München (und Umgebung)

  • Ja, das sagte ich ja die ganze Zeit. Der Radweg endet dort. Die Frage ist nur, in WAS er endet. In einen Gehweg oder in eine Fahrbahn?

    Mir ist schon klar, das das dort "unklar" ist. Ich bin da ca. tausend mal gefahren die letzten 4-5 Jahre.

    Die VB hats nicht "eineindeutig" ausgeschildert, das ist richtig. Ich würde das aber als Vorteil für mich verbuchen, denn wenn ich die VB bedränge, das zu präzisieren, kommt höchstwahrscheinlich was raus, was mir weniger gefällt.

    Ich habs für mich persönlich so "eingerichtet", wie oben beschrieben: Links von der Trennlinie darf ich legal mit dem Fahrrad weiter fahren, rechts neben der Trennlinie ist Fußgängerbereich. Das Ganze endet dann einige Meter weiter wo die KfZs zum P&R-Parkplatz rein- und rausfahren.

    Was zum Kuckuck hält die VB davon ab, auf das Schild einfach"Radfahrer bitte links vom Strich weiterfahren" zu drucken? Keine Ahnung.

  • Genau, hab ich gemacht in 2019, die Antwort war: "Absteigen"

    Hi hi, der feuchte Wunschtraum der VB. Wenn sie das wirklich per Schild anordnen würden (wie genau sollte das gehen?), flöge ihnen halt vermutlich die StVO um die Ohren...

    Dass sie *meinen*, es bereits angeordnet zu haben, kann mir recht sein und deutet bestenfalls auf illegalen LSD-Konsum hin. :)

    Is aber m.M.n. nicht wirklich der Fall, denn "Radweg-Ende" ist nach meiner Erkenntnis nur ein freundlicher Hinweis, mehr aber nicht, solange das darauf Folgende nicht als Fußgängerzone oder so ausgewiesen ist. Der Radweg ist halt zu Ende, na und? Ich hab nie drum gebeten...

  • Naja, da ist "Radweg Ende" und daneben "Gehweg" (ohne Ende), also eigentlich ist das eindeutig. Es ist völlig bescheuert und zeugt von "wie können wir die Radfahrer behindern", aber mehr auch nicht. Auf Gehwegen darf man nämlich nicht radeln, außer es ist ausdrücklich erlaubt – deswegen gibt es ja die Diskussion, wie man einen [Zeichen 240] ohne Benutzungspflicht machen kann.

    Angebotsradwege (die in der Tat kein Schild brauchen) sind dagegen mehr oder weniger klar erkennbar eine weitere Fläche _neben_ dem Gehweg.

  • "...und wehe, Du kommst mit auch nur einem Verkehrszeichen wieder zurück zum Bauhof!!!"

    Fürstenrieder Straße Kreuzung A96. Die Fürstenrieder Straße wird für die nächsten Jahre eine kilometerlange Großbaustelle sein, weil dort auf einer sechsspurigen Magistrale nun eine Straßenbahn gebaut wird. Ich bin heute das erste Mal seit Einrichtung der Baustelle vorbeigekommen. Was ich da in meiner Durchfahrt an angeordnetem Blödsinn alles auf die Schnelle gesehen habe: Wahnsinn! Alles dabei. Umleitung für Radverkehr wird in reine Gehwege hineingeleitet, temporäre Streuscheiben ohne Fahrradsymbol, viel zu schmale Zweirichtungsradwege bzw. gemeinsame Geh- und Zweirichtungsradwege (wie auf dem Bild). Ich werde mich hüten, dort die nächsten Jahre freiwillig entlangzufahren.

  • Neuer Schwank in der großen Kreisstadt FFB:

    Ein Radweg muss saniert werden, und zwar auf der östlichen Seite der Schöngeisinger, zwischen Fürstenfelder-Straße und Landsbergerstraße. Es handelt sich um diesen, für Brucker Verhältnisse Premium-Radweg: https://maps.app.goo.gl/6oyhMXxPdpUwd3pL9

    Etwa 1,8m breit, nur einseitig und meist druch Grünstreifen getrennt vom Fußweg. Nur eine Kreuzung, die mit guten Sichtverhältnissen, und Fußweg zum Schwimmbad. Keine privaten Grundstückseinfahrten.

    Es soll nur der Teer erneuert werden, keine weiteren Baumaßnahmen oder Umbauten. Im RTR und danach UVT-Ausschuss startete die Diskussion, wie verfahren werden soll. Summe geplant 120 k€, Roteinfärbung kostet geschätzt noch mal 60 k€.

    RTR:

    Vorschlag der Verwaltung: nur neuer Teer, weil wir haben kein Geld.

    Zwei Fraktionen wollten Rotfärbung, weil dies so Stadtratsbeschluss in 2018 war, neue Radwege rot einzufärben.

    Eine Fraktion stellt den Radweg, bzw. die Radwegbenutzungspflicht an sich in Frage, zu schmal. Müssten so 1,8m sein, und es fehlt 50 cm Sicherungsstreifen.

    ADFC meint wie gefärbt ist wurscht, von ihm aus weiß /Blau und weißt auf negativen Reaktionen und Diskussion mit der Autofraktion hin, wenn neuer Teer aber keine Pflicht. Sicherungsschutzstreifen könnte man ja auf die Fahrbahn malen.

    StVB argumentiert gegen Roteinfärbung, weil wenn die Benutzungspflicht aufgehoben würde, dann würden Autofahrer die Radfahrer auf der Fahrbahn gängeln und maßregeln.

    Verwaltung sagt der Rotfärbungsbeschluss gilt nur bei Neubau, nicht bei Sanierung.

