Gesetz zur Verpflichtung von Radverkehrsanlagen bei Straßenbau?

  • Hallo,

    ich meine, ich hätte irgendwo mal gelesen oder gehört, dass es ein Gesetz geben würde, das vorschreibt, dass bei neu geplanten Straßen automatisch auch ein Radweg eingeplant werden müsse.

    Leider kann ich dazu nichts finden. Weiß jemand, ob es ein solches Gesetz tatsächlich gibt? Egal, ob für Bestandsstraßen oder für Neubau.

    Ich würde mich über einen Link zum entsprechenden Gesetz sehr freuen.

    Vielen Dank.

  • Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein solches Gesetz gibt. Denn dann müssten auch in Neubaugebieten in 30er Zonen Radwege angelegt werden. Aber aus der Widmung einer Straße ergibt sich i.d.R., dass die Straße für jeden nutzbar ist:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenwidmung

    Die Straßenverkehrsbehörde/Stadt darf nur bei einer besonderen Gefahrenlage Radverkehr auf der Fahrbahn verbieten. Den Neubau einer Straße so zu planen, dass Radverkehr auf der Fahrbahn verboten werden wird und parallel keinen Radweg zu bauen, würde der Widmung widersprechen.

  • Den Neubau einer Straße so zu planen, dass Radverkehr auf der Fahrbahn verboten werden wird und parallel keinen Radweg zu bauen, würde der Widmung widersprechen.

    Denke nicht dass das so ist. Z. B. https://www.openstreetmap.org/way/152472231 ist eine Umgebungsstraße, auf der Radfahren verboten ist. Im Gegenzug wurde auf der Durchgangsstraße die RWBP aufgehoben.

    Mir ist weder Gesetz noch Verordnung bekannt, die Planungen für den Radverkehr erzwingen. Aber es gibt so viele Vorschriften...

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Was genau denkst du nicht, dass das so ist? Dass die Widmung i.d.R. für den öffentlichen Verkehr ist? Oder dass es dann der Widmung widerspricht, wenn man bestimmte Verkehrsarten ausschliesst? Oder "nur", dass es es folgenlos bleibt, wenn die Straßenverkehrsbehörde der Widmung widerspricht?

  • ich meine, ich hätte irgendwo mal gelesen oder gehört, dass es ein Gesetz geben würde, das vorschreibt, dass bei neu geplanten Straßen automatisch auch ein Radweg eingeplant werden müsse.

    Kann ich mir nicht vorstellen. Im Bundes-Fernstraßengesetz bspw. taucht das Wort "Radweg" nicht ein einziges Mal auf. ;)

    Und in den jeweiligen Landes-Straßengesetzen wird sich da auch nix finden; im rheinland-pfälzischen schon einmal nicht. Eine pauschale Regelung wäre eh total unsinnig, weil es keinen Sinn ergäbe, wirklich an jede (klassifizierte?) Straße unbedingt einen Radweg bauen zu müssen. Es ist ja nicht einmal Pflicht, überall einen Gehweg anzulegen.

    Dass die Widmung i.d.R. für den öffentlichen Verkehr ist? Oder dass es dann der Widmung widerspricht, wenn man bestimmte Verkehrsarten ausschliesst? Oder "nur", dass es es folgenlos bleibt, wenn die Straßenverkehrsbehörde der Widmung widerspricht?

    Es ist m. E. ein allgemeines Problem, dass straßenrechtliche Widmung und verkehrsbehördliche Regelung sich nicht selten gerne mal widersprechen. Das müsste meines Erachtens mal vereinheitlicht werden. Außerdem würde mich persönlich wirklich mal interessieren, wie es schon in einer Widmung begründet werden soll, bestimmte Verkehrsarten auszuschließen? Meines Erachtens gibt es da (was klassifizierte Straßen betrifft) eigentlich nur zwei Kategorien: Kraftfahrstraßen (inkl. Autobahnen) und Nicht-Kraftfahrstraßen.

  • Das wirds nicht geben, dafür kenne ich zuviele Straßen,wo bei einem Neubau der Radweg vergessen oder weggelassen worden ist. Herrentunnel/Lübeck,Umgehung Finkenwerder.Wesertunnel der B 437.Bei allen Beispielen gibt es nicht nur keinen Radweg,sondern auch den Verbot des Radfahrens,auch dem Beispiel in Barsbüttel.

