Moin,
Malte hat mich netterweise auf dieses nette Forum hingewiesen, da ich eine rechtliche Frage habe.
Ich nutze fleißig die Wegeheld-App auf den vielen Wegen durch die Stadt.
Nun habe ich Post vom Rechtsanwalt mit einer Unterlassungserklärung einer Rechnung über 255 € bekommen.
Ich habe eine Falschparkerin in ihrem Auto fotografiert und das Foto ans OA geschickt. Das örtliche OA nutzt die Hinweise per App auch und so musste die Fahrerin den Witzbetrag bezahlen. Allerdings hat sie mich nun abgemahnt, da ich gegen Paragraph 22 KUG verstossen habe. Was meint ihr? Vor allem der Gegenstandswert von 2.000 € sind natürlich heftig.