Schutzstreifen in Bargteheide geplant...

  • "Aufgeblasener Radstreifen"

    In der Tat. Mit Straßenbahnschienen, in die man prima einfädeln kann.

    Was ich mich schon immer frage: Wie ordne ich mich denn bei solchen "ARAS" im fließenden Verkehr sicher nach links ein? Sowas ist ja - wenn ich mir diese bestimmt mit [Zeichen 237] beschilderte "Infrastruktur" so betrachte - systemisch gar nicht vorgesehen?

  • Ich weiß jetzt natürlich nicht, ob Hannover für dich schon zum nördlichen Ausland zählt, aber wenn du mal durch Hannover mit der Bahn kommst und hier umsteigen musst, dann gönne dir ein paar Minuten für einen Rundgang um den Bahnhof und du findest diesen Radstreifen mit verbreiteter Aufstellfläche. In Hannover gibt es noch mehr davon."Aufgeblasener Radstreifen" wird das hier genannt:

    mit nördlichem Ausland meinte ich Dänemark, wusste gar nicht, das der deutsche Autofahrer schon so weit ist. Als ich das vor Jahren in Kopenhagen gesehen hab, hatte ich bildlich vor Augen, wie die Reaktion in München bei Berufsverkehr wäre, wenn man mit dem Radl vorfährt und sich dann da breit macht und bei grün loszuckelt. Ein Herzkasperl wäre da nicht unwahrscheinlich, sicher aber lautes Rufen und Winken.

  • In der Tat. Mit Straßenbahnschienen, in die man prima einfädeln kann.

    Was ich mich schon immer frage: Wie ordne ich mich denn bei solchen "ARAS" im fließenden Verkehr sicher nach links ein? Sowas ist ja - wenn ich mir diese bestimmt mit [Zeichen 237] beschilderte "Infrastruktur" so betrachte - systemisch gar nicht vorgesehen?

    Straßenbahnschienen gehören in einer Straßenbahnstadt wie Hannover zu den Tücken, mit denen ein Radfahrer umgehen lernen muss. Leider gibt es in Hannover auch einige unbelehrbare Verfechter des U-Bahnbaus, der in den 60er-Jahren begonnen wurde, um den Straßenbahnverkehr von den Straßen zu eliminieren, damit dort mehr Platz ist für den Autoverkehr. Zur selben Zeit wurde der Radverkehr auf "Kleinstradwege" auf die Bürgersteige ausgegrenzt, um mehr Platz zu schaffen für den Autoverkehr.

    Und leider gibt es immer wieder einzelne Radfahrer, die meinen besser dran zu sein, wenn die Straßenbahnen alle nach unten in Tunnel verlegt werden würden. Ich halte das für viel zu kurz gedacht, denn an vielen Stellen in der Stadt hat sich gezeigt, dass die Eliminierung der Straßenbahn zu deutlich mehr Autoverkehr geführt hat, ohne dass sich für den Radverkehr irgendwas verbessert hätte. Dann doch lieber aufmerksam auf die Straßenbahnschienen achten.

    Das Idiotischste daran ist, dass es tatsächlich Radfahrer gibt, die meinen, die U-Bahn-Tunnel seien deshalb gebaut worden, damit die Radfahrer nicht mehr Gefahr laufen, in die Straßenbahnschienen zu geraten.

    Weil das alles, besonders auch das mit dem oberirdischen Straßenbahnverkehr an dieser Stelle nicht so ganz leicht zu bewältigen ist, wurde der gesamte Kreuzungsbereich auf eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h begrenzt. Ich habe noch mal das Foto hier angehängt, diesmal mit ein paar Erläuterungen:

    Dieser Link führt zum Lageplan, der zur Dokumentation des Kreuzungsausbaus von der infra im Internet veröffentlicht wurde:

    https://www.infra-hannover.de/wp-content/upl…LA1a_A2_gez.pdf

    Das Foto zeigt die Stelle der Straße bei der auf dem Bauplan Lister Meile steht.