    Im Stadtrat:

    wurde dann nur Teer beschlossen. Und die östliche Radwegpflicht wird wohl aufgehoben.
    Was wurde von der Verwaltung nicht erwähnt? Die Wörter Sicherheit für Radfahrer, z. B. oder warum es da unbedingt 40 Jahre eine Benutzungspflicht gegeben haben muss.


    Die andere Seite schaut so aus: https://maps.app.goo.gl/UUFay8BK3aMqPqrU9

    Breite meist 1,6 m für Rad und 1,4m für Fußgänger, kein Sicherungsschutzstreifen, Grundstücks & Garageneinfahrten, ...

    Wo wird die Benutzungspflicht nicht aufgehoben? Genau. Bestimmt wegen der Sicherheit der Radfahrenden.


    Immerhin eröffnet das neue Perspektiven in der Stadt: wenn die alten Radwege mal kaputt sind, dann verschwinden auch die Radwegpflichten, wenns Geld spart.

  • Was wurde von der Verwaltung nicht erwähnt? Die Wörter Sicherheit für Radfahrer, z. B. oder warum es da unbedingt 40 Jahre eine Benutzungspflicht gegeben haben muss.

    Tjanun, in Momenten, in denen man bekommt, was man will (Aufhebung RWBP), ist es stets herausfordernd, der Gegenseite nicht noch Jodsalz mit Alkohol in die offene Wunde zu reiben.:whistling:

  • Aber dann kannst du ja nun nicht auch noch verlangen, dass die Stadt 40 Jahre Rechtswidrigkeit (oder sagen wir mal knapp 30 Jahre, weil erst da der § 45 Abs. 9 StVO eingeführt wurde) eingesteht. :D

  • In Fürstenfeldbruck ist die Oskar-von-Miller-Straße nun zu einer Bundesstraße umgestuft worden. Die Baulast liegt somit nicht mehr beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, sondern beim Staatlichen Bauamt Freising. Damit einhergehend wurde nun lustigerweise auch die Beschilderung für den Radverkehr geändert. Bislang galt ab Bahnhofstraße Richtung Westen [Zeichen 240].

    Zumindest in Fahrtrichtung Westen ist ab Bahnhofstraße nun keine Benutzungspflicht mehr gegeben. Doch, weil es da noch einen extrem kurzen Radfahrstreifen gibt, der gefühlte fünf Meter lang ist (siehe Bild 1). Der Rest zumindest ab Bahnhofstraße trägt nun [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]. Das ist sehr schön, denn nun darf man dort endlich mit dem Rad völlig legal auf der Fahrbahn fahren und kommt an der Kreuzung zur Schöngeisinger Straße in seiner gewünschten Abbiegespur an (siehe Bild 7). Das ist äußerst praktisch. Außerdem sind die Bordsteine vielerorts dort nicht wirklich komfortabel abgesenkt, so dass es einem nun auch noch der Rücken und das Fahrrad dankt.

    Ich bin sehr gespannt, in welchem Umfang gerade in der Rush-Hour Fahrbahnradler künftig dort bedrängt, genötigt, angehupt oder verprügelt werden...

  • ok, da warens aber jetzt schnell.

    Lang dafür hinter den Kulissen gekämpft und wollte schon den Gerichtsweg inizieren. Schilderkombinationen und Führung waren schon sehr abenteuerlich.

    Warum es jetzt so gekommen ist: Mit dem Tausch der B2 Trasse ist hier nun Baulastträger das st. BA Freising. Einerseits ist abzusehen, irgendwann "demnächst" muss die Fahrbahn saniert werden, andererseits ist aktuell kein Platz für eine schnelle und gute Lösung.

    StVB, St. BA und Polizei haben sich das angesehen und zumindest bei den zu engen Gehwegen auf der Nordseite die RWBP aufgehoben. Die Südseite bleibt wohl so, wie sie ist. Also überwiegend RWBP, dazwischen Gehweg frei.

    Es gab im Stadtrat auch ein Antrag auf zHg 30 zwischen dem Zebra Fürstenfelder und dem Kloster. Und jetzt kommt der lustige Teil, StVB und Polizei haben gemeinsam festgestellt, dass Radln auf der Fahrbahn sich zwar subjektiv weniger gefährlich anfühlt bei T30, aber objektiv gar nicht gefährlich ist und deswegen ist zHg 50 beizubehalten. Warum es dann überhaupt noch RWBP gibt auf der Strecke, die ungefährlich ist, das ist die Frage.

  • Aha, danke für Deine ausführlichen Erläuterungen. Sehr interessant!

    Das mit dem kurzen Stück benutzungspflichtigen Radfahrstreifen ist aber trotzdem ja der größte Käse. Dann sollen sie den Streifen doch lieber als Längsparkplatz ausweisen und gut ist. Ich schwenke doch nicht nach rechts, um gleich danach wieder nach links zu schwenken, wo ich dann aber nicht mehr in den fließenden Verkehr hineinkomme.

  • Und das hier muss dann eigentlich auch noch weg, denn auch gegenüber ist die linksseitige 20-Meter-Benutzungspflicht vor der Aufgabelung weggefallen.

  • Das war klar. Dem Radverkehr zu verstehen geben, er habe auf der Fahrbahn entgegen § 2 StVO nicht verloren und ihm gleichzeitig anbieten, er könne ja mit Fußgängergeschwindigkeit dort entlangfahren, wo er bislang mit Fahrradgeschwindigkeit fahren durfte. Wie verlogen ist DAS denn? Da fahre ich ja mit Fleiß auf der Fahrbahn. Genau wie in Emmering. Allein schon aus rechtlichen Gründen.