Tolle Radwege in Niedersachsen

  • Völlig losgelöst von der Erde schwebt das Fahrrad über Einmündungen hinweg. Es gibt auch keine Grundstückszufahrten, keine Mähdrescher ...

    Ach. Auf der B 75 radelt man also genauso gerne wie auf einem Sträßchen am Deich?

    Hervorhebungen von mir. Halten die sich dran, dass die ERA 2010 »Vorgaben« macht?

    Nein, natürlich halten sie sich nicht daran. Sie halten sich ja nicht einmal an die Vorschriften, geschweige denn an Empfehlungen, die darüber hinaus gehen.

    @Uli: Bei vielen der Wege, die in der von dir verlinkten Karte blau eingezeichnet sind, handelt es sich um Schotterwege. Der Weg entlang des Elbdeiches ist für Radfahrer gesperrt, aber das hindert hier niemanden daran, ihn als touristische Route (Elberadweg + Nordseeküstenradweg + Obstroute + Mönchsradweg) auszuschildern.

    Die Sperrung ist durch das niedersächsische Deichgesetz begründet, nach dem „… Jede Benutzung des Deiches (Nutzung und Benutzen), außer zum Zweck der Deicherhaltung durch ihren Träger, verboten…“ ist. Ich hatte vor einiger Zeit den Landkreis schon mal auf das gegenüberliegende Elbufer hingewiesen. In Schleswig-Holstein ist das Radfahren auf den Deichverteidigungswegen nämlich explizit erlaubt, aber die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko.

    http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quell…d.psml&max=true

    Stichwort "Verkehrssicherungspflicht": Ein Weg im Außendeichbereich wird nunmal regelmäßig überflutet, so dass sich Schlick, Sand und Treibsel ablagern können. Das sieht dann auch mal so aus:

    Lustig ist auch, dass der Abschnitt https://goo.gl/maps/PD16G6aup2jUKsP49 in der Karte blau eingezeichnet ist. Einen "Radweg" gibt es dort nur um den Kreisverkehr. Also dort, wo die Autos sowieso langsam fahren. Aus Richtung Grundoldendorf beginnt 100m vor dem Kreisverkehr ein linksseitiger "Radweg", der dann entgegen der Kreisrichtung um den Kreisverkehr führt und 25m hinter dem Kreisverkehr wieder endet. Anstatt einfach auf der Fahrbahn durch den Kreisverkehr zu fahren, sollen Radfahrer also vor dem Kreisverkehr die Straßenseite wechseln, ohne Vorfahrt zwei Kreiszufahrten queren und sich anschließend §10-konform wieder auf der Fahrbahn einfädeln.

    Mich wundert, dass sie bei ihrem "Radwegenetz" die B73 in Düdenbüttel nicht doppelt gezählt haben. Immerhin gibt es da auf beiden Seiten gleichzeitig einen benutzungspflichtigen Gehweg, während daneben ein extrabreiter Seitenstreifen liegt.

    Als wären dort die [Zeichen 240] alleine nicht schon Frechheit genug, natürlich noch mit ZZ 1022-11 "Mofas frei".

  • @Uli: Bei vielen der Wege, die in der von dir verlinkten Karte blau eingezeichnet sind, handelt es sich um Schotterwege. Der Weg entlang des Elbdeiches ist für Radfahrer gesperrt, aber das hindert hier niemanden daran, ihn als touristische Route (Elberadweg + Nordseeküstenradweg + Obstroute + Mönchsradweg) auszuschildern.

    Die Sperrung ist durch das niedersächsische Deichgesetz begründet, nach dem „… Jede Benutzung des Deiches (Nutzung und Benutzen), außer zum Zweck der Deicherhaltung durch ihren Träger, verboten…“ ist. Ich hatte vor einiger Zeit den Landkreis schon mal auf das gegenüberliegende Elbufer hingewiesen. In Schleswig-Holstein ist das Radfahren auf den Deichverteidigungswegen nämlich explizit erlaubt, aber die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko.

    ist auf Usedom genauso. Radroute ausgeschildert auf dem Deich, aber dort begrüßt einen VZ250, sogar mit Text drunter dass das betreten und befahren der Deichanlage verboten ist.