    Dieser Link führt zu dem google-street-view-Bild von 2008, dass die Kreuzung aus etwa der selben Perspektive wie mein Foto zeigt, bevor hier die Straßenbahn lang gefahren ist. Früher fuhr die Straßenbahn von rechts kommend nicht in die Lister Meile hinein, sondern geradeaus zum Bahnhofsvorplatz weiter.

    https://www.google.de/maps/@52.37706…!7i13312!8i6656

    Im fließenden Verkehr nach links einordnen funktioniert hier sehr gut, weil der ganze breite Radfahrstreifen ja bis zu der Stelle befahren werden kann, an der die Strichlinie beginnt. Es ist allerdings nicht vorgesehen, dass sich Radfahrer schon vorher nach links einordnen oder während eines Abbiegevorgangs eines Busses oder einer Straßenbahn nach rechts, dann würde man ja in die Flanke der Straßenbahn hineinfahren. Die Ampelphasen sind in der Regel recht kurz, deshalb kommt es nur selten vor, dass sich ein Radfahrer im fließenden Verkehr zwischen zwei nach rechts abbiegenden Bussen/Straßenbahnen einfädelt, um nach links abzubiegen. Aber auch das ist möglich. Oder man wartet halt, der Radfahrstreifen ist ja auch vor der Aufweitung breit genug.

    Hier ist ein Bild, das drei Radfahrer zeigt, die den aufgeweiteten Radfahrstreifen nutzen, um nach links abzubiegen.

    Zwei davon stehen bereits genau vor den Autos, der dritte steht (noch?) etwas zu weit rechts, so dass der Autofahrer, der ebenfalls nach links abbiegen will, möglicherweise den Radfahrer zur Seite drängen wird, so dass es für den Radfahrer beim Einmünden in die Zielstraße eng werden kann. Aber es gilt Tempo 20 max. und in der Regel wird aufgrund der komplexen Kreuzungssituation noch langsamer gefahren. Wenn dem dritten Radfahrer das alles zu sehr in Anspruch nimmt, dann kann er notfalls auch einfach dort stehen bleiben und die nächste Grünphase abwarten, er steht dort niemandem im Weg. Selbst eine Straßenbahn oder ein Bus könnte noch an ihm vorbeifahren, um nach rechts abzubiegen. Während der Rotphase kann dieser dritte Radfahrer dann seinen Platz auf dem Linksabbiegerfeld einnehmen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (7. August 2019 um 11:03) aus folgendem Grund: Zweites Foto mit Text eingefügt

  • Ich halte das für viel zu kurz gedacht, denn an vielen Stellen in der Stadt hat sich gezeigt, dass die Eliminierung der Straßenbahn zu deutlich mehr Autoverkehr geführt hat, ohne dass sich für den Radverkehr irgendwas verbessert hätte. Dann doch lieber aufmerksam auf die Straßenbahnschienen achten.

    Das Idiotischste daran ist, dass es tatsächlich Radfahrer gibt, die meinen, die U-Bahn-Tunnel seien deshalb gebaut worden, damit die Radfahrer nicht mehr Gefahr laufen, in die Straßenbahnschienen zu geraten.

    Richtig. Weggefallener oberirdischer Bahnkörper,ersetzt durch Tunnel -> neue Fahrspur für MIV. Ein Grund dafür warum U-Bahnen auch gerne bei Autolobby gesehen werden.

  • Ullie

    das heißt aber, die sind bei Euch nicht so wie in Kopenhagen tatsächlich dafür da, dass sich Radfahrer vorne sammeln und vor den Autos losfahren.

    Sondern dazu, Radfahrern ein einordnen in die verschiedenen Fahrspuren zu ermöglichen.

  • Ullie

    das heißt aber, die sind bei Euch nicht so wie in Kopenhagen tatsächlich dafür da, dass sich Radfahrer vorne sammeln und vor den Autos losfahren.

