Welches Lichtzeichen ist zulässig?

  • Ich fange mal einen neuen Faden an, in dem es schon wieder um eine Ampel geht.

    Hier:

    https://www.google.de/maps/@49.45286…!7i13312!8i6656

    und hier:

    https://www.google.de/maps/@49.45262…!7i13312!8i6656

    (Gleiche Stelle in Gegenrichtung).

    Zur Erläuterung (und weil man es auf den Google-Bildern nicht gut erkennen kann): Die mehrspurige Straß' da mitten im Bild ist der äußere Stadtring in Nürnberg. Die hat ein hohes Verkehrsaufkommen und jeweils angrenzend Radwege mit Blauschild. Nötig ist das nicht überall, manchmal sind da auch Radfahrstreifen aufgepinselt - aber der Platz ist grundsätzlich knapp und intensiv genutzt.

    So weit, so normal. Schön kann man da nicht unbedingt entlang fahren, aber sogar mit dem Radweg gibt es schlimmere Stellen - die Anzahl der Querstraßen ist vergleichsweise gering.

    Die Bilder sind jeweils aus einer 30-Zone aufgenommen. In der gibt es keinen Radweg (so weit sind wir schon - manches klappt in Nbg.). Weil die beiden begleitenden Radwege der Hauptverkehrsachse aber in beide Richtungen freigegeben sind, gibt es dort einen Überweg in dem sowohl ein Fußgänger, als auch ein Radler leuchten (dieser hier: https://www.google.de/maps/@49.45262…!7i13312!8i6656 auch wenn er nicht zu sehen ist). Die schwächeren Verkehrsteilnehmer dürfen Seite wechseln um ihr Ziel zu erreichen und dann links fahren. Erzieherisch blöd, für die Benutzung aber günstig. Es kreuzt sich da mittendrin so schwer. Dieser wird vor den Fahrbahnampeln aus der 30-Zone heraus grün. Ich begrüße das ... ein wenig Vorsprung vor den Rechtsabbiegern schadet vermutlich nie.

    Nur ... wenn ich dort eben nicht den Ring von Radweg zu Radweg überqueren möchte, sondern aus der 30-Zone komme und den Ring in die 30-Zone überquere, dann stehe ich dort an der Haltelinie (also hier: https://www.google.de/maps/@49.45262…!7i13312!8i6656 ).

    In meinem Verständnis wäre es hier richtig, bei roter Fahrbahnampel, dafür aber grüner Rad/Fuß-Ampel über den Ring zu queren, weil es keinen getrennten Fuß-/Radweg über die Kreuzung gibt. Ist meine Interpretation da richtig?

    P.S. In der Umsetzung: Das könnte so sein - ich warte noch eure Antworten ab - aber diese zwei Sekunden Vorsprung schenke ich mir hier auf der Fahrbahn. Erstens nichts gewonnen, weil ein potentielles Auto ja hinter mir stünde, zweitens hilft das nur den "Radfahrer immer bei Rot"-Mythos zu beleben...

  • Für mich ist diese Kreuzung realtiv eindeutig. Fährt man auf der Fahrbahn, gilt die Fahrbahnampel, egal aus welcher Richtung man kommt und in welche Richtung man möchte. Nutzt man die Radwege der Hauptstraße muss man die Ampel für Radfahrer also die Kombiampeln beachten.

  • In meinem Verständnis wäre es hier richtig, bei roter Fahrbahnampel, dafür aber grüner Rad/Fuß-Ampel über den Ring zu queren, weil es keinen getrennten Fuß-/Radweg über die Kreuzung gibt. Ist meine Interpretation da richtig?

    Hast Du hier rot und grün verwechselt? Du stehst doch auf der Fahrbahn und hast eine Fahrbahnampel vor Dir. Wenn die grün ist, fährst Du. Wenn die rot ist, bleibst Du stehen. Du hast doch mit irgendeinem Fußgängerüberweg 10 Meter seitwärts nix zu tun!

  • In meinem Verständnis wäre es hier richtig, bei roter Fahrbahnampel, dafür aber grüner Rad/Fuß-Ampel über den Ring zu queren, weil es keinen getrennten Fuß-/Radweg über die Kreuzung gibt. Ist meine Interpretation da richtig?