  • Interessant finde ich, dass es in S-H nicht nur die Ausnahme für Fahrräder gibt, sondern dass es wohl auch explizit dem öffentlichen Verkehr gewidmete Deichverteidigungswege zu geben scheint.

    Zitat

    (1) Jede Benutzung des Deiches, die seine Wehrfähigkeit beeinträchtigen kann, ist unzulässig. Insbesondere ist es verboten, auf oder in dem Deich

    ...

    2. zu reiten oder mit Fahrzeugen aller Art außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Deichverteidigungswege und der Überfahrten zu fahren oder zu parken.

    ...

    Fahrräder sind von dem Verbot in Satz 1 Nr. 2 ausgenommen.

    Die Ausnahme für Fahrräder gilt also für die Wege, die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

  • Klar die aktuelle Gesetzes- und Verordnungslage spricht klar dagegen. Das ist aber etwas, das geändert werden kann (und muss!). Was spricht denn sonst dagegen?

    Das Komplement?

    Warum wird immer wieder vergessen, dass es neben der Radverkertinfrastruktur noch den Rest der Straße gibt, der zum Wohle der Autofahrer dann fahrradfrei ist?

    Wenn man Separation fordert, läuft man Gefahr, genau diese zu erhalten. Die zeigt dann ihre hässliche Fratze in Form von Verschwendung, Gefahr, Diskriminierung, ....

  • Das Komplement?

    Warum wird immer wieder vergessen, dass es neben der Radverkertinfrastruktur noch den Rest der Straße gibt, der zum Wohle der Autofahrer dann fahrradfrei ist?

    Wenn man Separation fordert, läuft man Gefahr, genau diese zu erhalten. Die zeigt dann ihre hässliche Fratze in Form von Verschwendung, Gefahr, Diskriminierung, ....

    Da stimme ich dir zu. Deshalb ist es so wichtig sehr genau hinzuschauen, in welchen Fällen die Anlage von Radverkehrsinfrastruktur wirklich Sinn macht.

    Es macht m. E. keinen Sinn vorhandene Landstraßen in der Form auszubauen, dass sie auf Tempo 100 beschleunigt werden. Auf vielen Landstraßen gilt auf ebenfalls vielen Abschnitten Tempo 70. Mit einem generellen Tempolimit von Tempo 60 könnte da eine Menge getan werden, um die Situation für Radfahrer erträglicher zu machen.

    Trotzdem wird es selbst bei einer konsequenten und rigiden Verkehrswende weg vom Auto noch Landstraßen geben, auf denen zumindest in den nächsten rund 10 bis 25 Jahren viele Autos fahren werden. Und da ist Tempo 60 plus ein breiter Radfahrstreifen angebracht und allemal besser als ein separater Zweirichtungsradweg. Das gilt übertragen auch für einige innerstädtische Straßen.

    Und letzten Endes muss beachtet werden: Auch wenn die Verkehrswende weg vom Auto gelingt, es wird trotzdem immer noch ein hohes Mobilitätsbedürfnis und einen Mobilitätsbedarf geben. Wo das nicht mit Radverkehr und schienengebundenen Verkehr bewerkstelligt werden kann, wird es auch weiter Straßen geben. Omnibusse, Lieferfahrzeuge, Ver- und Entsorgung, Feuerwehr, Rettungsdienste. Auch für diese Fälle macht es Sinn in Zukunft eine Fahrbahn der Straße zu reservieren, um ein zügiges Fortkommen zu ermöglichen. Es macht ja keinen Sinn, dass der Omnibus im Fahrradstau stecken bleibt, wenn er nicht mehr im Autostau stecken bleibt.