    Sondern dazu, Radfahrern ein einordnen in die verschiedenen Fahrspuren zu ermöglichen.

    Von Kopenhagen habe ich gehört, dass dort das direkte Linksabbiegen für Radfahrer nicht vorgesehen ist. Radfahrer, die links abbiegen wollen, fahren erst geradeaus über eine Kreuzung, und warten dann dort noch mal auf Ampelgrün, um in einem zweiten Schritt in die gewünschte Straße einfahren zu können.

    Warst du mal dort? Ist das dort so?

    Hier ein google-street-view-Bild (Aufnahmedatum 2008!) von einer aufgeweiteten Radaufstellfläche auf der Straße Am Lindener Markt, Einmündung in die Falkenstraße. Die Hinführung zu dieser aufgeweiteten Radaufstellfläche erfolgt über ein kurzes Stück Schutzstreifen:

    https://www.google.de/maps/@52.36691…!7i13312!8i6656

  • Ist schon ein paar Jährchen her, so~ 20, dass ich mit dem Radl in Kopenhagen war. Aber damals war auf den größeren Straßen eigentlich überall eine eigene Fahrradspur eingezeichnet. Und bei kleineren Straßen war eben vorne eine Radlzone an Ampeln, die sich dann mit Radfahrern gefüllt hat. Bei Ampel grün sind also erst die Radler los und haben sich mehr oder weniger schnell wieder nach rechts auf den Radstreifen eingeordnet, das konnte bei 10 Radlern schon dauern, bis sich da die schnellen mit den langsamen geeinigt haben, manchmal bis zur nächsten Ampel. Solange blieben die Autos aber hinten, hab nicht erlebt, das sich da einer vorbeigedrückt hätte.

    Beim abbiegen gab es hauptsächlich eigene Spurführungen für Radler über Kreuzungen mit eignen Ampeln und zum Beispiel eher grün. An was ich mich erinnern kann war, dass ab und an eine Linksabbiegespur auf dem Radstreifen aufgemacht wurde. Man stand also dann rechts der Geradeausspur für die Autos. Dann war das Ende dick und man musste warten bzw. es gab dann eine Radlerampel.

  • "Schutzstreifen verleiten (wie auch Radfahrstreifen) dazu, wartende
    Fahrzeuge rechts zu überholen, gerade auch dort, wo dies gefährlich
    werden kann, vor Ampeln und neben Transportern und Lkw. Zahlreiche
    schwere Unfälle mit abbiegenden Fahrzeugen sind die Folge."

    So heißt es in dem von dir verlinkten Text. Und dem mag ich so nicht zustimmen. Das fängt schon damit an, dass das Vorbeifahren an wartenden Fahrzeugen nicht als Überholen bezeichnet werden kann.

    Ja, gut. Wenn du schon damit anfängst, ob man das nun vorbeifahren oder überholen nennt. Sicher hast du Recht, dass es juristisch korrekt "vorbeifahren" ist und kein überholen.

    Zitat von Ullie

    Und je nach Fahrbahn-Querschnitt ist es so, dass eine Fahrbahn, die es erlaubt einen möglichst breiten Schutzstreifen zu markieren (1,5 m + 0,5 m Abstand zum Fahrbahnrand, https://radinfrastruktur.files.wordpress.com/2015/05/unbenanot.jpg ) so breit ist, dass sich dort zweispuriger Autoverkehr ereignet, wenn nicht ein Schutzstreifen, einen Teil der Fahrbahn zur Nutzung durch den Radverkehr verdeutlicht, so dass es möglich ist, mit dem Fahrrad an wartenden Autos rechts vorbei zu fahren.

