen Schutzstreifen...

  • Die Polizei hat hier wohl direkt die Schilderung des Autofahrers wiedergegeben:

    - Der Radfahrer sah seinen Fehler nicht ein

    - Der Radfahrer griff den Autofahrer direkt an

    - Der Autofahrer wehrte sich mit Pfefferspray

  • Beitrag von Th(oma)s (15. August 2019 um 16:33)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (15. August 2019 um 16:34).

  • Die Süddeutsche schreibt von 1.5m innerorts und 2m außerorts

    Kategorisches Überholverbot also auf Landstraßen mit RQ 7,5 (5,5m befestigte Fahrbahnbreite).

    0,5 m kleinster Abstand Radfahrer nach rechts am rechten Wendepunkt der Pendelamplitude

    0,6 m Breite Radfahrer

    0,5 m Pendelraum Radfahrer

    2 m Abstand zum linkem Wendepunkt Pendelamplitude Radfahrer

    2 m Autobreite

    0,5 m Sicherheitsabstand Überholer zum linken Fahrbahnrand

    ---------------------------------------------------------------------

    6,1 m Summe

  • Kategorisches Überholverbot also auf Landstraßen mit RQ 7,5 (5,5m befestigte Fahrbahnbreite).

    Und somit ein gefundener Grund für den Bau benutzungspflichtiger Radwege, herzlichen Glückwunsch.

    Das Beharren auf starren Überholabständen kann ganz schön nach hinten losgehen. Ebenso bei der Freigabe von Einbahnstraßen: Derzeit ist nur eine Mindestbreite von 3,50m vorgesehen, wenn Linienbus- oder stärkerer LKW-Verkehr auftritt. Auf einer 3,50m breiten Fahrbahn kann aber auch der Seitenabstand von 1,50m im Begegnungsfall niemals eingehalten werden. Wieder ein Grund für die Verkehrsbehörde, Einbahnstraßen nicht für Radfahrer freizugeben.

  • Mein Vorschlag wäre daher die Einführung eines gesetzlichen Mindestabstandes von 2,5 m zur rechten Fahrbahnbegrenzung beim Passieren eines Zweiradfahrers

    Du hast den Radfahrer selbst vergessen ...

    1 m Abstand zum Parker oder Gehweg + 1,5 m Überholabstand sind schon diese 2,5 m, da kommt aber noch der Radfahrer mit 0,6 m (viele Standardräder), 0,7 m (mein eines Normalrad), 0,9 m (mein Kettwiesel) oder mehr dazu ...

  • Auf einer 3,50m breiten Fahrbahn kann aber auch der Seitenabstand von 1,50m im Begegnungsfall niemals eingehalten werden.

    Muss auch nicht. Begegnungsfall ist was anderes als Überholen. Bei der Begegnung gibt es die 1,5 m nicht, da man sich da einigen muss und kann, wie man sich begegnet, vor allem mit welcher Geschwindigkeit.

  • Kommt jetzt der "Schwanzvergleich"? Ich biete 8 aufgehobene RWB in 2 Jahren, die ich bewirkt habe.

    Warum nicht? Bei mir sind es deutlich mehr. 8) Aber ich bin - zugegeben - räumlich ja etwas großräumiger aktiv... 8o Andererseits ist bei mir auch nicht quasi jeder Gehweg in einer 30er-Zone mit [Zeichen 240] beschildert... :whistling:

    Persönlich bist hier zuerst du geworden - und nicht ich. Ich gebe wenn ich mit irgendwem den Kontakt aufnehme, eine faire Chance, mit mir sachlich zu diskutieren. Wer sie ausschlägt (wie die Zweibrücker Grünen), indem er auf sachliche Argumente nicht antwortet, braucht sich über meinen Groll nicht zu wundern...

    Deiner Meinung nach gilt es vermutlich schon als Zustimmung, wenn man Leute, die lieber auf Radwegen fahren, nicht ständig beleidigt.

    Ich "beleidige" niemanden, der sich lieber selber in Gefahr bringt; da überwiegt eher das Mitleid. Wer sich von mir persönlich "beleidigt" fühlt, soll mir das mitteilen - oder drüber diskutieren. Ich bin es einfach nur leid, dass wegen des blinden Glaubens an den "sicheren Radweg" immer mehr dieser überflüssigen Scheißwege gebaut werden. Vor allem auch deshalb, weil sich alle die Ohren zuhalten und Lalala singen, wenn jemand mal die Wahrheit sagt...

    Ich habe hier noch nie "Bitte" gesagt. Man kann bestimmt sein und klar sagen, was Sache ist, ohne gleich ausfallend zu werden.

    Woher willst du wissen, mit welchen Worten genau ich mit Ämtern kommuniziere? Meinst du ernsthaft, man würde mich zu persönlichen Gesprächen mit Bürgermeistern oder Landräten oder auch als Radverkehrs-Sachverständiger ins Rathaus zur Mitarbeit Verkehrsentwicklungsplan usw. einladen, wenn ich nicht ein Mindestmaß an "Anstand" bewahren würde?

    Mein "Tonfall" in einem reinen Radfahrer-Biotop wie diesem Forum (wo ich den meisten einen hohen Grad an Sachverstand unterstelle) oder auch teils in meinem Blog ist ein anderer, wie wenn ich mit Landräten, Sachgebietsleitern, Beigeordneten, Geschäftsführern von Straßenbaubehörden, dem Landes-Verkehrsminister oder sonstigen Leuten schwätze. Aber auch hier kann es - wenn man mir blöd kommt und meine sachlichen Argumente ignoriert - dann eben auch mal weniger freundlich (aber ausdrücklich: weder persönlich, noch beleidigend!) werden.

  • Das hatten wir gestern schon. Der durchschnittliche Radfahrer fährt 5,3 km in 30,3 Minuten pro Tag. Im Durchschnitt also 10,5 km/h. Die E-Bike-Fahrer kommen immerhin auf 14,9 km/h. Ich würde mal sagen, typisch online-Fragebogen. (Studien, in denen nur gefragt und nicht gemessen wird, sind immer mit Vorsicht zu geniessen. Nur Fragen ist eben viel viel billiger als Messen.) Ich glaube denen nicht. Ansonsten müsste ich beim Joggen deutlich mehr Radfahrer überholen.