    In Berlin kann man das viel beobachten, dass zugunsten des Autoverkehrs der Radverkehr und der Omnibusverkehr sich eine Fahrspur teilen. Für beide ist das dort keine befriedigende Lösung und wenn noch deutlich mehr Radler auf der gemeinsamen Bus- und Radspur unterwegs wären, dann würde das zu erheblichen Verspätungen im Omnibusverkehr führen.

  • Gestern bin ich mal einen Teil des Weser-Radwegs abgefahren. Am Anfang der L203 (ungefähr bei Riede) wird das Ding dann zum [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]. Auf der Fahrbahn war um 18:30 noch ordentlich was los und es wurde ganz schön gerast, das wollte ich mir nicht antun.

    Natürlich dürfen die Radwegschäden nicht fehlen. Welcher Radweg eigentlich?

    Am Ende (Kurz vor Eißel) gab es dann ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10][Zusatzzeichen 1012-31] und ein tolles[Zeichen 205][Zusatzzeichen 1012-32]. Absteigen empfehlen, um auf der Fahrbahn weiterzufahren. Wer denkt sich sowas aus?

    Die Fotos sind ausgeschnittene Frames aus meinen Fahrtvideos von gestern, sie sind daher etwas unscharf.

  • Eigentlich heißt das Titel-Thema ja: Tolle Radwege in Niedersachsen

    und nicht etwa: "Tolle" Radwege in Niedersachsen.

    Will heißen, es sollte hier eigentlich tatsächlich um Vorzeige-Radwege gehen und nicht um Negativbeispiele.

    Aber ich befürchte, Malte, der ja den Eröffnungsbeitrag geschrieben hat, Malte hat einfach die Anführungszeichen bei "Tolle" vergessen.

    Das ist ein bisschen schade, weil es ja auch wirklich tolle Radwege in Niedersachsengibt, und auch tolle Abschnitte auf Radfernwegen, wie zum Beispiel den Weser-Radweg, bei denen man allerdings auch schlechte Erfahrungen machen kann, wie Dannys Fotos zeigen. Trotzdem habe ich den Weser-Radweg, den ich schon mehrmals gefahren bin insgesamt eher positiv in Erinnerung. Es gibt da allerdings auch einen grundlegenden Interessenskonflikt, an dem dringend gearbeitet werden sollte:

    Da gibt's die einen Radler, die immer und stets eine möglichst weit abseits von "Autofahrbahnen" gelegene Streckenführung bevorzugen und dafür allerhand Ungemach in Kauf nehmen, wie zum Beispiel Abschnitte mit starken Steigungen, Engstellen, schlechter Bodenbelag usw.

    Und da gibts andere Radwanderer, die da keine Kompromisse in Sachen starke Steigungen, Engstellen, schlechter Bodenbelag usw. machen möchten und stattdessen lieber eine Strecke fahren, auf der regulärer Autoverkehr zugelassen ist.

    Das kann eigentlich nur so gelöst werden, dass in solchen Fällen Altrenativrouten ausgeschildert werden.

    Zum Beipiel so wie auf dem ehemals verpflichtenden gemeinsamen Fahrrad-und Fußweg [Zeichen 240] entlang der Straße von Niedernwöhren nach Wiedensahl.

    Heute ist dort [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert.

    Ich komme drauf, weil es dort was Ähnliches zu bewundern gibt, wie auf Dannys Foto:

    Man beachte das Folgeschild (oranger Pfeil)


    Wie bei Dannys Bild, ein Radwegschaden auf dem Fußweg.

    Und die Baumwurzelaufwerfungen haben es wirklich in sich.

    Eigentlich müsste entlang dieser Strecke zumindest für eine Übergangszeit den Autofahrern angezeigt werden, dass sie mit Radverkehr zu rechnen haben, obwohl es nach meiner Erfahrung nur noch sehr wenige Autofahrer gibt, die genervt hupen, wenn ich statt auf der Holperstrecke auf der Fahrbahn radele.