    Nein. Sofern das noch so gestaltet ist, wie bei Google-Streetview zu sehen, gilt unstreitig die Fahrbahnampel. Etwas anderes kann nur gelten, wenn man eine RVA auch nutzt, was ja nicht der Fall ist. Man startet, überquert und beendet auf der Fahrbahn. Der Fall ist eindeutig.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Wenn das eine Tempo 30-Zone ist, vergessen die meisten das bestimmt 10 Meter nach dem Schild. Bei mehreren Fahr- und Abbiegespuren würde ich sagen, dass die baulichen Anforderungen gekonnt ignoriert wurden...

  • Sowas kenne ich von hier auch. Da wird aber die Fahrbahnampel aus der 30er Zone nur bedarfsweise mit einer Kontaktschleife gesteuert, die nicht auf Fahrräder reagiert. Hat aber wohl noch keiner bemerkt, weil da wegen des Kopfsteinpflasters sowieso alle auf dem Gehweg bis zur Bettelampel fahren.

  • Da

    Man kann ja absteigen und auf dem Gehweg schieben :) Machen wir dann demnächst auch für die Autofahrer so, dann spart man sich die Kontaktschleife. Einfach kurz aus dem Auto aussteigen, zum Bettelknopf laufen und dann zurück in den Wagen und auf grün warten.

  • Seit dem 1. Januar 2017 gelten die Fußgänger-Lichtzeichen für den Radverkehr n i c h t mehr. Dies hat zur Folge, dass mitunter der Radverkehr an gar keinen Signalgeber mehr gebunden ist, wo vorher noch eine Fußgängerampel vorhanden war. Da aber die StVB trotz Übergangsfrist tief und fest schläft, können Radfahrer an solchen Stellen selbst sehen, wie sie klarkommen. Insbesondere das indirekte Linksabbiegen wird dadurch zu einer echten Herausforderung. Solche Situationen gibt es in der "Radlhauptstadt" München - aber nicht nur dort - noch zuhauf.

    Hier habe ich die Situation an der Einmündung Bodenseestraße/Aubinger Straße in München mal dargestellt und den verantwortlichen Stellen zukommen lassen.

    M18-001 für Forum.pdf

    Ihr dürft erst einmal raten, was sich seit Mai 2018 denn an dieser Einmündung neues getan hat bzw. welche Antworten ich von denen bekommen habe.

  • Gemäß § 37 (2) Nr. 6 StVO hat derjenige, der ein Rad fährt, die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

    Folgende Situation in München-Aubing, Straße "Am Langwieder Bach". Es handelt sich um das Mauseloch eine Bahnunterführung. Oben drüber verläuft die Bahnstrecke München-Augsburg mit S-Bahn-, Regional-, Fern- und Güterverkehr.

    Fahrtrichtung Nord:


    Fahrtrichtung Süd:

    Demnach sind die Fahrradampeln für Radfahrer nicht relevant, da sich Radfahrer hier nicht auf Radverkehrsführungen befinden. Es gibt dort schlichtweg keine. Der Druckknopf befindet sich zudem hinter der Haltelinie bereits im Schutzbereich. Wie sollte der Radfahrer bei Rot dorthin gelangen?

    Die Ampel schaltet übrigens automatisch um. Die Kontaktschleifen in der Fahrbahn sind anscheinend empfindlich genug, um zumindest erwachsene Radfahrer bzw. deren Fahrzeuge zu erkennen. Umlaufzeiten bei Kraftfahr- und Fahrradampel laufen parallel.

    Also können die Fahrradampeln wohl abgebaut werden, da sie keinen Adressaten haben.

  • Diese "Fahrradampeln" sind doch ein netter Service für Radfahrer, so muss man sich nicht den Hals verrenken um nach oben zu sehen, wenn man ganz vorne steht. Der rechtliche Rahmen ist doch gewahrt, wenn diese genau parallel zu anderen Signalgeber arbeiten.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Jo, der § 37 (2) Nr. 6 ist und bleibt einfach totaler Murks. Allein schon deshalb, weil eben nicht einmal auch nur annähernd klar ist, was überhaupt unter "Radverkehrsführung" zu verstehen ist.

    In dem Fall könnte man die "Gesamtheit" dieser Anlage ja evtl. auch als eine solche "Radverkehrsführung" betrachten...?

