Völlig losgelöst von der Erde schwebt das Fahrrad über Einmündungen hinweg. Es gibt auch keine Grundstückszufahrten, keine Mähdrescher ...
Ach. Auf der B 75 radelt man also genauso gerne wie auf einem Sträßchen am Deich?
Hervorhebungen von mir. Halten die sich dran, dass die ERA 2010 »Vorgaben« macht?
Nein, natürlich halten sie sich nicht daran. Sie halten sich ja nicht einmal an die Vorschriften, geschweige denn an Empfehlungen, die darüber hinaus gehen.
@Uli: Bei vielen der Wege, die in der von dir verlinkten Karte blau eingezeichnet sind, handelt es sich um Schotterwege. Der Weg entlang des Elbdeiches ist für Radfahrer gesperrt, aber das hindert hier niemanden daran, ihn als touristische Route (Elberadweg + Nordseeküstenradweg + Obstroute + Mönchsradweg) auszuschildern.
Die Sperrung ist durch das niedersächsische Deichgesetz begründet, nach dem „… Jede Benutzung des Deiches (Nutzung und Benutzen), außer zum Zweck der Deicherhaltung durch ihren Träger, verboten…“ ist. Ich hatte vor einiger Zeit den Landkreis schon mal auf das gegenüberliegende Elbufer hingewiesen. In Schleswig-Holstein ist das Radfahren auf den Deichverteidigungswegen nämlich explizit erlaubt, aber die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quell…d.psml&max=true
Stichwort "Verkehrssicherungspflicht": Ein Weg im Außendeichbereich wird nunmal regelmäßig überflutet, so dass sich Schlick, Sand und Treibsel ablagern können. Das sieht dann auch mal so aus:
Lustig ist auch, dass der Abschnitt https://goo.gl/maps/PD16G6aup2jUKsP49 in der Karte blau eingezeichnet ist. Einen "Radweg" gibt es dort nur um den Kreisverkehr. Also dort, wo die Autos sowieso langsam fahren. Aus Richtung Grundoldendorf beginnt 100m vor dem Kreisverkehr ein linksseitiger "Radweg", der dann entgegen der Kreisrichtung um den Kreisverkehr führt und 25m hinter dem Kreisverkehr wieder endet. Anstatt einfach auf der Fahrbahn durch den Kreisverkehr zu fahren, sollen Radfahrer also vor dem Kreisverkehr die Straßenseite wechseln, ohne Vorfahrt zwei Kreiszufahrten queren und sich anschließend §10-konform wieder auf der Fahrbahn einfädeln.
Mich wundert, dass sie bei ihrem "Radwegenetz" die B73 in Düdenbüttel nicht doppelt gezählt haben. Immerhin gibt es da auf beiden Seiten gleichzeitig einen benutzungspflichtigen Gehweg, während daneben ein extrabreiter Seitenstreifen liegt.
Als wären dort die alleine nicht schon Frechheit genug, natürlich noch mit ZZ 1022-11 "Mofas frei".