    Hier der googlemaps-Link zum gezeigten Abschnitt. Der Google-Maps-Ausschnitt ist so gedreht wie die Fotorichtung.

    https://www.google.de/maps/@52.35704…t/data=!3m1!1e3

    Bei nächster Gelegenheit will ich mal versuchen einen wirklich tollen Radweg bzw. Radwegabschnitt in Niedersachsen vorzustellen. Vorher schreib ich aber noch an Malte, wie das nun gedacht ist mit seinem Thema, ob denn nun nur die Negativbeispiele hier vorgestellt werden sollen. Ich hätte kein Problem damit, dass sowohl positive, also wirklich tolle Radwege als auch negative, also "tolle" Radwege vorgestellt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (27. Oktober 2019 um 14:10) aus folgendem Grund: Anführungszeichen bei "Autofahrbahnen", vielen Dank für den Hinweis an Hane!

  • PS: Durch Achim muss ich auch durch.

    In dem von dir verlinkten Artikel https://www.kreiszeitung.de/lokales/verden…r-10104388.html heißt es dass ein Radfahrer davon genervt ist, dass in Achim die Fußwege so ausgeschildert sind: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Er ist deshalb davon genervt, wenn ich den Text richtig verstanden habe, weil Autofahrer ihn anhupen, die das Schild so verstehen, dass Radfahrer den Fußweg benutzen müssen. So war es früher ja auch mal geregelt. Das galt bis 1997 und ist jetzt mehr als 20 Jahre her.

    Ich sehe allerdings keinen Vorteil darin, wenn die Gehwege nicht mehr für den Radverkehr freigegeben wären.

    Allerdings wäre es vorstellbar die Rücknahme der Fahrradfreigabe zusammen mit einer Temporeduktion und baulichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Temporeduktion umzusetzen.

  • Da gibt's die einen Radler, die immer und stets eine möglichst weit abseits von Autofahrbahnen gelegene Streckenführung bevorzugen und dafür allerhand Ungemach in Kauf nehmen, wie zum Beispiel Abschnitte mit starken Steigungen, Engstellen, schlechter Bodenbelag usw.

    Und da gibts andere Radwanderer, die da keine Kompromisse in Sachen starke Steigungen, Engstellen, schlechter Bodenbelag usw. machen möchten und stattdessen lieber eine Strecke fahren, auf der regulärer Autoverkehr zugelassen ist.

    Autofahrbahn? Radler ... und ... andere Radwanderer? Freudsche Fehlleistung? Und es gibt Radfahrer, die nur irgendwo hinwollen. Und das sind die wichtigen, wenn man solchen Blödsinn wie eine Verkehrswende ins Auge fasst. Man ermittelt dann, nach welchen Kriterien das Verkehrsmittel gewählt wird. Gänseblümchen am Wegesrand werden es wohl nicht auf die ersten Plätze schaffen. Ich spekuliere auf die Zeit als Spitzenreiter. Unnötige Steigungen, schlechte Beläge, Umwege sind deswegen wohl kontraproduktiv.

    Bei nächster Gelegenheit will ich mal versuchen einen wirklich tollen Radweg bzw. Radwegabschnitt in Niedersachsen vorzustellen.

    In drf warten sie schon so lange auf ein Beispiel des guten Radweges, wie ich dort mitlese. Ich bin gespannt.

  • Autofahrbahn? Radler ... und ... andere Radwanderer? Freudsche Fehlleistung?

    Richtig, "freudsche Fehlleistung"! Da kannste mal sehen, wie gut ich mich in anderer Leute Seelenlage hineinversetzen kann.

    Habe das in meinem Beitrag in Anführungszeichen gesetzt. Vielen Dank für den Hinweis.

  • Im Rahmen des barrierefreien Stadtbahnausbaus auf der Innestadtstrecke der Linien 10 und 17 in Hannover wurde streckenbegleitend eine neue Radwegeinfrastruktur geschaffen.