    Was gilt übrigens eigentlich an für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen, die Fahrbahnen queren? Sind das dann auch "Radverkehrsführungen"?

  • Was gilt übrigens eigentlich an für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen, die Fahrbahnen queren? Sind das dann auch "Radverkehrsführungen"?

    Meiner Meinung sind auch solche Gehwege mit Radverkehrsfreigabe ganz klar Radverkehrsführungen. Radverkehr wird dort entlang geführt, wenn auch nicht zwingend. Daher benötigen Die Signalgeber zumindest Kombi-Streuscheiben, wenn sich die Radfahrer nicht schon weit vor der Kreuzung/Einmündung auf dem Gehweg aufstellen sollen, um die Ampel für den Fahrverkehr zu beachten.

  • Ich halte dagegen und nehme mal die STVO zum Anlass davon auszugehen, dass [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] keine Radverkehrsführungen sind:

    Zitat

    1.Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg nicht nutzen.

    2.Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Erläuterung

    Das Zeichen kennzeichnet einen Gehweg (§ 25 Absatz 1 Satz 1), wo eine Klarstellung notwendig ist.


    Ein [Zusatzzeichen 1022-10] erlaubt also nur die "Fremdnutzung" einer Verkehrsführung für Fußgänger.

    Welche Sicht nun richtig ist erschließt sich mir nicht aus der STVO, ich habe dort zu dem Begriff Radverkehrsführung keine Definition gefunden. Habe ich da etwas übersehen in der STVO oder ist dies nur ein weitere Grund bei freigegebenen Gehwegen besser immer die Fahrbahn daneben zu wählen?

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Dann müssten solche Fahrradampeln als Serviceleistung eigentlich an jeder Kraftfahr-Ampel angebracht sein. Warum ausgerechnet dort?

    Das wäre wünschenswert, besonders wegen der exakt gleichen Schaltung zum Kraftverkehr. Ich sehe dort auf jeden Fall kein Problem. Irgendwo muss man ja anfangen.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Wenn Geld keine Rolle spielt, halte ich dann vor allem auch Lichtzeichen für den Kraftverkehr h i n t e r jeder Kreuzung für sinnvoll, wie z. B. in Dänemark. Denn oftmals müssen sich Kraftfahrer vor Ampeln an erster Warteposition vor der Haltelinie derart den Hals verrenken, wie man es sich für gedankenlose Rechtsabbieger nicht einmal erträumen mag.

  • Denn oftmals müssen sich Kraftfahrer vor Ampeln an erster Warteposition vor der Haltelinie derart den Hals verrenken,

    Das gilt natürlich nicht nur für Kraftfahrer. ;) Als Radfahrer stehst du ja meist noch ein Stück weiter vorne - und siehst noch weniger als der, der noch eine Motorhaube vor sich hat. In Pirmasens gibt es da eine ganz üble Linksabbiege-Ampel, die man in erster Position als Radfahrer quasi gar nicht sehen kann.

  • Meiner Meinung sind auch solche Gehwege mit Radverkehrsfreigabe ganz klar Radverkehrsführungen. Radverkehr wird dort entlang geführt, wenn auch nicht zwingend. Daher benötigen Die Signalgeber zumindest Kombi-Streuscheiben, wenn sich die Radfahrer nicht schon weit vor der Kreuzung/Einmündung auf dem Gehweg aufstellen sollen, um die Ampel für den Fahrverkehr zu beachten.

    Ich schließe mich der Ausführung von KleverRadfahrer an und ergänze: Welche Regelung auch immer eine StVB getroffen zu haben glaubt, es ändert nix an der Regelung, die sie tatsächlich getroffen hat. Ein Gehweg mit Radverkehrsfreigabe bleibt ein Gehweg (eben eine Fußverkehrsanlage), kann also keine Radverkehrsanlage sein. Also gelten nach §37 (2) Nr. 6 die "Lichtzeichen für den Fahrverkehr". Daß die StVB entweder offensichtlich etwas anderes vermutet (unwahrscheinlich) oder aber darüber nie sinniert hat (sehr wahrscheinlich), ändert nunmal gar nichts an der StVO und ihrer Gültigkeit selbst.

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    Peter Viehrig

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