  • Bei allen Beispielen gibt es nicht nur keinen Radweg,sondern auch den Verbot des Radfahrens,auch dem Beispiel in Barsbüttel.

    Wurde denn auch schon bei der Planung und Widmung von vornherein dementsprechend der Gemeingebrauch eingeschränkt?

    Bei Tunnel- und größeren Brückenbauten regt mich das allerdings auch auf. Die werden ja meist schon als Kraftfahrstraßen projektiert und der Rest hat halt Pech. Meist werden dann auch noch die halbwegs parallel verlaufenden Straßen deutlich runtergestuft und man ist mal wieder auf "minderwertigen" Wegen unterwegs.

  • Bei Tunnel- und größeren Brückenbauten regt mich das allerdings auch auf. Die werden ja meist schon als Kraftfahrstraßen projektiert und der Rest hat halt Pech. Meist werden dann auch noch die halbwegs parallel verlaufenden Straßen deutlich runtergestuft und man ist mal wieder auf "minderwertigen" Wegen unterwegs.

    Zumindest in der Vergangenheit war das häufig so. In Hamburg gibt es zumindest das Versprechen, Radverkehr bei zwei neugebauten Elbquerungen zu berücksichtigen. Ob das dann wirklich so kommen wird, wird sich zeigen.

    A1 über die Norderelbe

    Tunnel unter'm Köhlbrand

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Zumindest in der Vergangenheit war das häufig so. In Hamburg gibt es zumindest das Versprechen, Radverkehr bei zwei neugebauten Elbquerungen zu berücksichtigen. Ob das dann wirklich so kommen wird, wird sich zeigen.

    A1 über die Norderelbe

    Tunnel unter'm Köhlbrand

    Ich habe vor zwei Wochen die Pressesprecherin der Behörde wegen der Norderelbbrücke angeschrieben. Bisher Null Reaktion.

  • https://www.hamburg.de/pressearchiv-f…rderelbbruecke/

    Zitat

    Ebenfalls werden beim Neubau ein Geh- und Radweg vorgesehen sowie die aktuellen Anforderungen an die Binnenschifffahrt berücksichtigt

    Leider ist dort nur ein Bild zu sehen, auf dem man genau nichts erkennt. Außer dass es 6 weiße statt 2 blaue Pylone geben soll.

    Da mag man sich fragen, warum der Siegerentwurf nicht einfach mal ins Netz gestellt wird. Hat man Angst vor der Öffentlichkeit?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich habe vor zwei Wochen die Pressesprecherin der Behörde wegen der Norderelbbrücke angeschrieben. Bisher Null Reaktion.

    Ich habe mehr Reaktion vom

    Freie und Hansestadt Hamburg

    Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

    Amt Verkehr und Straßenwesen

    Bundesfernstraßen • VF 2

    bekommen:

    Zitat

    vielen Dank für Ihr Interesse am Ausbau der A 1 und den Hinweis zum Radverkehr. Bei den Planungen für eine neue Querung der Norderelbe im Zuge der A 1 ist eine Radwegverbindung in regelgerechter Breite fester Bestandteil. Details dazu sind Gegenstand der aktuell anlaufenden Entwurfsplanung. Dazu stehen wir mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte in Kontakt, um die Anschlüsse an weiterführende Radwege abzustimmen


  • Was meint "in regelgerechter Breite"?

    Ich fürchte Mindestmaß, nicht ERA-Empfehlung.

    Gruß

    Christoph

    "I've noticed that the majority of traffic 'safety' campaigns seem to focus on everything except the bull in the china shop - the automobile." copenhagenize.com

  • Ich schwarzmale einen 1.5 m breiten Zweirichtungs-Geh und Radweg. Auf dem Straßenlaternen und Verkehrszeichen stehen werden.

    Na immerhin keine Außengastronomie||

    Schwarzmalen II:

    Das Wegelchen wird über Schiebe-Rampen erreichbar sein.

    "I've noticed that the majority of traffic 'safety' campaigns seem to focus on everything except the bull in the china shop - the automobile." copenhagenize.com