    Gut gefällt mir die Radverkehrsinfrastruktur an mehreren Omnibus-Haltestellen, bei der aus dem Radfahrstreifen zunächst ein etwas schmalerer Schutzstreifen wird, der dann im Bereich des Omnibushaltes unterbrochen wird:

    Auf der Strecke ist besonders in den Verkehrsspitzen viel Autoverkehr unterwegs. Ich finde das gut, dass der Omnibus vom Autoverkehr nicht überholt werden kann, wenn der Bus an der Haltestelle hält. Dazu musste allerdings der breite Radfahrstreifen durch einen schmaleren Schutzstreifen ersetzt werden im Haltestellenbereich. Andernfalls wären nämlich ein breiter Radfahrstreifen plus die Fahrbahn zu breit gewesen, so dass Autofahrer an dem haltenden Bus hätten vorbeifahren können.

    Radfahrer, die es eilig haben, können auch links an dem haltenden Bus vorbeifahren. Ich würde das allerdings nur machen, wenn ich einigermaßen sicher abschätzen kann, dass der Bus noch so lange halten wird, wie ich für die Vorbeifahrt brauche. Wenn ich hinter dem Bus warte und erst dann weiterfahre, wenn der Bus weiter fährt, dann klappt es meistens, dass an der nächsten Haltestelle der Bus schon losgefahren ist, bis ich dort ankomme.

    Hier das google-street-view-Bild von früher, als es dort noch keinen Hochbahnsteig gab sondern nur die alten niedrigen Haltestellenborde, für die die Trittbrettstufen ausgeklappt wurden. Die Bushaltestelle war damals im anschließenden Goethekreisel gelegen. Und zwar auf vier verschiedene Abschnitte im Kreisel verteilt. Je nachdem mit welcher Linie und ob stadtauswärts oder stadteinwärts man fahren wollte, musste man die richtige Haltestelle erst mal finden.

    Die Goethestraße hatte früher zwar nur eine Fahrbahn je Richtung, aber die wurde trotz fehlender Markierung zweispurig vom Autoverkehr genutzt.

    Weil es vielen Radfahrern zu unsicher war, auf der Fahrbahn zu fahren, fuhren immer wieder auch welche auf dem Bürgersteig oder haben die Straße ganz vermieden.

    Dort wo heute Fahrradständer und die Bushaltestelle sind, wurde früher quer zur Fahrtrichtung zu ca. zwei Dritteln auf dem Bürgersteig geparkt.

    https://www.google.de/maps/@52.37342…!7i13312!8i6656

  • Ist zwar kein Radweg, sondern ein Fußweg. Aber ein Fußweg, der für Radfahrer frei gegeben ist. Und damit ein Beispiel für einen grottenschlechten Radweg, so schlecht, dass er eigentlich schon wieder gut ist. Denn welcher Autofahrer würde hier einen Radfahrer anhupen, der auf der mit Tempo 30 ausgeschilderten Fahrbahn fährt? Ort: Ronnenberg in der Region Hannover, Nähe Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße.

    Welche Mindeststandards gelten eigentlich für Fußwege, damit diese für den Radverkehr freigegeben werden dürfen?


    Um nicht falsch verstanden zu werden: Grundsätzlich halte ich es für legitim, dass in bestimmten Situationen der Fußweg ein Radfahrer*innen frei [Zusatzzeichen 1022-10] erhält. Und wenn sich die Radfahrer*innen dort angemessen rücksichtsvoll verhalten, dann wird das auch keine*n Fußgänger*in stören. Aber im gezeigten Beispiel ist für den Radverkehr auf dem Gehweg eigentlich nur dann Platz, wenn keine Fußgänger*innen zugegen sind.

    In dem Beispiel könnte etwa der Gehweg verbreitert werden, und die Erlaubnis zu Parken aufgehoben werden, dann wäre die Fahrbahn etwas schmaler. Wenn dort in der Straße in der Rushhour dichter Autoverkehr langgeht, dann ist es angenehm, am Autostau auf einem ausreichend breiten Fußweg unter besonders sorgfältiger Berücksichtigung des Fußverkehrs vorbeiradeln zu können.

    Wenn jedoch durch verkehrslenkende Maßnahmen sicher gestellt ist, dass dort nur gelegentlich und nur wenig Autoverkehr stattfindet, dann muss der Fußweg kein [Zusatzzeichen 1022-10] erhalten. Ein bisschen breiter dürfte der Fußweg trotzdem gerne sein.