    Man könnte natürlich auch die Gesamtfahrbahn so schmal machen, das der Autoverkehr nicht damit anfängt, zweipurig je Richtung zu fahren oder sich zweispurig vor Kreuzungen aufzustellen. Dann müsste ich als Radfahrer mich zwischen zwei Autos einordnen, eine Stoßstange vor mir, eine andere hinter mir. Das halte ich nicht für wünschenswert und es macht das Radfahren nicht attraktiv. Es sei denn, der Autoverkehr würde so stark reduziert, dass er nur noch für ganz wenige Ausnahmen zugelassen ist. Privater Autoverkehr ist dann nicht mehr drin. Aber darauf möchte ich nicht eingeklemmt zwischen Stoßstangen an jeder Kreuzung drauf warten, dann lieber Radfahrstreifen oder Schutzstreifen!

    Noch schöner wäre natürlich ein geschützter Radfahrstreifen oder ein Hochbordradweg (allerdings nicht verdeckt durch einen Parkstreifen!).

    Aber einfach so die Radfahrer zum Warten zwischen Stoßstangen verdammen, wenn's mal wieder eng wird, weil "Hinz und Kunz" meinen, ohne Auto ginge es nicht, ist keine Alternative. Dann lieder Schutzstreifen und Radfahrstreifen!

    Du fühlst dich wirklich wohler, wenn du nicht zwischen den Autos stehst, sondern neben einem Auto oder Bus oder LKW oder Transporter? Wenn Grün wird, fährst du dann zeitgleich mit Auto, Bus, LKW, Transporter los. Als Radfahrer macht man beim Anfahren auch gerne mal stärkere Pendelbewegungen. Die achten nicht auf dich, weil du ja eben nicht vor ihnen "im Weg" bist, sondern schön separiert neben ihnen.
    Mich würde das schon mal interessieren, warum viele so denken.
    Leider hast du kein Argument gebracht, warum das für dich nicht wünschenswert wäre, sich ganz normal als Fahrzeugführer zwischen andere Fahrzeuge zu positionieren. Vielleicht kannst du das mal nachreichen.
    Stattdessen schreibst du einen Allgemeinplatz mit "macht das Radfahren nicht attraktiv". Was soll das bedeuten?

    Übrigens muss ein Radfahrer auch nicht warten. Du kannst auch ohne irgendwelche Radinfrastruktur an Fahrzeugen vorbeifahren. Ich empfehle aber links und nicht rechts vorbeizufahren.
    Warum? Weil man im Straßenverkehr links überholt und damit die Autofahrer auch eher damit rechnen, als rechts daran vorbeizufahren. Ebenso kann man sich dann schön links versetzt zwischen zwei Autos aufstellen (Ich stelle mich entweder ganz vorne auf, wenn ich die Ampel dann noch im Blick habe, oder hinter dem ersten Fahrzeug). Der Autofahrer hinter dir, hat dich auf der linken Seite besser im Blick als auf der rechten Seite, weil sich auf der linken Seite der Fahrersitz befindet und der Fahrer durch die Erfahrung im Straßenverkehr eher auf links achtet. Da kommen die schnellen Fahrzeuge. Da kommt der Gegenverkehr auf den er achten muss. Rechts befindet sich meistens der Gehweg und/oder Radweg. Also die Weichziele, die einem Autofahrer nicht gefährlich werden können.

  • In der Schallerstraße in Bargteheide ist nur auf der einen Seite ein Schutzstreifen angebracht. Fahren auf der anderen Seite die Radfahrer auf der Fahrbahn, oder auf dem alten Hochbordradweg?

    Habe gerade dieses Foto aus Harenberg, ein Ort in der Umgebung Hannovers, wieder entdeckt. Leider hatte ich damals im Vorbeifahren als Beifahrer im Auto nur wenige Aufnahmen machen können und ich konnte nicht sehen, ob der Bürgersteig mit Fußgängerschild und "Radfahrer frei" markiert ist.

    Könnte aber gut so sein, denn in Fahrtrichtung geht die Straße deutlich bergauf, so dass es eigentlich sinniger gewesen wäre, den Schutzstreifen auf der Bergauf-Seite zu markieren. Der Schutzstreifen ist aber auf der Bergab-Seite markiert.