    Eine komplett verkehrsberuhigte Zone geht nicht wegen des Linienbusverkehrs.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (28. Oktober 2019 um 09:20) aus folgendem Grund: Bildkorrekturen

  • Dieser schöne Radweg an der Weser ist ein Abschnitt des Weser-Radweges nahe Hameln. Da lässt sich ganz gut Rad fahren, wenn nicht grad Wochenende und schönes Wetter ist, so dass ganz viele andere Radler auch auf die Idee kommen, dort zu radeln. Der Belag (Verbundsteinpflaster) ist zwar verbesserungsfähig, aber wenn du touristisch unterwegs bist, dann kommt es ja nicht unbedingt auf's Tempo an, so dass das Gerüttel sich in Grenzen hält.

    Das Verkehrsschild habe ich hier gefunden: Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1971 bis 1992

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_1970.svg

    Dort heißt es "Zeichen 244 Gemeinsamer Rad- und Fußweg"

    Ab 1992 gibt es das Schild nicht mehr. Es gibt dann nur noch gemeinsamer Fuß- und Radweg[Zeichen 240]. Den gab es vor 1992 auch schon. Aber das Schild "gemeinsamer Rad- und Fußweg, das es vor 1992 noch gab, das gibt es nun nicht mehr.

    Und wenn man doch mal eines "in natura" sehen will, dann muss man wohl mal eine Weser-Radtour machen.

    Ich finde diesen Wegfall des Schildes Rad- und Fußweg sehr interessant. Es ist ein Hinweis, dass sich das verkehrspolitische Denken verändert hat. Der schnelle Verkehr sollte jetzt nicht mehr an erster Stelle stehen. (Leider warten wir in Sachen Tempolimit an anderer Stelle noch immer auf solche Innovationen.)

    Dieser Abschnitt des Weser-Radweges ist also offensichtlich schon ein wenig in die Jahre gekommen, aber es ist trotzdem angenehm drauf zu radeln, wenn nicht allzuviel drauf los ist. Für schnelle Alltagsfahrten ist der Weg jedoch nur mit einem entsprechend ausgerüsteten Rad gut zu befahren. Und viele Radfahrer (+ Fußgänger) schränken die Radverkehrs-Tauglichkeit ein.

    Auf googlemaps müsste das hier sein, wenn ich mich recht erinnere, bei Tündern: https://www.google.de/maps/@52.06375…m/data=!3m1!1e3 Der graue Weg, der diagonal von links oben nach rechts unten durchs Bild führt.

  • Noch ein Bild vom Weser-Radweg. Hier auf einem gut asphaltierten Wirtschaftsweg, der für den Autoverkehr nicht freigegeben ist, irgendwo zwischen Polle und Bodenwerder:

    So macht Radfahren Spaß, kein motorisierter Individualverkehr weit und breit.

  • So macht Radfahren Spaß, kein motorisierter Individualverkehr weit und breit.

    Und? Was macht man, wenn man zwei Gäule vor sich hat? Klingeln geht nicht, weil die sonst womöglich durchgehen. Knapp vorbei? Auch nicht. Also rufen und darauf hoffen, dass die Reiter/innen ihre Tierchen an die Seite dirigieren ...

  • Tauchen vor einem Reiter auf dann am besten frühzeitig klingeln (wenn du noch weit genug weg bist) und hoffen, dass es die Reiter hören und die Pferde nicht scheu macht. Aber in dem Fall auf dem Weserradweg war genug Platz zum Vorbeifahren.

    Ich finde das übrigens immer interessant, wenn ich Pferde auf der Fahrbahn sehe. Autofahrer sind gegenüber Reitern auf Pferden oft höflicher als gegenüber Reitern auf Stahlrössern.

    Dürfen Reiter eigentlich den Radweg, den Radfahrstreifen oder einen Schutzstreifen benutzen? Weiß wer, wie das geregelt ist?