    Auf der Bergauf-Seite sind allerdings Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn markiert, um deutlich zu machen, dass hier Radverkehr stattfindet. Und um den Autofahrern zu verdeutlichen, dass hier Radfahrer auf der Fahrbahn fahren dürfen und nicht gezwungen sind, den Bürgersteig zu benutzen.

    Hier das Foto:

    In Frankreich hatte ich auf den Fahrbahnen mancher Straßen das folgende zusätzliche Piktogramm gesehen, dass ich in das Foto von der Harenberger Meile eingezeichnet habe. Wäre das nicht auch was für die Gegenspur der Schallerstraße?

    Hier das Foto mit eingezeichneter Doppelpfeilspitze, wie in Frankreich gesehen:

    Hier der Link zu googlemaps-Satellitenbild: https://www.google.de/maps/@52.37858…m/data=!3m1!1e3

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (7. August 2019 um 14:32) aus folgendem Grund: Korrigiert nach Hinweis von Pirminator, s. u.

  • Leider hast du kein Argument gebracht, warum das für dich nicht wünschenswert wäre, sich ganz normal als Fahrzeugführer zwischen andere Fahrzeuge zu positionieren. Vielleicht kannst du das mal nachreichen.
    Stattdessen schreibst du einen Allgemeinplatz mit "macht das Radfahren nicht attraktiv". Was soll das bedeuten?

    Übrigens muss ein Radfahrer auch nicht warten. Du kannst auch ohne irgendwelche Radinfrastruktur an Fahrzeugen vorbeifahren. Ich empfehle aber links und nicht rechts vorbeizufahren.

    Ich mag nicht dazu gezwungen werden zwischen wartenden Autos eingeklemmt zu sein, weil die keinen Respektabstand halten, wenn es dir gelingt, nach vorne Abstand zu halten, dann hast du immer noch das Problem, dass der Hintermann mit seiner Stoßstange an deinem Hinterrad klebt. Noch schlimmer ist allerdings, dass an vielen Kreuzungen viel zu viele Autos vor den Ampeln warten. Wenn du dann im Stop und go mit nach vorne schleichst, dann kann es ein bis zu zwei zusätzliche Ampelphasen dauern, bis du dran bist.

    Links vorbeizufahren ist meines Erachtens keine gute Idee. Besonders dann nicht, wenn du nach rechts abbiegen oder geradaus weiterfahren willst, weil du dann ja spätetestens wieder kurz vor der Kreuzung nach rechts durch die Autoschlange durch musst.

    Außerdem ist es in der StVO nicht vorgesehen. Dort steht in Paragraph 5, Absatz 8:

    "(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

    Eigentlich müsste es heißen rechts vorbeifahren, dann wäre es eindeutiger. Aber vermutlich benutzt die StVO hier das Wort "überholen" um deutlich zu machen, dass das Überholen grundsätzlich nur in Form von links überholen stattfindet.

    Was du da empfiehlst ist so nicht von der StVO gedeckt. Zumindest dann nicht, wenn die Auto-Schlange vor einer Ampel oder Kreuzung schon zum Stehen gekommen ist.

    (Aber pfeifen wir mal auf die StVO.)

    Ein großes Problem egal, ob es um das links vorbeifahren oder das rechts vorbeifahren an einer vor der Ampel wartenden Autoschlange ist: Autofahrer zeigen bisweilen ein ausgeprägtes Solidaritätsverhalten untereinander, besonders dann wenn es gegen andere Verkehrsteilnehmer gerichtet ist.

    Beispiele: Es wird fast immer grundsätzlich hochbord geparkt, selbst wenn die Straße sehr breit ist und der Fußweg so schmal, dass Fußgänger zwischen Hauswand und Auto kaum Platz haben oder mit einem Kinderwagen gar nicht durchkommen. Dabei ist das Hochbordparken nur in ausgeschilderten Ausnahmefällen erlaubt. Oder: Bevor ein Autofahrer auf einer mehrspurigen Straße auf einem Autofahrstreifen hält, parkt er lieber den Fahrradstreifen zu. Und an der Ampel ist es nach meiner Beobachtung so, dass sich die Autofahrenden in einer Warteschlange stets abwechselnd mal möglichst weit rechts und dann wieder möglichst weit links aufstellen, um garantiert auszuschließen, dass ein Radfahrer an der wartenden Autoschlange vorbeifahren kann, weder rechts noch links. Wäre ja noch "schöner" denkt sich da die Autofahrer-"Solidaritätsgemeinschaft", wenn da ein Radfahrer mal schneller an der Ampel wäre.

    Wenn ein Radfahrstreifen oder Schutzstreifen markeirt ist und möglichst auch noch mit roter Farbe angelegt ist, dann funktioniert das nach meiner Beobachtung ganz gut, dass man rechts an der wartenden Autoschlange vorbeifahren kann. Und wenn dann vorne vor der Ampel-Wartelinie für Autofahrer noch eine Aufgeweite Radaufstellfläche markiert ist, um so besser!

    Wahrscheinlich braucht man das alles nicht mehr oder nur noch an wenigen Stellen, wenn kein privater Autoverkehr mehr stattfindet. Ich befürchte allerdings, dass man dieses Ziel nicht dadurch schneller erreicht, indem man jetzt schon auf das Markieren von Schutzstreifen oder Radfahrstreifen einfach grundsätzlich verzichtet.

  • Paragraph 5 Abs. 8 ist in Autofahrerkreisen praktisch unbekannt. Ebensowenig Paragraph 9 Abs. 3.

    Der durchschnittliche Autofahrer hat in der Fahrschule eben nur gelernt, dass rechts überholen ganz arg verboten ist.

  • Paragraph 5 Abs. 8 ist in Autofahrerkreisen praktisch unbekannt. Ebensowenig Paragraph 9 Abs. 3.

    Der durchschnittliche Autofahrer hat in der Fahrschule eben nur gelernt, dass rechts überholen ganz arg verboten ist.

    Mein Reden. Wenn in Fernsehsendungen Autofahrer zu Wort kommen, die sich über Radfahrer so aufregen: »Der hat mich noch überholt, obwohl ich doch rechts geblinkt habe!«, dann ist klar, wo der Fehler liegt. Und wenn dann in der Sendung nichts richtiggestellt wird ...

  • Mein Reden. Wenn in Fernsehsendungen Autofahrer zu Wort kommen, die sich über Radfahrer so aufregen: »Der hat mich noch überholt, obwohl ich doch rechts geblinkt habe!«, dann ist klar, wo der Fehler liegt. Und wenn dann in der Sendung nichts richtiggestellt wird ...

    Auch an dieser Stelle könnten Elemente des automatisierten Fahrens Abhilfe schaffen. Für LKW ist ja bereits der Rechtsabbiegeassistent auf den Weg gebracht, wenn auch noch nicht vorgeschrieben.

    Warum dieses Element für automatisiertes, bzw. teilautomatisiertes Fahren nicht für alle KFZ vorschreiben, verbunden mit einer automatischen Ansage?

    Zum Beispiel so:

    "Achtung, gerade fährt rechts jemand auf dem Fahrrad an Ihnen vorbei. Achtung, der darf das! Bitte beachten Sie beim Abbiegen an der kommenden Kreuzung auf den Radfahrer. Ich werde Sie dabei weiter unterstützen!"

    Früher gab es mal den "Siebten Sinn im Fernsehen". Heute müssen Verkehrsregeln halt anders verbreitet werden.

  • Links vorbeizufahren ist meines Erachtens keine gute Idee. Besonders dann nicht, wenn du nach rechts abbiegen oder geradaus weiterfahren willst, weil du dann ja spätetestens wieder kurz vor der Kreuzung nach rechts durch die Autoschlange durch musst.