    Und wie ist das außerhalb geschlossener Ortschaften, wo ja zum Beispiel ein separater Radweg für Mofas freigegeben ist? Dürfen da auch Reiter reiten?

  • Dürfen Reiter eigentlich den Radweg, den Radfahrstreifen oder einen Schutzstreifen benutzen? Weiß wer, wie das geregelt ist?

    Und wie ist das außerhalb geschlossener Ortschaften, wo ja zum Beispiel ein separater Radweg für Mofas freigegeben ist? Dürfen da auch Reiter reiten?

    1. Nein.

    2. Wenn der Weg mit [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 260]beschildert ist, dürfen sie. Ist das ein [Zeichen 240], dann nicht. Interessiert aber viele Reiter nicht die Bohne. Die sind genauso fahrbahnscheu wie viele Radfahrer. :evil:

    Ich bin ja mit dem MTB oft auf Feld- und Waldwegen unterwegs - Reiter überholen ist eine der für mich unangenehmsten Sachen überhaupt. Letztens ging bei der vorsichtigen Vorbeifahrt einem Mädel (das mich vorher kommen sah) auch beinahe der Gaul durch. Am Ende fälltse vom Gaul - und du kriegst auch noch die Schuld... ?(

    Autofahrer sind gegenüber Reitern auf Pferden oft höflicher als gegenüber Reitern auf Stahlrössern.

    Ein Gaul kostet ja auch mehr Geld, wenn man ihn kaputtfährt...

  • Als ich jetzt ein paar Tage bei meiner Familie in Verden war und - eine Premiere für mich - mein E-Bike bei der Anfahrt mit dem Zug mitgenommen hatte, bin ich natürlich auch gefahren, das war ja Sinn der Übung. Fotos hab ich nicht gemacht.

    Gemischte Gefühle. Für einen mittlerweile naturalisierten Westpfälzer war es doll, mal wirklich "eben" zu radeln, denn dort gilt eine Autobahnüberführung schon als "Berg". Ich habe erstaunlich viele wirklich gute Radwege erlebt, vielleicht ein bisschen zu schmal (überland waren das fast ausschließlich Zweirichtungswege), aber glatt geteert und sogar sauber. Ein schönes Beispiel ist ein neu angelegter Weg, der von Süden kommend nach verden reinführt und an die renovierte Eisenbahnbrücke über die Aller angeflanscht wurde. Wird rege genutzt und spart den Anwohnern 5-6 km Umweg. Auch zweifelhafte Vorfahrtsregeln mit Mini-Vz. sind mir nicht aufgefallen.

    Aber leider gibt es auch ganz schlimme Unsitten. In jedem kleinen Kuhkaff gibt es linksseitige Radwege, meist gottseidank nicht benutzungspflichtig (Gehweg/Fahrrad frei), aber die (wenigen) Autofahrer scheinen soviel Aufmüpf nicht gewohnt zu sein und wurden unruhig, Überholzwang mit eeetwas knappem Abstand inklusive. Immerhin - behupt wurde ich nur ein einziges Mal. Die Stadt Verden hingegen macht alles blau. Links, rechts, egal, immer Lolli. Die Wegführung wird dadurch zwangsläufig unstetig. Ab dem zweiten Tag hab ich den Scheiß nicht mehr mitgemacht, ich fahre innerorts keinen linksseitigen Radweg. Punkt.

    Aber die Rad- und Pseudoradwege scheinen ein Bedürfnis zu erfüllen. Als ich im Familien- und Bekanntenkreis erzählte, dass ich die Strecke von Kirchlinteln über Wedehof gefahren bin, war bei allen die Reaktion, dort würden sie nie langfahren, das sei so unangenehm ohne Radweg. Ja, die Strecke ich auch unheimlich belebt: Ich bin auf der Straße von vielleicht einem halben Dutzend Autos überholt worden... Und die Marotte mit dem Links-Boykott trug mir prompt das Label ein "da wirst du auf deine alten Tage ja richtig radikal!" Damit kann ich leben...