    Ich halte es für eine gute Idee. Das habe ich auf einem früheren Arbeitsweg praktisch täglich praktiziert und wollte am Ende rechts abbiegen. Man darf nur nicht die letzten Autos auch noch überholen, wenn man die Ampelphasen nicht gut kennt. Bevor der - sagen wir - vierte Wagen bei Grün losfährt, hat man sich noch gemütlich vor ihm wieder eingereiht.

    Außerdem ist es in der StVO nicht vorgesehen.

    Zitat von StVO

    Es ist links zu überholen.

    :/

    Aus dem darf aus Absatz 8 kann man auf kein darf nicht anders schliessen. Dafür müsste es muss heißen.

    Für Protokoll: Fließender Verkehr wird überholt, an ruhendem fährt man vorbei. Wer an einer Ampel - oder wo auch immer - wartet erhört zum fließenden Verkehr.

  • Hallo Hane,

    also das ist doch eine höchst spannendes Thema und da wir so unterschiedlich an die Problematik rangehen, macht es Spaß da weiter dran lang zu forschen. Habe bei der Suche nach der passenden Internetauskunft gerade diese Seite angeklickt: https://www.bussgeldkatalog.org/rechts-ueberholen/ Im Impressum steht: "VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH, Pappelallee 78/79, 10437 Berlin"

    Die von mir aufgerufene Seite mit dem Titel: "Rechts überholen: Wann ist das auf deutschen Straßen erlaubt?" richtet sich (wie so vieles in Deutschland) anscheinend nur an Autofahrer. Paragraph 5, Absatz 8, "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.", wird auf der angegebenen Internetseite nicht erwähnt. Ist halt eine Autofahrerseite.

    Und was sagt der ADAC, der ja immer wieder gerne damit prahlt, dass er sich um die Angelegenheiten aller Verkehrsteilnehmer kümmere und auch die Fußgänger und Radfahrer im Blick habe? "Immer wieder ereignen sich schwere Unfälle, weil Autofahrer rechts überholen. Rechts zu überholen ist aber nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt und zieht bei Verstoß hohe Strafen nach sich ..."

    Der ADAC hat halt auch nur die Autofahrer im Blick.

    Dass Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, rechts überholen dürfen, ist auf der angegebenen ADAC-Internetseite kein Thema. https://www.adac.de/der-adac/recht…chtsueberholen/

    Was sagt denn mein Verband dazu? Der ADFC stellt zu dem Thema fest:

    "Rechts vorbeifahren (§ 5 Abs. 8 StVO) Radfahrende dürfen auch rechts an wartenden Autos vorbeifahren, wenn ausreichend Raumvorhanden ist (etwa 1 m). Dieses Rechtsüberholen ist nur zwischen der Fahrzeugkolonne und dem Bordstein erlaubt, nicht zwischen Fahrzeugschlangen. Leider gibt es keine Vorschrift, nach der Autofahrer ausreichend Platz lassen müssen."

    Verkehsrecht für Radfahrende - ADFC https://www.adfc.de/fileadmin/user…and_06.2018.pdf (Der ADFC hat zwar die Radfahrer Blick und vernachlässigt bei seiner Rechtsauskunft die Autofahrer, aber er sagt es auch deutlich im Titel, "Verkehrsrecht für Radfahrende".

    Ich fürchte, man darf eine vor einer Ampel wartende Autoschlange nicht dem fließenden Verkehr zurechnen, so dass ein links überholen nicht gestattet ist, zumindest nach dem, was der ADFC in Bezugnahme auf die StVO, §5, Abs. 8 dazu sagt.

    Das ist ein recht neu angelegter Radfahrstreifen auf der Goethestraße stadteinwärts gesehen vor der Kreuzung Leibnizufer. Dieser Radfahrstreifen erlaubt es Rad Fahrenden zwischen der Warteschlange der geradausfahrenden Autos und der Warteschlange der rechtsabbiegenden Autos bis nach vorne vorzufahren. Links abbiegen ist an der Kreuzung verboten.

    Und so sah es dort früher mal aus: https://www.google.de/maps/@52.37385…!7i13312!8i6656

    Das googlestreetview Bild von 2008 zeigt, es gab dort früher zwei Geradausspuren und eine Rechtsabbiegerspur. Rechts daneben gab es noch einen schmalen "Schutzstreifen" für Rad Fahrende. Und es gab die Möglichkeit für Rad Fahrende auf den Hochbordradweg auszuweichen. (Diese Möglichkeit wurde bei der Neugestaltung erhalten). Da der Radweg auf dem Leibnizufer für die rechts abbiegenden Radfahrer ein Hochbordradweg ist, fahren eigentlich fast alle recht abbiegenden Radfahrer schon in der Goethestraße auf den erneut wieder angelgten Hochbordradweg drauf. Und es war dort früher nicht nur absolut unüblich, sondern oft auch auch unmöglich, sich zwischen den Reihen der eng beienander stehenden Autoschlangen durchzumogeln.

  • Man darf (fast) immer links überholen!

    Das Durchschlängeln ist meiner Ansicht nach völlig legal. Und wen interessiert denn auch, was der (leider viel zu oft ahnungslose...) ADFC dazu meint? Wenn Autos vor einer roten Ampel halten (also verkehrsbedingt warten), darf ich (insb. wenn ich links abbiegen will), auch links überholen. Auch dann (im Gegensatz zum "Rechtsüberholen"), wenn diese sich vorwärts bewegen.

    Im Übrigen wäre ich dafür, den § 5 (8) auf alle Fahrstreifen auszuweiten ("lane splitting"); dann müsste man nämlich zwischen links und rechts vorbei nicht mehr groß unterscheiden. Ich finde es sowieso albern, dass ich (auch bei vorhandenen "Schutzstreifen") rechts an Autos, die mit Schrittgeschwindigkeit vor sich hinrollen, nicht mehr "überholen" darf, sondern immer ganz genau drauf achten muss, dass sie stillstehen.

  • Was sagt denn mein Verband dazu? Der ADFC stellt zu dem Thema fest:

    "Rechts vorbeifahren (§ 5 Abs. 8 StVO) Radfahrende dürfen auch rechts an wartenden Autos vorbeifahren, wenn ausreichend Raumvorhanden ist (etwa 1 m). Dieses Rechtsüberholen ist nur zwischen der Fahrzeugkolonne und dem Bordstein erlaubt, nicht zwischen Fahrzeugschlangen.


    Das ist ein recht neu angelegter Radfahrstreifen auf der Goethestraße stadteinwärts gesehen vor der Kreuzung Leibnizufer. Dieser Radfahrstreifen erlaubt es Rad Fahrenden zwischen der Warteschlange der geradausfahrenden Autos und der Warteschlange der rechtsabbiegenden Autos bis nach vorne vorzufahren. Links abbiegen ist an der Kreuzung verboten.

    Wie lässt sich dass jetzt zusammenbringen? Ich darf nicht zwischen den Schlangen durchfahren, trotz Streifen, oder dann doch wieder? :/

  • Wie lässt sich dass jetzt zusammenbringen? Ich darf nicht zwischen den Schlangen durchfahren, trotz Streifen, oder dann doch wieder? :/

    Puh, ich ahnte es, ein spannendes Thema. Vermutlich beantwortet deine Frage §7 StVO, Abs. 3: "Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden." Aber so ganz trifft es das auch nicht, weil in diesem Satz nur KFZ erwähnt werden. Also: Weiter suchen!

    Beim Suchen entdecke ich gerade dieses Bild aus Hamburg auf der ADFC-Internetseite, das eine ähnliche Situation wie in Hannover zeigt:

    https://hamburg.adfc.de/fileadmin/_pro…_1e511ecbaa.jpg

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (8. August 2019 um 09:42) aus folgendem Grund: Link zu einem Foto aus Hamburg mit ähnlicher Situation wie in Hannover